97 Ergebnisse für „kind rückzahlung titel“

Leserforumvon Serali | Familienrecht | 4 Antworten | 04.10.2013 21:15
Sie hat es jetzt 4Jahre geschaft, durch falschaussagen und Terminverschiebungen vor Gericht, Zahlungen für das Kind zu umgehen. ... Uns würde nur interessieren ob es auch nach dem Umzug noch möglich ist um eine evtl, Monatliche "rückzahlung" von ca50-100€, bis zum 18ten Geburtstages des Kindes, zu erhalten oder verfällt dieser Titel bei Auszug? ... Kann man nicht nach dem Auszug das Geld einteiben bzw eine rückzahlung fordern?
Leserforumvon JEBO | Familienrecht | 4 Antworten | 05.01.2016 13:28
Nach dem wir dies auch taten wurde alles neu berechnet jedes kind sollte so um die 130 euro ca. ... Habe ich wirklich kein Anspruch auf die Rückzahlung? ... Sie haben sich für ein Kind mit einem Mann entschieden, der nicht gerade gut verdient und schon ein Kind zu versorgen hat.
Leserforumvon Herr Frodo | Familienrecht | 2 Antworten | 11.05.2012 13:14
Nun schlagen gleichzeitig das Jugendamt und das Kreisjobcenter beim Unterhaltsschuldner auf und fordern die Rückzahlung von Leistungen nach UVG und das Kreisjobcenter fordert die Rückzahlung von Leistungen nach SGB (für das Unterhaltsberechtigte Kind sowie die Unterhaltsberechtigte Ex-Frau) Somit soll der Unterhaltsschuldner, neben Kindesunterhalt und nachträglichem Ehegattenunterhalt noch UVG und Hartz IV bezahlen. ... Das Kreisjobcenter versucht nun vor dem AG einen Titel gegen den Unterhaltsschuldner zu erwirken um Vollstrecken zu können.
Leserforumvon MSgrün | Familienrecht | 4 Antworten | 10.07.2019 12:13
Hallo zusammen, ich habe mit einer Frau ein Kind, das nicht bei mir lebt. ... Hast du das nicht, erwächst auch die Forderung aus dem Titel. ... Hast du das nicht, erwächst auch die Forderung aus dem Titel.
Leserforumvon Alex40 | Familienrecht | 15 Antworten | 21.09.2012 11:27
Das widerspricht dem, was Ihr hier stets schreibt: Wenn jemand zu Unterhalt verpflichtet ist und ein Titel besteht, so muss der Titel bedient werden, also Unterhalt bezahlt werden! ... Grüße, capitano ----------------- " " -- Editiert Capitano am 24.10.2012 14:54 Am 25.10.2012 von Alex40 Gilt die Rückzahlung auch für minderjährige Kinder? ... Ich denke nicht, das man einfach so das Konto des Schuldners pfänden lassen kann, ohne gültigen Titel.
Leserforumvon bella07 | Familienrecht | 21 Antworten | 16.04.2008 11:01
Aber da es einen Titel gab und du keine Abänderung verlangt hast, ist diese Frage nun irrelevant. ... In den 354€ die der Anwalt fordert, ist da eine Rückzahlung deiner Unterhaltsschulden inbegriffen? ... Wie hoch ist die Rückzahlung deiner Unterhaltsschulden und wie hoch der laufende KU?
Leserforumvon nixe | Familienrecht | 20 Antworten | 18.02.2008 17:22
Wenn das Kind dann 18 wird sieht die ganze Sache noch anders aus. ... Kann man den Unterhalt denn bei einem Titel vom Jugendamt einfach einstellen??? ... Solange der Sohneman keine Unterhaltsvereinbarung unterzeichnet in welcher der Titel aufgehoben wird bzw. solange der Titel nicht gerichtlich angefochten wurde, ist der titulierte Unterhaltsbetrag zu zahlen!
Leserforumvon Thor64 | Familienrecht | 43 Antworten | 12.07.2005 13:14
Ist das Kind bedürftig ?? ... Und wenn kein Titel vorliegt, kannst du auch mit ruhigem Gewissen auf eine Klage warten. ... Thor 64 Am 13.7.2005 von azrael Moin Thor, ein Titel kann beim Jugendamt nur beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Unterhalt besteht (Kind noch minderjährig bzw. in der beruflichen/schulischen Ausbildung) Da dies bei dir aber nicht der Fall, wird es such keinen Titel seitens des Jugendamtes geben. ----------------- "gruß azrael" Am 13.7.2005 von Thor64 Moin Moin Azrael Was wäre dann wenn sie eine Ausbildung Schule / Beruf sagen wir mal in drei Jahren oder früher antretten würde?
Leserforumvon BerlinKlaus | Familienrecht | 15 Antworten | 27.04.2017 09:22
Kann das Kind eine Rückzahlung verlangen für die Zeiten wo das Geld nicht richtig angepasst war? ... Kann das Kind eine Rückzahlung verlangen für die Zeiten wo das Geld nicht richtig angepasst war? ... Mein Frage war, ob mein Kind, rückwirkend von mir etwas fordern kann, da ich ja einen Titel habe.
Leserforumvon fb342811-82 | Familienrecht | 31 Antworten | 14.06.2012 10:46
Denn er hat ein weiteres Unterhaltspflichtiges Kind Plus ein Kind mit mir. ... Es existiert ein Titel! ... Dann hat er ein drittes Kind.
Leserforumvon Romy_87 | Familienrecht | 18 Antworten | 19.03.2010 22:38
Beobachten, viel Zeit mit dem Kind verbringen, ihn stärken fürs Leben. ... Ich beziehe für mein Kind auch Unterhaltsvorschuss. ... Da die Vaterschaft durch Jugendamtsurkunde anerkannt wurde, existiert offensichtlich noch kein Titel.
Leserforumvon Thor64 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.12.2005 15:02
Hallo Zusammen Habe da mal eine Frage an das Forum: Ab wann muss man rückständigen Unterhalt zahlen(Gegenseite Anwalt fordert;Klage beim AG eingereicht) gibt es hier für eine genaue Definition( es gibt keinen Titel , die Tochter ist über 18 und lebt in einer Beziehung aus der ein Kind hervor geht und beide arbeiten nicht). ... Die beiden haben einen eigenen Hausstand und ein Kind sind aber nicht verheiratet.
Leserforumvon Maria123439w | Familienrecht | 25 Antworten | 23.04.2010 20:42
Tochter wird 18, Titel ist vom JA bis zum 18. ... Lebensjahres Unterhalt begehrt, so richtet sich das gegen beide Elternteile, egal wo das Kind wohnt. ... Erstmal sehe ich das Problem, dass das Kind zuwenig Einkommen hat und dann muss der Vater das Kind erstmal verklagen, um einen späteren Anspruch auf das Geld zu haben?!?
Leserforumvon tytania | Familienrecht | 12 Antworten | 09.01.2009 13:09
Denn diese Ämter gehen davon aus, dass das Geld gezahlt wird, da ein Titel besteht. ... Es steht aber dem aktuellen Unterhalt für das Kind nachrangig. ... Wie auch schon sehr oft festgestellt kann aber niemand genau erklären, warum die Rückzahlung des UV so unterschiedlich gehandhabt wird.
Leserforumvon Sweetness | Familienrecht | 13 Antworten | 02.04.2012 11:26
Es existiert ein Titel, aus dem Titel kann man ganz leicht errechnen, was der Mann an sein Kind (nicht an das Jugendamt) hätte zahlen müssen. ... Denn die Unterhaltsvorschußkasse kann nur bestätigen, was sie an Geld bekommen hat als Rückzahlung für geleistete Zahlungen, mehr nicht. ... Der ist, wenn ein Titel da ist, doch relativ schlicht. wirdwerden ----------------- ""
Leserforumvon katsugo | Familienrecht | 6 Antworten | 18.01.2010 23:29
Das Kind ist jetzt über 18 und hat keinen neuen Titel beantragt. ... Ist ein bestehender Titel hinfällig, sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht? ... Die Rechte aus dem Titel sind mit Volljährigkeit auf das Kind übergegangen.
Leserforumvon dora2005 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.09.2005 12:27
Ihr Anwalt will auch ein neuer Titel weil durch diese Rückforderung wird sie niemals mehr Kindergeld beziehen dürfen. ... wie alt ist denn das kind/kinder? lg beccy Am 9.9.2005 von teufelin @Dora, solange das Kind selbst nicht über der Bemmessungsgrenze verdient, steht es jedem zu. ( Übrigens steht das Geld nicht dem Kind zu, sondern i.d.R. den Eltern - das nur mal so nebenbei ) Lass dir erstmal durch die Ex, bzw. ihren Anwalt eine Bestätigung und den Grund für die Rückzahlung zukommen.
Leserforumvon Joker21 | Familienrecht | 3 Antworten | 28.04.2007 04:31
Am 28.4.2007 von dreamland Hallo Wenn denn ein Titel vorhanden war, dann müssen die Unterhaltsschulden bis zur Volljährigkeit an die Mutter gezahlt werden. Mit Volljährigkeit sind beide zu Unterhalt verpflichtet, gequotelt nach Einkommen und der Unterhalt wird ans Kind gezahlt. Grüßle dream Am 28.4.2007 von Joker21 Das ist mir klar - aber was passiert mit den aufgelaufenen Schulden, wenn die bei Volljährigkeit der Kinder noch nicht beglichen sind - haben dann die Kinder oder die Kindsmutter Anspruch auf die Rückzahlung.
Leserforumvon Froschmaul | Familienrecht | 11 Antworten | 09.10.2019 06:32
Das Jugendamt schickt Aufforderungen zur Einkommensoffenbarung, Bescheide, Zahlungsaufforderungen, Titulierungsersuchen, veranlasst Mahnbescheide, lässt existierende Titel umschreiben, stellt Anträge bei Gericht usw. ...aber ganz sicher keine Rechnung. ... Dieser Betrag kann sich durchaus von dem Betrag unterscheiden, der für das Kind ausbezahlt worden ist.
Leserforumvon Habilis | Familienrecht | 11 Antworten | 02.02.2006 09:28
Am 2.2.2006 von Merline Besteht ein Titel? ... Und wer veranlasst die Rückzahlung sollte er sie tätigen müssen? ... Am 2.2.2006 von hns Da Titel besteht, muss er.
123·5