205 Ergebnisse für „abrechnung einspruch“

Leserforumvon 0g187 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.08.2007 15:18
Wenn ein Vermieter ca. 7 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution nur teilweise zurückbezahlt, wielange hat der Mieter dann noch Zeit, Einspruch gegen diese Abrechnung einzulegen und den vollen Kautionsbetrag einzufordern? ... Da der Vermieter die Abrechnung erst nach über 7 Monate erstellt hat, hat der Vermieter seine Frist zur Abrechnung sowieso verpasst, oder etwa nicht? Die Frage lautet daher, wieviel Zeit dem Mieter nach Abrechnung der Kaution durch den Vermieter bleibt, um dagegen Einspruch einzulegen?
Leserforumvon bimat | Mietrecht | 1 Antwort | 24.04.2009 18:56
Mein Mieter hat gegen die NK-Abrechnung Einspruch eingelegt und die Herausgabe der Unterlagen gefordert.
Leserforumvon guest-12326.09.2009 15:52:33 | Mietrecht | 1 Antwort | 29.10.2008 14:51
.-€ Nebenk. im Monat, auf der Abrechnung wurden aber nur 100.-€ angerechnet) legten wir Einspruch ein. ... Der Vermieter weigert sich aber hartnäckig unseren noch bestehenden Einspruch zu prüfen.
Leserforumvon j_sunnyboy | Mietrecht | 2 Antworten | 01.01.2009 14:40
Juni 2007 haben wir auf Grund der Falschen Wohnungsgröße einspruch erhoben. Und nun haben wir am 31.12 2008 nun endlich Die neue Abrechnung erhalten.
Leserforumvon speedyll | Mietrecht | 1 Antwort | 29.03.2006 00:46
Habe dann, da mir die Abrechnung viel zu hoch erschien , Einspruch eingelegt (Mitte Januar) und eine genaue Aufschlüsselung der beanstandeten Posten angefordert. ... Daher die Frage: Wie lange hat der Vermieter denn Zeit einen Einspruch zu bearbeiten?
Leserforumvon Was weiss ich? | Mietrecht | 5 Antworten | 15.02.2008 08:34
Nach Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung muss der Mieter eine evtl. ... Er hat jedoch die Möglichkeit binnen eines Jahres nach Erhalt der BK-Abrechnung diese zu monieren und um eine korrekte Abrechnung zu bitten. ... Einspruch gegen Mahnbescheid wäre noch möglich. ----------------- "MfG Susanne" Am 15.2.2008 von Was weiss ich?
Leserforumvon Silent_Soul_X | Mietrecht | 3 Antworten | 26.06.2006 18:02
Ist der Vermieter dazu verpflichtet mir die Belege/Kopien und genauere Nachweise zuzusenden oder genügt es wenn er mir sie z.B nur in seinem Büro seinsehen lässt, wie in der Abrechnung geschildert? ... Du musst ihn halt mitteilen das du Widerspruch einlegst gegen die Abrechnung und fordert oder bittest gleichzeitig unter einer Fristangabe um Mitteilung über die Zusammensetzung der einzelnen Posten. ... Wie lange beträgt die Zahlungsfrist bei Einspruch?
Leserforumvon BridgeJ | Mietrecht | 1 Antwort | 26.09.2013 22:41
Ich weiß, dass Mieter 12 Monate Zeit haben, Einwände gegen die NK-Abrechnung zu erheben. ... Diese wurde erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist auf Anfrage des Mieters nachgereicht, lag aber dem Vermieter schon bei NK-Abrechnung vor. 2. Bis dato ist die Nachforderung vom Mieter nicht bezahlt und an sich, wenn nur materiell inkorrekt, kein Einspruch mehr möglich und daher so zu bezahlen.
Leserforumvon AudiA489 | Mietrecht | 11 Antworten | 24.05.2018 09:39
zum 31.03. bin ich dort ausgezogen und es kam selbstverständlich sofort die NK-Abrechnung für diese 3 Monate. ... Gegen die jetzige habe ich allerdings mit Hilfe eines Anwalts Einspruch erhoben! ... Bzw was ihr Anwalt damit meint, da ich ja nur gegen eine unwirksame Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben habe.
Leserforumvon angie69 | Mietrecht | 3 Antworten | 02.02.2006 22:04
Hallo und guten Abend, wie sieht das aus, wenn man gegen eine BK-Abrechnung in Einspruch geht und darauf nur ein nicht akzeptable Standartantwort vom Vermieter bekommt, nach dem Motto " .. das stimmt alles so, bitte überweisen sie 25,00€ bis , sonst ...! Darauf wieder in Einspruch gehen - Ja? ... Am 3.2.2006 von hh Etwas konkreter sollten die Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung schon sein.
Leserforumvon Graze99 | Mietrecht | 9 Antworten | 01.03.2009 19:52
Ich würde also gerne Einspruch einlegen gegen die Nachforderung. ... Deswegen meine Fragen zum weiteren Ablauf. 1) Wie hat so ein Einspruch auszusehen? ... Leider sind sie in der Hinsicht etwas "schlampig", deswegen vertraue ich einfach nicht mehr darauf, dass die jetzige Abrechnung korrekt ist.
Leserforumvon Chris_28_05_75 | Mietrecht | 0 Antworten | 01.07.2003 17:04
Diese Abrechnung hat der Mieter nie bekommen, so dass eigentlich die vielzitierte 12 Monats Frist greifen würde - der Vermieter behauptet jedoch (nicht wahrheitsgemäß) - die Zustellung der Abrechnung wäre am 30.06.2002 erfolgt. ... Wie gesagt es ist nie zu einer Abrechnung gekommen - diese wird nur behauptet. ... (Zusätzlich macht der Vermieter noch die vorletzte Abrechnung geltend, diese ist eingegangen aber schon 24 Monate alt) Dank für Eure Hilfe Chris
Leserforumvon krima | Mietrecht | 13 Antworten | 16.01.2009 14:44
Hallo, habe für eine am 23.11.2008 bei meiner Mieterin eingegangene Nebenkostenabrechnung am 15.01.2008 vom Mieterschutzbund eine Aufforderung erhalten, Belege die zur Abrechnung gehören, vorzulegen. ... LG und schon mal vielen Dank für die Antworten Am 16.1.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 16.1.2009 von guest123-2214 --- editiert vom Admin Am 16.1.2009 von haselsteinchen SCALAR, Sie schrieben oben: "Der Mieter hat im übrigen ein Jahr nach Zugang Zeit Einspruch einzulegen und dafür die Belege einzusehen. ... "...eine für den Laien nachprüfbare Abrechnung
Leserforumvon siegberth | Mietrecht | 3 Antworten | 28.01.2009 13:18
muß ich meinem vermieter schriftlich mitteilen das seine abrechnung auf grund der verspäteten abrechnung nicht beglichen wird ? oder reicht eine mündliche mitteilung : auf grund der verspäteten abrechnung werde ich den von ihnen geforderten betrag nicht begleichen . wie handhabt man soetwas richtig ?
Leserforumvon crazyminx | Mietrecht | 1 Antwort | 15.04.2013 16:54
Hallo, ich wohne schon mehr als 2 Jahre in einer kleinen Wohnung und habe bei meinem alten Vermieter immer eine Pauschalmiete gezahlt, also auch keine NK-Abrechnung erhalten. ... Eine Abrechnung für die Monate Juli - Dezember 2012 habe ich übrigens nicht erhalten. ... Und auf welche Grundlage kann ich Einspruch erheben?
Leserforumvon Mieterin80 | Mietrecht | 8 Antworten | 31.07.2007 21:28
Ich bin die Nachbarin der Birmamama und habe damit auch die gleichen Probleme wie sie mit der Vermieterin bzw. der Abrechnung der Nebenkosten. ... Das von der Nachbarin80 ist ähnlich nur das die Vermieterin ihr keine Mieterhöhung auf den Stellplatz erheben kann, weil sie nämlich keinen Stellplatz hat, sollte sie dann auch wie ich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. -- Editiert von Birmamama am 31.07.2007 22:05:34 Am 31.7.2007 von Jotrocken @Posen Nee, wirklich nicht.
Leserforumvon HIELK | Mietrecht | 6 Antworten | 11.07.2004 19:40
Nachdem wir die Abrechnung für 2003 erhielten und die angefallenen Kosten in Höhe von 873 € tatsächlich nur auf die Eigentümer von Ober/-Dachgeschosswohnungen umgelegt waren, haben wir sofort Einspruch erhoben und drauf hingewiesen, dass die Pflege des Dachgartens bis zum 09.07.der Hausverwaltung oblag und die entstandenen Kosten vor dem 09.07.2003 auf alle Sondereigentümer umzulegen seien. ... Da ich und weitere drei betroffenen Eigentümer die Abrechnung 2003 nicht genehmigt und eine Entlastung abgelehnt haben, hat der Hausverwalter darüber abstimmen lassen.
Leserforumvon Lisbeth1991 | Mietrecht | 6 Antworten | 08.01.2018 19:24
Es war auch nicht das erste Mal, dass die Abrechnung des Vermieters zu spät kam und sich darauf geeinigt wurde, die Beträge fallen zu lassen. Ich habe zugegebenermaßen auch er nach fast einem Jahr gegen das Schreiben des Vermieters Einspruch erhoben, weil das ganze Jahr durch private Probleme recht stressig war. ... Die Abrechnung muss binnen Jahresfrist bei euch eingehen.
Leserforumvon Phoebe00 | Mietrecht | 23 Antworten | 30.03.2010 23:42
Hallo, ich habe da mal eine kurze Frage, die den Einspruch zur Nebenkostenabrechnung betrifft. ... Ich habe letztes Jahr ebenso eine Rechnung erhalten und habe auch Einspruch eingelegt... ... Die Abrechnung ist falsch(!!!!!!)
Leserforumvon green.eyes76 | Mietrecht | 11 Antworten | 28.04.2011 20:23
----------------- "" Am 28.4.2011 von green.eyes76 Nein, es ist die erste Abrechnung und es ist die meiner Freundin. ... In unserem Fall wollen wir nicht für Wärme bezahlen, die wir so nicht benutzt haben. mfg green.eyes76 ----------------- "" Am 28.4.2011 von dem User always known as Mortinghale quote:Haben schon mit Nachbarn gesprochen Dann schau Dir doch mal eine Abrechnung von denen an.
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