550 Ergebnisse für „anschluss mieter vermieter“

TV Anschluss 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Fluppy1990 | Mietrecht | 11 Antworten | 22.08.2015 17:05
Hallo liebes Forum, mein Vermieter hat mir einfach den Sat Anschluss abgeklemmt da ich ihn nicht durch unsere Wohnung aufs Dach gelassen habe. ... Wurde der SAT-Anschluss mitvermietet? ... Am 27.8.2015 von TomRohwer Zitat (von Fluppy1990):Hallo liebes Forum, mein Vermieter hat mir einfach den Sat Anschluss abgeklemmt da ich ihn nicht durch unsere Wohnung aufs Dach gelassen habe.
Leserforumvon ferni | Mietrecht | 15 Antworten | 26.11.2010 09:54
Da ich nur Mieter bin musste ich die Zustimmung durch den Vermieter/ Verwalter einholen. ... Der Vermieter/ Verwalter ist permanet auf Stunk aus, auch den anderen gegenüber. ... Verstärker aber dem Vermieter.
Leserforumvon HackTack | Mietrecht | 4 Antworten | 25.06.2018 14:48
Das bedeutet , wir zahlen doppelt für den Anschluss. Was macht jetzt Sinn - den Mieter bzw. ... Du meinst den Vermieter, richtig?
Leserforumvon Webbymaster | Mietrecht | 4 Antworten | 26.09.2006 21:57
Frage war nur ob der Vermieter sowas anschließen muss oder nicht. ... Für den Wasseranschluss gibt es Adapter die aus einem Anschluss 2 machen usw. Im übrigen bin selber Noch-Mieter mach das immer selbst.
Leserforumvon MaBa0511 | Mietrecht | 4 Antworten | 18.08.2018 14:43
Zum anderen: Der Anschluss war bereits bei Besichtigung / Vetragsabschluss vorhanden und dürfte somit zur Mietsache gehören. Mangel am Mietobjekt vorliegt (§ 535 BGB), muss der Vermieter auf seine Kosten beseitigen. ... Wenn Mieter einfach Reparaturen an Vermietereigentum in Auftrag geben, kann das sehr ungünstig für die Mieter sein.
Leserforumvon hasansemra2 | Mietrecht | 17 Antworten | 08.04.2013 09:29
So nun stehe ich da ohne Anschluss seit 2 Wochen. ... Der Mieter kann ja die Verkabelung gerade bei fehlenden Kabelkanälen nicht einfach mal komplett durchmessen, ob das hier zu einer Aussenantenne führt oder zum Anschluss von KabelBW im Keller... quote:Oder muss mir der VM die Möglichkeit einräumen, dass Techniker meine Dose verlegen? ... Ich sehe das aber wie Du, der Mieter hat TV und kann telefonieren- so what!
Leserforumvon Hawaii501 | Mietrecht | 32 Antworten | 17.09.2008 14:49
Ein netter Mieter... Woher weiß Du, dass dieser Mieter nett ist? ... Kaum ist jemand nicht Mieter-Ansicht muss es ein böser Vermieter sein, und das ist einfach nicht ok.
Leserforumvon laluna | Mietrecht | 1 Antwort | 09.01.2004 13:26
Muss ich als Vermieter dafür sorgen, daß dieser erweiterte digitale Empfang möglich ist oder muss ich nur für die Grundversorgung sorgen, alle darüber hinausgehenden Kosten trägt der Mieter in eigener Rechnung (meine Meinung)?
Leserforumvon IngeC | Mietrecht | 8 Antworten | 04.03.2006 11:42
Der über uns wohnende Mieter zieht jetzt aus und die Wohnung soll an die Fernwärme angeschlossen werden.Ebenso unsere Wohnung. ... Am 5.3.2006 von IngeC Ein anderer Mieter hat mir jetzt netterweise seine letzte Heizkostenabrechnung zur Verfügung gestellt. ... Am 7.3.2006 von mariangel Am ehesten und sichersten kann das wohl der Vermieter sagen;) MfG Mariangel
Leserforumvon moewe16 | Mietrecht | 1 Antwort | 15.11.2006 20:50
Ein Reparaturauftrag brachte nicht den gewünschten Erfolg. drei verschiedene Analogreceiver funktionierten an dem Anschluß nicht. ... Er hat sich darauf nie wieder bei mir gemeldet. der anschluß ist auch nie repariert worden. jetzt nach fast vier Jahren meldet sich der Vermieter ich solle mit monatsfrist meine Antenne wieder entfernen. als grund gab er an das die Hausfassade neu gestrichen bzw. saniert(Wärmedämmung) wurde und der satspiegel die neue optik extrem stören würde. ... Ich gehe davon aus das der Vermieter sich schon hätte in dem Zeitraum vorher melden müssen wenn Ihn der Spiegel stören würde. leider haben wir nichts schriftliches in der Zeit vereinbart. allerdings hat der vermieter genug Zeit gehabt den Anschluß zu reparieren zumal auch andere mieter probleme mit der hausanlage haben. nach fast vier Jahren kann ich doch schon von duldung der antenne durch den vermieter ausgehen?
Leserforumvon Wald-Lichtung | Mietrecht | 5 Antworten | 18.11.2008 10:34
ein vermieter bekommt seitens des mieters eine ordentliche kündigung. im kündigungsschreiben ist ersichlich, dass der mieter sich an einem bestimmten datum mit dem vermieter in verbindung setzen möchte zwecks schlüsselübergabe. an dem erwähnten termin meldet sich der mieter nicht und der vermieter sucht ihn schließlich 14 tage nach fristüberschreitung auf. auf dem klingel und briefkastenschild ist der name des mieters noch vorhanden. beim klopf und klingelvorgang öffnet niemand die tür. der vermieter beschliesst das schloß aufzubrechen da er u.a. noch keine miete für november erhalten hat. die wohnung sieht ausgeräumt aus lediglich ein paar gegenstände des mieters sind noch vorhanden. der vermieter baut ein neues türschloss ein. jetzt ist der mieter aufgetaucht der die letzten gegenstände aus der wohnung holen wollte. da er die tür nicht öffnen kann sieht er sein recht auf unverletzlichkeit der wohnung verletzt. frage: der mieter ist zwar widerrechtlich 14 tage länger in die wohnung geblieben kann dies aber mit einem ärztlichen attest nachweisen. weiterhin war der mieter bereit sich im laufe des monats november mit dem vermieter in verbindung zu setzen. es folgten seitens des vermieters auch keine mahn -briefe sondern er hat die tür aufgebrochen und anscheint die im briefkasten nochv vorhandene post wurde einfach ausgeräumt. frage: ist der vermieter vielleicht doch berechtigt dies zu tun? ... Der VM hat in der Regel direkt im Anschluß einen neuen Vertrag. ... Nö da kommt dann NEU-Mieter Birne und sagt: "Ich hab nen Vertrag und geh da jetz rein".....
Leserforumvon obelix2016 | Mietrecht | 14 Antworten | 15.06.2016 16:00
Und ihr habt den Anschluss ja auch genutzt. ... Außerdem stelle ich mal den Charakter der Personen in Frage, wenn die einfach einen Anschluss ohne Genehmigung nutzen, hoffen, dass es keiner merkt, und dann bei einem aktiven Schaden (gegenüber dem Vermieter) sich dumm stellen. ... Natürlich kann ein Vermieter das.
Leserforumvon Margodok | Mietrecht | 19 Antworten | 31.01.2017 16:11
Laut meinen Rechtlichen wissen muss der Mieter für das Rauchrohr bis zum Anschluss aufkommen. ... Den Anschluss müsste Aufgrund von baurechtlichen Veränderungen der Vermieter tragen. ... Der Vermieter möchte keine von beiden Tragen und beide auf den Mieter umwälzen.
Leserforumvon kixa | Mietrecht | 23 Antworten | 23.08.2021 09:31
Da sollte sich kein Mieter der Gefahr aussetzen, am Ende in die Haftung genommen zu werden. ... Anschluss für E-Herd vereinbart? ... Anschluss für E-Herd vereinbart?
Leserforumvon Ahnungslos03 | Mietrecht | 4 Antworten | 21.03.2012 21:07
Baugenossenschaft V (Vermieter) informiert seine Mieter per Rundbrief über das Ende des analogen TV-Betriebes. ... Es wird jedoch vom Vermieter auf eine Modernisierungsumlage verzichtet. ... - Müssen die Mieter die Modernisierung akzeptieren - wenn schon alle Mieter indiv.
Leserforumvon mauna_kea | Mietrecht | 5 Antworten | 29.05.2015 13:59
Zum Anwalt und dem Vermieter Täuschung vorwerfen? ... Am 29.5.2015 von cauchy Zu den Mündliche Zusicherungen: Die Zusicherungen "keine Verkaufsabsicht","funktionierende Telefondosen" und "Sat-Anschluss" müsste der Mieter beweisen, was vermutlich schwer sein wird. ... Wenn da Dosen sind und der Vermieter nichts anderes dazu sagt, dann kann der Mieter davon ausgehen, dass diese funktionieren.
Leserforumvon Korgon | Mietrecht | 5 Antworten | 25.04.2006 22:04
Wir sind Mieter und wollen unsere Wohnung fristgerecht kündigen. ... Ebenso ist der telefonische Kontakt gescheitert (kein Anschluss). ... Gewöhnlich sind da die Vermieter sehr fix wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät.
Leserforumvon steku | Mietrecht | 3 Antworten | 21.07.2004 14:58
Er zieht selbst in das Haus ein und benötigt den Anschluss nicht. ... Was können wir als Mieter tun? ... Das Aufstellen einer Sat-Schüssel werdet ihr hoffentlich auch mit dem Vermieter regeln können, wenn die Gemeinschaft der Mieter für die Wartung etc. aufkommt (dürfte aber kaum nötig sein).
Leserforumvon DonD1977 | Mietrecht | 9 Antworten | 04.11.2016 18:25
Jeder Mieter muss für seinen Anschluss selbst einen Vertrag mit KD. ... Jeder Mieter muss für seinen Anschluss selbst einen Vertrag mit KD. ... Und nein bei uns kann kein Mieter seinen Anschluss frei schalten lassen, da uns die Leitungen gehören und wir die Hoheitsrechte haben.
Leserforumvon kruemelchen2806 | Mietrecht | 14 Antworten | 17.05.2009 14:43
Die Vermieter sind gleich geblieben, ihnen gehören beide Häuser. ... Auf seinem Handy kommt nur die Ansage: "kein Anschluss unter dieser Nummer...." ... Für welches Haus er einen neuen Mieter sucht, ist ihm egal.
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