668 Ergebnisse für „abrechnungszeitraum vermieter“

Leserforumvon Micha26 | Mietrecht | 19 Antworten | 01.04.2007 18:36
welcher Zeitraum stellt den Abrechnungszeitraum dar ? ... Die Ausschlussfrist endet 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum. ... Abrechnungszeitraum kann doch auch vom Kalenderjahr abweichen.
Leserforumvon Daniel_oeconomicus | Mietrecht | 7 Antworten | 01.01.2007 12:52
Die Frage die sich mir nun stellt, ist der Abrechnungszeitraum bis zum 15.09.2005 wirklich maßgeblich oder gilt vielleicht das Kalenderjahr????? ... Der 28.12.2006 ist also noch rechtzeitig,evtl. hätte der Vermieter sogar noch bis zum 30.03.2007 Zeit gehabt (Abrechnunszeitraum 01.04.2005-30.03.2006). ... (und daher auch vom April bis September) In der Forderung ist halt kein Abrechnungszeitraum genannt, ausser: 1. der Zeitraum 01.04. - 15.09. und der Hinweis, dass 2. der Abrechnungszeitraum der Ablesetermin (25 Okt.) ist
Leserforumvon ninglor | Mietrecht | 2 Antworten | 26.04.2012 18:17
Oder ist er nicht im Recht, da der Abrechnungszeitraum schon über 12 Monate her ist? Außerdem hat der Vermieter Guthaben aus dem Abrechnungszeitraum 2010 vom Mieter X einbehalten. ... Egal ob der nächste Abrechnungszeitraum verjährt ist oder nicht?
Leserforumvon crow1610 | Mietrecht | 11 Antworten | 30.11.2009 19:10
Nun entschließt sich der Vermieter den Versorger (Gas) zu wechseln. ... (Beispiel 1.11.1901 bis 31.2.1903) Der Abrechnungszeitraum beträgt demnach nun 16 Monate. ... Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die Abrechnungsperiode zu ändern und dafür eine verkürzte Periode einzufügen.
Leserforumvon David241101 | Mietrecht | 7 Antworten | 30.01.2024 11:59
Welchen auch immer der Vermieter dafür gewählt hat - dessen Ende + 12 Monate. ... [/quote] Den Vermieter gerichtsfest unter Frist zur Auszahlung der Kaution auffordern ggf. sodann Klage einreichen, sollte das noch ausstehen. ... Sondern da der Abrechnungszeitraum ein Jahr nicht überschreiten darf.
Leserforumvon Kalanndok | Mietrecht | 10 Antworten | 23.07.2014 22:44
Hallo, Ich habe eine Frage zum Abrechnungszeitraum bei Nebenkosten. In unserem Mietvertrag ist der Abrechnungszeitraum nicht genau definiert. ... Der Vermieter antwortet mir nicht und die Nachbarn liegen mit der vom letzten Abrechnungszeitraum im Clinch, da die von Januar 2012 bis Juni 2013 gehen sollte.
Leserforumvon onxmrblcyv | Mietrecht | 6 Antworten | 22.01.2015 09:04
Darüberhinaus hat der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung den Abrechnungszeitraum verändert . ... Für das Jahr 2013 hat der Vermieter den Abrechnungszeitraum nun angesetzt von 01.01.2013 bis 31.01.2014, also insgesamt 13 Monate. ... Frage nun: Kann der Vermieter den Abrechnungszeitraum grundlos einfach auf 13 Monate verlängern, um die Nebenkostenabrechnung noch "fristgerecht" beim Mieter abzuliefern , oder ist dies so nicht möglich?
Leserforumvon kati2007 | Mietrecht | 11 Antworten | 29.11.2006 13:35
Viele Grüße der Capitän Am 29.11.2006 von hh Der Abrechnungszeitraum ging bis zum 31.10.2005. ... Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1.10. bis zum 30.9. ... @oslo War dem Vermieter Deiner alten Wohnung Deine neue Anschrift bekannt?
Leserforumvon tommylanz | Mietrecht | 17 Antworten | 08.09.2011 16:55
Wie ist hier die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter? ... Hierbei muss der Abrechnungszeitraum nicht zwingend vom 01. ... Juli einziehen, so kann auch ein Abrechnungszeitraum vom 01.07 bis zum 30.06 des Folgejahres gehen.
Leserforumvon justice005 | Mietrecht | 6 Antworten | 07.10.2020 10:26
Der Vermieter ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei und vermietet mehrere Wohnungen. ... Wenn der Vermieter Bäcker wäre, hätte er Pech, aber ein Anwalt ist da besser dran? ... Jeden Vermieter kann man auf evtl.
Leserforumvon Genervte_Mieter | Mietrecht | 17 Antworten | 06.08.2012 21:30
Am 03.08.2011 haben wir die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2009 bis 30.11.2010 erhalten. ... Dies gilt dann nicht, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat. ... Hat unsere Vermieterin als für den Abrechnungszeitraum vom 01.12.2010 bis 30.11.2011 für die Nebenkostenabrechnung 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum Zeit????
Leserforumvon Vader85 | Mietrecht | 2 Antworten | 02.09.2014 10:59
Vermieter entlässt Mieter wegen Nachmieter schon zum 30.04.2013. Im Mietvertrag steht kein Abrechnungszeitraum. ... Ist das in Ordnung, oder wurde hier die 12-Monatsfrist überschritten, da kein Abrechnungszeitraum im Vertrag vereinbart wurde und so der Mieter annehmen kann, dass der Zeitraum im Juni (2014, da Einzug im Juli) geendet wäre?
Leserforumvon Coxy | Mietrecht | 1 Antwort | 18.04.2004 22:20
Kann der Vermieter den Zeitraum von sich aus auf 2 Jahre setzen ? ... Es gibt ja für uns keinen festen Abrechnungszeitraum, da wir noch nie eine Abrechnung bekommen haben.
Leserforumvon Pepper1 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.09.2008 21:51
Das Geld soll bis 5.10.2008 überwiesen sein.. jetzt meine Fragen: 1. ist dieser Abrechnungszeitraum zulässig? ... Meine vermieter haben die Abrechnung der Firma im Mai 2008 bekommen und ich eben erst am 15.9. ... Meine Vermieter wollen nun das ich dies morgen/am Donnerstag mache, damit sie ihr Geld am 5.10. haben.
Leserforumvon concept | Mietrecht | 0 Antworten | 23.02.2004 12:17
Mein Vermieter schlüßelt jetzt folgendermaßen auf: 1. ... Nun zur eigentlichen Frage: Kann der Vermieter die Fixkosten für ein Kalenderjahr (2002) und dazu die WW+Heizngskosten (welche über 2 Kalenderjahre läuft ) einfach so zusammen rechnen????
Leserforumvon gaga92 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.07.2011 21:15
Als Abrechnungszeitraum für die Heizkosten wird jedoch 1.1.2009 bis 31.12.2009 genannt, es wird auch nur die in diesem Zeitraum verbrauchte Ölmenge in Rechnung gestellt. ... Im übrigen haben das weder alter noch neuer Mieter zu entscheiden, sondern der Vermieter. ----------------- "lg.
Leserforumvon Bab00n | Mietrecht | 21 Antworten | 07.11.2020 14:29
Abrechnungszeitraum: 01.10.2018 bis 30.09.2019 Nutzungszeitraum: 01.10.2018 bis 31.01.2019 Als Abrechnungszeitraum im Anschreiben wurde der 01.02.2020 bis 30.09.2020 angegeben. ... Dies werde ich meinem Vermieter in Schriftform im Vorfeld mitteilen. ... MfG Bab00n Am 7.11.2020 von fdl_db Also wenn im Mietvertrag steht, dass das Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann kann der Vermieter dies nicht einseitig einfach so ändern.
Leserforumvon aladin80 | Mietrecht | 7 Antworten | 09.10.2020 18:00
Wenn vom 1.1 bis 31.12, dan hat der Vermieter ja noch Zeit Am 9.10.2020 von Liane46 Zitat (von Catslove):Wenn vom 1.1 bis 31.12, dan hat der Vermieter ja noch Zeit Wie das? Der Abrechnungszeitraum würde am 31.12.2018 geendet haben. ... Kommt er dem nicht nach die Vorauszahlungen für den kompletten Abrechnungszeitraum zurückfordern.
Leserforumvon vermieter.1 | Mietrecht | 5 Antworten | 23.01.2024 22:06
Hallo zusammen, unser Mieter musste für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2022 knapp 1.100 Euro nachzahlen. ... Für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2023 wird die Nachzahlung ca. 2.400 Euro sein (noch nicht zugestellt, da noch eine kleinere Summe für meine endgültige Abrechnung fehlt). ... Am 24.1.2024 von Harry van Sell [quote=vermieter.1]ich als Vermieter?
Leserforumvon DamianSchu55 | Mietrecht | 15 Antworten | 13.04.2022 21:57
Einzig wenn der komplette Abrechnungszeitraum beim alten Vermieter war, dann ist der berechtigt und verpflichtet. Am 26.4.2022 von Tehlak [quote=cauchy]Einzig wenn der komplette Abrechnungszeitraum beim alten Vermieter war, dann ist der berechtigt und verpflichtet.[/quote] Da der Abrechnungszeitraum den Angaben des TE Zufolge aber 1.1. bis 31.12 ist und der Übergang am 1.11. erfolgt ist spielte dieses Detail hier keine wirkliche Rolle.
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