1.048 Ergebnisse für „auszug jahr kosten mieter“

Leserforumvon Hoppi75 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.07.2004 20:13
Wir haben ein Jahr in der Wohnung gelebt. ... Cats Schönheitsreparaturen Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. ... Hier kann bestimmt werden, dass der Mieter bei Auszug anteilige Renovierungskosten tragen muss, obwohl die im Fristenplan vorgesehenen Zeiten noch nicht abgelaufen sind: "Liegen bei Auszug die letzten Schönheitsreparaturen länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 Prozent der Renovierungskosten.
Leserforumvon Burli | Mietrecht | 6 Antworten | 05.11.2005 12:55
Wer trägt Kosten? ... Der Mieter ist gerade am Auszug. ... Schäden gar nicht reichen (falls Mieter die Kosten für Pkt. 1-3 und 5 tragen muß).
Leserforumvon mibbis12 | Mietrecht | 13 Antworten | 09.11.2009 22:51
Bei seinem Auszug wollte der Mieter einen Auflösungsvertrag unterschreiben und seine Kaution in bar wieder haben. ... Außerdem hat der Mieter das letzte halbe Jahr die Miete nur noch unter Vorbehalt gezahlt. 3.Er meint, dass der Mieter nun an einem Asthma leidet, was lt. ... Somit ist der Mieter nicht dazu verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen.
Leserforumvon Dhv96er | Mietrecht | 0 Antworten | 09.01.2007 22:33
In meinem Mietvertrag stehen folgende Klauseln: §7Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses 1.Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen... 2. Fristenplan a)Heizkörper einschließlich Heizungsrohren, Innentüren samt Rahmen, Einbauschränke sowie Fenster und Außentüren von innen - 5 Jahre b)Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken - 5 Jahre c)Neuanbringen von Raufasertapeten - 10 Jahre d)Lasieren von Naturholztüren - 10 Jahre §18 Schönheitsreparaturen bei Auszug 1.Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparatur (wie in §7 Abs. 1 aufgeführt) aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermiter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: a)Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der kmosten aufgrund eines Voranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahr 60% ... c)Die Regelung tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. 2.Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. ... Der Vermieter verlangt nun, nach 2-jähriger Mietzeit beim Auszug, dass alles komplett tapeziert und geweißt wird, obwohl die Zimmer bei Einzug weiß bzw. hell-cremefarben gestrichen wurden sind.
Leserforumvon R.P.123 | Mietrecht | 29 Antworten | 22.09.2020 16:23
Desweiteren hätte S. lt.Mietvertrag den wirklich sehr alten, teilweise rostigen, Warmwasserboiler einmal im Jahr warten lassen müssen ---- was er leider vergessen hat. ... Bei Auszug hatte alles funktioniert! ... Die Kosten trägt der Mieter.
Leserforumvon developer33 | Mietrecht | 20 Antworten | 06.03.2012 18:44
Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? ----------------- "" Am 6.3.2012 von guest-12315.05.2012 07:09:00 quote:Angenommen man hat eine Wand in einem angenehmen warmen Farbton gestrichen, muss man dann in jedem Fall bei Auszug weißen, auch wenn die eigene Renovierung erst ein Jahr her ist? ... Mieter hat die Mietsache so zurückzugeben wie er sie bekommen hatte.
Leserforumvon Michael B | Mietrecht | 9 Antworten | 05.07.2004 21:25
Dann müsst ihr nur anteilmäßig die Kosten einer erneuten Renovierung tragen. ... Für Sie ist nach 1 Jahr noch keine der Fristen abgelaufen. ... Dann müsst ihr nur anteilmäßig die Kosten einer erneuten Renovierung tragen.
Leserforumvon Daniel123456789 | Mietrecht | 5 Antworten | 16.07.2014 13:30
Bin ich nun verpflichtet beim Auszug die Türen neu zu streichen? ... Denn wenn jeder Mieter jeweils nur 1 Jahr wohnt, wer führt die Schönheitsreparatur aus oder trägt die Kosten dafaür ? ... Konnte dazu nichts spezielles finden. quote:Denn wenn jeder Mieter jeweils nur 1 Jahr wohnt, wer führt die Schönheitsreparatur aus oder trägt die Kosten dafaür ?
Leserforumvon lieberich | Mietrecht | 1 Antwort | 13.11.2015 11:37
Da die Möbel dem Mieter gehört und von der Hausbesitzerin nicht weiter verwendet werden sollte hatte die Hausbesitzerin die Möbel auf einengen Kosten abgebaut und in einem Zimmer und im Flur der Einliegerwohnung gelagert. ... Mittlerweile ist schon ein Jahr seit dem Auszug vergangen und der Raum im Keller für anderen Zwecken benötigt. ... Dabei erhalten die Hausbesitzerinnen keine Mietzahlungen seit einem Jahr.
Leserforumvon unitedlb | Mietrecht | 1 Antwort | 07.12.2009 22:25
Hallo, nach meinem Auszug aus der Mietwohnung möchte der Vermieter von meiner Kaution Kosten für eine Abgasverlustmessung gemäß BImSchV abziehen, die bereits ein 3/4 Jahr zurückliegt. Muss ich als Mieter diese Kosten wirklich tragen?
Leserforumvon werner1971 | Mietrecht | 19 Antworten | 28.06.2009 22:28
Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichteT, anteilige kosten für Schönheitreparaturen entsprechend dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter bestimmten Fachbetriebs wie folgt zu zahlen: Besteht das Mietverhältnis vei Auszug länger als ein Jahr oder liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, bei mehr als zwei Jahren 66% der kosten für Renovierung der Naßräume. ... Und nach dem Auszug soll der Mieter diese wieder in Neuzustand versetzen! ... Schliesslich sind durch Instandsetzung, höhere Kosten verbunden - mitnunter das 10-fache-der Kosten einer neuen Türe!
Leserforumvon tanzendenudel | Mietrecht | 1 Antwort | 06.04.2011 11:41
Hallo, nach etwas über einem Jahr zieht Mieter A aus der 3er-WG aus und ein Nachmieter B zieht stattdessen ein - alle sind Hauptmieter. ... Allerdings hat er ja nach seinem Auszug kein Einfluss mehr auf den Zustand der Wohnung bzw. auf die gemeinschaftlich genutzen Räume wie Küche, Bad und Flur. Wenn eine Beteiligung an Kosten rechtmäßig ist, dann besteht die Möglichkeit, jetzt bei Auszug des Mieters A eine Regelung zu finden, damit für ihn damit die Sache komplett abgeschlossen ist, dies z.
Leserforumvon Socke-2001 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.07.2009 11:14
Wie mir bekannt ist, sind starre Klauseln, die bspw. eine Renovierung bei Auszug vorschreiben nicht wirksam. ... Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen. ... Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt.
Leserforumvon Gruenbaer@gmx.net | Mietrecht | 7 Antworten | 10.06.2010 17:56
Dübel- und Schraubenlöcher sind fachgerecht zu schließen, soweit diese in einem über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehenden Maß vorhanden sind . . 3 Bis zum Auszug, spätestens aber bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter alle bis dahin fälligen, je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen . . 4 Soweit Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht fällig sind, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgendem Schlüssel zu zahlen: (4.1) Liegen die letzten Schönheitsreparaturen in der Küche oder den Nassräumen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 %, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66 % der für die betreffenden Räume veranschlagten Kosten. (4.2) Liegen die letzten Schönheitsreparaturen in den übrigen Räumen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 %, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 %, länger als drei Jahre 60 %, länger als vier Jahre 80 % der für die betreffenden Räume veranschlagten Kosten. --- Weiterhin steht bei "Übergabe der Mieträume" folgendes: "Die Wohnung wird im derzeitigen Zustand, der dem Mieter bekannt ist, übergeben. ... Emil ----------------- " " Am 10.6.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin Am 10.6.2010 von Laird Mortimer quote:Ungültig, da starre Frist Die Fristen sind doch nicht starr, sondern einseitig flexibel. ----------------- "" Am 10.6.2010 von guest-12311.06.2010 09:51:12 --- editiert vom Admin Am 10.6.2010 von Gruenbaer@gmx.net Naja, nun steht ja in meinem Mietvertrag . 3 Bis zum Auszug, spätestens aber bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Mieter alle bis dahin fälligen, je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen. ... . 4 Soweit Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht fällig sind, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgendem Schlüssel zu zahlen:[...]
Leserforumvon aida_lover | Mietrecht | 3 Antworten | 29.12.2010 09:22
Die Renovierungsfristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses. 2.Endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen entsprechend dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter bestimmten Malerfachbetriebes wie folgt zu zahlen: Besteht das Mietverhältnis bei Auszug schon länger als ein Jahr oder liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter für die Renovierung der Naßräume 33%, bei mehr als zwei Jahren 66% der Kosten. ... Kosten die der Vermieter dadurch erspart, hat er dem Mieter zu erstatten. 5.Der Mieter ist verpflichtet, die Fußböden während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. Teppichböden sind bei Auszug, soweit erforderlich, fachmännisch durch Vacuumextraktion oder andere geeignete Mittel zu reinigen.
Leserforumvon Lutz | Mietrecht | 3 Antworten | 16.10.2001 15:36
Der Mieter kann aber verpflichtet sein, anteilige Kosten für eine Schönheitsreparatur zu zahlen. Ein Formularvertrag, der eine Staffelung der anteiligen Kosten vorsieht (z. B.: liegt die Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurück, hat der Mieter 20% der Kosten eines Kostenvorschlags zu zahlen; 40% bei mehr als zwei Jahren; 60% bei mehr als 3 Jahren; 80% bei mehr als vier Jahren; 100% bei mehr als 5 Jahren) ist zulässig.
Leserforumvon fraggerno1 | Mietrecht | 11 Antworten | 03.09.2008 13:08
Rechtlich nicht zu beanstanden wäre es aber meiner Meinung nach, wenn der VM zum Auszug das von Dir gelegt Laminat übernimmt und die Kosten dann absetzt. ... Der Mieter hat auf eigene Kosten Laminat eingebaut. Nach Auszug könnte der Mieter das Laminat mitnehmen.
Leserforumvon caramellchen123 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.08.2013 23:50
Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, ...) aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei nachstehend genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen: a) Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten ..., liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %, ... b) Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: ... c) Die Regelung a) und b) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. ... Zudem wurde handschriftlich (im Nachgang ohne Abstimmung) unter § 23 Sonstige Vereinbarungen folgendes hinzugefügt: "Der Mieter muss bei Auszug die Wohnung fachmännisch frisch gestrichen verlassen." ... Demnach wäre dann doch die Klausel ebenfalls unwirksam, dass ich mich an den Kosten prozentual bei Auszug beteilige, zumal diese ebenso nicht transparent sind.
Leserforumvon jabbba | Mietrecht | 6 Antworten | 11.01.2015 22:02
Leider wollen die Mieter nach 1 Jahr (wegen Trennung) ausziehen. ... Daher die Frage: Müssen wir beim Auszug dies hinnehmen oder müssen die Mieter es bereinigen? ... Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe Am 11.1.2015 von Anjuli123 Üblicherweise müssen Mieter mietereigene Einbauten bei Auszug wieder auf ihre Kosten entfernen.
Leserforumvon guest-12302.08.2011 17:53:22 | Mietrecht | 17 Antworten | 29.03.2010 14:05
Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eine Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: a) liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %, länger als 5 Jahre 90 %; bei Berechnung des Kostenersatzes für das Anbringen von Raufasertapeten sowie das Lasieren von Naturholztüren und -fenstern gelten folgende Prozentsätze: länger als 1 Jahr 15 %, länger als 2 Jahre 20 %, länger als 3 Jahre 30 %, länger als 4 Jahre 40 %, länger als 5 Jahre 50 %, länger als 6 Jahre 60 %, länger als 7 Jahre 70 %, länger als 8 Jahre 80 %, länger als 9 Jahre 85 %, länger als 10 Jahre, 90 %. b) für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück 14 % der Kosten gemäß Voranschlag; länger als 2 Jahre zurück 18 %; länger als 3 Jahre 42 %; länger als 4 Jahre zurück 56 %; länger als 5 Jahre zurück 70 % und länger als 6 Jahre zurück 84 %. c) Die Regelung nach a) und b) tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. 2. Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. ... Muss der Mieter beim Auszug Schönheitsreparaturen durchführen, gehört dazu auch die Beseitigung der Dübellöcher.
123·5·10·15·20·25·30·35·40·45·50·53