Darf der Vermieter den Betrag dieser Abrechnung nun komplett heranziehen oder nur für die Zeit 01.01. - 31.05.2009, denn eigentlich darf er ja nur für das Jahr 2009 noch Nachzahlungen fordern. ... Andernfalls würde § 556 Abs. 3 BGB leer laufen, wonach der Vermieter dem Mieter die Abrechnung bis zum Ablauf des 12. ... Im hier geschilderten Fall "Nebenkostennachzahlung 2009" könnte das Urteil des BGH nur richtungsweisend greifen, wenn im Mietvertrag der Parteien ebenfalls eine einheitliche Vorauszahlung, also eine Gesamtsumme für kalte und warme Betriebskosten festgelegt ist.
Ist so eine Abrechnung überhaupt rechtskräftig? ... Dazu § 556 a Abs 1 BGB. ... Der VM muss alle 12 Monate eine NK-Abrechnung erstellen (§556 BGB ABs. 3), eine Abrechnung über 3 Jahre ist bestimmt nicht zulässig (2009, 2010, 2011). ----------------- "" Am 18.12.2011 von guest-12314.03.2012 12:05:24 quote:Der VM kann für den Zeitraum 2009 keine NK mehr verlangen Will doch auch keiner. quote:Der VM muss alle 12 Monate eine NK-Abrechnung erstellen Soso BGH VIII ZR 316/10 27.07.11 ----------------- "" Am 19.12.2011 von guest-12315.05.2012 07:09:00 quote:Auch wenn sich in den Mietwohnungen Wasseruhren befinden ?
BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten ... (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. ... In der NK 2009 nicht aufgetaucht, nun aber für die NK Abrechnung 2010. ... Ich würde die Abrechnung bezahlen.
a=12688 Meine Frage: Nach einem Urteil des BGH (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB) können die kompletten NK bei nicht erhalt der NKA komplett zurück gefordert werden. ... Das vor 2009 nichts läuft ist mir klar. Aber muß ich meinem Ex-Vermieter eine Erinnerung schicken oder auf die noch fehlende Abrechnung hinweisen (noch in diesem Jahr)?
Nein, für 2012 fordere ich neue NK-Abrechnung. ... So könnte ich noch die Jahre 2009 - 2011 neu nachrechnen. ... Nein > Forderungen aus NK-Abrechnungen verjähren nach 3 Jahren = BGB § 195 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung sind zeitnah, d.h. dann wenn einem ein Fehler, den man berichtigt haben will, auffallen hätte können (vom Inhalt der Abrechnung her), geltend zu machen - spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der entsprechenden Abrechnung. = BGB § 556 3) Da eine nachträgliche Korrektur/Änderung recht weitreichende Folgen haben würde (es würde sich ja schliesslich der Preis je Einheit für das gesamte Objekt ändern, eigentlich müsste die gesamte Abrechnung neu erstellt werden, für alle anderen Nutzer würden sich ggf höhere Kosten ergeben, mit deren Nachforderung aber ggf der Vermieter ausgeschlossen wäre), könnte man sich vorstellen, dass sich auch der Vemieter hier nicht auf ein "Gentleman-Agreement" einlassen würde.
(D.h. in 2009 für 2008, in 2008 für 2007 usw.). ... Ja, gem. § 560 BGB Abs. 2 BGB kann auch noch für das Vorjahr eine rückwirkende Erhöhung geltend gemacht werden. ... Gericht...20... - Ähnlich Rechtsprechungsübersicht zu § 556a BGB - Seite 2... nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig. ... dejure.org/dienste/lex/BGB/556a/2.html - Ähnlich ----------------- ""
Nein, der Anspruch wird erst durch die Abrechnung fällig, § 556 III BGB. ... : quote:Nebenkostenabrechnungen 2009 und 2010 wurden erst Anfang 2012 vorgelegt Wenn die Abrechnungen doch nicht vorliegen, gilt § 556 III BGB. Der BGH hat sich ausgiebig hier VIII ZR 57/04 damit beschäftigt.
Auf Nachfrage teilt die Hausverwaltung Mieter A mit, die Abrechnung 2009 sei korrekt, die von 2008 hingegen fehlerhaft. ... Gehe ich richtig in der Annahme, daß dies nicht zulässig ist gem. § 556 Abs. 2 Satz 2 BGB? ... Im übrigen ist eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip im Grundsatz zulässig (BGH, Urteil vom 20.
Außerdem kann der Vermieter die Abrechnung nochmals korrigieren und eine neue Abrechnung erstellen, sofern die Ausschlussfrist des § 556 Abs.3 S.3 BGB noch nicht abgelaufen ist. ... Ich warte andererseits jetzt schon wieder seit Ende Juni auf eine korrigierte Abrechnung für 2009/2010 und die nächste Abrechnung (01.11.2010 31.10.2011) wird auch bestimmt im November kommen. ... ----------------- "" Am 9.9.2011 von harmonie123 an drill Instruktor: Danke für das Einstellen des BGH Urteils - eine Arbeit weniger. ----------------- ""
Hallo, wir sind im Herbst 2009 aus unserer letzten Wohnung ausgezogen. Bis heute ist keine NK-Abrechnung für 2009 erfolgt. ... Können wir die gesamten Vorauszahlungen für die letzte Abrechnungsperiode zurück verlangen (bspw. unter Verweis auf § 556 III BGB / BGH VIII ZR 57/04)?
Ich habe fast exakt 1 Jahr (Mai 2009 bis Mai 2010) eine Mietwohnung genutzt. ... Die NK- Abrechnung für 2010 kann noch bis zum 31.12.2011 erstellt werden. ... Der BGH hat gem.
Was steht in § 566 BGB? § 556 BGB kennt nur "den Vermieter". Entscheidend ist, wann der Anspruch fällig wird. ----------------- "" Am 23.1.2012 von RMHV BGH, Urteil vom 3.
Vorausgesetzt, die Abrechnung war formell und materiell in Ordnung. ... Nach dem 2. 9. 2008 wurden bis zum 12. 3. 2009 wieder unregelmäßige Einzelüberweisungen getätigt. ... Kann ich für die anderen Zahlungen Tilgung nach § 366-2 BGB annehmen ?
Folgende Situation: Mietverhältnis begann 03/2009--> 350€ kalt, 100€ NK, Kaution 700€ Es wurde nie eine NK-Abrechnung erstellt. ... Aus § 556 BGB selber sehe ich das nicht. ... Dann wären die Abrechnungen 2009-2011 verjährt.
Abrechnungszeitraum 10.2007 - 02. 2009. ... Abrechnungszeitraum 10.2007 - 02. 2009. ... In diesem Fall, so der BGH, sei der Mieter dadurch hinreichend geschützt, dass ihm bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung des Vermieters gemäß § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht (VIII ZR 191/05 - Urteil vom 29.3.2006).
Der BGH hat Urteile und keine §. ... Ich habe auch die Endzählerstände von 2009 angefordert lt. ... RA sowie legt der RA die Gasendzählerstände Abrechnung 2009 nicht offen dar, weil das die Grundlage ist für den Anfangszählerstand 2010, das macht er einfach nicht.
November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16. ... November 2004 - IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487, unter 1 b; Schmid, aaO, Rdnr. 3330; Erman/Jendrek, BGB, 11. ... November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16.
----------------- "" Am 20.12.2011 von Flo Ryan Vornehmlich im BGB und BetrKV. ... Nach einem neuen Urteil des BGH ist dies der Fall, wenn sich der Vermieter einer Anlage, z. ... (BGH, Urteil v. 29.09.2004, VIII ZR 341/03, ZMR 2004, 901). ----------------- "" Am 20.12.2011 von Flo Ryan Ja, ich staune und danke Allerdings geht es in dieser Entscheidung um öffentlich geförderten Wohnraum, gibt es so ein Urteil auch für "normale" Wohnungen?
von Karakorum am 24.12.2010 07:38 Ganz einfach: weil der BGH entschieden hat, dass eine Abrechnung nach Abflussprinzip zulässig ist. ... Relevant ist bei einer Abrechnung nach Abflussprinzip ausschließlich das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. ----------------- "" Am 24.12.2010 von Karakorum Hi, quote:Zitat RMHV Ganz einfach: weil der BGH entschieden hat, dass eine Abrechnung nach Abflussprinzip zulässig ist. ... Ich kenne die Entscheidungen des BGH zu diesem Thema.
Dann ist ein etwaiger Nachzahlungsanspruch ja noch nicht einmal fällig (BGH, Urteil v. 08.03.06, VIII ZR 78/05). ... Wenn eine Nachzahlung droht, könnte er in aller Ruhe die Verfristung nach § 556 Abs.3 S.3 BGB abwarten. Es sei denn, er hat eine Abrechnung erhalten?