Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ? ... Die Sache ist wirklich sehr kompliziert. ... Ehegattenunterhalt.
Meine X-Frau arbeitet nicht und ich zahle bis heute monatl. 350.-€ Ehegattenunterhalt und ca. 320.-€ Kindesunterhalt. ... Mein Sohn wird dieses Jahr 15 und meine X rief mich gestern an und möchte nun mehr Kindesunterhalt, bei gleichbleibdendem Ehegattenunterhalt. ... Meine Ex hat alles auf ihren alleinige Namen geschrieben, auch Sache die wir während der Ehe und von meinem Geld angschafft hatten.
Hallo, ich war 5 Jahre verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. ... Den Unterhalt den du zahlst, ist der für das Kind oder erhält sie noch - trotz Arbeit - Ehegattenunterhalt? ... Dies ist nur so ein 'Gefühl' welches ich in dieser Sache habe.
Kindesunterhalt trotz neuer Partnerschaft mit neuem Kind
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Vermutlich hat er sich verhört und es würde der ehegattenunterhalt erlöschen, den ich ja gar nicht zahlen muss. ... Für den Kindesunterhalt ändert sich nichts. ... Im übrigen wird das Kindergeld hälftig mit dem zu zahlenden Barunterhalt verrechnet, so dass auch der Kindesvater etwas von der Sache hat.
Ich bin seit 2000 nach 5 Jahren Ehe geschieden und zahle seit 1999 neben dem Kindesunterhalt auch einen Ehegattenunterhalt in Höhe von 330.-€ monatlich. ... Du müsstest die Situation von Mutter und Kind noch etwas ausführlicher bewerten. ... Laut Familiengericht war diese Tätigkeit überobligatorisch (Kind was 7 Jahre alt) und deshalb wurde ihr Einkommen beim Ehegattenunterhalt nicht vollberücksichtigt.
Es gibt keinen Ehegattenunterhalt, beide haben jeweils ca. 2.500,-- netto. ... Zwei Kinder, 13 und 16, ein Kind 19 (eigenes Geld durch Lehre), kosten richtig Geld... Am 14.8.2015 von hh Bei einem Nettoeinkommen von 2.500€ ist ein Kindesunterhalt von 414€ pro Kind zu zahlen (Zahlbetrag für Kinder zwischen 12 und 17 seit dem 01.08.2015).
Ehegattenunterhalt? ... Dem gesunden Menschenverstand nach zu urteilen, wollte der Richter wohl schreiben, dass X [Betrag1] Ehegattenunterhalt und [Betrag2] Kindesunterhalt schuldet. ... Unterhaltsbeträge: Für [xy - das Kind] [...] derzeit damit xxx Euro.
Der gerichtliche Vergleich sieht folgendes vor: R zahlt Ehegattenunterhalt in Höhe von 641,00 DM und Kindesunterhalt in Höhe von 318,00 DM. ... Da braucht man auch nix machen, in der Sache sind Sie mit dem Zahlen einfach "durch" Wenn der Ehegattenunterhalt verändert werden soll, bedarf es einer Abänderungsklage. ... Der Titel besteht ja in dem gerichtlichen Vergleich, wo Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt gemeinsam festgehalten sind.
[/quote] Damit ist gemeint ob nach dem Ablauf (Frau arbeitet nicht, hat Probleme mit Jugendamt, Kind lebt jahrelang nicht bei ihr) die Kindsmutter / Jobcenter eine Chance auf Betreuungsunterhalt haben (Kindesunterhalt ist ja klar). ... Alle drei Punkte wird man bei der Vorgeschichte verneinen können, so dass zumindest nach Begutachtung des Kindes die Sache erledigt sein dürfte. ... Alle drei Punkte wird man bei der Vorgeschichte verneinen können, so dass zumindest nach Begutachtung des Kindes die Sache erledigt sein dürfte.
Bis Ende 2003 bekam ich Unterhalt in Höhe von 307,-- € pro Kind + 100,-- € Ehegattenunterhalt. ... Ohne weiter Beweise und ohne weitere Verhandlungen wurde dann im März nur noch ein Kindesunterhalt in Höhe von 100,-- € pro Kind angewiesen (statt der angebotenen 370,--). ... Im April waren es dann 150,-- € pro Kind.
Wir haben also Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt (?). ... Davon ist definiert 2x500 € als Kindesunterhalt und 200 € als Ehegattenunterhalt. ... Kindesunterhalt - Kindergeld - Ehegattenunterhalt - 3 völlig unterschiedliche Dinge.
Kind, Haushalt, Frust, Anfang 20! ... Sie lebt wie gesagt nun im Haus der Eltern.Hat Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt in Höhe von 1253 Euro. 462 Euro Kindergeld. 300 Euro was sie sich als Minijob dazuverdient. ... Es kann doch nicht angehen, dass eine Frau, deren jüngstes Kind minimum 15 ist nicht arbeiten gehen kann?
Quasi 3 Kinder von 3 Männern… Aber sei es drum… Ihre Sache ! ... Glaub nicht dass sie fuer laengere Zeit Ehegattenunterhalt zugesprochen bekommen hat, oder? Den Kindesunterhalt koennt ihr natuerlich nicht kuerzen, dere muss lt.
Gruß Mausi Am 19.9.2003 von Theodor Kindergeld ist für das Kind und wirkt sich nicht direkt auf den Ehegattenunterhalt aus. Wenn der Kindesunterhalt mindestens 135% (steht auch so in der Düsseldorfer Tabelle" beträgt, dann kann der Kindesunterhaltszahler 50% des Kindergeldes vom Kindesunterhalt abziehen. ... Und nach dem bereinigten Nettoeinkommen errechnet sich der Ehegattenunterhalt.
Allerdings hat sich die Sache dann wieder beruhigt, so dass ich es dabei belassen habe. ... So dürfte sich die Sache auch so gestalten, dass ihr ein fiktives Einkommen angerechnet wird, da ihr anderes Kind über 3 Jahre alt ist. ... Bekommt ein weiteres Kind von anderer Frau.
An deiner günstigeren Steuerklasse profitiert dein Kind, Exe nicht. ... Wie verhält es sich, wenn ich nur den Kindesunterhalt überweise. ... Pfänden kann sie aber nüscht Am 23.8.2007 von guest123-1983 Aha, du hast also den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt in einem überwiesen und den Geamtbetrag als Ehegattenunterhalt bei der Steuerklärung deklariert ?
Sie werden die Sache wohl oder übel auf sich zukommen lassen müssen. ... Sprich: Sie lacht sich nen neuen Typen an, den sie später als neuen "Papa" aufbaut, schmeisst den Vater und Ehemann aus der Wohnung, boykottiert das Umgangsrecht des Vaters ohne Konsequenzen für sie und setzt den Vater für den Rest seines Lebens aufgrund von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt auf Sozialhilfeniveau womit er für den Rest seines Lebens sozial geächtet ist und für ne Frau als Partner natürlich nicht mehr in Frage kommt. ... Der Vater ist jetzt im Alter von 50 und seit 10 Jahren geschieden und ist aufgrund von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt seit 10 Jahren auf Sozialhilfeniveau.
Da ich damals bei der Scheidung auf meinen Hausanteil und Ehegattenunterhalt verzichtet habe, war ich dann der Meinung das es endlich reicht und habe den regulären KU titulieren lassen. ... Mit dem Beweisen ist das so eine Sache. ... Aber so .... das Kind wird angemessen von ihm versorgt, und nach der neueren Rechtsprechung ist auch eine vorübergehende Einkommensverschlechterung geeignet, den Kindesunterhalt herabsetzen zu lassen.
Fakt ist dass er es geheim halten möchte (was meines Erachtens wohl sehr sehr schwierig sein wird) aber das ist seine Sache. ... Aber der Hinweis von edy ist natürlich absolut richtig. § 1615l BGB wäre hier neben der Verpflichtung zum Kindesunterhalt anzuwenden. ... Das dürfte in etwa den Betreuungsunterhalt und den Kindesunterhalt bis zum 124.
Es geht hier ja nur um Ehegattenunterhalt ,nicht um Kindesunterhalt ! ... Und was ich dann tue, spielt wohl keine rolle und wenn ich durch die gegen Kurve oder einfach nur gelangweilt daheim vor dem TV verbringe - ist wohl meine Sache.