Hallo und ein gesundes neues Jahr, ich habe eine Frage zum Thema BK-Abrechnung: Ich bekam jetzt für das Jahr 2002 die BK-Abrechnung, obwohl ich erst mit Beginn 01.01.2003 über einen gültigen Mietvertrag verfügte. Übergabe der Wohnung war der 01.12.2002. ... Nur im ersten FAll ist eine BK-Abrechnung überhaupt möglich. ... Für das Jahr 2002 wurde nichts vereinbart.
Hallo und einen schönen Abend zusammen Habe ein Paar fragen zur NKA.Letztes Jahr noch habe ich die Hausverwaltung aufgefordert die NKA zu machen.Die haben nicht reagiert und sich nicht gemeldet.Habe am 5 Januar08 mit dem Vermieter gesprochen,das die Hausverwaltung nicht Reagiert,und das ich mit einem Guthaben Rechne.Haben nur 5 Monate drin gewohnt.Nun hatte ich am 8 Januar die Abrechnung im Briefkasten,die haben sie nur reingeworfen und nicht mit der Post geschickt(Poststempel,Datum)Die Abrechnung ist auf dem 30.12.07 Datiert.Mit einem Extrabrief.Beim ersten mal habe die verwaltung die Hausnr.vertauscht und der Brief kamm zürück.Nun meine Frage,die abrechnung enthält eine nachzahlung von 165 euro,.Muß ich das überhaupt zahlen?da die abrechnung ja erst am 8.01.09 angekommen ist(ohne Poststempel) bei wem läge die beweislast weil ,die können ja behaupten das es noch in 07 im briefkasten lag. ... Entfallen auf Deinen Mietvertrag in 2007 nur 5 Monate, so zahlst Du aus der Abrechnung 2007 auch nur 5/12el der Gesamtkosten.
Guten Morgen, folgendes Problem, wir bekamen vor einer Woche eine Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2015. ... In diesem Jahr bzw. ... Denn wir hatten im letzten Jahr einen Anwalt, der das geprüft hat und für uns ein Guthaben von 100 EUR ausgerechnet hatte, zudem feststellte, das die Abrechnung vorne und hinten falsch ist.
Im darauffolgenden Jahr eine niedrige Nachzahlung, im nächsten Jahr wieder ein Guthaben und in den folgenden zwei Jahren jeweils eine Nachzahlung ergeben. ... [/quote][u]Wann[/u] hat man denn den neuen Mietvertrag (mit BK-Abrechnung, Vorauszahlung usw) vereinbart? ... Am 5.2.2024 von Michi200 [quote=Anami]Wann hat man denn den neuen Mietvertrag (mit BK-Abrechnung, Vorauszahlung usw) vereinbart?
Ich habe mich dies bezüglich letztes Jahr schon mal hier versucht kundig zu machen. ... Letztes Jahr war die Abrechnung formell nicht gültig und somit nichtig, dieses Jahr sieht für den ungeübten Blick etwas anders aus. ... Im folgenden Link sind die Abrechnung als auch der gesamte (hoffentlich vollständig geschwärtzte Adressen^^) Mietvertrag. https://drive.google.com/drive/folders/1HGFmrUxNpdVu59PklMXHclTUCvHxyQgd?
Was ist diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart? ... Also die Abrechnung kam vor dem 31.12., im Mietvertrag ist nichts weiter vereinbart, das ist ein ganz normaler Vordruck den man in jeden Büroshop bekommt. ... Bei der Abrechnung von dem Jahr davor brauchte ich nur knapp 120Euro nachzahlen.
Habe bis 15.01.2023 in der Wohnung gewohnt (letztes Jahr komplett). ... Am 3.2.2023 von Strja Er rechnet immer vom 1.1. bis 31.12. ab Also darf ich jetzt nur die Abrechnung für 2022 bekommen und nächstes Jahr dann für die 15 Tage aus 2023 Am 3.2.2023 von Spezi-2 [quote]Also darf ich jetzt nur die Abrechnung für 2022 bekommen und nächstes Jahr dann für die 15 Tage aus 2023[/quote] Ist denn das MIetverhältnis genau zum 15.11.2023 beendet worden ? ... Der Mietvertrag ist ein vorgefertigter von Haus und Grund Am 4.2.2023 von Anami [quote=Strja]Also gekündigt wurde zum 31.01.2023[/quote] Die BK-Abrechnung für die Mietzeit bis 31.12.22---> kommt im Laufe des Jahres 2023.
Es gibt doch auch fristen die er hätte einhalten müssen z.b. im Mietvertrag steht das er die Abrechnung unverzüglich erstellen muss nachdem ihm alle dazu benötigten Unterlagen vorliegen die letzte Abrechnung hat er am 19.01.2015 erhalten. die Abrechnung hat er dann erstellt am 28.05.2015 wir haben ihm diesbezüglich zur erstellung der Abrechnung frist bis 28.05.2015 gesetzt. ... Zitat:Es gibt doch auch fristen die er hätte einhalten müssen z.b. im Mietvertrag (Mietvertrag ) steht das er die Abrechnung unverzüglich erstellen muss nachdem ihm alle dazu benötigten Unterlagen vorliegen Und im BGB steht das er dafür bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit hat. ... Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Ich muss dazu sagen, ich bin bereits vor einem Jahr ausgezogen. ... So, nun hat er mir endlich die Abrechnung der Nebenkosten präsentiert, viel zu hoch und vor allem falsch. ... Weshalb sollte ich jetzt Grundsteuer bezahlen, wenn ich es in all der Zeit nicht getan habe, seit einem Jahr woanders wohne und keinen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe.
Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. ... Also im Mietvertrag ist zur Nebenkostenabrechnung nichts geregelt. ... Mieter brauchen sie nur zu zahlen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag geregelt ist.
Im Mietvertrag steht: Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 1 BGB. ... Wie verhält es sich, wenn der Mieter im gleichen Jahr schon eine Nebenkostenabrechnung erhalten hat? ... Die Gebäudeversicherungen des letzten Jahres waren im Mai 2019 fällig, ein Jahr wäre noch nicht vorbei.
Am 8.1.2004 von hh Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. ... Am 8.1.2004 von Grete Also im Mietvertrag steht, dass die Abrechnung nach qm erfolgt. ... Meine Müllgebühren haben sich knapp 4-fach erhöht im vergangenen Jahr, Wasser ebenso.
Ich wohne in einer 3er WG, bei der jeder einzelne Mieter seinen eigenen Mietvertrag besitzt. Im Mietvertrag wird ein Zimmer vermietet. ... Allerdings jeder einzelne laut Mietvertrag eine eigene Mietpartei bildet.
Mein Liebster und ich wohnen seit einem Jahr und 4 Monaten in einer 60qm Wohnung (so auch lt. Mietvertrag) Nun kam im Oktober unsere Abrechnung für den Zeitraum Oktober 2012- Dezember 2012 (so lange haben wir drin gewohnt. ... Das größte Problem ist, dass in der Abrechnung aber 86qm Wohnfläche angegeben werden, wir aber im Mietvertrag eine abzurechnende Fläche von 60 qm haben!
Laut Mietvertrag sollte ich einmal jährlich eine genaue Abrechnung dieser erhalten. ... [/quote] Ja, steht ausdrücklich so im Mietvertrag drin. ... [quote=Kernell]Ja, steht ausdrücklich so im Mietvertrag drin.
(Stichwort Ungerechtfertigte Bereicherung) Er hat ja nun ein Jahr Zeit gehabt, darf also nix mehr nachfordern oder? ... Deshalb, schau in deinen Mietvertrag wann der Abrechnungszeitraum war. ... Mietvertrag: Die Brutto-Kaltmiete beträgt 390€; Nebenkosten 150€ Die Betriebskosten sind in der Netto-Kaltmiete nicht enthalten.
Jahr hin. ... Üblicherweise zahlt man einen festen Betrag per Monat und erhält einmal im Jahr eine Abrechnung. ... Üblicherweise zahlt man einen festen Betrag per Monat und erhält einmal im Jahr eine Abrechnung.
Mietvertrag. ... Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts drin. ... Mietvertrag.
Im Mietvertrag ist die Miete wie folgt übereingekommen: „die Warmmiete betragt monatlich 590 Euro. ... Sie verjähren ein jahr nach Abrechnungszeitraum. ... Mietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart?
Hallo, ich habe heute unsere Nebenkosten Abrechnung bekommen und wundere mich doch sehr. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2008 Und die Nebenkosten Abrechnung ab dem 01.07.2008. ... Am 21.8.2008 von Lady X Hallo, Ja blaubär49 im Jahr 2007.Sorry hatte mich vertippt.