Am 27.4.2014 von Mitchell123 Wohnung ist kostenlos, das 16 Jährige Mädchen zieht zu ihrem Freund und den Eltern des Freundes die voll hinter der sache stehen. ... ----------------- "" Am 27.4.2014 von edy Hallo Mitchell123 , Problem: Für die sechzehnjärige bekommen die Eltern noch ALGII . ... Die Eltern bekommen vom Amt dann natürlich weniger Geld (der Regelsatz für die 16 Jährige entfällt), die Wohnung dürfte für 2 Personen zu groß sein usw.
Ich (16) habe folgendes Problem. ... Meine Eltern vermuten etwas und sie wären prinzipiell dagegen. ... Und gibt es eine Möglichkeit eine eigene Wohnung und den Kontakt zum Vater des Kindes zu haben?
Guten Abend liebes Forum, Eine gute Freundin von mir hat ein großes Problem mit ihren Eltern und sie möchte nun zu mir ziehen. ... Die Eltern von dieser Idee überzeugen. ... Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass der Familienrichter das Kind aus der elterlichen Wohnung zum mehr als 1,5-mal so alten Kampfsportlehrer (Abhängigkeitsverhältnis!!!)
Finanzierung ist kein Problem und meine Eltern erlauben es auch. ... Also ... prinzipiell kannst du schon eine eigene Wohnung haben ... wenn deine Eltern damit einverstanden sind. ... Denn du selbst kannst als Minderjähriger keine Wohnung anmieten ... und es gibt wohl auch keinen Vermieter, der dir eine Wohnung überlassen würde, ohne dass deine Eltern dafür gerade stehen.
habe ich einen anspruch auf eine wohnung vom amt (ein sogenanntes betreutes einzelnwohnen) und wenn ja wer übernimmt in diesem fall die kosten? ... Klar kann ein Kind mit 16 ausziehen, manchmal muss das sogar sein, um das Kind zu schützen. ... Wenn dein Schulabschluss durch die Konflikte zuhause gefährdet ist, ist das so ein gravierendes Problem.
Wir sind aber beide noch 16 Jahre. ... Das wäre in einer Wohnung in der Nähe viel besser. Meine Eltern haben kein Problem damit wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe und würden alles unterschrieben und mich unterstützen.
hei folgende situation: meine eltern sind seit 2 jahren geschieden, sie hat einen neuen freund und ist von ihm schwanger (mit 40 ungeplant) mein ater war in reha wegen depressionen und ja war eine schlimme scheidung.. meine schwester ist sofort mit 18 ausgezogen zu meinem vater. meine mutter hat einen freudentanz aufgeführt sobald meine schwester aus der tür war! ... ich bin dann zu meinem freund bei ihm fühle ich mich wohl und seine eltern sind einfach perfekt.. ich wollte donnerstags wieder kommen dann haben wir uns wieder gestritten und ich konnte wieder nicht nach hause ich hab ein brief geschreiben ich hab angerufen ich hab alles versucht aber sie sieht da nur frechheiten -.- ich habe es satt und seh es nicht mehr ein auf sie zuzugehen ich will das sie auch etwas tut mir reicht es ich will hier raus! ... ich bin wie gesagt 16 und fange im september meine ausbildung an zu meinem vater kann ich nicht er hat kein platz und kein geld zahlt deshalb auch kein unterhalt.. danke schon mal im vorraus wenn ihr euch das hier alles durchgelesen habt ich hoffe ihr könnt mir helfen:/ LG willraushier!
Mein größtes Problem ist die Situation zu Hause. ... Meine Eltern und sie verneinen das Problem. ... Eigene Wohnung ist die letzte Option.
So nun zum "eigentlichen" Problem. ... Mein Vater hat mir, als ich glaub ich 16 1/2 Jahre alt war, eine Mietwohnung auf der gleichen Etage nebenan zur Verfügung gestellt. ... Die Eltern sehen das anders, das ist halt so.
Hallo, hier erstmal die Lage: Ich, 21 Jahre alt wohne im Haus meiner Eltern, mein Vater und ich haben die erste Etage ausgebaut sodass ich jetzt eine eigene WOhnung besitzte. ... Ich würde mir überlegen, ob es nicht eine Möglichkeit der Einigung mit den Eltern gibt - kann doch nicht sein, dass das Datteln sooooooooo wichtig ist ----------------- " " -- Editiert Briana am 06.02.2012 15:16 Am 6.2.2012 von runystar was heißt soooooo wichtig, ich bin ca jeden Tag in einer Lerngruppe sodass ich ja wohl am Ende des Tages ein wenig mit meinen Kollegen/innen Plaudern oder spielen darf, würden meine Eltern nciht alle 10 min. in die Wohnung reinplatzen weil meine Eltern mit IHREM Rechner nicht klar kommen wüssten sie gar ncihts davon.... ... Du bist nicht "Mieter" der Wohnung sondern wohnst bei deinen Eltern.
Auszug mit 16
5 von 5 Sterne
So zu Deinem Problem. ... Den Rest bis 670€ wäre anteilig dem Einkommen von den Eltern zu decken. ... Übrigens hättest Du mit 16 Jahren auch noch die Möglichkeit, über die Jugendhilfe (einzelbetreutes Wohnen) betreut zu werden (auch in der eigenen Wohnung !)
Und ich finde das ich mit 16 mit einem monatlichen einkommen von 600-700 € stark auf ausgaben achten muss weil ich mich eben bis auf 50€ Stromkosten selbst versorge. ... DU hast aber doch in der elterlichen Wohnung ein Zimmer. ... Aber das mit dem Kindergeld war für mich nie ein Problem und ist es auch rückblickend nicht.
Zumindest sehe ich hier kein rechtliches Problem. ... Ansonsten würden die Eltern hier gegen das Gesetz verstoßen. ... Ich bleibe dabei, hier sehe ich kein rechtliches Problem sondern ein familiäres, ggf. medizinisches Problem.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. ----------------- "" von stern88 am 22.08.2011 16:49 ist grad ein Jährchen älter... ... "" Am 9.8.2012 von stern88 Damals gabs die Überlegung das ich wieder nach hause ziehe, weil es kaum möglich ist mit den paar Kröten eine Wohnung und sein Lebenstandard zu unterhalten. ... Wüsste ne wo das Problem ist. ----------------- "" Am 9.8.2012 von nero070 Guten Abend, quote:Wüsste ne wo das Problem ist Das Problem ist, dass wir hier nur dann hilfreiche Ratschäge geben können, wenn der fragende User dauerhaft, transparent seine Situation darlegt.
Rauswurf mit 16
5 von 5 Sterne
Dein Junge ist mit 16 so reif, wie eine 13 j. mehr oder weniger. ... Mit 14, 16 haben sie schon einen Ranzen, stell Dir mal das vor. ... Aber wenn wenn er 10 ist und sich deinen Perso zeigen lässt bevor er dich in die Wohnung lässt hast du was falsch gemacht.
Mal im groben: Bedarf eines Volljährigen Studenten mit Wohnung am Studienort 550 Euro z.B. ... Jedoch, können Deine Eltern, solange Du Dir eine Wohnung nicht selbst leisten kannst, von Dir verlangen, zu Hause zu wohnen, auch wenn Du volljährig bist. ... Am 26.4.2006 von Verzweifelte Die Wohnung liegt in einem Haus, das den Eltern meines Freundes gehört und bis jetzt leer stand.
August bei meinen Eltern ausgezogen. ... Den Rest müssen deine Eltern leisten. 420 + 154 = 574. 640 - 574 = 66€, die deine Eltern noch zu leisten hätten. ... Problem: Bringt das Überhaupt etwas, da es ja eine zweitausbildung in dem Sinn ist!!
Du kannst Dir Deinen Studienort aussuchen, bekommst den Festbetrag, der unabhängig vom Elterneinkommen festgelegt ist, ob Du damit auskommst, das ist Dein Problem. ... Unterhaltspflichtige Eltern können grds. nach § 1612 Abs. 2 BGB selbst bestimmen, in welcher Form sie Unterhalt gewähren. zB „Kost und Logis" zu Hause oder Logis in der Berliner Wohnung. ... Wohl Null. -- Editiert von Anami am 12.08.2020 16:05 Am 12.8.2020 von user08154711 Zitat (von InvisibleOs):Welcher Anteil des BaföG-Satzes steht mir rechtlich gesehen in dieser Situation zu?
Soviel ich weiß, kann man mit 16 J. schon eine Menge mitbestimmen. ... Wofür brauchst du denn eine eigene Wohnung? ... Unterhaltspflichtig sind die Eltern.
Halliallo liebe Forummitglieder Ich habe durch Zufall dieses Forum entdeckt. ich habe folgendes Problem: ich bin 25j. alt und meine Tochter ist 3j. ... Meine Eltern sind die Gefährdung, nicht ich. ... Anfang Dezember hatten meine Eltern rausbekommen, das ich es wohl in erwägung zog, mir eine Wohnung zu suchen, die haben mir die Hölle heiss gemacht, sollte am gleichen Tag noch raus, da mein Vater für meine Mutter nicht garantieren könne.