114 Ergebnisse für „einkommen unterhaltsberechnung frage ehefrau“

Leserforumvon Sabine2410 | Familienrecht | 10 Antworten | 09.12.2004 13:30
Meine Frage ist, ab wann die Unterhaltsberechnung neu berechnet wird, ab Antagseingang ( März 2004) oder erst ab der Bearbeitung? ... Am 9.12.2004 von Sabine2410 Ich meine den Antrag der Unterhaltsberechnung, für Ehefrau und Kinder. ... Wenn er nach seinem letzten Einkommen zahlen muss, sprengt das einfach den Rahmen. lg Am 9.12.2004 von guest123-12 Hallo Sabine, WO hat er den Antrag gestellt?
Leserforumvon passarinho | Familienrecht | 4 Antworten | 05.02.2010 12:44
Eine Frage zur Unterhaltsberechnung: Angenommen A verfügt als Alleinverdiener über ein Nettoeinkommen von 2000 €, lebt mit seiner Ehefrau zusammen, die nicht berufstätig ist, und hat drei Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, wobei ein Kind mit ihm und seiner Ehefrau zusammen lebt. ... ----------------- " " Am 5.2.2010 von Loddar Hallo, bei einem bereinigtem Einkommen von 2000€, drei Kindern und einer unterhaltsberechtigten Ehefrau würde der Mann zwei Stufen in der DDT runtergestuft. ... Bei der Unterhaltsberechnung werden deine neue Frau und das 3.
Leserforumvon Schtreicher | Familienrecht | 4 Antworten | 01.07.2004 10:53
Insbesondere die Anrechnung des eigenen Verdienstes der Ehefrau scheint fraglich. ... Wie gesagt, ich denke, dass man hier keine pauschale Auskunft geben kann, also frage ich mich, ob es einschlägige Literatur zur Unterhaltsberechnung gibt, die ein Laie verstehen kann? ... Und jetzt die schwierigste Frage: wird ein geldwerter Vorteil hereingerechnet?
Leserforumvon antom.01 | Familienrecht | 14 Antworten | 19.08.2007 18:26
Meine Frage bin ich meiner jetzigen Ehefrau gegenüber nicht auch Unterhaltspflichtig. Wird das bei der Unterhaltsberechnung meiner Söhne berücksichtigt? ... Ich glaube kaum, dass Deine jetzige Ehefrau unterhaltsberechtigt ist.
Leserforumvon guest-12316.04.2016 22:41:56 | Familienrecht | 22 Antworten | 11.11.2014 21:09
Es kann Fälle geben, in denen tatsächlich das Einkommen der Ehefrau relevant ist. ... In diesem Sonderfall sollte ihm das Einkommen der Ehefrau aber doch sowieso bestens bekannt sein. ... Für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen des Kindsvaters maßgeblich.
Leserforumvon hennry | Familienrecht | 4 Antworten | 15.01.2006 20:13
Was ist mit Ehefrau 1? ... Mein jetziger Mann ist seit 1 Jahr arbeitslos und ohne Einkommen. Eine Anrechnung bei der Unterhaltsberechnung für meinen Vollj.
Leserforumvon kemasi2001 | Familienrecht | 9 Antworten | 15.02.2012 07:52
wie wird dann mein einkommen bei meinem LG berücksichtigt, da ich selbst nix hab um seinen sohn zu finanzieren? ... (steht nicht im Grundbuch) - besitzt kein Konto - geht arbeiten,Lohn fließt auf ihr Konto (Ehefrau) er hat aber keine Kontogewalt; er bekommt kein PKH, ich bekomme PKH. hier die Frage wie der Wohnvorteil angerechnet wird, da er keinerlei Wohnkosten hat die er beweisen kann. ... Es gibt BGH-Urteile die Dich zur Auskunft verpflichten; Sorgen musst Du Dir aber deswegen bei Deinem Einkommen nicht machen.
Leserforumvon sierahund | Familienrecht | 3 Antworten | 29.12.2006 17:10
Hallo, kann mir jemand folgende Frage beantworten: Ich -Mutter- zweier Jungs 13 und 16 Jahre. ... Diese Eigennutzung wird ja nun auf sein Einkommen gerechnet. ... Bin ich denn meiner jetzigen Ehefrau nicht auch zum Unterhalt verpflichtet, so dass ich nun (wieder) gegenüber 3 Persoanen unterhaltspflichtig bin?
Leserforumvon Wulfgardodin | Familienrecht | 38 Antworten | 29.09.2023 08:01
Meine neue Ehefrau die selbst aufgrund Elternzeit kein Einkommen hat, hat mit mir nun auch ein Kind von 2 Jahren. ... Drittes Kind und zweite Frau spielen erst eine Rolle für die Unterhaltsberechnung wenn wir getrennt wären oder wenn ich nen Mangelfall würde und meine Ehefrau arbeitet um zu prüfen ob sich dadurch mein Selbstbehalt senken lässt, da ja Ehepartner auch gegeneinander unterhaltsverpflichtet sind. ... Aber wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle so anschaue, würde ich folgendes Vermuten: Einkommen Netto 3000 Euro Einkommen nach Abzug der Pauschale: 2850 Euro.
Leserforumvon merije | Familienrecht | 4 Antworten | 14.04.2008 08:35
Merije Am 14.4.2008 von guest123-1682 Hallo, zur Unterhaltsberechnung wird das Gesamteinkommen so ermittelt: Gehalt + Urlaubs-, Weihnachtsgeld + Steuerrückerstattung. So ganz verstehe ich die Frage jetzt nicht... ... Die Ehefrau hat ein geringeres Einkommen und die Kinder garkeines.
Leserforumvon getrenntlebend | Familienrecht | 17 Antworten | 21.12.2015 08:56
Es geht um die Frage der Unterhaltsberechnung. ... Nun meine Frage: Meine Frau wird im kommenden Jahr nicht Arbeiten, sprich sie hat auch kein Einkommen. ... Gilt dies, sofern die Frau ein Einkommen von 0 Euro hat auch als Mangelfall, so dass Werte von 770 Euro in Frage kommen würden die mir noch verbleiben?
Leserforumvon krautbeere | Familienrecht | 3 Antworten | 31.01.2012 16:17
Meine Frage lautet: Wirkt sich das Nießbrauch auf die Unterhaltsberechnung aus? Ich als Ehefrau bin zwar nicht unterhaltspflichtig, muss mein Mann den Nießbrauch von mir angeben? ... Dein Mann hat Einkommen an der Grenze zum Mangelfall.
Leserforumvon Sven36 | Familienrecht | 7 Antworten | 12.04.2005 11:43
Nun kommt der RA der KM auf mich zu und fordert Auskunft über mein Einkommen. ... Die Frage ist nur, mit wieviel, da hier ja kein fester mtl. ... Eine weitere Frage hätte ich noch.
Leserforumvon go651214-18 | Familienrecht | 4 Antworten | 26.11.2023 18:17
Nun sagt die DDT das ich über den Kontrollbetrag bin und meine Ehefrau die aktuell kein Einkommen hat sowie das 2 jährige was in meinem Haushalt lebt eine Abstufung vorzunehmen sei. ... Am 26.11.2023 von Anami Hast du noch eine konkrete Frage? Am 26.11.2023 von drkabo Irgendwie kommt mir das bekannt vor: https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Neues-Kind-und-Ehefrau-werden-nicht-immer-in-der-Unterhaltsberechnung-beruecksichtigt-__f614768.html Am 27.11.2023 von smogman [quote=go651214-18]Die tippen die Zahlen wie Anzahl der Berechtigten und Einkommen einfach in nen Rechner ein.
Leserforumvon Habicht | Familienrecht | 4 Antworten | 26.05.2001 16:08
Wenn die neue Frau nicht berufstätig ist, wird die ganze Einkommenssteuererstattung auf das Einkommen umgelegt. Wenn sie auch gearbeitet hat, hat sie ja auch Steuern gezahlt und ihr stehen zumindest je nach Einkommen Anteile daraus zu, ggf. muss das der Steuerberater errechnen. ... Gruß littlesun Am 30.8.2006 von träne ich bezweifle, dass die Frage nach über 5 Jahren noch relevant sein dürfte
Leserforumvon Rorilemo | Familienrecht | 6 Antworten | 12.12.2017 20:45
Als "Familien Einkommen" inklusive des Unterhalt haben Sie ca. 5000€ netto zur Verfügung. ... Nun zur eigentlichen Frage. ... Es gibt eine Ehefrau mit drei ehelichen Kindern.
Leserforumvon guest-12320.11.2018 11:19:52 | Familienrecht | 4 Antworten | 26.09.2016 08:30
Meine Ehefrau möchte allerdings nicht ihr Einkommen und ihren Arbeitgeber dem Jugendamt und somit auch meiner Ex-Freundin offenlegen. ... Gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die auch meine Ehefrau dazu verpflichtet, ihr Einkommen gegenüber MEINEM Kind offenzulegen? ... Mir ging es nur um die Frage, was mit dem Einkommen meiner Frau ist (die ja nun so gar nichts mit meinem Unterhalt zu tun hat) und ob ich mehr zahlen muss, weil ich Vermögen habe.
Leserforumvon Shallymar | Familienrecht | 12 Antworten | 05.06.2014 14:17
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. ... Auch dein Einkommen wird zur Unterhaltsberechnung zumindest indirekt einbezogen: durch z. ... Durch das Wohnen in der Immobile der Ehefrau kann dem Unterhaltspflichtigen kein fiktives Einkommen zugesprochen werden.
Leserforumvon oohpss | Familienrecht | 1 Antwort | 17.08.2009 14:25
Die Grundlagen der Berechnung des bereinigten Einkommens sind soweit klar, aber es stellt sich die Frage: Der Unterhaltspflichtige sei neu verheiratet. ... Der Unterhaltspflichtige habe ein privilegiertes Kind mit der neuen Ehefrau. ... Wäre es also richtig, wenn der Einsatzbetrag sio errechnet werden würde: Einkommen des KV - Selbstbehalt - Unterhalt minderjähriges Kind - Bedarf neue Ehefrau - erhöhter Bedarf wg.
Leserforumvon KatastroFee | Familienrecht | 1 Antwort | 05.08.2021 11:45
Die Dame vom Jugendamt meinte aber, dass es ohnehin irrelevant wäre, da die finanzielle Verpflichtung gegenüber der neuen Ehefrau unabhängig von deren Einkommen wäre und alles so stimmt und der Unterhalt für meine Kinder nach der Hochzeit herabgestuft wird. ... Nämlich dass diese Herabstufung voraussetzt, dass die neue Ehefrau tatsächlich unterhaltsbedürftig ist. ... Meine Frage also: Wird der Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle durch die Heirat herabgestuft, auch wenn die zukünftige Ehefrau erwerbstätig ist (und sehr gut verdient)?
123·5·6