Hallo ihr Lieben, mein Mann hat eine Ex Freundin die verheiratet ist. ... Ihr Mann müsste gar keinen Unterhalt zahlen von dem geringen Einkommen wenn er in Vollzeit arbeitet. ... Das Auskunftsersuchen ist berechtigt, da ja nunmal eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind besteht.
Bei der Auskunft nach dem Einkommen gibt sie nur das für "Selbständige" maximale Einkommen an. ... Gibt es einen Weg das Sie Ihr gesamtes Einkommen darlegen muss, genauso wie Ich. ... Da ist man verheiratet, lässt sich scheiden und irgendeiner der beiden zahlt sich dumm und duselig bis an sein Lebensende...
Eine Neuberechnung muss auf jeden Fall erfolgen,das Einkommen der Mutter spielt dann auch eine Rolle. ... Dein Sohn muß Dir seit seinem 18 Lebensjahr Auskunft erteilen - dazu ist er verpflichtet - Genauso wie Du all die Jahre Auskunft über Dein Einkommen erteilen musstest. 2. ... Ist sie wieder verheiratet, und kann nicht zahlen, dann lasse die Unterhaltsansprüche von ihr an ihren Mann überprüfen.
Meine Frau war vier Jahre verheiratet, seit 2011 geschieden. ... Und deshalb würde ich denen was husten, wenn es darum geht das Einkommen offen zu legen. ... Da sie aber über kein eigenes Einkommen verfügt, dürfte nichts zu befürchten sein.
Ende November erhielt ich einen Brief des Anwalts meiner Tochter, der mich zur Auskunft über mein Einkommen aufforderte. ... Tochter ist nicht verheiratet? ... Möglicherweise besteht schon bald eine Unterhaltspflicht des Vaters der kleinen Tochter gegenüber der in Ausbildung befindlichen Mutter, und zwar über das 3.
In dem vorliegenden Fall geht es um die Unterhaltspflicht der Mutter deren Kinder beim Vater leben. ... Wie kann das sein, wenn die Eltern nicht verheiratet sind (s.o.)? ... Ansonsten ist die Auskunft, die der Rechtspfleger (Beantragung von VKH?)
Beispielsweise will das Amt das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit der letzten drei Jahre wissen. Ich bin gerade mal 1,5 Jahre verheiratet - was also hat mein Einkommen von vor drei Jahren mit der aktuellen Unterhaltspflicht meines Mannes zu tun? ... Gründen für diese Passagen einfach die Auskunft verweigere?
Beim Vater besteht zusätzlich noch Unterhaltspflicht für seine Frau (falls sie weniger als 560 bekommt), und für das neue Kind. Je nach Einkommen wäre es dann fast sicher ein Mangelfall. Das ist nur eine grobe Antwort, da viele Elemente fehlen, um eine genauere Auskunft zu geben.
Von daher dachte ich mir schon, dass die Unterhaltspflicht wieder auf die leiblichen Eltern übergeht. ... Und dann muß man sein Einkommen verwerten und dann kann man erst Harz4 beantragen!
Waren die Eltern bei der Geburt miteinander verheiratet? ... Ist jetzt also absolut überflüssig. wirdwerden Am 16.8.2021 von Hunter123 Soll er jetzt bis zum Tode der Mutter alle 2 Jahre brav Auskunft über sein Einkommen an das Amt erteilen? ... Am 16.8.2021 von eh1960 [quote=Hunter123]Soll er jetzt bis zum Tode der Mutter alle 2 Jahre brav Auskunft über sein Einkommen an das Amt erteilen?
Daraufhin habe ich eine Aufforderung zur "Auskunft über Einkommen und Vermögen" bekommen, weil ich zum Unterhalt herangezogen werden soll. ... Also mein Einkommen beträgt netto etwa 2800,- ,verheiratet, 2 kleine Kinder. ... Dazu habe ich aber auch schon Urteile gelesen, das solche Umstände nicht von der Unterhaltspflicht befreien.
Oder wird gar ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt? ... Schließlich weiß ich doch erst seit 3 Wochen von meiner Unterhaltspflicht. ... Ich bin verheiratet und mein Mann ist auch berufstätig. ----------------- " " Am 26.8.2013 von herzblatt Bisher sind wir eigentlich ganz gut ausgekommen mit unserem gemeinsamen Einkommen.
Auch hier spielt die Tatsache, ob man verheiratet ist, keine Rolle. ... Aber ich denke mal, dass aufgrund der geringen Einkommenshöhe auf beiden Seiten sowie deiner "Unterhaltspflicht" deinem Sohn gegenüber nicht viel (wenn überhaupt) zum anrechnen unterm Strich übrigbleibt. ... Es gibt BGH-Urteile die Dich zur Auskunft verpflichten; Sorgen musst Du Dir aber deswegen bei Deinem Einkommen nicht machen.
Ab Volljährigkeit zählt auch Dein Einkommen. ... Je nach Einkommen Deines Mannes könnte Dir ein Einkommen für die Haushaltsführung unterstellt werden. ... Du kannst die Auskunft direkt von KV verlangen, oder aber Du beantragst beim JA die Beistandschaft für die Kinder.
Das Brutto-Familieneinkommen, sie ist verheiratet, liegt allerdings weit über 100.000 Euro. ... Die Kindesmutter ist verheiratet und ihr Ehemann verdient wesentlich mehr als sie. ... Ansonsten halte ich es für leichtfertig, wenn du dem Fragesteller eine solche Auskunft erteilst !
Zum konkreten Frall: Ich war mit dem Kindesvater nicht verheiratet. ... Heute auch 15 Jahre Nunmehr ist der Unterhaltspflichtige seit 4 Jahren verheiratet. ... Mein eigenes durchschnittl. bereinigtes Einkommen beträgt 1.200 Euro (beide Kinder leben bei mir im Haushalt)und bin auch wieder verheiratet.
Unterhaltspflicht berücksichtigen lassen? ... Sie müsste diese Miete ja beim Amt als Einkommen angegeben haben... ... Dazu brauch ich Nachweise der Mieterin wohin das Geld gegangen ist, das ist ihre Mutter, die mir die Auskunft verweigert..
Dieser lebt mit seiner Schwester (14) und Mutter (jetzt verheiratet mit einem Schweizer) in der Schweiz. ... Nur so ist deren Auskunft nachzuvollziehen. ... Durch die Aufgabe und Niederlegung der Arbeit befreit man sich nicht von seiner Unterhaltspflicht.
Inwieweit hat er in ihrem späteren Berufsleben Anspruch auf Einsicht in ihre monatlichen Einkommen, wenn beispielsweise Elternunterhalt fällig wird da er pflegebedürftig wird und weder verheiratet ist noch andere Verwandte hat? ... Vielleicht verfügt er nicht mehr über ausreichend Einkommen, vielleicht gibt es vorrangig Unterhaltspflichtige. ... Gruß Carl Am 16.12.2016 von wirdwerden Und wenn eine Unterhaltspflicht des Erzeugers besteht, dann auch eine vom Brutkasten.
Folgendes: Bin verheiratet, habe zwei Stiefsöhne, der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt, lebt anscheinend von BU-Rente, also nichts zu holen. ... Mein früherer LG (jetzt Ehemann) hatte auch nie ein Problem damit, meine Kinder mit seinem Einkommen mit zu versorgen, auch als Alleinverdiener mit eher mäßigem Einkommen und Unterhaltspflicht gegenüber seinen eigenen Kindern. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Punica möchte lediglich rechtliche Auskunft!