17 Ergebnisse für „aufkommen eigentümer einbauküche“

Leserforumvon Nadja01 | Mietrecht | 13 Antworten | 20.03.2009 18:13
Sozusagen , die Einbauküche auch vermieten ?..... Es sei denn, es handelt sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden, für den der Mieter laut Mietvertrag aufkommen muss. ... Da die neuen Mieter aber mit dem Vormieter nichts vereinbart hatten und die Küche nicht von ihm gekauft hatten, ist der Vermieter der Eigentümer.
Leserforumvon Michitorio | Mietrecht | 45 Antworten | 28.04.2010 20:15
Folgender Fall: nachdem ich vom Vormieter eine Einbauküche abgenommen hatte, habe ich ca. 3 Monate danach festgestellt, dass es hinter dieser Einbauküche schimmelt. ... Für den dafür nötigen Abbau der EBK und den Aufbau danach soll ich jedoch aufkommen, da er mit der Küche nichts zu tun hätte. ... Nee eben nicht, deshalb muss ja der Eigentümer sprich der VM bezahlen. ----------------- "Achtung Mieter!
Leserforumvon Kassandra83 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.02.2012 20:12
Beim Auszug des Mieters geht die Einbauküche in das Eigentum des Vermieters über. ... Bis hierhin, wären wohl beide (Vermieter + Mieter) Eigentümer in Form einer 2.100/800 GBG Gesellschaft. ... Wenn ein Gerät defekt wird und es fällt nicht unter die Garantieleistung, wer muss für die Reparatur bzw. das Gerät aufkommen?
Leserforumvon guest-12325.02.2017 21:58:12 | Mietrecht | 15 Antworten | 15.08.2011 13:40
Unsere Hausratversicherung hat den Schaden abgelehnt, da die nur Aufkommen bei Rohrbruch etc. ... Dies bedeutet, dass der Eigentümer einer solchen Sache schon alleine deshalb in die Haftung kommen kann, weil er Eigentümer einer solchen Sache ist. ... Es stand die Küchentür und die Einbauküche im Keller, die dadurch Schaden erlitten haben.
Leserforumvon mephisto42 | Mietrecht | 59 Antworten | 19.10.2004 09:24
Herd) selbst aufkommen muss? ... Sodann muss der Eigentümer auch für die Reparatur aufkommen. Am 18.9.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Sodann muss der Eigentümer auch für die Reparatur aufkommen.
Leserforumvon scirocco1991 | Mietrecht | 13 Antworten | 16.03.2009 21:27
Da die EBK nicht separat aufgelistet und gemietet ist, muss er dafür auch nicht aufkommen soweit ich weis.... Kündigen kann der Eigentümer nur wegen Eigenbedarf und der dürfte ja bei einem Verkauf nicht vorliegen. ... Muss er dann auch dafür aufkommen?
Leserforumvon Chriswohnt | Mietrecht | 22 Antworten | 21.01.2009 10:17
Hallo, ich wohne in einer Altbauwohnung mit Einbauküche und seit kurzem funktioniert der Einabaukühlschrank nicht mehr. ... Am 21.1.2009 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 21.1.2009 von Chriswohnt Darf der Vermieter denn sagen, dass es zwar seine Küche is, aber für allfällige Reparaturen muß der Vermieter aufkommen? ... Also: Entweder ist der Mieter Eigentümer und kann machen, was er will, oder aber der Vermieter ist Eigentümer und muss dann für das mitvermietete Invenatar auch die Verantwortung übernehmen.
Leserforumvon Aspirin1000 | Mietrecht | 17 Antworten | 09.01.2021 02:21
Wenn Sie irgendwann mal als Vermieter die Einbauküche erneuern müssen, dann können Sie nett sein und den aktuellen Mieter fragen, welche Farbe er schön findet. Sie können ihm aber auch eine neue Einbauküche in Moosgrün mit rosa Applikation einbauen lassen, wenn eine solche eingebaut war. ... Am 9.1.2021 von Solan196 Fragt doch mal die vorigen Eigentümer, wer den Boden verlegt hat.
Leserforumvon Megzs | Mietrecht | 87 Antworten | 16.08.2010 10:36
Einen Guten Tag, Unsere Einbauküche wurde uns zur Nutzung überlassen(d.h. nicht vermietet). ... Warum soll der Entleiher für Verschleißschäden haften, die ganz wesentlich, von Vormietern oder ggf. vom Eigentümer verursacht wurden? ... Schon gar nicht muss der Mieter in so einem Fall für Schäden durch vertragsgemäße Nutzung aufkommen.
Leserforumvon Klaus86 | Mietrecht | 52 Antworten | 15.01.2021 23:28
Eigentümer definitiv Mieter A) Nutznießer und Nichtkäufer Mieter B) der aber unterschreibt per MV, dass die Markise sein Eigentum ist?
Leserforumvon Sabine27 | Mietrecht | 12 Antworten | 07.01.2005 19:05
Ersatz an den Elektrogeräten in der Küche aufkommen muß. ... Ich kann noch dazu sagen, daß es sich um eine Wohnung in NRW handelt und in NRW werden Wohnungen i.d.R. ohne Einbauküche vermietet. ... " Diese Klausel lässt sich nur so auslegen, dass der Vermieter Eigentümer der EBK ist.
Leserforumvon Dudelidum | Mietrecht | 14 Antworten | 18.08.2020 12:57
Eigentümer ist Deutscher, sitzt aber in den USA. ... Mietsachen wurden nicht beschädigt und wenn dem so wäre würden wir dafür natürlich zurecht aufkommen. ... Es gab keine Mindestmietdauer und die Kündigung wurde uns auch bereits vom Eigentümer bestätigt.
Leserforumvon Alwi89 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.04.2016 15:42
Der Mietbeginn/die Fertigstellung wurde vom Eigentümer/Vermieter auf Ostern 2016 festgesetzt. ... Für Reparaturkosten muss -mMn- der Vermieter nicht aufkommen. ... Für Reparaturkosten muss -mMn- der Vermieter nicht aufkommen.
Leserforumvon Janet1188 | Mietrecht | 31 Antworten | 01.05.2018 09:00
Für Reperaturen kommt der Eigentümer nicht auf". ... Für Reparaturen kommt der Eigentümer nicht auf." ... Für Reperaturen kommt der Eigentümer nicht auf".
Leserforumvon JMD49591 | Mietrecht | 15 Antworten | 05.12.2022 17:26
Hier die entsprechenden Passagen aus dem Mietvertrag: [quote] [b]§23 Individuelle Vereinbarungen[/b] Die Wohnung verfügt über eine Einbauküche mit allen E-Geräten. ... Die EBK mit den Geräten gehört dem Vermieter, er ist Eigentümer der EBK+Geräte. ... Es wurde nicht aktiv erwähnt, dass wir im Falle eines Geräteausfalls dafür aufkommen müssen.
Leserforumvon go478559-20 | Mietrecht | 58 Antworten | 16.11.2017 15:21
Das Haus war ziemlich verwahrlost und zu gemüllt wir haben die letzten Jahre viel Zeit und Kraft investiert sowie vor gerade mal 3 Monaten eine neue Einbauküche hätte ich vorher auch nur Ansatzweise einen Verdacht gehabt das die neue Vermieterin scheinbar nur auf nett tut und eigene Ziele verfolgt hätte ich niemals auch noch ne neue Küche einbauen lassen es ist wirklich zum heulen was manche Menschen so abziehen aber ich Danke dir für die Antworten zumindest bin ich jetzt ein wenig schlauer Am 16.11.2017 von Banane123 Zitat (von go478559-20):Hmm also obwohl in unserem alten Mietvertrag steht (wir haben bis heute keinen neuen) das wir die 1000 Euro Kaution bezahlt haben, kann sie aus dem nichts jetzt diese einvordern? ... Am 16.11.2017 von AltesHaus Zitat (von go478559-20):Folgendes Problem: Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Wohnung ) 2015 unterzeichnet und 1000 Euro Kaution bezahl Dann hat man da ja eine Quittung, die kann man vorlegen, dann kann sich der neue Eigentümer mit dem alten Auseinandersetzen. ... Am 16.11.2017 von 0815Frager Zitat (von AltesHaus):Dann hat man da ja eine Quittung, die kann man vorlegen, dann kann sich der neue Eigentümer mit dem alten Auseinandersetzen.
Leserforumvon Andy Schweiger | Mietrecht | 132 Antworten | 08.06.2005 18:32
Somit müsste der neue Eigentümer doch erstmal den Stellplatz kündigen.
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