3.203 Ergebnisse für „abrechnung wohnung“

Leserforumvon Sonja3779 | Mietrecht | 19 Antworten | 04.12.2014 11:49
Der Vermieter ist zur exakten Abrechnung der Heizkosten verpflichtet. ... Es müssen auch in meiner Wohnung und in der Wohnung meiner Eltern Zähler eingebaut werden? ... Es müssen auch in meiner Wohnung und in der Wohnung meiner Eltern Zähler eingebaut werden?
Leserforumvon LeonMaja12 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.05.2018 09:12
So ich kann nur mit Gas Heizen,darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Zitat (von LeonMaja12):darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ? ... Zitat (von LeonMaja12):darf der Vermieter mir seine Abrechnung vom seiner Kombi Abrechnung anrechnen ?
Leserforumvon UA | Mietrecht | 1 Antwort | 17.08.2003 11:07
Hallo, wir haben seit Feb. 2002 in einer Wohnung gewohnt und sind jetzt zum 1.8 ausgezogen. ... Eine genaue Abrechnung bekommen wir erst im Herbst 2004. 1. ... (Herbst 2004 die Abrechnung für 05.02 ???)
Leserforumvon Strja | Mietrecht | 17 Antworten | 03.02.2023 12:48
Habe bis 15.01.2023 in der Wohnung gewohnt (letztes Jahr komplett). ... [/quote] es gibt ja nur Kaltwasserzähler in der Wohnung, der wurde zum Auszug abgelesen. ... [quote=Strja]diese Abrechnung ging mir jetzt auch zu.
Leserforumvon guest-12330.09.2009 21:46:14 | Mietrecht | 9 Antworten | 28.09.2009 23:29
Als ich mir die Abrechnung genau angesehen habe, ist mir folgendes aufgefallen: Auf der Abrechnung werden die Kosten von "Wasser und Abwasser" mit 1270 Euro (das ganze Haus!) ... Ich versuche das nochmal etwas klarer zu beschreiben: Der Wasserverbrauch wird für jede Wohnung im Haus ermittelt. ... Mir geht es aber erstmal darum, ob die Art der Abrechnung überhaupt rechtmäßig ist.
Leserforumvon Lady X | Mietrecht | 18 Antworten | 21.08.2008 11:45
Hallo, ich habe heute unsere Nebenkosten Abrechnung bekommen und wundere mich doch sehr. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2008 Und die Nebenkosten Abrechnung ab dem 01.07.2008. ... Warum soll ich dann schon Steuern und andere Sachen bezahlen wenn ich die Wohnung nicht voll nutze?
Leserforumvon ufo123 | Mietrecht | 7 Antworten | 09.08.2007 22:14
Die eine Wohnung ist im gesamten Jahr mit einer Person belegt. ... Dann daf man wie folgt rechnen: Wohnung A: 365 Wohnung B: 365 + 31 gesamt: 761 Anteil Wohnung A: 365/761 von den Gesamtkosten Anteil Wohnung B: 396/761 von den Gesamtkosten Das ist eine völlig korrekte Umlegung der anfallenden Kosten nach Personenzahl. ... Dennoch könnte ein Fehler in der Abrechnung sein.
Leserforumvon real1205 | Mietrecht | 2 Antworten | 09.07.2007 19:48
Ab der neuen Abrechnung wird es nach den qm der Wohnungen abgerechnet. ... Und so ziemlich bei jeder Wohnung. ... Und so ziemlich bei jeder Wohnung.
Leserforumvon Maskottchen | Mietrecht | 2 Antworten | 12.01.2007 08:21
Guten Morgen, Ich habe im Dezember 2006 die Nebenkostenabrechnung meiner letzten Wohnung erhalten. ... Ein Posten auf der Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung ist "Kaminfegen", welches mit einem Datum vom 6.10.2005 versehen ist. ... Bei Dir wären das 8/12, und zwar der Gesamtkosten, die auf die Wohnung entfallen.
Leserforumvon siegberth | Mietrecht | 4 Antworten | 20.12.2007 07:06
-für ein jahr zurück . der vermieter ist der meinung das er von mai an ein jahr zeit hat die abrechnung zu erstellen . zält das Kalenderjahr als abrechnung oder die versetzte erfassung der heizkosten . ... Wie soll man denn eine gerechte Ablesung machen wenn nur eine Wohnung abgelesen wird.
Leserforumvon Elmond | Mietrecht | 4 Antworten | 18.03.2004 06:25
Die ganze Wohnung ist nur schwer beheizbar! ... >> Vergleich Abrechnung 2002 mit der Mietwohnung unter uns zeigt in dieser Hinsicht keinen Unterschied. 6) Wohnung ist von 69m² auf 78,5m² gewachsen. ... zu Punkt 4 wie groß ist eure Wohnung?
Leserforumvon willi18 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.01.2016 06:23
ich war 6 Monate in einer Wohnung,kein Mietvertrag,von 500 Euro Kaution habe ich 300 zurück erhalten.Es wurde nichts abgerechnet und nichts verzinst,nur 300 Euro überwiesen und die 200 mit Begründungen ,wie Dinge kaputt, einbehalten.Kann ich die Abrechnung gerichtlich erzwingen,wie sind die Chancen zu gewinnen.Ich will nur ,dass die Frau die ganzen kosten zahlt und ich die ordentliche Abrechnung erhalte.Ich will nicht die 200 Euro einklagen ! Über eine konstruktive Antwort würde ich mich freuen. -- Editier von willi18 am 09.01.2016 06:25 Am 9.1.2016 von Anitari Welche Abrechnung? ... Am 9.1.2016 von willi18 Die Betriebkosten waren in der Miete.Ich erwarte keine Zinsen,nur eine Abrechnung z.B. 300 Euro von 500 für Kaution zurückgezahlt, mit x % Zinsen.Ich will nur Klagen und die Vermieterin soll die Kosten tragen.DIe Wohnung wurde im Einvernehmen gekündigt,halt 200 Euro einbehalten.Es wurde eine Abrechnung und die 200 Rückzahlung per Anwalt angemahnt,darauf keine Reaktion.
Leserforumvon geron_1_mo | Mietrecht | 1 Antwort | 04.02.2009 19:31
Hallo, ich habe 2 Fragen zur eigenartigen Abrechnung meines Vermieters. ... Frage 2: In unserer Wohnung gibt es sowohl enien Warm- als auch Kaltwasserzähler. ... Verstehen könnte ich noch die Abrechnung pro Anzahl Bewohner, aber pro Quadratmeter?
Leserforumvon frank666 | Mietrecht | 3 Antworten | 20.02.2018 13:07
Hallo zusammen Ich wohne seit 2jahren un 5monathe in Eine wohnung,bis jetzt ich habe nicht bekommen eine Abrechnung von betriebkosten,muss ich bekommen oder nicht? ... Die abrechnung erfolgt unverzüglich,sobald dem vermieter/verwalter die zur abrechnung notwendigen unterlagen vorliegen Erhöhen sich die betriebkosten,so ist der vermieter berechtigt,diese in Rahmen der gesetzlichen vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung de vorauszahlungen zu verlangen -- Editiert von frank666 am 20.02.2018 13:08 Am 20.2.2018 von Harry van Sell Zitat (von frank666):n mietevetrag steht... ... Sie hätten bekommen müssen - die NK Abrechnung von 2015 (sollte aber verjährt sein) - die Abrechnung 2016 (sollte auch verjährt sein) - 2017 ist noch niicht fällig Fordern Sie den Vermieter schrfiftlich mit Zugngsnachweis auf die Abrechnung für 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen.
Leserforumvon M0x | Mietrecht | 14 Antworten | 22.12.2020 21:19
Die 9232,90€ sind das was insgesamt auf unsere Wohnung also die 205m² anfällt. ... Obwohl ich ja Anteilig an der Wohnung nur 25m² gemietet habe.) ... Die Abrechnung der Hausverwaltung ergibt für diese Wohnung eine Nachzahlung von 3462,90 Euro.
Leserforumvon guest-12305.12.2009 19:07:21 | Mietrecht | 6 Antworten | 02.12.2009 12:43
Abrechnung) Möchte gern wissen, ob diese Kosten in die Gesamtkosten der Liegenschaft einfließen oder ob jeder einzelne Nutzer separat belastet wird? ... Wohnung mit diesen Kosten höher belastet wird als die kleineren? ... Ich mein, Abrechnung ist doch Abrechnung und kostet nicht denselben Betrag?
Leserforumvon Sonja77 | Mietrecht | 6 Antworten | 02.07.2007 13:44
Ex-Vermieterin betreibt Kneipe+bewohnt eine Wohnung. Ich hab kaum in meiner Wohnung gewohnt, die Heizung war nie an. ... War aber kaum in der Wohnung.
Leserforumvon swopper | Mietrecht | 2 Antworten | 16.02.2006 12:35
Die richtige Abrechnung (angeblich vom 22.12.05) haben wir aber gar nicht bekommen. Für 2003 haben wir in dieser Wohnung auch gar keine Abrechnung erhalten. Aus der Wohnung sind wir bereits im Okt. 2004 ausgezogen.
Leserforumvon AlexK93 | Mietrecht | 2 Antworten | 24.06.2019 01:33
Im vorherigen Jahr war unsere Abrechnung ebenfalls recht hoch, allerdings trotzdem weit darunter. ... Wir haben einen Thermostat in der Wohnung, der allerdings nicht angeschlossen ist (Kontakt in Boiler nicht angeschlossen) und einen Boiler für unsere Wohnung im Keller, bei dem man ausschließlich die Vorlauftemperatur einstellen kann. ... Eine Abrechnung über nur 5 Monate ist ungewöhnlich.
Leserforumvon LaBandita | Mietrecht | 9 Antworten | 26.01.2011 14:58
Geht um folgendes: Wir sind zum 30.09.2010 aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben heute dann doch endlich die Abrechnung vom Energieversorger bekommen. ... Kann man der Abrechnung erstmal widersprechen? ... Wir hätten nach dieser Abrechnung in vier Monaten mehr als das Doppelte wie im gesamten Vorjahresabrechnungszeitraum verbraucht!
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