51 Ergebnisse für „auszug eigentumswohnung wohnung kündigen“

Leserforumvon amz499763-30 | Mietrecht | 10 Antworten | 16.09.2018 09:53
Mir ist klar, dass ich als Ehepartner ihn nicht zum Auszug zwingen kann. ... Zum 1.1. müssten sie ihm dann kündigen, oder? ... Zum 1.1. müssten sie ihm dann kündigen, oder?
Leserforumvon marik | Mietrecht | 12 Antworten | 03.01.2011 09:43
Hallo zusammen, ich besitze eine Eigentumswohnung. ... Wie kann ich ihn zum Auszug "zwingen". Muss ich ihm kündigen?
Leserforumvon Rocco741 | Mietrecht | 9 Antworten | 07.06.2007 21:39
Vermieter der Wohnung ist Insolvent geworden . ... Wenn die Wohnung vor Eurem Einzug schon eine Eigentumswohnung war, gibt es auch keine Sperrfrist dafür. ... Da aber allgemein bekannt ist, dass sich für eine leerstehende Wohnung ein höherer Preis erzielen lässt, ist ein Vermieter oder hier die Bank oftmals bereit, für einen freiwilligen Auszug eine Entschädigung zu zahlen.
Leserforumvon Miroslav | Mietrecht | 7 Antworten | 06.12.2005 11:58
Kündigen könnt Ihr erst, wenn Ihr im Grundbuch eingetragen seid. ... Dann muss der Auszug mit einer Räumungsklage erzwungen werden. ... Mir ist noch was eingefallen, und zwar leben wir ja grad auch zur Miete, und ich hab mich gefragt, hätte es einen Einfluß wenn unser Vermieter uns die Wohnung kündigen würde?
Leserforumvon Gitti33 | Mietrecht | 41 Antworten | 22.03.2010 11:55
Wohnt jetzt seit 2 Monaten unter unzumutbaren Umständen in dieser Wohnung. ... Um fristlos kündigen zu können muss normalerweise schon was wirklich gravierendes vorgefallen sein. ... Sie hat eine wunderschöne Eigentumswohnung in guter Lage, fährt stets den neuesten 3er BMW ( geleast aber immerhin ), rennt generell nur mit Labelklamotten durch die Gegend, macht 3x pro Jahr eine Fernreise, ist bis auf die Eigentumswohnung schuldenfrei und lebt auch sonst alles andere als schlecht.
Leserforumvon Legte | Mietrecht | 6 Antworten | 15.04.2024 14:00
Wenn der Sohn dann wirklich einen Bedarf an Wohnraum hat, dann ist es auch erlaubt, für einen Studenten eine über 100m^2 große Wohnung zu kündigen. ... Wenn er z.B. schon in einer Eigentumswohnung des Papas lebt, dann müsste der Vermieter begründen, warum die aktuelle Wohnung nicht geeignetet ist, den Wohnbedarf des Sohnes zu erfüllen. ... Am 15.4.2024 von Anami [quote=Legte]Drohung Eigenbedarf nachdem Auszug verweigert wird[/quote]Wie habt ihr denn verweigert?
Leserforumvon Fred85 | Mietrecht | 24 Antworten | 20.09.2014 14:22
Am 22.9.2014 von vronik Moin, quote:...und der Interessent wird die Wohnung wohl kaum kaufen wenn er erst in einem halben Jahr mit meinem Auszug rechnen kann... ... Der Käufer, bzw. die Käuferfamilie müsste unter WG-Bedingungen mit dem Mieter zusammenleben um überhaupt vor Ablauf der 3 Jahre kündigen zu können. ... Mag sein, aber wie viele Privatinvestoren gibt es, die in eine einzige Wohnung ziehen, nur damit diese als Eigentumswohnung später nahtlos verkauft werden kann?
Leserforumvon Hausbewohner06 | Mietrecht | 4 Antworten | 31.05.2006 21:07
Unsere Vermieterin hat uns gesagt das sie die Eigentumswohnung verkaufen will.Jetzt hat sich aber herausgestellt das sie die Wohnung an ihre Tochter vermieten will... ... Was du meinst ist der Fall, dass der Besitzer einen schnellen und problemlosen Auszug der Mieter moechte und diesen dann solche Angebote ('Umzugszuschuesse') unterbreitet. ... Eigenbedarf kuendigen und die Fristen abwarten.
Leserforumvon Elly586 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.02.2013 11:39
Alternativ kommt eine Kündigung ohne Grund nach § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. ... Und die reichen nicht, um die neue Eigentumswohnung zu renovieren? ... Und über 1-2 Monate Verzug beim Auszug der Mieter würde ich auch mit mir verhandeln lassen.
Leserforumvon BoNe2005 | Mietrecht | 24 Antworten | 30.07.2008 13:22
Und um es noch mal ganz klar zu sagen: Wegen des Verkaufes kann man dem TE nicht kündigen! ... Wegen dem Eigentümerwechsel bzw. einem geplantem Verkauf kann man Ihnen nicht so ohne weiteres kündigen. ... Wer kauft schon ungesehen eine Eigentumswohnung?
Leserforumvon Lothar233 | Mietrecht | 7 Antworten | 25.12.2011 18:22
Wenn man einem Mieter, der mit dem Vermieter im selben 2-Familien-Haus wohnt, kündigen möchte, verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate nach § 573a. ... Die Wohnung soll an die Schwägerin vermietet werden, die bisher noch in einer Eigentumswohnung wohnt. ... Es sei denn, man 'versüßt' dem Mieter den Auszug, indem man z.B. den Umzug zahlt o.ä. von cobold64 am 25.12.2011 19:26 Das ist einfach Unsinn...
Leserforumvon gerdi78 | Mietrecht | 10 Antworten | 10.02.2010 01:27
Persönlich würde ich nur zu einer leerstehenden Eigentumswohnung raten, da man dann keine Angst haben muss, nicht einziehen zu können. ... EIgentlich sollte der Käufer mit dem Nocheigentümer aushandeln, dass dem Mieter der Auszug mit etwas finazieller Hilfe schmackhaft gemacht wird (Umzugskostenübernahme z.b. ca. 3-5tsd EUR) und wenn das erledigt ist, kauft man die Wohnung. ... Alleine die Tatsache, dass man als Käufer je erst im Grundbuch eingetragen werden muss und dann kündigen kann (6 Monate Frist ??)
Leserforumvon woofy | Mietrecht | 4 Antworten | 18.12.2003 16:57
Unser jetziger Vermieter möchte die Wohnung in der wir seit ca. 3 Jahre wohnen verkaufen. ... Herzlichen Dank Am 19.12.2003 von Odil -------------------------------------------------------------------------------- Verkauf ist kein Kündigungsgrund Weder nach dem Verkauf noch nach der Versteigerung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hat der Erwerber das Recht, den MieterInnen einfach zu kündigen. ... Kaution bleibt sicher Wenn Sie für Ihre Wohnung beim alten Vermieter eine Kaution gezahlt haben, so ist der neue Eigentümer nunmehr verpflichtet, Ihnen diese bei Ihrem Auszug zurück zu zahlen - selbst dann, wenn er sie vom Voreigentümer nicht erhalten hat (§ 566 a BGB).
Leserforumvon docmartens2 | Mietrecht | 8 Antworten | 30.07.2005 07:27
Falls Eigenbedarf besteht, kann er das Mietverhältnis auch kündigen. ... Fragt Ihn dann, was ihm der "freiwillige" Auszug und damit die Vermeidung eines möglichen Rechtsstreits mit ungewissem Ausgang wert ist. ... Wenn es sich schon bei Mietbeginn um eine vermietete Eigentumswohnung gehandelt hat, dann gilt diese Frist nicht.
Leserforumvon siegeofavalon | Mietrecht | 5 Antworten | 25.10.2016 22:29
Guten Abend 123recht, ich bin der Hauptmieter einer Wohnung und habe diesbezüglich einen Untermietvertrag über Teile der Wohnung geschlossen. ... Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch nichts genaueres definiert, außer eben jenem Wunsch nach dem Auszug geäußert. In der Zwischenzeit haben die Eltern des Untermieters eine Eigentumswohnung für ihn und seinen Bruder erworben.
Leserforumvon JackLässig | Mietrecht | 66 Antworten | 09.08.2007 09:29
Die Mieterin unserer Eigentumswohnung hat das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.09.2007 gekündigt. ... Die Frage ist jetzt, kommt ein evtl. vorzeitiger Auszug einer Wohnungsübergabe gleich ? ... Ein vorzeitiger Auszug käme uns entgegen, zumal wir die Wohnung verkaufen wollen.
Leserforumvon knopf13 | Mietrecht | 36 Antworten | 10.10.2010 18:48
Hallo ertsmal haben folgendes problem. in unserer wohnung schimmelt es und der vermieter gibt uns die schuld dafür. nach dem wir den vermieter davon in kenntnis gesetzt haben das es in der wohnung schimmelt hatte er gemeint das wir schuld daran wären weil es noch nie in der wohnung geschimmelt hätte. ... Leider können wir derzeit den schimmel nicht entfernen weil uns die Arbeits agentur einen gutachter vorbei schicken wollte (auch 2-3wochen her) und wir dem vermieter ja den schaden zeigen wollen. nach dem dritten anruf bei dem vermieter, um zu fragen wann er denn kommen kann um sich das anzusehen, habe ich mit dem hausmeister der im selben haus wohnt, wie wir, gefragt ob es bei im auch schimmelt oder er weiss ob es bei irgend einem anderen bewohner des hauses (alles eigentums wohnungen) schimmelt. der hausmeister hat uns bestätigt das es jedes jahr zum winter im haus unter den fenstern schimmelt auf grund einer wärme brücke und das er uns als zeuge beim vermieter hilft und bestätigt das es ein baufehler ist. nun zu meiner frage. was kann ich aus rechtlicher sicht tun. da der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das es schimmelt. können wir fristlos kündigen, mitminderung usw. jede hilfe ist mir recht möchte wenn der vermieter kommt wissen wo seine plicht als vermieter ist wegen mängel beseitigung und meine plicht/rechte als mieter wäre(n) bei auszug aus der wohnung. ----------------- "" -- Editiert am 10.10.2010 18:50 Am 10.10.2010 von hamburger-1910 Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: - Falsches Heiz- u. ... aber ja kann vor dem schimmel schützen denoch kann ich nicht alles essen wie obst gemüse brot toast usw was nicht zwingend gekühlt werden muss in den kühlschrank tuen dafür hab ich einfach zu wenig platz im kühlschrank zum gutachter nochmal der gutachter vom amt betrifft den vermieter erst wenn sich die agentur dazu äussert. da der ja nur kommt weil wir aufgrund des schimmels bei der agentur einen antrag auf umzu gestellt haben. wenn wir einen gutachter beauftragen würden der sich auf schimmel und feuträume spezialesiert hat würde es den vermieter schon was angehen da der profi dann die ursache aus fachmänischer und neutraler sicht ermitteln würde und der dann uns sagen könnte was zu tun ist ob jetz der vermieter dafür veranwortlich ist oder wir. nur können wir uns keinen leisten. deswegen informiere ich mich hier darüber was wir tun können ohne gutachter. und ob das hier ein extremfall wäre bei schimmel befall. und ob es einen unterschied macht da uns der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das die wohnung schimmelt im winter. den dazu wäre er ja verplichtet gewesen. ----------------- "" Am 11.10.2010 von guest-12311.10.2010 18:09:02 --- editiert vom Admin Am 11.10.2010 von knopf13 klar kann man brot in den kühlschrank lagern. sga ich ja nicht das es nicht so ist. nur wer macht das schon. aber jetz mal weg vom brot das ist ja nicht relvant für einen auszug ich kann ja nicht zum vermieter gehen und sagen mein brot schimmelt ich ziehe aus der lacht mich doch aus. was mich halt am meisten stört ist er hat nichts gesagt im bezug auf schimmel. denn wenn das bekannt gewesen wäre hätten wir uns ne andere wohnung gesucht. kann man das als grund für eine fristlose kündigung verwenden da die wohnung nicht denn zustand hat wie vereinbart. ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 @ sassy2 ah oke aba wieder zu meiner frage kann ich aufgrund von mängeln die mir nicht bekannt waren, in dem fall schimmel, fristlos kündigen. da uns nicht bekannt war das die wohnung im winter schimmelt. und wir ja nicht eingezogen wären wenn wir es gewusst hätten. wie schon angesprochen der hausmeister steht mir als zeuge zur verfügung das es im ganzen haus schimmelt und es sich um bauliche mängel handelt. ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 das wir fristgerecht kündigen können ist schon klar aber wir wollen ja sofort aus der wohnung auf grund des schimmels. und ich sehe es natürlich nicht ein dann für 1wohnung weiter zu zahlen in der ich nicht mehr wohne und in der es schimmelt denn wenn wir vor ablauf der frist ausziehen müssen wir ja weiter zahlen auf eigene kosten da das amt nur die wohnung zahlt in der wir wohnen. ausser wir finden einen nachmieter den der vermieter akzeptiert. denoch danke für die infos falls doch noch jemand etwas weiß das wir aufgrund des schimmles fristlos kündigen können. soll er bescheid geben. ----------------- "" Am 11.10.2010 von knopf13 was anderes noch wir haben einen einheitsmietvertrag der auf unbestimmte zeit läuft. kündigungsfrist steht nicht drauf wie lange ist da die mindest kündigungsfrist laut gesetz. ----------------- "" Am 11.10.2010 von hamburger-1910 Vorauss. f. eine fristlose Kündigung = erhebliche Gesundheitsgefährdung (toxische Stoffe i.d.
Leserforumvon Mucke | Mietrecht | 10 Antworten | 18.07.2006 08:53
Einfach zu kündigen dürfte wohl die vernünftigste Lösung sein. ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..." ... Unser Vermieter kaufte über einen Zwangsverwalter den Familienbetrieb meines Mitbewohners und setzte uns danach eine kurze Frist zum Auszug. ... Wohnraum war kaum zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung und er bot uns in dieser Notlage eine seiner Eigentumswohnung zu einem o.g.
Leserforumvon Masterche | Mietrecht | 13 Antworten | 14.02.2004 14:17
Wer eine vermietete Eigentumswohnung kauf, kann nie im Leben wegen Eigenbedarfs kündigen. ... Eigenbedarf kündigen, nur wenn die Wohnung erst bei Kauf in eine ETW umgewandelt wurde gelten gesonderte Kündigungsfristen, ansonsten läuft es ganz normal (wenn der Mieter denn auszieht). ... Ich würde weiterhin versuchen, den Mietern hilfreich zur Seite zu stehen, wenn es klappen soll mit dem Auszug.
Leserforumvon agapimou | Mietrecht | 6 Antworten | 28.01.2006 12:18
Wir wohnen nun diesen Monat ein Jahr hier (Nichtraucher), hätten wir dann die Pflicht, bei Auszug zu renovieren? ... LG Am 28.1.2006 von Bantam Hallo von www.finanztip.de kopiere ich Dir mal folgendes : Der Vermieter kann eine Wohnung nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. ... Der Vermieter kann auch nicht deshalb kündigen, weil er die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln und anschließend verkaufen will.
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