Am 3.6.2015 von Marit 2007 Also darf die Vermieterin die Erhöhung der NK für 2015 - also 25 € noch rückwirkend für die o.g. ... Zitat (von Marit 2007):Also darf die Vermieterin die Erhöhung der NK für 2015 - also 25 € noch rückwirkend für die o.g. ... Sogar: Zitat:Zitat (von Marit 2007): Also darf die Vermieterin die Erhöhung der NK für 2015 - also 25 € noch rückwirkend für die o.g.
Aber eine solche Erhöhung ist sicherlich nicht statthaft. Selbst wenn man eine Heizkostenerhöhung von 25% dem bisherigen Verbrauch zuschlägt, ergäbe dies eine Vorauszahlung von 45,- €/monatlich.
Eine Abrechnung liegt der Erhöhung bei. ... Am 9.10.2011 von wirdwerden Strom und Abwasser, die Kosten sind bei uns im letzten Jahr etwa um 25 % gestiegen.
Meine Eltern wohnen in einer Mietwohnung schon seit ca. 25 Jahren. ... Wenn Vorauszahlungen vereinbart wurden, kann eine Erhöhung nur nach Vorlage einer Betriebskostenabrechnung erfolgen. ... Dann muß eine Erklärung in Textform angegeben werden, in der der Grund der Erhöhung bezeichnet und erläutert wird.
Die Höhe des Untermietzuschlags darf maximal 25 % der vereinbarten Untermiete betragen. ... Die Höhe des Untermietzuschlags darf maximal 25 % der vereinbarten Untermiete betragen. ... Am 29.1.2021 von cauchy Zitat (von Anami):Die Höhe des Untermietzuschlags darf maximal 25 % der vereinbarten Untermiete betragen.Bitte liefere zu dieser Behauptung Nachweise.
Diese möchte er nun um 25% anheben. Er begründet dies mit einer allgemeinen Erhöhung bzw. stark gestiegener Kosten der letzten Jahre. ... Es ist hierbei gleichgültig, ob die Erhöhung auf eine eventuelle Erhöhung der Einheitswerte zurückzuführen ist oder ob sie auf anderen Umständen beruht.
Hallo, ich hab da ein Problem, von meiner Nachbarin habe ich den Tiefgaragenstellplatz gemietet und 25 Euro jeden Monat bezahlt.
In jeden Jahr im August kaufe ich Heizöl, nun ist der Preis ca. 25% höher als im letzten Jahr.
Begründet wurde die Erhöhung mit gestiegenen Handwerkerkosten. ... Auch aus der Mietdauer lässt sich die unterschiedliche Erhöhung nicht ableiten. ... Die Höhe der Erhöhung ist doch völlig wurscht.
Nebenkosten sollen sich wohl, oder sagen wir mal so, innerhalb von 25 Jahren erheblich erhöht haben? ... Das war schon sehr kulant von den Mietern sich hier an der Erhöhung beteiligt zu haben. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar ! ... quote:Und wenn ja, fände ich es schon fraglich, dass sowas über 25 Jahre Gültigkeit haben sollte, Das bedeutet im Umkehrschluss dann ja auch das ein Mieter auch nach 25 keine Miete mehr zahlen müsste?
Die Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen?
Vermutlich unrechtmäßig starke Erhöhung der Miete /Nebenkosten unpassende Berechnung keine Abrechnun
Aus diesem Grund steigen ihre Nebenkosten zum 1.1.2022 um 25 Euro Miete 250 Euro Nebenkosten ab 2022 : 200 EUR Gesamtsumme 450 Euro So nun meine Frage .. ... Am 25.12.2021 von Catslove Bitte den Beitrag nochmal bearbeiten,denn so mit deinen Zahlen macht es keinen Sinn,da [quote=go536935-98]Die Warmmiete setzt sich wie folgt zusammen: 275 Euro Grundmiete 25 Euro Betriebskosten 75 Euro Warmwasser/Heizung[/quote] Der Vermieter will um 25 Euro erhöhen [quote=go536935-98]Aus diesem Grund steigen ihre Nebenkosten zum 1.1.2022 um 25 Euro[/quote] Du schreibst [quote=go536935-98]Miete 250 Euro Nebenkosten ab 2022 : 200 EUR Gesamtsumme 450 Euro[/quote] Vorher 100 bei einer Erhöhung von 25 Euro wären das 125 und nicht 200,ebenso die Grundmiete gibst du unterschiedlich an,auch deine 75 machen keinen Siinn [quote=go536935-98]Leider bekomme ich nur 900 Euro EM Rente da tun 75 Euro weniger schon verdammt weh[/quote] [editmessage]-- Editiert von Catslove am 25.12.2021 08:59[/editmessage] Am 25.12.2021 von Solan196 [quote=Catslove]Vorher 100 bei einer Erhöhung von 25 Euro wären das 125 und nicht 200,ebenso die Grundmiete gibst du unterschiedlich an,auch deine 75 machen keinen Siinn[/quote] So ist es, und du musst auch nicht zustimmen, kannst also getrost die bisher als vereinbart geltenden Kosten zzgl. ... Regelung hättest du bisher nicht erhalten. - dass du der Erhöhung der BK (kalt+warm) von 25,- als mtl.
Unsere Frage: Kann der "Vermieter" so eine Erhöhung von 25% einfach so vornehmen? ... Ist das einfach so machbar oder haben wir eine Möglichkeit, gegen diese Erhöhung was zu machen? ... Wir sind der Meinung, er kann so eine Erhöhung von 25% nicht einfach so mit uns machen!
B. die rückwirkende Erhöhung von Gebühren oder Grundsteuer, vorliegen. Zitat (von fb460436-25):Mal erzählt man mir es ist 1 Jahr, ein Eigentümer aus dem Haus sagte zu mir 2 Jahre. ... Am 22.2.2017 von fb460436-25 Zitat (von Harry van Sell): kann ich auch ausschliessen Am 22.2.2017 von Lolle Zitat (von fb460436-25):Meine letzte Nebenkostenabrechnung habe ich im Mai 2015 für 2014 erhalten.
Dieses Schreiben ist nur an mich gerichtet, obwohl ich gemeinsam mit meiner Frau den Mietvertrag vor ca. 25 Jahren unterschrieben habe. ... Ich halte die Erhöhung daher zunächst einmal für förmlich unwirksam. Was kann ich tun, um diese Erhöhung zeitlich noch etwas hinauszuzögern.
Der Vermieter verlangte für die Wohnung 500€ Grundmiete plus jeweils 25€ Betriebskosten pro Person (Wasser, Müll, etc), Strom, Gas und Internet laufen über die Mieter. ... Er stimmt dem Einzug einer zusätzlichen Person zu, verlangt dann aber eine Grundmiete in Höhe von 550€ + 25 Euro Betriebskosten p. ... Ist die Erhöhung der Grundmiete rechtens?
In der schriftlichen Ausfertigung wird die Erhöhung plötzlich geteilt. Nun entfallen 11 % der Erhöhung auf die Miete, weitere 8 % auf die vorhandene Einbauküche. Nun, die Küche taucht zum Einen nicht im Mietvertrag auf, zum Anderen ist sie etwa 25 Jahre alt und deutlich "abgewohnt".
Also ihr meint, man müsse wenn eine Erhöhung kommt, überhaupt ja erst im nächsten Jahr, dann zustimmen. Was könne denn passieren, wenn man das nicht tut, ich weiss ja jetzt warum diese Erhöhung dann stattfinden soll, das finde ich unfair, unter anderen Umständen wäre eine Erhöhung ja zu akzeptieren.... ----------------- "" Am 4.5.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 4.5.2010 von guest-12323.05.2010 17:25:14 Z.b. durch eine bestehende Anpassungsregel; deiner Frage entnehme ich dass Du es ok findest, dass er die Miete nach nur 3 Monaten erhöhen möchte, weil sie ihm ein anderer fast ein Jahr lang nicht gezahlt hat. ... Am 4.5.2010 von guest-12323.05.2010 17:25:14 Danke!
Grüße, Ruhri Am 15.8.2010 von Karakorum Hi, @Ruhri, quote:die jährliche Mieterhöhung von 25 EUR dies ist ganz sicher keine Mieterhöhung entsprechend § 558 BGB: Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. ... Handelt es sich hier um die Erhöhung einer Nebenkostenpauschale? ... Die Vertragsparteien vereinbaren folg. gestaffelte Mieterhöhungen, wobei die Grundmiete mind. ein Jahr unverändert bleibt: Ab 1.1.09 +25 EUR => 725 EUR Ab 1.1.10 +25 EUR => 750 EUR (sonst keine weiteren Erhöhungen im Vertrag) Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Erhöhung gemäß 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. ==== @kathi2008: Ja die zwei Staffelmieterhöhungen sind spezifiziert. ----------------- "" Am 15.8.2010 von guest-12317.09.2010 19:31:21 --- editiert vom Admin Am 15.8.2010 von Karakorum Hi, @ruhri quote:Gibt es eine Verjährung?
MfG Gruwo Am 17.11.2004 von ebay-girl Gruwo schrieb am 16.11.2004 um 19:25:14: "Hallo Ebay-Girl, kann es sein, dass Sie die Nutzung des Grundstücks über einen Erbbaurechtsvertrag gestaltet haben? ... Rückwirkend kann er so eine Erhöhung allerdings nicht fordern. ... Aber selbst wenn das irgendwo geregelt sein sollte, wäre dann ca. 10%-Erhöhung angemessen?