809 Ergebnisse für „höhe kind titel“

Leserforumvon guest123-1035 | Familienrecht | 19 Antworten | 20.05.2005 00:01
oder wird das so weiter gehen ohne titel? ... 1 kind? ... Ich zahle für 2 KU. und habe keinen Titel?
Leserforumvon Kathrina | Familienrecht | 6 Antworten | 27.05.2004 19:46
Ich müsste wohl eine Änderungsklage gegen mein Kind einreichen. ... in dem Titel steht: ..zahlt dem Kind ".." den Betrag in Höhe von "X". Eigentlich ist sie ja dann vom Gesetz her kein Kind mehr, oder?!
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 27 Antworten | 11.01.2006 12:58
Lebensjahres einen Unterhalt in Höhe von ... zu zahlen. ... Altersstufe in Höhe von .... zu zahlen. ? Dann ist er nicht befristet, nur die Höhe stimmt nicht mehr, einen Titel gibt es aber immer noch.
Leserforumvon Löwin wenn es um ihre Kinder geht! | Familienrecht | 7 Antworten | 19.02.2016 09:33
Meine Frage dazu wäre an wen muss ich mich wenden um einen solchen Titel zu bekommen? Ich würde in diesem Zug auch gleich für beide Kinder einen solchen Titel haben wollen. ... Kind hat einen Unterhaltsanspruch ggü. seinem Vater, müsste dem KV schon eine fiktives Einkommen in Höhe von ca 2.800€ unterstellt werden können, damit alle drei Kinder bedient werden können.
Titel Kindesunterhalt 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Jastine | Familienrecht | 3 Antworten | 26.06.2008 10:27
Mein LG hat bisher Unterhalt in Höhe von 268 Euro gezahlt. ... Die Dame vom Jugendamt sagte damals wortwörtlich: Hören sie auf zu zahlen, wenn das Kind 18 ist. ... Der alte Titel sollte herausgegeben werden.
Leserforumvon Dr. Eschflegel | Familienrecht | 9 Antworten | 27.05.2010 21:17
Das nun erwachsene Kind ist in einer Berufsausbildung, in der Schulgeld in nicht geringer Höhe fällig ist. ... Steht im Titel denn überhaupt eine konkrete Höhe des Unterhaltes drinnen, oder hat er eine Anpassungsklausel? ... quote:Steht im Titel denn überhaupt eine konkrete Höhe des Unterhaltes drinnen, oder hat er eine Anpassungsklausel?
Leserforumvon guest-12312.01.2010 11:26:51 | Familienrecht | 4 Antworten | 16.02.2009 21:38
Am 4.3.2009 von Thunder05 Da das Kind jetzt 18 ist soltest du über einen Ra. den Titel anfechten und abschaffen lassen. dein Kind hat die Ausbildung abgebrochen und normal bist du nicht mehr verpflichtet Unterhalt zu zahlen.Ich würde mich in der Hinsicht von einem Ra. beraten lassen. ... Am 4.3.2009 von Loddar Hallo lilalux, wenn der Titel weiter existiert, ohne dass der abgeändert oder herausgegeben wird, laufen in titulierter Höhe Schulden auf. ... Der Titel muss jedenfalls aus der Welt!
Leserforumvon sabine0312 | Familienrecht | 7 Antworten | 08.10.2009 12:41
Das Kind ist 14 und als Einziger unterhaltsberechtigt. ... Die "Einteilung" in Lohnsteuerklassen regelt eigentlich nur die Höhe der Vorausszahlung. ... Eindeutig geregelt ist aber auch, dass ein Kind von der günstigeren Steuerklasse mit profitiert.
Leserforumvon Michael11 | Familienrecht | 6 Antworten | 25.05.2007 15:56
Das heißt, zahlst du nicht oder nicht die Höhe, die im Titel steht, kann mit dem Titel gepfändet werden. ... Wenn Du mal ein Jahr auf 400 € runtergehst, wird das Kind nicht verhungern. ... Wie alt ist das Kind ?
Leserforumvon Larah | Familienrecht | 0 Antworten | 16.07.2009 15:33
Da der vorliegende UH-Titel als solcher mWn auch nach der Reform ab 1.1.2008 nicht "ungültig" geworden ist, müsste doch eigentlich die UH-Höhe als solche gleich bleiben...nur würde sie nunmehr anders berechnet werden (statt "Regelunterhalt" wird "Mindestunterhalt" zugrunde gelegt.) Statt 483,50 € erhält das Kind aber nur 364 € . ... Ist es wirklich korrekt, dass ein Kind aufgrund der Reform nunmehr rd. 119 € weniger Unterhalt erhält, als der Titel ihm vorher zugestanden hat ?
Leserforumvon Bettina-braucht-Hilfe | Familienrecht | 8 Antworten | 23.02.2005 19:14
Er verdient ca. 1650€ und zahlt für ein Kind also plus 2. ... - Wie alt ist das Kind? ... Das Kind wurde am 21.01.2005 - 12 Jahre.
Leserforumvon cisnense | Familienrecht | 6 Antworten | 22.02.2009 13:55
Kind geht noch zur Schule und lebt bei der Mutter. ... Schließlich lebt das Kind ja bei ihr ! ... Ist dies ein Titel ?
Leserforumvon Albatros68 | Familienrecht | 5 Antworten | 26.11.2011 15:01
Der Titel ist hier nicht das entscheidende. ... Kind in die Welt??? ... Nein, es wurde kein Unterhalt in anderer Höhe - als von mir gezahlt - verlangt.
Leserforumvon fdj1989 | Familienrecht | 5 Antworten | 27.12.2023 09:30
Wie am besten vorgehen, wenn das Kind bald 18 wird? ... Das Kind war damals ein Jahr alt. ... Anders bei schwammigen Formulierungen wie "Kindergeld in der jeweiligen Höhe" oder "Kindergeld entsprechend § 1612b BGB".
Leserforumvon Robert K. | Familienrecht | 6 Antworten | 17.10.2004 21:33
ich wurde vom Jugendamt aufgefordert, den Titel zu unterschreiben bezüglich des Unterhalts für meinen Sohn. ... Habe vergessen zu sagen: das Kind, für das ich Unterhalt zahlen muß, ist 14 Jahre alt. ... Auch würde ich keinen dynamischen sondern nur einen staatischen Titel unterschreiben.
Leserforumvon mannomann | Familienrecht | 17 Antworten | 19.03.2005 18:57
Was macht das Kind denn? ... Das Kind selbst oder die Mama? ... Lj hinausgehender und der Höhe nach geänderter- Titel vorliegen, wenn denn gepfändet werden soll.
Leserforumvon makkay | Familienrecht | 21 Antworten | 18.12.2007 00:02
Welcher Titel wäre denn nun der rechtmäßige? ... Im Konfliktfall kann der allein sorgeberechtigte bzw. betreuende Elternteil die Höhe des Unterhaltsanspruchs gerichtlich klären lassen. So bekommt er einen "vollstreckbaren Titel" (z.
Leserforumvon hitmen719 | Familienrecht | 5 Antworten | 16.11.2007 18:15
., der sachbearbeiter vom jugendamt hat mir auch gesagt das er der mutter den "titel" gegeben hat. was kann die mutter damit anfangen? ... wenn ja in welcher höhe kann sie den lohn pfänden lassen( ich verdiene 980 euro netto) was kann sie sonst noch alles mit dem titel anfangen? ... Mit einem Titel kann dich die Kindesmutter pfänden lassen.
Leserforumvon Ombre | Familienrecht | 8 Antworten | 04.07.2005 08:19
Kind 1 ist 8 Jahre alt. Kind 2 ist 12 Jahre alt. ... Für das jüngere Kind würde ich einen Titel bis zum 12 oder 14 J. begrenzen bei dem älteren Kind bis 18 J.
Leserforumvon Michael271 | Familienrecht | 20 Antworten | 09.02.2008 18:01
Diese regelte neben dem Betreuungsunterhalt auch den Unterhalt für das Kind (da wir regelmässige Streitigkeiten über die Höhe und Anerkennung von unzähligen EInkommenskomponenten und Verbindlichkeiten/Ausgaben vermeiden wollten), so lange eine grundsätzliche Unterhaltspflicht besteht, in Höhe von 142 % der Düsseldorfer Tabelle. ... Titel gibt es schon, hab den normalen dynamischen Titel mit den 142 % unterschrieben. ... Im neuen Titel unbedingt dann die alten Titel mit AZ benannt für ungültig erklären lassen.
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