26 Ergebnisse für „wohnung zugewinn richtig anfangsvermögen“

Leserforumvon Kugelblitz2010 | Familienrecht | 4 Antworten | 23.07.2014 11:33
Wenn dir die Wohnung zur Hälfte gehört, und ein Zugewinn entstanden ist ( Endwert der halben Wohnung minus Anfangswert der halben Wohnung)musst du diesen Zugewinn zur Hälfte mit deiner Frau teilen. lg edy ----------------- "Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch." ... Zu zweitem: der Zugewinn ist also der Betrag zwischen Erwerb der Wohnung und Verkauf der Wohnung, korrekt? ... Habe ich das richtig verstanden?
Leserforumvon markus118d | Familienrecht | 4 Antworten | 25.07.2015 12:56
Nun meine Fragen: 1. ist die geschenkte Wohnung dem Zugewinn zuzurechnen? ... Grades die Wohnung dem Anfangsvermögen zuzurechnen ist. 2. ... Ist das richtig?
Leserforumvon gerry75 | Familienrecht | 1 Antwort | 18.01.2014 21:29
Kaufpreis 75.200€ Restschuld zum Zeitpunkt der Eheschließung 53.000€ macht also ein bereits angespartes Vermögen an der Wohnung von 22.200€, durch zwei geteilt für jeden also ein Anfangsvermögen von 11.100€. Erstmal, ist das so richtig gerechnet? ... Nun kommt der Zugewinn.
Leserforumvon gerry75 | Familienrecht | 1 Antwort | 13.01.2014 21:36
Demnach ergibt sich nach meiner Rechnung Anfangsvermögen ER : 54.800€ Anfangsvermögen SIE: 38.550€ Im Laufe der Ehe wurde die Wohnung verkauft und ein gemeinsames Haus gebaut. ... Nun geht es darum den Zugewinn auszugleichen. ... Wo mache ich einen Gedankenfehler, bzw. ist die Argumentation der Anwältin richtig?
Leserforumvon ferni | Familienrecht | 9 Antworten | 30.07.2012 14:59
Zins- und und etwaige Spekulationsgewinne während der Ehe wären allerdings Zugewinn gewesen, egal durch welches Anfangsvermögen sie erzielt wurden. ... Habe ich das so richtig verstanden? ... Die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ist der Zugewinn.
Leserforumvon Simkaba | Familienrecht | 10 Antworten | 10.10.2015 22:20
Richtig (§ 1374 Abs. 2 BGB) Zitat:es wird bei der Zugewinnermittlung quasi als sowas wie meinem "Anfangsvermögen" zugeschrieben!? ... Hat die Wohnung einen Wert von 60.000€, dann beträgt Dein Zugewinn 2.000€, der Deines Mannes 47.000€. ... Richtig.
Leserforumvon Lothar ohne Plan | Familienrecht | 11 Antworten | 02.08.2012 21:00
(sofern bei Frage 1 richtig angenommen). ... Kein schlechter Gedanke um dem Zugewinn zu entgehen. ... Daher würde mich interessieren, ob es eine rechtliche Handhabe gibt, wonach die INvestitionen in die zukünftige Wohnung als Zugewinn zählen. lg ----------------- ""
Leserforumvon guest-12301.11.2010 20:11:38 | Familienrecht | 9 Antworten | 26.03.2008 22:07
Habe ich es also richtig verstanden alles was vor der Ehe passiert, kann dem Partner nichts passieren. ... Beispiel 1: Anfangsvermögen Mann: -20.000€ Endvermögen Mann: + 5.000€ Anfangsvermögen Frau: +100.000€ Endvermögen Frau: +100.000€ Zugewinn Mann: 5.000€ (Schulden gelten als 0) Zugewinn Frau: 0€ Der Mann muss an die Frau 2.500€ als Zugewinnausgleich zahlen. Beispiel 2: Anfangsvermögen Mann: -20.000€ Endvermögen Mann: -10.000€ Anfangsvermögen Frau: +10.000€ Endvermögen Frau: +15.000€ Zugewinn Mann: 0€ (Schulden gelten als 0) Zugewinn Frau: 5.000€ Die Frau muss an den Mann 2.500€ als Zugewinnausgleich zahlen, obwohl der Mann 10.000€ Schulden abgebaut hat und seine Frau dazu wohl auch beigetragen hat.
Leserforumvon frontloop | Familienrecht | 12 Antworten | 05.10.2015 23:04
Bei der Trennung wird dann der Wert des Hauses entsprechend der Grundbucheintrags aufgeteilt, richtig? ... Das ist so richtig, oder? ... Richtig?
Leserforumvon kulashaker | Familienrecht | 17 Antworten | 23.01.2020 19:53
Das Haus hat zurzeit einen Verkehrswert von 430T€ und die Wohnung 200T€. 1. Wie hoch ist mein Anfangsvermögen? ... Welchen Wert muss ich nun für das Anfangsvermögen angeben?
Leserforumvon guest-12327.10.2019 19:24:14 | Familienrecht | 17 Antworten | 12.10.2019 13:39
Meinst du evtl. den Zugewinn während der Ehezeit? ... Das ist so erst mal vollkommen richtig ! ... Vereinfacht gesagt: Endvermögen minus Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird ermittelt.
Leserforumvon guest-12327.10.2019 19:24:14 | Familienrecht | 47 Antworten | 12.10.2019 13:59
. -- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.10.2019 14:33 Am 12.10.2019 von Ratsuchender@123net Nachtrag: Es liegt hier die Besonderheit vor, dass Du an der Firma nicht beteiligst bist, es steht Dir insoweit diesbezüglich lediglich ein Zugewinn - wenn dieser dann vorliegt - zu. ... Okay, ist jedoch der Wert ansatzweise realistisch und was sagt er über seinen Zugewinn, insbesondere zu dem derzeitigen Wert seiner Firma? ... Dann wird die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen je Partner ermittelt und die Werte so ausgeglichen, dass danach beide das Gleiche haben (grob erklärt).
Leserforumvon gentleman01 | Familienrecht | 20 Antworten | 03.03.2008 09:56
Zugewinn wird so gerechnet: Endvermögen Stichtag Zustellung des Scheidungsantrags minus Anfangsvermögen Stichtag Eheschließung. ... Am 4.3.2008 von guest123-1682 Oh, Gentleman, das hat Wiso ja richtig gut erklärt... ... Davon kannst du dein Anfangsvermögen von 100 000 DM abziehen.
Leserforumvon Mike63speyer | Familienrecht | 8 Antworten | 30.07.2018 19:13
Ich fürchte ja ... weil das Erbe nicht ihren Zugewinn erhöht, sondern zum Anfangsvermögen gezählt wird. ... Ansonsten bleibt noch der Hausrat aufzuteilen und ggfs. den Zugewinn auszugleichen. ... Ich fürchte ja ... weil das Erbe nicht ihren Zugewinn erhöht, sondern zum Anfangsvermögen gezählt wird.
Leserforumvon Ca123 | Familienrecht | 15 Antworten | 01.02.2018 12:51
Also hätten wir ein Anfangsvermögen ca 270000€ gegenüber ca 5000€. ... Richtig Zitat:Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie fair zu lösen? ... Sprich ich habe die Thematik bisher richtig verstanden.
Leserforumvon Seb_Weniger | Familienrecht | 15 Antworten | 01.03.2022 10:17
Als einziges Vermögen besteht der Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung. ... [/i] Nochmal der Grundsatz : Zugewinn = Endvermögen ./. Anfangsvermögen Das Anfangsvermögen wird auf den Tag der Eheschließung berechnet.
Leserforumvon mini-60123 | Familienrecht | 5 Antworten | 16.08.2015 14:53
Sehe ich das richtig mit dem Unterhalt, was mir zugerechnet wird? ... Also danke für eure Hilfe. mini Am 18.8.2015 von amako Hallo, das Hausgeschenk deiner Frau gehört nicht zum Zugewinn, sondern wie z.B. Erbschaften zum Anfangsvermögen des jeweiligen Ehegatten.
Leserforumvon dis12 | Familienrecht | 12 Antworten | 04.05.2010 15:19
Verstehe ich das soweit richtig? ----------------- "" Am 31.5.2010 von Loddar Hallo Siddi, was habt ihr denn an Zugewinn erwirtschaftet? ... Die 6000€ würden nämlich dem Anfangsvermögen zugerechnet und vom Endvermögen abgezogen.
Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 12 Antworten | 28.11.2019 23:42
Zählt das als Zugewinn oder muss er vor Gericht zumindest erklären warum er Geld von der Schwester bekommen hat? ... Es könnte höchstens um Kindesunterhalt gehen, richtig? ... Und da gelten die Stichtage: Anfangsvermögen: Zeitpunkt der Eheschließung.
Leserforumvon sayity | Familienrecht | 55 Antworten | 02.10.2007 01:47
Habt ihr die Wohnung gemeinsam angemietet? ... Am 2.10.2007 von sayity @ Artiger Die Wohnung ist auf mich gemeldet. ... Wenn du der alleinige Mieter bist und sie schon die Wohnung verlassen hat, solltest du das Schloss austauschen dürfen, weil sie schließlich eine Bleibe hat.
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