271 Ergebnisse für „studium unterhalt unterhaltspflichtig vater“

Unterhalt Vater im Studium 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Persephone13 | Familienrecht | 6 Antworten | 14.01.2016 08:42
Ich habe nach dem Abitur eine Zweijährige Ausbildung gemacht und bekomme seit meinem Abitur keinen Unterhalt von meinem Vater. ... Jetzt ist meine Frage... wenn mein Vater per se unterhaltspflichtig ist, kann ich ihn darauf verklagen? ... (außer die Ausbildung wäre Vorraussetzung für dein Studium gewesen ).
Leserforumvon go417241-71 | Familienrecht | 1 Antwort | 21.06.2015 21:47
Zu meiner Frage, ist meine Vater unterhaltspflichtig, er hat eine eigene Firma und verdient über 4000 netto, hat sich aber schon während meiner Schulzeit regelmäßig quer gestellt wegen dem Unterhalt. ... Seit meinen Abschluss 2014 jobbe ich und habe wsh bis zum Studium in etwa 5000€ zusammen gespart, auch habe ich mir ein Auto gekauft und besitze ein Motorrad. Da ich derzeit arbeite, zahlt er keinen Unterhalt, somit müsste ich höchstwahrscheinlich wieder vor Gericht gehen.
Leserforumvon NinaMarie123 | Familienrecht | 5 Antworten | 05.08.2021 16:40
[/quote]Er ist unterhaltspflichtig. Bis zum Ende ersten Ausbildung, das wäre hier das Studium. ... Väter sind oft zwar unterhaltspflichtig, aber nicht unterhaltsfähig, d.h. sie haben kein Einkommen, von dem sie noch Unterhalt zahlen müssten.
Leserforumvon Katrin_K. | Familienrecht | 10 Antworten | 06.02.2008 20:54
WENN es denn so wäre, wäre deine Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig, bitte nicht vergessen... Warum hast du denn keinen Kontakt zu deinem Vater? ----------------- "gruß azrael" Am 7.2.2008 von guest123-1682 Hallo Katrin, ja, dein Studium wäre weiterhin unter Rubrik *Erstausbildung* gelaufen und du hättest Anspruch auf Unterhalt gehabt.
Leserforumvon luna23 | Familienrecht | 5 Antworten | 03.01.2008 18:44
Ich bin seit etwas über einem Jahr mit meinem Studium fertig, welches mein Ex-Freund mir finanziert hat. Mein Vater (unterhaltspflichtig) hat mir die ganzen Jahre lediglich mein Kindergeld überwiesen. ... Denn wenn nicht ,dann gibts auch meist nichts rückwirkend .Ab volljährigkeit ,bist DU dafür verantwortlich dir den Unterhalt zu holen ,wenn du das nicht gemacht hast ,Pech .Dein Vater brauchte nur seine Hände in den Schoß legen und warten ob du was forderst .Wenn du das getan hast und er trotzdem nicht gezahlt hat ,dann hast du gute Chancen .
Leserforumvon Cella | Familienrecht | 1 Antwort | 25.10.2009 21:03
Ich habe vor kurzem angefangen zu studieren und bin mit meinem Studium bis jetzt leider sehr unglücklich. Mein Vater sagte mir er sei, sollte ich das Studium nach dem ersten Semester abbrechen, nicht mehr unterhaltspflichtig, auch nicht, wenn ich danach ein anderes Studium aufnehme. ... Wahrscheinlich stimmt es dann in dem Fall, dass mein Vater während dieser Zeit nicht unterhaltspflichtig ist, oder??
Leserforumvon Kashbug | Familienrecht | 14 Antworten | 08.09.2016 16:19
Danach habe ich, wie geplant, mein Studium angefangen. ... Am 8.9.2016 von Kashbug Ich hatte nicht vor den Weiterführungsantrag für Bafög zu stellen und mich weiter zu verschulden, wenn mein Vater unterhaltspflichtig wäre. ... Und ich kann nur wiederholen, ich glaube kaum, dass ich verpflichtet bin mich selbst zu verschulden, obwohl mein Vater unterhaltspflichtig- und fähig ist.
Leserforumvon Fabinella | Familienrecht | 4 Antworten | 12.08.2007 23:26
Ihr Vater hat bisher Unterhalt gezahlt, hat aber ab diesem Monat die Zahlung eingestellt, mit der Begründung, dass sie ja jetzt noch nicht studiert. Nun habe ich gelesen, dass während der Wartezeit bis zum Studium Unterhalt gezahlt werden muss. ... Ich weiß, dass ich unterhaltspflichtig bin.
Leserforumvon Jennifer1992 | Familienrecht | 5 Antworten | 05.09.2015 14:54
Wem sollen sie denn zu Unterhalt verpflichtet sein? ... lg edy Am 6.9.2015 von Jennifer1992 Ich würde gerne wissen ob der Vater Unterhalt für die Kinder zahlen muss bzw. wie man Unterhalt con ihm verlangen könnte! ... Zumindest bei der Tochter ist das jetzige Studium wohl nichts weiterführendes, sie hat somit ihre Erstausbildung hnter sich und kan nichts mehr vom Vater erwarten.
Leserforumvon sent | Familienrecht | 16 Antworten | 07.04.2004 06:59
Jezt aber: Viel Erfolg Am 7.4.2004 von sent Na, wenn ich dann erst im Studium bin, ist mir der Unterhalt nicht mehr so wichtig. ... Wenn du dann nächstes Jahr eine Ausbildung beginnst, dann kannst du natürlich auch wieder Unterhalt fordern, und zwar von Mutter UND Vater. ... Mein Vater hat noch 2 Monate weiter Unterhalt gezahlt.
Leserforumvon lukas1989 | Familienrecht | 11 Antworten | 15.12.2006 17:36
Geburtstag unterhaltspflichtig ist. Genau aber das zu wissen wäre für mich jetzt ausschlaggebend um überschlagen zu können ob ich das Studium finanziert bekomme... wenn mein vater nach meinem 18. ... Selbstverständlich erwarte ich nicht von meinem Vater, dass er mein komplettes Studium finanziert ;-) Meine Mutter und meine Oma würden ihr möglichstes tun damit die horrenden Studiengebühren bezahlt wären.
Leserforumvon Deltaone | Familienrecht | 7 Antworten | 28.06.2005 17:42
So weit ich weiss muss dein Vater bis zu einem Lebensalter von 27 Jahren Unterhalt zahlen. ... Unterhaltspflichtig ist Er bis zur ersten abgeschlossenenen Ausbildung. ... Er ist nicht mehr unterhaltspflichtig.
Leserforumvon zisa25 | Familienrecht | 10 Antworten | 05.01.2010 15:23
Meine Frage ist nun ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe und es nicht abzusehen war, dass ich nochmals ein Studium aufnehme. ... Meine Frage ist nun ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind, da ich ja schon eine Ausbildung abgeschlossen habe und es nicht abzusehen war, dass ich nochmals ein Studium aufnehme . ----------------- "gruß azrael" Am 5.1.2010 von zisa25 Kann ich dann beim Bafögamt einen Widerspruch einlegen, mit dem Grund, dass meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind? ... Würde für mich in Deinem Fall heißen, dass Dein Ehemann Dir zum Unterhalt verpflichtet ist.
Leserforumvon Teufel16 | Familienrecht | 0 Antworten | 06.09.2003 22:40
Hallo, mein Schwägerin hat ein Problem mit ihrem Vater. Er ist nach der Scheidung unterhaltspflichtig für sie. ... Nun teilte ihr Vater ihr mit, daß er ihr den Unterhalt kürzt, da er nach Neuberechnung des Unterhalts für seine 2 anderen Kinder dort mehr zahlen muß. 1.
Leserforumvon Mini Me | Familienrecht | 14 Antworten | 27.05.2007 00:36
Vorab: Ich war immer sehr dankbar, dass mein Vater Unterhalt zahlt. ... - Ist er wirklich nicht mehr Unterhaltspflichtig? ... Seit Deinem 18 Lebensjahr sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig, also auch Deine Mutter.
Leserforumvon chris1306 | Familienrecht | 9 Antworten | 09.07.2008 17:18
Lebensjahr des Kindes und man muss den Unterhalt nachzahlen. ... Hatte Chemiker nicht neulich die These, dass 9 von 10 Vätern Unterhalt zahlen? ... Mittlerweile ist das Kind 9, wäre der Vater also höchstens 26.
Leserforumvon Schubidu123 | Familienrecht | 14 Antworten | 28.07.2014 18:54
Müsste der Vater der Studentin seiner Tochter weiterhin das Studium finanzieren? ... Bei mir erweckt das alles ein wenig den Eindruck einer "Kurzschluss"-Idee. quote:Müsste der Vater der Studentin seiner Tochter weiterhin das Studium finanzieren? ... Wenn allerdings der Abschluss in Folge der Schwangerschaft in die Ferne rückt, sollte man nicht davon ausgehen, dass der Vater der Mutter dennoch durchgehend in voller Höhe unterhaltspflichtig ist.
Leserforumvon W_Mag | Familienrecht | 4 Antworten | 22.08.2004 14:12
Wie komme ich an meinen Unterhalt? was bruache ich dazu von meinem Vater(Einkommenssteuerbescheid oder ähnliches??) ... Schau mal unter www.treffpunkteltern.de Am 22.8.2004 von W_Mag ich weiß das sie unterhaltspflichtig sind.
Leserforumvon MaschPa | Familienrecht | 6 Antworten | 31.08.2005 02:19
Ist mein vater auch nach einer angeschlossenen berufsausbildung mit folgendem (meines erachtens nach sinnvolen maschinenbaustudium) unterhaltspflichtig ? ... Da dein Studium zeitlich und fachlich an deine Berufsausbildung anknüpft, wird dieses als Teil deiner Erstausbildung gewertet. ... Wenn ich bereits diese 640€ unterhalt erhalte, wird dieses voll angerechnet !?
Leserforumvon barbarella_1 | Familienrecht | 7 Antworten | 11.10.2015 20:53
Wichtig zu wissen ist, ob ich diese Unterstützung überhaupt erhalte, weil man diese - im schlechtesten Fall - ja auch von meinem Vater einholen könnte sollte er unterhaltspflichtig für mich sein. Spielt das Einkommen der Eltern beim Wohngeld überhaupt eine Rolle und ist der Vater bei einem TZ- Studium unterhaltspflichtig? ... Spielt das Einkommen der Eltern beim Wohngeld überhaupt eine Rolle Nö. und ist der Vater bei einem TZ- Studium unterhaltspflichtig?
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