165 Ergebnisse für „mutter kind berechnet geburt“

Leserforumvon Chris34 | Familienrecht | 6 Antworten | 24.01.2006 18:54
Muß der Vater für die Mutter in den ersten 3 Jahren auch Unterhalt bezahlen + wie wir er berechnet (Mutter ist Arbeitslos + wohnt bei Ihren Eltern mietfrei)? ... Wenn Sie das Einkommen des Vaters verändert, wird dann der Kindes + Mutterunterhalt immer wieder neu berechnet? ... Am 24.1.2006 von guest123-352 Und BU für Mama 6 Wochen vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt.
Leserforumvon guest-12317.06.2016 15:34:23 | Familienrecht | 5 Antworten | 22.02.2012 09:08
Wird die Unterhaltshöhe für die Mutter dann berechnet a) nach den Einkünften vor der Geburt des Kindes (0 Euro, Studium quasi mit der Geburt abgeschlossen) oder b) nach den derzeitigen Einkünften? ... Diese 770 Euro sind festgelegt für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen. ... Die "Lebensstellung des Bedürftigen" ist hier sicherlich die, die die Mutter MIT Einkommen hat, denn ohne das Kind hätte sie ja ganz klar dieses Einkommen.
Leserforumvon AtomSmash | Familienrecht | 1 Antwort | 19.04.2022 15:11
uneheliche Muetter und Kinder haben in meiner Heimat keinen reglementierten Status, und haben einfach keine Rechte. - Wie wird der Betreuungsunterhalt in diesem Fall berechnet? ... - Ich bin gerade privat krankenversichert. kann die nichteheliche Mutter das Kind beitragsfrei bei der GKV mitversichern? ... Alle diese Fragen beruhen auf der Basis, dass die Mutter mich als vater angibt.
Unterhalt für 2. Kind 1 von 5 Sterne
Leserforumvon V8Scania | Familienrecht | 4 Antworten | 03.01.2009 01:31
Habe eine kurze Frage und zwar bezahle ich unterhalt an meine Ex-Lebensgefährtin für ein Kind.Habe vor einem Monat mit meiner jetzigen Freundin mein 2.Kind bekommen.Jetzt würde ich gerne Wissen ob sich das auf den Unterhalt für das erste Kind auswirkt oder ob es gleich bleibt,bzw muss der Unterhalt neu berechnet werden?? Danke im Voraus Gruß Florian Am 3.1.2009 von Haselstrauch Hallo Florian, aus so spärlichen Angaben lässt sich kaum eine aussagekräftige Antwort erstellen Durch die Geburt des zweiten Kindes gibt es zwei weitere Unterhaltsberechtigte, das Kind und seine Mutter. ... Leistest du neben KU für das ältere Kind auch BU für dessen Mutter?
Leserforumvon Double.M | Familienrecht | 6 Antworten | 27.07.2004 11:05
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt deines Sohnes. ... Unterhalt wird normalerweise für das Land berechnet in dem sich das Kind aufhält. ... Der Fragesteller schreibt nirgends wo das Kind geboren wurde ( in Deutschland ?)
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:51:15 | Familienrecht | 18 Antworten | 09.12.2003 20:43
Das Kind ist erst 2 Jahre alt. ... Das Kind ist in einer Kinderkrippe untergebracht...... Denn der Unterhalt muss, auch für die letzten Monate, neu berechnet werden.
Leserforumvon paps74 | Familienrecht | 31 Antworten | 08.01.2004 13:47
" So zog ich mit ihr zusammen, durchlebte Schwangerschaft und die Geburt unseres Sohnes! ... Das du für das Kind zahlen mußt ist klar. ... Er muss KU zahlen, welcher nach seinem Gehalt berechnet wird !!!!!
Leserforumvon J.D. Robb | Familienrecht | 5 Antworten | 25.09.2008 13:49
Die Neuberechnung startet ab Geburt des Kindes bis zum jetzigen Zeitpunkt. ... Das ist nichts, wo die Mutter noch Profit rausschlägt. ... Die Neuberechnung startet ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung, nicht ab Geburt.
Leserforumvon Cherie85 | Familienrecht | 27 Antworten | 16.11.2006 01:34
hallo, ich hab mal ne frage... weiss jemand wie das aussieht wenn: Mein Mann vor unserer Ehe ein Kind gezeugt hat, die Mutter zu dem Zeitpunkt verheiratet war, was sie nun nicht mehr ist, und sich nun erst rausgestellt hat (durch einen Vaterschaftstest) das er der Vater ist, ob er dann Unterhalt für die Mutter zahlen muss und wenn ja wieviel oder wie wird das berechnet??? ... Zuerst kommt das Kind und dessen Mutter dran. ... Beim KU kann es sogar passieren, das dein Mann ab Geburt nachzahlen darf.
Leserforumvon Idontknownothing | Familienrecht | 8 Antworten | 27.01.2019 18:38
Hat M oder F schon jemals gehört, dass man Mütter gleich nach der Geburt zu einer Arbeit zwingt? ... Unterhalt zu zahlen ist für das Kind und für die Mutter. ... Der Eigenbedarf gegenüber der Mutter liegt bei 1200,- Euro und wird berechnet wie bei geschiedenen Eheleuten.
Leserforumvon roberts | Familienrecht | 26 Antworten | 04.11.2005 22:28
Ein Anwalt sagte mir einmal...Ich muß erst unterhalt bezahlen wenn Sie einklagt.Und auch nur wenn die Mutter durch das Kind keine Einkommensverluste hat.Das wäre ja bei ihr der Fall....Da sie vor der Geburt und nach der Geburt von Hartz4 lebt.Das heißt ihr Einkommen steigt...da nach meiner Information Kindergeld, Kindesunterhalt etc.Bei Hartz4-Empfängern als Einkommen zählt und angerechnet wird...also steigt ihr Einkommen.Liege ich da richtig????... In der ersten Altersstufe wird bei jedem Einkommen KG angerechnet.....wie das berechnet wird weiß ich auch nicht so ganz genau, jedoch ist es immer so, das bis zum 6 Lebensjahr immer die gleiche Summe raus kommt.199€. ... Wo ist die Gleichberechtigung, das Du die Mutter 3 Jahre finanziell unterstützen mußt, weil sie Euer Kind versorgt?
Leserforumvon storch123 | Familienrecht | 20 Antworten | 13.10.2006 17:39
Der wird zuerst von Deinem Einkommen abgezogen, und dann berechnet, wieviel Du der Mutter zu zahlen hast. ... Wenn die KM vor der Geburt gearbeitet hat. ... Das Kind ist derweil bei der Oma.
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 19 Antworten | 26.11.2014 21:32
Der Betreuungsunterhalt für die Jahre, in denen die Mutter ausschließlich das Kind betreut, soll Sie nach Möglichkeit so stellen, wie Sie auch ohne Kind verdient hätte. ... Die große Frage ist aber dann, ob die Mutter denn auch tatsächlich in dieser Höhe hätte verdienen können, wenn das Kind nicht wäre. ... Der eigene Anwalt berechnet dann auch, wie hoch das relevante Nettoeinkommen des Vaters ist und was eventuell vom Vermögen verscherbelt werden muss.
Leserforumvon Rafael1201 | Familienrecht | 11 Antworten | 21.04.2004 20:20
Im Nachhinein fand ich es ziemlich berechnend von ihr, da eine Frau "nur" 3 Tage im Monat aufpassen muss... Ändern kann ich es nicht und das Kind kann auch nichts dazu, wie kann ich mich aber vor den Zahlungen an die Mutter schützen? ... Männer haben zu 99% Hosen oder Jackentaschen mit Platz für Kondome...Sie unterstellen der Mutter, sie hätte praktisch vermutlich genau die "3 Tage" berechnet, wäre also so berechnend gewesen, um Ihnen ein Kind "unter zu jubeln"? ... bin vor der schwangerschaft arbeiten gegangen u rafael hat am anfang der schwangerschaft NICHT gesagt das er das kind nicht haben will.er hat gesagt das wir schon lösungen finden werden.diese lösungen sahen so aus das er mich im 6.monat sitzen gelasssen hat u sich gar nicht mehr gemeldet hat u auf nix reagiert hat.nach der geburt kam er dann ein paar wochen u lies dann wieder sein kind im stich!
Leserforumvon Joelspapa | Familienrecht | 24 Antworten | 26.02.2009 20:19
Wir haben 1 gemeinsames Kind, wofür ich seid der Geburt regelmäßig Unterhalt bezahle. ... Dein künftiges Kind wird erst ab Geburt berücksichtigt. ... @beijing Ich hoffe nicht ,das du das so meinst wie es sich liest Das die Mutter ein Recht auf einen gültigen ,unterschriebenen Titel für ihr Kind hat ,ist ja wohl logisch ,gelle ??
Leserforumvon Tessa_68 | Familienrecht | 52 Antworten | 27.09.2010 14:51
Das 1 Kind beim Vater bekommt weitaus mehr von der Mutter, als der Vater jetzt mit seinen neuen Besitztümern zahlt an seine eigenen zwei Kinder bei der Mutter. ... So muss der Vater neu berechnet werden, die Mutter aber auch. ... Zu meiner Zeit hat man 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten.
Leserforumvon emy11 | Familienrecht | 14 Antworten | 31.12.2007 17:34
Lediglich wenn das Kind 6 Jahre alt wird, rutscht es lt. ... Die geschiedene Mutter (oder der Vater) musste dagegen erst dann wieder erwerbstätig werden, wenn das Kind acht Jahre alt war. ... Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
Leserforumvon Authentisch | Familienrecht | 20 Antworten | 21.04.2009 22:01
Ich erhalte für 3 Jahre Betreuungsunterhalt für mein nichteheliches Kind. ... Ist doch eigentlich völlig klar, dass dein Einkommen vor Geburt zugrundegelegt wird, oder? ... Euer erstes Kind?
Leserforumvon xxx87 | Familienrecht | 46 Antworten | 19.06.2011 16:24
mr. x hat vor wenigen tagen folgendes schreiben vom jugendamt .... bekommen. darin steht: Beistandschaft für das kind ..... geboren am .... sehr geehrter hr. x die mutter des gegannten kindes hat das kreisjugendamt als beistand mit der feststellung der vaterschaft sowie der geltendmachung von unterhaltsansprüchen ihres kindes beantragt. frau ... hat sie als mögchlichen vater angegeben. ... (in einem telefonat von gestern änderte die mutter jedoch ihre verhütungsmethode aufeinmal. mr. x wurde weder von der geburt des kindes, noch der voherigen schwangerschaft in kenntnis gesetzt. angeblich habe die mutter bis zum ende der geburt nichts von ihrer schwangerschaft gemerkt, es sei eine spontangeburt gewesen. die 3 monate nach der geburt bis das schreiben vom jugenamt kam brauchte sie um selber mit der neuen situation klar zu kommen und hat sich auch deswedgen nicht gemeldet. angeblich habe das jugendamt anhand des entbindungstermines des kindes einen zeugunsrahmen errechnet in den mr. x 3 mal, der mögliche andere vater nur ein einziges male am zuge war. der mögliche andere vater wurde nicht einmal angeschrieben. nun kommen folgende fragen auf: Wer muss für die anstehenden gerichtlichen Kosten aufkommen? ... # Weshalb ist nur die Mutter verantwortungslos?
Leserforumvon Morcheeba | Familienrecht | 9 Antworten | 03.03.2012 10:39
Die Kindsmutter versorgt das Kind, der Vater zahlt nun 3 Jahre lang Unterhalt für das Kind und die Mutter, die wohl zumindest in diesen 3 Jahren nicht mehr arbeiten möchte. ... Aber ist es wirklich so, dass Mutter und Kind zusammen so wenig Unterhalt zusteht? ... Wie berechnet sich denn bei Selbständigen das Elterngeld?
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