43 Ergebnisse für „scheidung kosten wohnung zahl“

Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Familienrecht | 19 Antworten | 31.07.2004 11:10
Ihr Selbstbehalt liegt bis zur Scheidung bei 840 EU, danach bei 1000 EU. ... Diese Zahl wird er sich ja nicht ausgedacht haben oder? ... und wenn,was ist der vorteil gegenüber einer normalen scheidung?
Leserforumvon Sandra66 | Familienrecht | 4 Antworten | 09.10.2002 10:52
Ich bin mir sicher, das Dein Partner die Kosten nicht alleine tragen muss. ... Er will von mir nun aber auch Geld haben, da er nun arbeitslos ist und die Wohnung nicht mehr alleine finanzieren kann. ... Ich sagte ihr das es 3 Möglichkeiten gibt: 1. ich bekomme das Haus und zahl sie aus, 2. sie bekommt das Haus und zahlt mich aus.
Leserforumvon G.S. | Familienrecht | 18 Antworten | 10.05.2005 09:39
Zudem ist vorgesehen, die Eigenverantwortung nach einer Scheidung zu stärken. ... Dadurch soll auch die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger verringert werden, die Ende 2003 bei mehr als einer Million lag. ... Bei einer Scheidung nach vergleichsweise kurzer Zeit ist demnach der Schutz des geschiedenen Partners, der keine Kinder betreut, geringer.
Leserforumvon kiki123mitglied | Familienrecht | 12 Antworten | 20.09.2016 11:55
Ich wollte auch die Scheidung nicht! ... Eine Zwei-Zimmer-Wohnung genügt für dich und zwei kleine Kinder, die nur gelegentlich da sind, doch völlig! ... Zahl das was ihnen zusteht und kümmere dich um sie so gut es dir möglich ist.
Leserforumvon Matze07 | Familienrecht | 10 Antworten | 13.05.2011 22:59
Bei unterhaltsberechtigten Kindern mit eigener Wohnung (Student oder Azubi) ist der ausbildungsbedingte Mehraufwand bereits im Bedarfssatz von 670€ enthalten. ... Meine eigene Anwältin habe ich noch nicht gefragt, weil ich nach der Scheidung Feb. 2010, nicht mehr anwältlich vertreten bin. ... Die KM zahl nicht.
Leserforumvon michael1212 | Familienrecht | 12 Antworten | 18.12.2003 18:02
Du hättest dir ja auch eine kleine Wohnung in der Nähe deiner Arbeitsstelle nehmen können. ... Als ich seinerzeit 450 km mit meinen Kindern entfernt wohnte, habe ich sie dem Vater auf halben Wege entgegengebracht, auf meine Kosten. ... Wer seinen Anspruch berechnen lassen will muss zunächst ganz viele Fragen zu seinen Einkünften und laufenden Kosten machen.
Leserforumvon LA Familia | Familienrecht | 49 Antworten | 19.11.2004 14:21
Sie bekam neue Küche etc. und zögerte die scheidung (die sie eingereicht hatte) fast 2 jahre in die länge und behauptete sie würde ja ahnen er ginge fremd-(ahnungen-ja und eigentlich will sie gar keine scheidung und fühlte sich ja so schlecht behandelt und heuchelte bulimie vor.... gewogen wurde die gute nicht- und wir haben beweisfoto´s das sie immer schon dünn war und eine fanatische taillienschnürerin war) (ja-ja ein guter anwalt sichert den angenehmen Lebensabend einer ach so armen Frau die sich ja so-sehr an das feine Leben auf kosten anderer gewöhnt hat) Kurzum welche Rechte haben wir??? ... Zumal Sie auch nichts im Haushalt gemacht hat und sich weigerte 1 Jahr lang aus der 150m² großen wohnung auszuziehen... musste er alles zahlen. ... ----------------- "Julchen" Am 19.11.2004 von LA Familia JA- es tut gut das wir mit der Ansicht nicht alleine da stehen-am Montag um 9 Uhr haben wir einen neuen Termin bei der Anwältin-ich hab eine neue besorgt die hoffentlich so bissig ist wie Ihre Kosten aber Lieber alles an den Anwalt als nur einen Tag so einen Menschen finazieren...
Leserforumvon Scorpio | Familienrecht | 12 Antworten | 12.05.2019 17:39
Die geht aber nur einmal für eine Scheidung. ... Bei der Scheidung wurde er doch wohl nicht ausgeurteilt. ... Das mit der Wohnung ist nicht relevant.
Leserforumvon go350073-79 | Familienrecht | 15 Antworten | 07.09.2012 10:49
Wir haben eine gemeinsame 2 Jahre alte Tochter und leben Mietfrei im Eigentum meiner Mutter, das mein Mann auf seine Kosten umgebaut hat. ... Wieso bitte sollte er auch die Kosten dafür weiterhin tragen, ohne etwas davon zu haben, sprich dort zu wohnen? ... Auf die Tour wurde "unser" Haus auch zwangsversteigert ( mein Mann hat's dann via seiner Freundin billig ersteigert und ich zahl halt weiterhin die Restschuld, wie es mir möglich ist ).
Leserforumvon guest123-173 | Familienrecht | 51 Antworten | 19.12.2003 08:48
Die meisten Frauen oder Männer, jenachdem wer nach der Scheidung die Kinder erziehen tut,beantragen doch sowieso UVG. ... Vermieterin: Ehemalige ist auch meine jetzige (neue Wohnung). Sollte ich diese Wohnung wieder aufgeben, nur weil er seine Mietschulden (er hat die gemeinsame Wohnung einfach nicht verlassen) nicht bezahlen WOLLTE?
Leserforumvon Yasuak | Familienrecht | 22 Antworten | 16.06.2014 21:31
Nach der Scheidung meiner Eltern (im Jahr 2000) hatte ich nur noch knapp ein Jahr Kontakt zu meinem Vater. ... Markus, da Du in einer eigenen Wohnung lebst, hast Du einen pauschalen Anspruch von 670€. ... Wie wirdwerden schon schrieb, nicht alle OLG shen das bei Azubis mit eigener Wohnung vor.
Leserforumvon timsy | Familienrecht | 12 Antworten | 05.06.2014 12:18
, hat unser Haus verkauft und lebt in eigener Wohnung. ... Nachehelicher Unterhalt muss mit der Scheidung oder als Folgesache beantragt werden. ... Die Zahl ist im Anschreiben des Anwalts an mich gefordert, damit "beziffert"?
Leserforumvon Minicatter | Familienrecht | 32 Antworten | 27.11.2019 05:01
Du könntest Dir Deinen Levelk mit großer Wohnung, PKW nicht leisten, vom ALG II. ... Du könntest Dir Deinen Levelk mit großer Wohnung, PKW nicht leisten, vom ALG II. ... Du könntest Dir Deinen Levelk mit großer Wohnung, PKW nicht leisten, vom ALG II.
Leserforumvon Liodek | Familienrecht | 20 Antworten | 26.07.2010 19:49
"" Am 26.7.2010 von Liodek Nein, Unterhalt für sie zahl ich nicht, sie wohnt ja bereits seit beginn in einem Eheähnlichen Verhältnis mit dem anderen. Ich zahl nur für meine Kinder (was ich auch freiwillig mache) nach der Düsseldorfer Tabelle. ... Der Versorgungsausgleich ist jedoch noch nicht geregelt, weil die Scheidung auf Dringlichkeit lief, da sie Anfang August das Kind erwartet.
Leserforumvon Sternenfunkeln | Familienrecht | 19 Antworten | 12.03.2004 04:46
Zahl aber nebenbei auch noch weiter die schulden ab. ... Normalerweise wird das doch bei der Scheidung schon angesprochen. ... Du zählst hier aber Kosten auf, die euch BEIDE betreffen.
Leserforumvon wullewupp | Familienrecht | 14 Antworten | 09.09.2011 21:47
Hinsichtlich Unterhalt war bei der Scheidung Einvernehmlichkeit. ... Ich zahl(t)e mehr, weil a - es Monate gab, in denen ich nicht zahlen konnte; b - ich meinen Kindern das Geld gönne und (dummerweise) sicher war, dass sie es bekommen bzw. es ihnen zugute kommt. ... Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Die Kinder wohnen in eigener Wohnung und erfahren was das Leben kostet,oder sie wohnen bei dir,(evtl. größere Wohnung), ihr bekommt Unterhalt von der Mutter + das Kindergeld.
Leserforumvon warwara | Familienrecht | 12 Antworten | 18.03.2008 13:36
Diese Scheidung wird nicht einfach sein. ... Und für das Haus - erkundige dich mal, ob du das vom Richter als "Wohnung" zugesprochen bekommst, dann nützt deinem Ex das gar nichts, dass er Eigentümer ist - wenn du die Wohnung/Haus als Familienwohnsitz zugesprochen bekommen hast, dann kann er da nicht einziehen. ... Außerdem ist das Haus noch nicht fertig - der Ausbau wird zusätzlich Geld kosten.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Familienrecht | 124 Antworten | 19.10.2007 01:26
(beide wohnten all die jahre mit im haus) nach diesen jahren war ich nervlich so am ende, dass ich mich trennte um in einer eigenen kleinen wohnung zur ruhe zu kommen. mein mann bezitzt ein mehrfamilienhaus (was zwar in der schon bestehenden partnerschaft - jedoch 2 jahre vor eheschließung angeschafft wurde) hinzu kommen gewerblich vermietete grundstücke am haus, bargeld/sparbücher im 5 stelligen bereich, oldtimer, sowie geerbte grundstücke der verstorbenen mutter. ich lebe auf grund einer krebserkrankung von 740 euro erwerbsunfähigkeitsrente. mein mann arbeitet bei der stadt und verdient 1700 netto (plus miteinnahmen) vor der eheschließung damals, unterschrieb ich einen ehevertrag, in dem ich auf alles verzichtete ALLES - auch unterhalt im härtefall. der notar, der diesen vertrag aufsetzte, wies meinen mann damals schon darauf hin, dass dieser vertrag sehr wahrscheinlich sittenwidrig ist. ich wollte diesen vertrag zum damaligen zeitpunkt aber unbedingt unterschreiben, da es mir wichtig war, meinem mann zu beweisen, dass ich keinerlei finanzielles interesse an ihm habe. dumm ich weiss.. mein mann und ich führten eine gute ehe, durch die beiden pflegefälle im haus jedoch, waren wir beide so eingespannt, dass ein gemeinsames eheleben praktisch unmöglich war. nach dem tod der mutter hoffte ich nach 10 jahren auf ein gemeinsames leben, was wiederum unmöglich war, da wir noch immer für den psychisch kranken bruder meines mannes sorgen mussten. (mein mann hat das weiterhin einfach erwartet - diskussion zwecklos) so strich ich irgendwann die segel.. versuchte aber die ehe in eine freundschaft zu retten, was mir - dank meiner ausdauer - auch gut gelang. jetzt nach einem jahr - mein mann hat eine neue partnerin, die er heiraten möchte - drängt er auf scheidung. unser 12 jähriges wirklich gutes verhältnis endete heute bei einer - von mir angestrebten - aussprache. er habe einen termin bei einer anwältin für nächste woche. er wisse, dass der ehevertrag sittenwidrig sei, bat mich um eine einvernehmliche scheidung. ich solle nächste woche unterschreiben, dass ich keinerlei ansprüche an ihn hätte. mein mann gab mir - auf mein drängen - vor einem jahr 1600 euro (makler/kaution/erste mietzahlung) sowie 1200 euro um mir das nötigste für einen neustart (einrichtung) zu kaufen. er besucht mich regelmäßig und sieht auch, dass ich immer noch in einer halb leeren wohnung wohne (mit 740 euro rente kann man schließlich keine sprünge machen) ich habe ein jahr nichts gesagt, in der hoffnung, er würde irgendwann von allein auf die idee kommen, mir noch eine kleine finanzielle zuwendung zukommen zu lassen. nun allerdings möchte er die scheidung so schnell wie möglich bzw. meine unterschrift, dass keine weiteren ansprüche bestehen. ich werde dem zustimmen, einfach um endlich ruhe zu haben denn mittlerweile beginnt die sache anstrengend bzw problematisch zu werden, da die neue partnerin drängt und mein mann diesen 'druck' sehr massiv an mich weiter gibt. nun meine fragen: ich könnte mir angeblich irgendwelche rentenanteile auszahlen lassen. so viel ich weiss, bekommt man die aber erst wenn der ehemann in rente geht. wie sich das verhält wenn ein ehepartner bereits rente bezieht weiss ich nicht. dazu konnte ich auch nichts finden. kann mir jemand sagen, ob ich mich auf diese aussage verlassen kann?
Leserforumvon aly123 | Familienrecht | 25 Antworten | 07.08.2017 04:50
Für die Zeit der Trennung bis zur Scheidung steht Dir Trennungsunterhalt zu, wie hoch der ist und ob der zum Überleben reicht, das können wir hier nicht abschätzen. ... Unbedingt die Kosten VORHER klären ! ... Wenn das Haus während der Ehe gebaut bzw. abbezahlt worden sein sollte, dann könnte auf deinen Ehemann im Rahmen der Scheidung eine hübsche Zahlung an Zugewinnausgleich zukommen.
Leserforumvon guest-12313.10.2008 18:39:00 | Familienrecht | 6 Antworten | 20.12.2006 17:51
Ich erfuhr, daß die Wohnung gekündigt wurde und daß mein Sohn zuletzt von einem Nachbarn gesehen wurde, der dem Nachbarn voller Stolz mitteilte, daß es jetzt in den Urlaub gehe. ... AnhangA.AnschriftenB.Haager ÜbereinkommenC.Musterformular Kindesrückgabe -------------------------------------------------------------------------------- Page 4 - 2 -EinführungDiese Broschüre soll Hilfestellung bieten, wenn Kinder von einem Elternteil widerrechtlich in dasAusland verbracht worden sind.Nach einer Scheidung oder während der Trennung gehen Elternteile zunehmend dazu über,unter Mitnahme des gemeinsamen Kindes ins Ausland den zurückbleibenden Partner vor voll-endete Tatsachen zu stellen.Die weit überwiegende Zahl dieser Fälle tritt beim Scheitern gemischt-nationaler Verbindungenauf.Der entführende Elternteil erhofft sich im Ausland eine Sorgerechtsentscheidung zu seinenGunsten.Für den in der Bundesrepublik Deutschland zurückbleibenden Elternteil stellt sich die Fragenach den Möglichkeiten zur Wiederherstellung des rechtmäßigen, in der Regel gemeinschaftli-chen, Sorgeverhältnisses. ... Kindesentführung in Vertragsstaaten1.VerfahrenIm Fall der widerrechtlichen Verbringung eines Kindes in einen der genannten Staaten (S. 4)kann das Rückführungsverfahren durch einen Antrag bei demGeneralbundesanwaltbeim Bundesgerichtshof- Zentrale Behörde nach demSorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz -eingeleitet werden (Anschrift S. ....).Die in mehreren Sprachen vorrätigen Antragsformulare (Muster S. 30) werden auf telefonischeund schriftliche Anfrage umgehend übersandt.Da sich die Zahl der Vertragsstaaten ständig erweitert, ist der aktuelle Geltungsbereich ggf.über den Generalbundesanwalt zu erfragen.Der Generalbundesanwalt ist kraft Gesetzes berufen, die der Bundesrepublik Deutschlanddurch das Haager Übereinkommen und das Europäische Übereinkommen übertragenen natio-nalen und internationalen Aufgaben wahrzunehmen.
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