18 Ergebnisse für „2008 2009 mietvertrag zeitraum“

Leserforumvon Roeschlein | Mietrecht | 23 Antworten | 29.12.2010 12:03
. - 31.05.2009, denn eigentlich darf er ja nur für das Jahr 2009 noch Nachzahlungen fordern. ... Er muss aber stets exakt angegeben werden und der Vereinbarung im Mietvertrag entsprechen. ... Im hier geschilderten Fall "Nebenkostennachzahlung 2009" könnte das Urteil des BGH nur richtungsweisend greifen, wenn im Mietvertrag der Parteien ebenfalls eine einheitliche Vorauszahlung, also eine Gesamtsumme für kalte und warme Betriebskosten festgelegt ist.
Leserforumvon whitesnuf | Mietrecht | 2 Antworten | 16.12.2009 20:06
Mietvertrag 58qm Wohnfläche besitzt. ... Dieser kam mir weder in Jahren 2007 noch 2008 zu Gesicht! ... Der Abrechnungszeitraum 2008 ist für mich lt.
Leserforumvon Zempfman | Mietrecht | 8 Antworten | 06.01.2011 15:31
Die erste Jahresnebenkostenabrechnug kam allerdings erst im Juni 2010, eben für den Zeitraum der Heizperiode von 2008 bis 2009. ... Vor allem, muss ich auch für den Zeitraum 2009-2010 zahlen?? ... ----------------- "" Am 6.1.2011 von dem User continually known as Mortinghale quote:eben für den Zeitraum der Heizperiode von 2008 bis 2009.
Leserforumvon Informierer | Mietrecht | 13 Antworten | 21.12.2010 22:04
Dezember 2009 Ihr Nutzungs-Zeitraum: 01. ... Hintergrund der Unklarheit über den „Nutzungs-Zeitraum" ist folgendes Ereignis: Der Mieter hat einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01. ... Somit ist der tatsächliche Nutzungs-Zeitraum des neuen Mieters – abweichend vom Mietvertrag - das gesamte Jahr 2009.
Leserforumvon Martl | Mietrecht | 4 Antworten | 12.05.2011 15:09
Hallo zusammen, nehmen wir mal an, ein Mieter wohnt seit 2008 - 2011 in einer Mietwohnung und der Vermieter hat keine NK-Abrechnung für 2008 und 2009 gemacht. ... Aber könnte dann der exMieter im Gegenzug eine NK für 2008 und 2009 einfordern und wie würde das von statten gehen wenn keine Heizungsableser installiert waren, die Nachbarwohnungen alle leer standen und lediglich das Wasser abgelesen wurde ??? ... Die Nebenkostenabrechnungen 2008 und 2009 können nachgefordert werden.
Leserforumvon Honigmelone | Mietrecht | 22 Antworten | 04.05.2010 13:41
April 2009. ... April 2009 ausgezogen. ... Juli 2008 bis 31.
Leserforumvon ashylarry | Mietrecht | 5 Antworten | 23.09.2008 23:49
-dez. heizintensive monate sind) Allerdings steht im Mietvertrag und auch im BGB das über die Betriebskosten jährlich abgerechnet werden muss und dass dieser Zeitraum auch nicht einem Kalenderjahr entsprechen muss. ... Darf der Vermieter einen kürzeren Zeitraum als 1 Jahr abrechnen? ... Davon abgesehen würden zu hohe Vorauszahlungen in 2008 zu einem Guthaben führen und in 2009 zu niedrigeren Vorauszahlungen, ich kann daran nichts schlechtes erkennen.
Leserforumvon Maffy | Mietrecht | 6 Antworten | 23.02.2009 11:36
Viele Grüße, Maffy PS: Dem Vermieter Y ist bekannt, dass die Mieterin X seit 12/2008 die Unterkunftskosten von der ARGE bezahlt bekommt. ... So etwas befreit den Mieter von der Mietzahlung für diesen Zeitraum. Daher ist die Miete für 02/2009 zurückzuzahlen.
Leserforumvon LudmillaSchlenkerbein | Mietrecht | 38 Antworten | 14.08.2009 15:07
Müssen bei Abschluss eines Mietvertrages beide Partner den Mietvertrag unterschreiben, oder würde es reichen, wenn mein Lebensgefährte diesen unterzeichnet. ... Dann gibt es allerdings auch keinen Mietvertrag, nehme ich mal an ! ... Verweigert der Mieter diese Auskünfte, dann muss er damit rechnen, dass der Mietvertrag deshalb nicht zu Stande kommt. ----------------- "" Am 14.8.2009 von LudmillaSchlenkerbein Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Leserforumvon blasko | Mietrecht | 8 Antworten | 05.07.2009 12:21
Für das Jahr 2008 hat der Vermieter bislang keine Nebenkostenabrechnung erstellt. ... Also im Mietvertrag steht nichts was den Zeitraum der Abgabe zur NK bestimmt. ... Nun kommen wir zum Punkt Betriebskosten im Mietvertrag.
Leserforumvon Harumpel | Mietrecht | 11 Antworten | 11.06.2009 16:19
Nun habe ich mir mal meinen Mietvertrag angeschaut und dort steht sehr knapp: 1. ... Das heißt, Nachzahlungen sind nur für 2008 und 2009 zu leisten, der Rest (zeitraum vorher) ist verjährt. ... Genau das ist der wichtigste Punkt und der Grund, warum ich mir den Mietvertrag nochmal gründlich durchgelesen habe.
Leserforumvon Grafiker | Mietrecht | 43 Antworten | 22.07.2008 01:12
Im Mietvertrag wäre ein Mindestmietdauer bis Mai 2009 vereinbart. ... Wenn ein Verzicht auf dei ordentliche Kündigung für diesen Zeitraum vereinbart wurde, so dürfte diese ok sein. ... Und nun ist aus der korrigierten 2008 per Definition eine 2009 geworden...
Leserforumvon guest-12314.08.2010 21:54:04 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.08.2010 07:26
Ich habe dafür nichts unterschrieben daraufhin sagte er das muss ich nicht das ist GESETZT im BGB. und was im Mietvertrag steht (Fristen) ist unwirksam! ... Ein Gesetz, dass dem Mieter Renovierungen in bestimmten Fristen aufgibt, gibts nicht. ----------------- "" Am 14.8.2010 von guest-12314.08.2010 21:54:04 Wir haben uns die Wohnung angeschaut in diesem Zeitraum war der Vormieter noch in der Wohnung, da die ganze Wohnung voller Möbelstand, konnten wir den genauen Zustand nicht erkennen. ... Wir unterschrieben den Mietvertrag nahmen den Schlüssel und gingen in die Wohnung!
Leserforumvon Thouy | Mietrecht | 3 Antworten | 23.06.2010 05:02
Der Mietvertrag wurde zum 15.9.2007 geschlossen und ist auf 3 Jahre befristet. ... Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit, die mich oft mehrere Monate ins Ausland führt, habe ich in dieser Wohnung im Jahre 2007 von Oktober bis Dezember gelebt, im Jahre 2008 nur von Januar bis Ende Mai, im Jahre 2009 nur von Februar bis Ende Mai und im Jahre 2010 lediglich für 3 Wochen im April. ... Eine Nachfrist wurde seitens des Vermieters nicht angeboten, obwohl laut Mietvertrag die Arbeiten in Eigenregie zulässig gewesen wären.
Leserforumvon TraurigerMieter | Mietrecht | 39 Antworten | 05.03.2011 12:43
Nun fehlen mir von ihm die NKA für die Jahre 2008, 2009, 2010 sowie die Kautionsrückzahlung. ... Ich weiß, dass die Fristen erst für die NKA 2008 und 2009 überschritten sind. ... Verstehe ich es richtig, dass du für 2007 eine Rückzahlung bekommen hast von 280 Euro und automatisch diesen Betrag für 2008, 2009 und 2010 ansiehst?
Leserforumvon fb435085-26 | Mietrecht | 25 Antworten | 21.03.2022 15:06
Die Mietkaution betrug 1250 Euro und uns wurden für den gesamten Zeitraum nur knapp 75 Euro Zinsen ausgezahlt. ... Können die nicht belegen, dass es so gemacht wurde, dann werden die Zinsen zugrunde gelegt, welche du in dem Zeitraum bekommen hättest nach Berechnung des Basiszinssatzes gemäß Bundesbank. ... Erinnerst du dich an Herbst 2008?
Leserforumvon unwissend69 | Mietrecht | 27 Antworten | 30.11.2011 07:16
. ----------------- "" Am 30.11.2011 von unwissend69 Mein Vermieter weist in seinem Schreiben darauf hin dass im Mietvertrag steht, dass der Mieter für eine ordnungsgemäße Belüftung und Beheizung der Wohnräume Sorge trägt. ... Die Aussage, ich wäre nicht wohnfähig find ich sehr anmaßend. 2007, 2008 und 2009 kam ich mit den Vorrauszahlungen hin.
Leserforumvon guest-12313.05.2009 14:37:46 | Mietrecht | 24 Antworten | 23.02.2009 12:45
In der zweiten Dezemberwoche 2008 kam dann die Nebenkostenabrechnung über die 4 Monate für A. ... Daraufhin hat A der Hausverwaltung in der ersten Januarwoche 2009 einen Brief geschickt und sowohl auf den fehlenden Abzug des bereits einbehaltenen Betrages als auch auf die seiner Meinung nach falsche Heizkostenabrechnung hingewiesen. ... Der Kautionseinbehalt wird erst in einem angemessenen Zeitraum nach Zugang der Abrechnung verrechnet (für gewöhnlich 4-6 Wochen).
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