17 Ergebnisse für „eheähnlich gemeinschaft“

Leserforumvon prodigy | Familienrecht | 3 Antworten | 16.03.2006 16:30
. ----------------- "Thesandy" Am 16.3.2006 von armesocke Hallo, es muss eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen. Die Partnerschaft gilt i.d.R. nach zwei bis drei Jahren als gefestigt und somit eheähnlich.
Leserforumvon Matten | Familienrecht | 3 Antworten | 05.10.2003 07:49
Allerdings liegt es an Ihnen bweisen zu müssen, das eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. ... Also alles Dinge, die nicht auf WG sondern auf eheähnlich schliessen lassen.
Leserforumvon strike | Familienrecht | 5 Antworten | 10.02.2006 16:42
Wenn sie sich jedoch zu einer eheähnlichen Gemeinschaft verdichtet hat (mit freiwillig übernommenen Einstandspflichten ähnlich denen in einer Ehe) wäre es unbillig, müßte der geschiedene Ehegatte diese neue Gemeinschaft mitfinanzieren. ... Da die Frage, ob eine Gemeinschaft eheähnlich ist oder nicht, für Außenstehende kaum zu beurteilen ist (und die Beteiligten hier an einer Klärung nicht interessiert sein werden) läßt es die Rechtsprechung im übrigen genügen, daß die neue Partnerschaft den äußeren Anschein einer eheähnlichen Gemeinschaft erweckt. ... Es ist inzwischen klargestellt worden, daß auch die Unterhaltung getrennter Wohnungen die Annahme einer solchen Gemeinschaft nicht ausschließt.
Leserforumvon Lex | Familienrecht | 5 Antworten | 14.07.2003 08:20
Danke und Gruß...Lex Am 14.7.2003 von JuR Guten Morgen, (1) sollte sich herausstellen, dass Ihre Ex-Frau in einer Eheähnlichen Gemeinschaft wohnt, so können Sie den Unterhalt für Sie unter Umständen absetzen. (2) Zum Kindesunterhalt sind Sie allerdings weiterhin in voller Höhe verpflichtet. ... Mit freundlichen Grüßen, Am 15.7.2003 von Lex Danke, aber wie ist die Definition für "Eheähnlich" ???
Leserforumvon Ohdee | Familienrecht | 4 Antworten | 03.04.2006 07:20
Eheähnlich ist auf Dauer angelegt, jetzt sind die beiden ja nach kurzer Zeit wieder getrennt. ... Eheähnliche Gemeinschaft mit B und Ehe mit A? ... Da muss Mann A auch erst warten, bis eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.
Leserforumvon Pubsi | Familienrecht | 10 Antworten | 14.07.2006 10:56
Am 14.7.2006 von Capitano Hallo Pubsi, die unterschiedlichen Adressen sind der in solchen Fällen allgemein übliche Trick, gefestigte, eheähnlich Gemeinschaften zu verschleiern. ... Du musst also nahand anderer Fakten belegen, dass es sich trotzdem um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. ... Das Amt behauptete, daß sie mit ihrem Freund (wohnt eine Etage über ihr) eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, aus dieem Grund bekommt sie kein Wohngeld.
Leserforumvon PeterW | Familienrecht | 6 Antworten | 08.09.2007 02:17
Ich lebe mit meiner Freundin in einer „ehe ähnlichen Gemeinschaft" und habe zwei leibliche Kinder (4 Jahre und 7 Jahre). ... Ich kenne es jetzt nur so, dass Eheleute bei Trennung zahlen müssen, aber auf der anderen Seite wird bei uns auch immer alles mit einander angerechnet, wegen der Ehe ähnlichen Gemeinschaft. ... Erst nach Ablauf von zwei bis drei Jahren gilt eine Beziehung als eheähnlich und könnte dann den Unterhaltsanspruch der Kindesmutter mindern.
Leserforumvon sundg | Familienrecht | 19 Antworten | 06.01.2005 19:09
Am 3.2.2005 von jimmi34 Wie ist das beim Betr.Unterhalt , wenn Ex in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnt ? ... Denn vorher als Alleinlebende hat sie ja höhere Ausgaben , als in einer Gemeinschaft !! ... Selbstverständlich wird eine Beziehung ( sofern die beiden einen gemeinsamen Haushalt führen ), welche rund 3 Jahre andauert, i.d.R. als "eheähnlich angesehen.
Leserforumvon DatDeni | Familienrecht | 34 Antworten | 18.08.2006 11:43
Nach der Trennung der Eheleute war die Beziehung allerdings noch einmal aufgeflammt. ] Am 18.8.2006 von angelika1407 Eheähnliche Gemeinschaft: Kommt darauf an, wie lange die beiden zusammenleben. ... Richter gehen meistens davon aus, daß eine Partnerschaft nach 3 Jahren so gefestigt ist, dass von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden kann. ... Danke da oben steht *eheähnlich* und davon gehen Gerichte allenfalls nach 2-3 Jahren aus, da sind wir uns doch einig, oder ?
Leserforumvon nicht ganz unschuldig | Familienrecht | 37 Antworten | 20.08.2003 11:57
Ist das jetzt noch als eheähnlich zu werten ? ... Eine gemeinsame Wohnung und ein gemeinsames Konto sind dabei die deutlichsten Hinweise auf eine eheähnliche Gemeinschaft. ... Es pielt keine Rolle, ob ihr in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt habt oder nicht.
Leserforumvon Brainmaster | Familienrecht | 8 Antworten | 16.01.2005 20:01
Am 16.1.2005 von delphine0077 Hallo Brainmaster Wenn deine ex nix zur abzahlung des gemainsames Kredites leistet,dann kannst du die Raten von deinen nettoeinkommen abziehen und daraus berechnet sich dan der Unterhalt.Also soweit ich meine Anwältin verstanden habe kann man einen eine "eheliche gemeinschaft" erst nach 3 jahren beweisen.Da deine Ex aber von ihren neuen LP schwanger ist könnte es sein das das Gericht eher davon ausgeht das der neue freund für sie und das Kind aufkommt.Vorraussetzung ist allerdings das das KInd als unehelich gilt.Also die ganze Sachen von wegen Vaterschaft geklärt ist. ... Auch dürfte ihre Beziehung als "eheähnlich" angesehen werden, da sie ein gemeinsames Kind mit ihrem neuen Partner hat.
Leserforumvon Freches | Familienrecht | 20 Antworten | 05.09.2004 11:12
Es gibt Richtlinien, die besagen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft erst nach ca. 3 Jahren als gefestigt angesehen werden kann. ... WENN euch eine eheähnliche Gemeinschaft irgendwann nachgewiesen wird und dein PArtner genügend Einkommen hat, können dir nicht nur 50% gestrichen werden, sondern ALLES ! ... D.H. eheähnlich ist schon noch weit weg, zumal nach meinen Erfahrungen...ach ja...Kanalmeister...wäre ich SOOOO materiell eingestellt,...warum sollte ich mir dann einen gebrauchten Mann zulegen, der kräftig zahlt und viel öfter als er muss seine Kinder zu sich nimmt ?
Leserforumvon microstar1981 | Familienrecht | 22 Antworten | 20.09.2005 08:48
Sie sind nicht verheiratet, zählen aber als eheähnliche Gemeinschaft. ... Tausende von Menschen wirtschaften gemeinsam - ehelich oder eheähnlich.
Leserforumvon zuckermaus223 | Familienrecht | 33 Antworten | 24.01.2006 20:23
hallo und guten abend, ich bin etwas iritiert und hoffe auf einige antworten von euch ich lebe im trennungsjahr bevor ich mich scheiden lassen kann, jetzt habe ich aber gehört und auch gelesen das mein mann trennungsunterhalt an mich zahlen muss ich bin ALG2 empfängerin und er hat noch arbeit aber jetzt habe ich gehört da ich einen neuen partner habe mit dem ich zusammenlebe das mein ehemann mir keinen trennungsunterhalt mehr zahlen muss und mein neuer partner für mich aufkommen muss . ist das richtig so? wäre dankbar über antworten gruss zuckermaus Am 25.1.2006 von guest123-1035 --- editiert vom Admin Am 25.1.2006 von Bantam Hallo Es ist fast richtig was Du gehört hast. Wärst Du ohne Partner und könntest wegen aufrichtiger Gründe nicht arbeiten gehen , Dich nicht selbst versorgen können ( Kinder usw.) würde das Gericht bei der Scheidung Dir einen gewissen Satz an Trennungsunterhalt auf jeden Fall zuweisen.
Leserforumvon Melanie22 | Familienrecht | 51 Antworten | 14.08.2003 12:57
Wenn die Partner ihre Lebensgemeinschaft getrennt gehalten und damit ihre Beziehung bewusst auf Distanz angelegt hätten, komme der Frage, ob die Gemeinschaft von ihrer Intensität her gleichwohl einem ehelichen Zusammenleben entspreche, entscheidende Bedeutung zu. 4. Eheähnliche Gemeinschaft bei Getrenntleben Der BGH (FamRZ 2002, 810) hat nunmehr klargestellt, dass auch die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt unzumutbar sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist. ... Zum Unterhaltsanspruch bei Aufnahme einer außerehelichen Beziehung Auch wenn die Aufnahme außerehelicher Beziehungen nicht zu einer eheähnlichen Gemeinschaft führt, ist die Inanspruchnahme des Ehegatten zu Trennungsunterhalt grob unbillig, wenn das Fehlverhalten des treuwidrigen Ehepartners einseitig ist; jedoch ist der Unterhalt zur Sicherstellung der Versorgung gemeinsamer minderjähriger Kinder nur herabzusetzen und nicht vollständig verwirkt.
Leserforumvon guest-12311.01.2019 08:52:21 | Familienrecht | 36 Antworten | 01.10.2018 12:19
Du lebst mit deinem Partner seit 7 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Leserforumvon Appendix | Familienrecht | 37 Antworten | 06.12.2008 16:01
Mal ganz offen: wie lange lebt ihr denn schon in häuslicher Gemeinschaft als Familie zusammen? ... Selbst der Staat gibt einer Partnerschaft mindestens ein bis zwei Jahre, ehe er sie als eheähnlich bewertet.
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