Hallo liebe Forumsteilnehmer, meine Nebenkostenabrechung für 2003 ist extrem ausgefallen. ... Ausserdem habe ich vom Verwalter der TG, ist ein anderer als unsere Hausverwaltung erfahren, dass der Stromanteil für unsere Haus für die TG lediglich 38Euro für das ganze Jahr 2003 ausmacht. ... Unser Nachbarhaus (baugleich und fast gleiche Wohnfläche, allerdings sogar in 10 Wohnungen aufgeteilt) hatte 2003 Allgemeinstromkosten von lediglich 72 Euro incl.
So bis Ende Dezember 2003. ... Diese Vermieter haben die Abrechnung von der Hausverwaltung erst am 18.06.2005 erhalten, aber wiederrum erst jetzt, Ende Dezember an uns weitergeleitet. ... Auch haette er die Abrechnung dann spaetestens nach Zugang der Abrechnung durch die Hausverwaltung, also im Juni 2005, unverzueglich erstellen muessen.
Ich bin im Februar 2003 nach 3,5 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen. ... Diese 50 Euro sollten fuer die Nebenkostenabrechnung 2002 sein, da diese noch nicht erstellt wurde. ... Weder vom vermieter noch von der Hausverwaltung.
Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter (Hausverwaltung) war alles in Ordung. Das war Ende Februar 2003. Dort sagte man mir sie würden von der Kaution EUR 200,- als Sicherheit behalten, wegen der Nebenkostenabrechnung.
liebe leser zu meiner nebenkostenanrechnung für 2003, die ich heute erhielt, habe ich folgende frage: der vermieter hat mir plötzlich die nebenkosten für wasser/abwasser über die quadratmeter der wohnung abgerechnet, was zu einer vervierfachung bei diesem posten geführt hat (+300 Euro !!!)... vielen dank im voraus für eure mühe. norbert Am 30.12.2004 von Gruwo Hallo Norbert, wenn die Hausverwaltung vergessen hat, vorhandene Wasseruhren zum Stichtag abzulesen, ist eine einseitge Änderung des Verteilerschlüssels (von Verbrauch auf Wohnfläche) nicht möglich. ... MfG Gruwo Am 31.12.2004 von kdw die alte Nebenkostenabrechnung von 2002 rausgekramt,den Wert aufgeschrieben und den qm Preis notiert,den heutigen Wert an der Wasseruhr abgelesen, den festgestellten Unterschied mal dem qm Preis und durch zwei geteilt ergibt den durchschnittlichen Verbrauch für 2003 und 2004.Interessant wäre der heutige qm Preis den er in der heutigen Abrechnung zugrunde legt,der liegt doch bestimmt höher als 2003,also würde ich mich bei den Wasserwerken erkundigen ab wann dort in welchen Intervallen eine Gebührenerhöhung erfolgt ist.An Hand der qm Zahlen lässt sich dann auch die Sache aufschlüsseln.Böse Zungen behaupten auch,das eine Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres erfolgen muss,ansonsten unterliegt sie der Verjährung.Aber das Jahr scheint noch nicht vorbei zu sein.
liebe leser ich habe die hausverwaltung aufgefordert mir zu einigen rechnungsbeträgen der nebenkostenabrechnung 2003 die rechnungskopien zu senden. der verwalter weigert sich, mit der begründung ich könne die rechnungen bei ihm im büro einsehen, was mir zu zeitaufwendig ist. wie sehen meine möglichkeiten aus wenn er mir die rechnungskopie nicht schickt ? kann ich einen teil der nebenkostenabrechnung ( z.b. 10 prozent ) einbehalten bis zur vollständigen rechnungslegung ?
ich habe ende september die nebenkostenabrechnung bekommen!! ... Hintergrund sei das er die Nebenkostenabrechnung von 2003 erst im September 04 von der Hausverwaltung bekam. ... Die im ersten Tread genannte E-Mail mit dem Hinweis auf die Nebenkostenabrechnung kam bereits am 11.10.04.
Mit der Nebenkostenabrechnung 2001 habe ich als neues Besitzer Ende 2002 die Nebenkosten der Wohnung auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans 2003 der Hausverwaltung neu festgesetzt.
Der Mietvertrag enthält ein Zusatzblatt: „Aufstellung der Betriebskosten (Betriebskostenkatalog) gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV v. 25.11. 2003, BFBI I S. 2346)".
nachdem ich in den bestehenden artikeln keinen passenden fall zu mir finden konnte, erläutere ich hier mal meinen sachverhalt in der hoffnung ihr könnt mir helfen. ich wohne seit 1.august 2003 in einer mietwohnung. ich zahle monatlich neben der miete auch insgesamt 60euro nebenkosten für heizung, wasser etc. bisher habe ich noch nie eine nebenkostenabrechnung erhalten. nicht mal über die heizung die jedes jahr abgelesen wird. jetzt hatte ich gestern einen brief von meiner vermieterin im briefkasten, welches eine nebenkostenrechnung für das jahr 2006 beinhaltete. insgesamt müsste ich 90 euro für 2006 nachbezahlen, was sich aber mit einer gutschrift aus der heizkosten 2006 von 94euro verrechnen lässt. habe ich eine möglichkeit für den rest von 2003 für das jahr 2004 und 2005 eine nachträgliche nebenkostenabrechnung nachzufordern? ... Fordere sie auf, eine Nebenkosten für die jahre 2004 und 2005 zu erstellen. (2003 ist auch für dich bereits verjährt) Kann sie die Rechnung nicht ordentlich erstellen, dann hast du einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen. 2004 ist trotzdem problematisch, da die gerichtliche Geltendmachung auch bis zum 31.12.2007 erfolgen müsste. ... Am 2.1.2008 von yessirs ich hab meiner vermieterin einen brief per einschreiben und rückschein geschickt, nett (wirklich nett) verfasst von einem juristen aus meiner firma. hab jetzt mal nebenkostenabrechnung für 2003/2005/2006 nachgefordert, erklärt das ich ich den garten nicht nutze und es auch im mietvertrag nicht drinsteht. mal sehen was dabei rauskommt. wenn es jemanden interessiert, kann ich an dieser stelle gerne am laufenden halten. -- wie ist das eig mit dem guthaben aus der nebenkostenabrechnung zu handhaben?
Müsste der Mieter jedoch bspw. zu einer in einem anderen Ort ansässige Hausverwaltung fahren, um dort die Belege einsehen zu können, so ist dies in aller Regel unzumutbar. ... Die Kündigung hat er nicht begründet, aber da ich weiß, dass er in der Nebenkostenabrechnung Reparaturkosten (keine Wartungskosten!) ... Quelle: Grundeigentum 2003, 253-254.
Guten Morgen, ich habe gestern unsere Nebenkostenabrechnung bekommen auf der unser Zählerstand geschätzt wurde. ... Der geschätzte Wert für die Abrechnung 2003, 3,2 Einheiten, ist der tatsächliche Wert aus 2002. ... Aufgrund des gleichen Zählerstandes vermutete die Hausverwaltung einen defekt am Zähler und schätzt uns auf den alten Verbrauch von 2002 = 3,2.
Wenn die Nebenkosten tatsächlich entsprechend angestiegen sind, dürfen sie auch so stark erhöht werden. zu 2.: Eigentlcih müsstest Du doch sowieso eine Nebenkostenabrechnung einmal pro Jahr bekommen. ... Die Hausverwaltung muss natürlich die Rechnungen offenlegen und die Kosten nachweisen. ... Die Hausverwaltung wird also nicht beliebig die Kosten hochsetzen.
.), haben wir diese Information zum 31.10. der Hausverwaltung mitgeteilt. ... Vielleicht bin ich blöd , aber seit 2003 warte ich immer noch das meine Mietkaution zurückbezahlt wird. Nach Übergabe der Wohnung was alles ok ,es gibt noch ein Übergabeprotokoll ,die Wohnung war sofort weiter vermietet .Meine damaliges Vermieterin hat mir gesagt das ich bekomme mein Geld nach dem nebenkostenabrechnung.
Wir sind Mieter in einem von drei Ende 2003 rekonstruierten denkmalsgeschützen Altbauten. ... Es wurde separate eine Hausverwaltung vor vielen Jahren gegründet. ... Unsere Hausverwaltung ist damit nicht einverstanden.
Das heisst in der Nebenkostenabrechnung 2018 tauchen die Kosten auf, welche 2018 angefallen sind. ... Wenn dem so ist, haben Kosten aus 2018 (Nachberechnung) nichts in der Nebenkostenabrechnung 2019 zu suchen. ... Der Vermieter darf zwar auch nach Ende 2019 die Nebenkostenabrechnung 2018 noch ändern.
Da jedoch alles immer teurer wird und ich selbst in schwierigkeiten bin, habe ich dieses Jahr erstmals eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 erstellt. ... Wie gesagt hab ich die Erfahrung gemacht, das wenn man eine Nebenkostenabrechnung erstellt und eine Nachforderung wird fällig man meistens eine Kündigung, ein Schreiben vom Mieterbund oder einen verärgerten Mieter hat! ... Sie zahlten lediglich entsprechend dem Mietvertrag monatlich 20,45 Euro als „Vorauspauschale". 2004 wurde der Sohn der bisherigen Vermieterin neuer Eigentümer des Mietshauses und schickte sogleich den Mietern für 2003 eine Nachforderung.
Kosten für anwaltliche Abmahnung zahlen?
4,5 von 5 Sterne
Hallo zusammen, mal angenommen ein Mieter M hat eine Abmahnung vom Vermieter V (Hausverwaltung) wegen Störung des Hausfriendes (angeblich laute Musik & verleumderisches Verhalten) bekommen. ... Soll Mieter M in den nächsten Tagen die Hausverwaltung um einen Gespräche bitten, um den Sachverhalt aus seiner Sicht zu erklären? ... Zur Sicherheit könnte man vielleicht hinzufügen, dass eine Verrechnung der Anwaltskosten über die Nebenkostenabrechnung ebensowenig statthaft ist wie eine Entnahme von der Kaution.