472 Ergebnisse für „betriebskosten euro miete“

Leserforumvon Fizz123 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.11.2022 07:00
Folgende Passage im Mietvertrag: § 3 Miete 1. Die Miete beträgt monatlich 1150 Euro. ... Mit dieser Miete sind [bgcolor=#999900]sämtliche Betriebskosten[/bgcolor] im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB (erläutert durch die Betriebskostenverordnung) [bgcolor=#7a7a00]bezahlt[/bgcolor].
Leserforumvon Segge79 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.01.2010 04:09
Meine Vorauszahlungen betragen für die Betriebskosten 320 Euro und für die Wärmeversorgung 576 Euro im Jahr. ... Leider muss ich eine Nachzahlung für die Betriebskosten leisten, d.h. die Abrechnung schließt mit einem Fehlbetrag von 169,Euro ab. ... In Kenntnis d. tatsächlichen Kostenhöhe hätte ich mich letztes Jahr bereits um eine neue,billigere Wohnung gekümmert, abgesehen davon, dass die "Nachzahlungskeule" von mir kaum zu bewältigen ist, die Miete ab Januar um 27 Euro angehoben wurde.
Leserforumvon Lexxy123 | Mietrecht | 6 Antworten | 30.09.2019 22:03
Dennoch habe ich bei den Heizkosten ( nur den Heizkosten , ohne kalte Betriebskosten ) ein Plus in der Abrechnung von fast 700 Euro . ... Auch da hab ich laut Auszügen ein Plus von 13 Euro . ... Also hast Du zu wenig Nebenkosten vorausgezahlt und nicht zu wenig Miete.
Leserforumvon ya387369-55 | Mietrecht | 7 Antworten | 08.04.2014 16:43
Im Vertrag steht zu den Nebenkosten wörtlichen "Für die Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom etc.) fällt monatlich eine Pauschale/Vorauszahlung in Höhe von 40 Euro an." ... In dem Fall das "Vorauszahlung" durchgestrichen wäre, wäre die Lage für mich eindeutig gewesen und ich hätte mit der Zahlung meiner Miete inklusive der Pauschale alle Beiträge beglichen. Nun bin ich mir unsicher, wie ich mich zu verhalten habe... ----------------- "" Am 8.4.2014 von tina1988 Hi, Steht bezgl Nebekosten noch etwas anderes drinnen, wie -in der Miete sind die Betriebskosten enthalten - oder die Betriebskosten sind getrennt von der Miete zu zahlen?
Leserforumvon Michael Jung | Mietrecht | 4 Antworten | 22.12.2006 10:48
Zudem weigert er sich diese noch offenen Posten mit der im April gezahlten Miete zu verrechnen. ... Er pocht auf sein Recht die Betriebskosten zu bekommen und hat mit Anwalt gedroht. Der Streitwert der Betriebskostenabrechung liegt bei 195,- Euro ... ist ncihtdie Welt, renchnet man aber die Aprilmiete hinzu (430,-EUR),dann kommt da schon was zusammen.
Leserforumvon Michael14 | Mietrecht | 3 Antworten | 26.08.2015 18:45
Hallo, ich habe die Frage, ob ich überhaupt Betriebskosten zahlen muss: In meinem Mietvertrag steht unter "§ 3 Miete s. Anlage" und "§4 Nebenausgaben" folgendes: § 3 Miete s.Anlage: "Die Miete beträgt monatlich 223, 50 EURO incl. ... Pauschale monatliche Vorausleistung neben der Miete 19 EURO bei jährlicher mindestens einmaliger Abrechnung: b) Reinigung der gemeinsam benutzen Einrichtungen des Hauses (Treppenhaus, Flurfenster usw.), pauschal monatlich 3 EURO ohne Jahresabrechnung.
Leserforumvon guest-12317.01.2018 21:29:31 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.11.2012 14:10
das uns nach nur 1 Monat, die Betriebskosten erhöht werden? Werden die 200 Euro dann auf alle 6 Parteien umgelegt? ... quote:Werden die 200 Euro dann auf alle 6 Parteien umgelegt?
Leserforumvon Kaktusbilly | Mietrecht | 3 Antworten | 31.05.2012 19:42
Ich würde 250 Euro zurückbekommen. jetzt meint mein Ex Vermieter ,das er die nicht auszahlen kann für 2011. Weil ich ja noch 2 Monate in 2012 zur Miete gewohnt habe. ... Ist er nicht verpflichtet die Betriebskosten von 2011 auszuzahlen.???
Leserforumvon Molle72 | Mietrecht | 6 Antworten | 28.01.2013 23:05
Im Mietvertrag wurde eine Kaltmiete von 270 € veranschlagt Heizkosten mit 55 € Betriebskosten mit 14 € Laut Abrechnung hab ich 50 € bei den Heizkosten eingespart. Also habe ich zusätslich zu meiner BK Vorrauszahlung von 42 euro (14 * 3) sowie den ersparten heizkosten von 50 € und der Nachzahlung in Höhe von 40 € gesamte Betriebskosten von 132 €. verteilt auf drei Monate ergibt sich damit das ich anstelle der 14 € vorrauszahlung 44 € hätte zahlen müssen um die kosten zu decken. ... Darunter ist auch meine WG. ----------------- "" Am 2.2.2013 von joebeuel Also ich komme mit den Zahlen nicht klar: erst sind es 270 + 55 + 14 = 339 Euro Miete + NK, und zuletzt sind es 280 Euro Kalt- und 355 Euro Warmmiete.
Leserforumvon the_damien | Mietrecht | 8 Antworten | 26.09.2013 17:17
Und zwar erhalten wir jedes Jahr ca. 1000 Euro an zuviel gezahlten Betriebskosten zurück. Dies geschieht dann in der Form das 2 Folgemonate unsererseis keine Miete gezahlt wird. aber ist das so korrekt? ... Kann ich nicht jetzt für den nächsten Monat bereits das zuviel gezahlte einbehalten und ab dem übernächsten Monat die fällige Miete abzüglich den "100" Euro uüberweisen.
Leserforumvon notsee | Mietrecht | 12 Antworten | 08.11.2019 20:48
Sie zahlte an den Vermieter als hauptsächlicher Mieter (darüber existiert noch ein Vermieter, dem das Haus gehört) zwei Überweisungen: 1) Miete: 100 Euro 2) Geschäfts -besorgung 100 Euro (Strom, Gas, GEZ, Internet..) ... Die 100,- Miete ist nur die Grundmiete/Kaltmiete. ... Wenn deine Freundin 100,- für Miete + 85,- für Betriebskosten +15,- Geschäftsbesorgung zahlen soll--- dann ist das doch o.k.
Leserforumvon Zitronenelch | Mietrecht | 1 Antwort | 03.07.2013 17:11
Hallo, ich habe ein Schreiben bekommen, wonach meine Kaltmiete um 5 Euro/Monat erhöht wird (die Betriebskosten wurden zwei Monate vorher um 65 Euro/Monat angehoben - wegen gestiegener Energiepreise des örtlichen Versorgers). ... Darf die Miete jetzt bereits angehoben werden?
Leserforumvon f6 | Mietrecht | 15 Antworten | 17.12.2013 13:54
Und ich betone es nochmal: Es sind die Betriebskosten, nicht die Kosten für Strom/Wasser/Heizung die die Kosten stark in die Höhe treiben. ... Das würde der Bezeichnung als all-inclusive-Miete widersprechen, denn dann würdest du eine Bruttomiete, also eine Pauschale, plus Heizkosten zahlen. ... Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden."
Leserforumvon Reusen | Mietrecht | 30 Antworten | 31.10.2007 15:30
In meinem Mietvetrag steht, dass die Miete inlusive der NK xxx Euro beträgt. ... Am 31.10.2007 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 31.10.2007 von Reusen Zur Miete steht wortwörtlich im Vertrag: Die Grundmiete incl. aller Nebenkosten beträgt monatlich xxx Euro. ... Am 4.11.2007 von Eirene113 Da du eine Miete incl.
Leserforumvon Merline | Mietrecht | 22 Antworten | 17.08.2007 07:24
Am 17.8.2007 von Enduristi Es handelt sich hier um 10 Euro Minderung. ... Somit sind die 10 Euro prozentual ja sehr gering im Verhältnis zur Gesamtmiete. ... Er darf nur die nachgewiesenen Betriebskosten umlegen.
Leserforumvon Shiraa | Mietrecht | 20 Antworten | 14.01.2009 13:41
Hallo Ihr, ich wohne in einer Erdgeschosswohnung und in meiner BK-Abrechnung tauchen 300 Euro Gesamtkosten für die Fahrstuhlbetrieb auf - ich muss 1.000 Euro nachzahlen, was ich für sehr viel halte. ... dieser blöde Fahrstuhl - 300 Euro weg für nix. ... Auf den Mieter sind lediglich Betriebskosten ( Wartung, Strom, etc. ) umlegbar, Reparaturen gehören nicht dazu. 300,- Euro sind recht viel "Betriebskosten" ----------------- "Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen" Am 14.1.2009 von Shiraa Danke - ich habe gleich den Mieterschutzverein kontaktiert.
Leserforumvon Frau_Blaubeere | Mietrecht | 8 Antworten | 04.04.2021 14:38
Hallo in die Runde, mein Vermieter hat bei Vertragsschluss eine überhöhte Miete (Schattenmiete) im Falle der Abschaffung oder Beendigung des Mietendeckels angesetzt. ... Von der XXX geforderte monatliche Nutzungsgebühr im Falle der Abschaffung oder Beendigung des Mietendeckelgesetzes in Berlin (Schattenmiete) Nettokaltmiete 421,29 Euro Vorauszahlung Betriebskosten 89,43 Euro Vorauszahlung Heizung und Warmwassererwärmung 39,66 Euro Monatliche Nutzungsgebühr gesamt 550,38 Euro Monatliche Mietkosten der Vormieterin (laut Auskunft der XXX) beziehungsweise aktuelle monatliche Mietkosten nach MietenWog Bln Nettokaltmiete 280,58 Euro Vorauszahlung Betriebskosten 89,43 Euro Vorauszahlung Heizung und Warmwassererwärmung 39,66 Euro Monatliche Nutzungsgebühr gesamt 409,67 Euro Laut § 558 BGB darf die Miete bei Neuvermietung nur maximal um 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beziehungsweise maximal um 15 % der Nettokaltmiete der Vormieterin in Gebieten mit Wohnungsmangel (15 % Kappungsgrenze), wie es in Berlin laut der Stadtentwicklung von Berlin der Fall ist, angehoben werden. ... Maximal zulässig in Bezug auf die Nettokaltmiete der Vormieterin von 280,58 Euro ist damit nur ein Aufschlag von 42,09 Euro.
Leserforumvon johelm | Mietrecht | 15 Antworten | 19.07.2015 11:58
Im Mietvertrag wird bei den Betriebskosten auf die Betriebskostenverordnung verwiesen. ... Damit gelten alle Betriebskosten als vereinbart. ... Er hat darin sein eigenes Werkzeug und den Traktor von seinem Chef (von dem bekommt er dafür auch Miete).
Leserforumvon SCSM2017 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.07.2017 20:09
Natürlich sollen wir nachzahlen und zwar stolze 130 (2015) und 460 Euro. (2016) Leider sind wir hilflos, es gibt Kürzel die wir nicht kennen, Beträge die sich uns nicht erschließen so wie Doppelbenennungen. ... Abwasser 325.50 € Heizwasser 243.99 € Warmwasser 88.74 € Betriebstrom 13.71 € Gebühr Verbrauchserfassung 56.48 € Kaminfeger 6.46 € Wartung Heizung 20.88 € Miete Geräte HKV 19.99 € Miete Geräte KW 19.92 € Gartenpflege , Strassenreinigun 1.48 € Müllgebühren 120.47 € Gebäude-/ Haftpflichtversicherung 134.53 € Versiegelungsabgabe 16.03 € Grundsteuer 146.22 € Allgemeinstrom 18.16 € Wartung Hebeanlagen 17.70 € Wartung Heizung 13.27 € Legionellenpflichttest 33.81 € Eine Einschätzung von eurer Seite wäre schön, um unsere fehlenden Erfahrungswerte auszugleichen. ... Am 8.7.2017 von Anitari HKV = Heizkostenverteiler KW = Kaltwasser Ansonsten sind das fast alles umlegbare Betriebskosten.
Leserforumvon starker-Mieter | Mietrecht | 13 Antworten | 31.05.2010 22:48
Egal, ob m², Miteigentumsanteile oder Personen, der Unterschied dürfte wahrscheinlich bei 20 Euro im Jahr liegen. ----------------- "" Am 2.6.2010 von guest-12303.06.2010 08:33:49 --- editiert vom Admin Am 2.6.2010 von starker-Mieter habe den entsprechenden Paragraphen gefunden: § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. ... Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen. (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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