158 Ergebnisse für „trennung einkommen frage steuerklasse“

Leserforumvon Trennung | Familienrecht | 15 Antworten | 15.02.2007 14:49
Was hat das eigentlich mit der Steuerklasse zu tun? ... Natürlich kann man die Steuerklasse jederzeit ändern, aber in eine bessere Steuerklasse kann man nur wechseln wenn der *Partner* damit einverstanden ist der dann ja eine schlechtere erhält. ... I/II geht sowieso erst im Jahr nach der Trennung, also wäre nur IV/IV möglich.
Leserforumvon Andi8989 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.05.2010 20:21
Wie Ihr sicher auch alle wisst, muss ja im Jahr auf die Trennung die Steuerklasse geändert werden, was ich/wir aus verschiedenen Gründen nicht getan haben. ... So, nun meine Frage, was ist besser für mich, was sollte ich tun????? ... Nach der Scheidung bekommst Du dann aber zwangsläufig StKl.1 und damit ein niedrigeres Einkommen.
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 24 Antworten | 24.01.2006 07:00
Hallöle, ne Frage. bin wieder neu verheiratet und wir beide haben die Steuerklasse 4 ( is nich viel anders als 1 ).bin unterhaltspflichtig für 2 Kinder 6,9 . ... Wenn seine Frau wieder arbeiten gehen will, darf er aber nicht zurück in die 4 wechseln bzw. sein unterhaltsrelevantes Einkommen würde dann fiktiv weiter nach Steuerklasse 3 berechnet werden, da er das Einkommen nicht durch den Wechsel in eine schlechtere Steuerklasse verringern darf (was beim Wechsel von 3 nach 4 passieren würde). ... (Ausnahme: Trennung/Scheidung und deshalb Steuerklasse 1) Er kann also durchaus in 4 oder gar 5 wechseln, wird jedoch Unterhalt nach 3 zahlen müssen.
Leserforumvon mart_muc | Familienrecht | 4 Antworten | 22.11.2018 10:15
Die Frage bzgl. ... Und zu guter letzt eine Frage bzgl. der Steuerklasse. ... Vielen Dank Am 22.11.2018 von fb367463-2 Zitat (von mart_muc):Und zu guter letzt eine Frage bzgl. der Steuerklasse.
Leserforumvon itsme68 | Familienrecht | 11 Antworten | 02.07.2012 12:14
Wird Kindesunterhalt geltend gemacht, so ist zu berechnen, wie hoch das Einkommen des Vaters demnächst unter Zugrundelegung der veränderten Steuerklasse sein wird. ... Das Problem, das mein in Trennung lebender Partner dieses Jahr noch Einkünfte bezieht, ausser welche sie von mir in Form von Unterhaltsleistungen bekommt, wird sich sicherlich nicht ergeben, so das ich dann aus aktueller Sicht bis zum 31.12. dann erst einmal in Steuerklasse III bleibe, weil so am meisten für mich und den Junior übrig bleiben. ... Darum ging ja letztendlich auch die Frage, wie lange ich noch in III bleiben kann, ohne das ich Nachzahlungen leisten muss.
Leserforumvon Pakiha | Familienrecht | 12 Antworten | 23.09.2008 21:49
Ok, Steuerklasse ändert sich also am nächsten 1.Januar nach der Trennung. ... Schlimm genug, dass unterhaltpflichtige Elternteile die Steuerklasse 1 erhalten. ... Scheint nicht so einfach zu sein, deine Frage.
Leserforumvon HinDu | Familienrecht | 6 Antworten | 18.03.2009 12:46
Auch ihr Einkommen spielt bei der Berechnung somit eine Rolle. ... Wann muss ich die Steuerklasse ändern ? ... Außerdem möchte ich eine faire Trennung.
Leserforumvon Martin111 | Familienrecht | 4 Antworten | 24.04.2012 21:51
Hallo, ich habe eine Frage zwecks Teilung der Steuerstattung: Hintergrundinfos: Zusammenveranlagung für 2011 / Trennung: Januar 2011 Ehemann: Steuerklasse 3, nicht selbständig Ehefrau: als Kleinunternehmerin selbständig angemeldet, hat keine Steuern bezahlt Es ist mit einer Erstattung in Höhe von etwa 800 € zu rechnen. ... Erhöht aber damit dein Einkommen und somit auch die Höhe des Trennungsunterhalts. ... Derjenige Ehegatte mit dem geringeren Einkommen wählt in der Regel die Steuerklasse V und zahlt somit verhältnismäßig höhere Steuern.
Leserforumvon Hurricane29 | Familienrecht | 12 Antworten | 12.11.2008 19:27
Wie ist das mit der Steuerklasse 3 die ich hab und das kind ist auch auf meiner karte behalte ich die?? ... Und wenn doch wie hoch wäre der Würde mich über viele und informative antworten freuen Ich bedanke mich schon mal im vorraus Am 12.11.2008 von mimi666 Du musst nach der Trennung in die Steuerklasse I wechseln, ebenso darfst Du dann nur noch 0,5 Kind auf der Steuerkarte haben. ... Am 12.11.2008 von Loddar Hallo, nein, die Steuerklasse muss erst im Folgejahr der Trennung gewechselt werden.
Leserforumvon Coloneltw | Familienrecht | 1 Antwort | 14.02.2017 13:48
Hallo an alle, meine Frau und ich (inkl. 2 Kinder) stehen eventuell kurz vor der Trennung. ... Mein Einkommen sollte mit knapp 2.500 € Netto (nach Trennung statt Steuerklasse 3 Steuerklasse 1 nur noch um die 2.100€ Netto) ausreichend sein um für die beiden Kinder aufzukommen. ... Darum die Frage - was ist ein angemessener Wohnraum?
Leserforumvon TalisMann | Familienrecht | 14 Antworten | 06.04.2010 12:02
Am 6.4.2010 von Arcturus Die Trennung muss eine Trennung von Tisch und Bett sein. ... Dann habe ich noch eine weitere Frage. ... Frage mich schon, wovon soll die Frau leben?
Leserforumvon Geplagter | Familienrecht | 13 Antworten | 23.01.2008 16:34
Der Ehemann erhält nun seine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 1. ... Hat er nicht ein Jahr Zeit, vom Zeitpunkt der Trennung, bis er sich eine andere Wohnung suchen muss? ... Die Frage, wie lange der Mann noch in der Wohnung verbleiben darf, erübrigt sich dann wohl eigentlich.
Leserforumvon Regenbogen7 | Familienrecht | 12 Antworten | 09.02.2010 11:36
Ich kann dir nur zu einer klaren Trennung raten. ... Grüße ----------------- " " Am 9.2.2010 von Regenbogen7 Die Trennung muss auf jedenfall durch das sieht er jetzt bestimmt genauso, die Frage ist echt wie damit das Haus in meinen Händen und so für die Kinder bleibt. ... Ist da schon die evttuelle verringerung des Einkommens durch den Wechsel der Steuerklasse berücksichtigt?
Leserforumvon Skorpi | Familienrecht | 6 Antworten | 11.01.2004 03:26
Bei den Berechnungen habe ich Folgendes zu Grunde gelegt: Mein bereinigtes Einkommen: 1701, Hauslasten 400, ihr Einkommen: 750. ... Zu den Schulden: Ehebedingte Schulden werden nach der Trennung geteilt. ... Bei ihrem Einkommen allerdings nicht möglich.
Leserforumvon 000pazan000 | Familienrecht | 5 Antworten | 11.05.2010 20:41
Der Unterhalt würde dann nach dem reduzierten Einkommen berechnet. ... Ich habe miterlebt, dass die Steuerklasse im Trennungsjahr geändert wurde und der Ehemann mit fiktivem Einkommen zu TU verurteilt wurde. ... "" Am 12.5.2010 von 000pazan000 wie ist das wenn sie ihre 400 € verdient und später so ihre 1100 € netto mit steuerklasse 1, muss ich dann trotzdem alles bis auf 1000 € an sie blechen?
Leserforumvon getrenntlebend | Familienrecht | 17 Antworten | 21.12.2015 08:56
Nun meine Frage: Meine Frau wird im kommenden Jahr nicht Arbeiten, sprich sie hat auch kein Einkommen. ... Januar eine neue Steuerklasse bei Dir da ist. ... Gilt dies, sofern die Frau ein Einkommen von 0 Euro hat auch als Mangelfall, so dass Werte von 770 Euro in Frage kommen würden die mir noch verbleiben?
Leserforumvon Hans-S. | Familienrecht | 5 Antworten | 20.05.2017 11:35
Hartz 4 bzw unterhalt , wie müssen wir vorgehen , Ich will verkaufen sie ka will nur behalten . ... wenn Fragen sind bitte Fragen , Ich würde für mich behalten wenn es auf mich umgeschrieben würde... mfg Am 20.5.2017 von edy Hallo Hans, Die Frage ist doch auch, ob du es noch bezahlen kannst? Die Hälfte deines Einkommen wird als Trennungsunterhalt an deine Frau gehen.. Ab 1,1,18 musst du die Steuerklasse ändern, d.h. dein Nettoeinkommen wird auch noch weniger. lg edy Am 20.5.2017 von Hans-S.
Leserforumvon david610 | Familienrecht | 3 Antworten | 11.01.2016 12:32
Nun was ich fragen wollte Ich sollte mein Einkommen nehmen ,nach der steuerklassenänderung ,kann ich das nehmen? ... Die Steuerklasse ist immer im Folgejahr nach der Trennung zu wechseln. ... Trennung Okt.15 dann Steuerklassenwechsel 1.1.16.
Leserforumvon Don_Quichottina | Familienrecht | 4 Antworten | 30.04.2016 10:04
Wenn sein Einkommen bereinigt wird, dann wird er wahrscheinlich so etwa 100-150 € Unterhalt bezahlen, für das nichteheliche Kind. In Steuerklasse 1 wird sich das dann noch mal reduzieren. ... Wenn ihr den Kredit gemeinsam aufgenommen habt, dann frage ich mich, wieso er ihn alleine abzahlen soll.
Leserforumvon Sharkfahrer | Familienrecht | 8 Antworten | 01.04.2020 09:13
Meine Frage?? ... Merkwürdige Frage. ... Am 1.4.2020 von Sir Berry Zitat (von wirdwerden):Hinzu kommt ja noch, dass Du ab kommendem Jahr eine neue Steuerklasse hast. ein wichtiger Hinweis, der möglicherweise aber falsch ist, wenn das Trennungsjahr in 2020 abläuft, denn dann wird die Steuerklasse mit wirkung ab 01.01.2020 geändert (zum Ersten des auf die Trennung folgenden Jahres).
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