14 Ergebnisse für „bgh geben höhe trennungsjahr“

Leserforumvon Petra12 | Familienrecht | 0 Antworten | 21.01.2003 15:50
Meine (inzwischen geschiedene) Frau verweigert die Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr. ... Grundlage hierfür ist ein das BGH-Urteil vom 12.6.2002 AZ: ZR XII 288/00. Wer hat schon Erfahrung mit so einem Prozess und kann mir Infos geben?
Leserforumvon Pea | Familienrecht | 19 Antworten | 14.04.2003 18:58
Bei getrennter Veranlagung wird die Steuerlast nach der jeweiligen Höhe erhoben. ... Nach dem von mir zitierten BGH Urteil wurde bisher nur höchstrichterlich entschieden, wie in den Jahren vor der Trennung verfahren wird. ... "gezwungen" auch im Trennungsjahr finanziellen Schaden von meinem Mann abzuwenden bzw. darf im böswillig keinen finanziellen Schaden zufügen.
Leserforumvon adrio | Familienrecht | 12 Antworten | 25.11.2006 23:49
Egal ob man Trennungsunterhalt gezahlt hat und in welcher Höhe! Urteile des OLG oder sogar BGH werden zumindest in Würzburg (ich hoffe, den Ort darf man insoweit hier sagen) mit fadenscheinigen Argumenten ignoriert. ... Trennungsunterhalt in Höhe von ca. 2200,-- (März bis Dezember) und jetzt noch mal ca. 2500 Steuerausgleich fürs ganze Trennungsjahr.
Leserforumvon sayity | Familienrecht | 11 Antworten | 28.03.2009 10:31
Einen Trost kann ich dir auf deinen Weg noch geben: Ihre Unterhaltskette ist endlich. ... Ich muß bis 14.4 ihr bescheid geben. ... Deswegen verlange ich dafür Schadenersatz in Höhe von 124 €.
Leserforumvon Peter0816 | Familienrecht | 51 Antworten | 03.10.2015 20:46
Die Eltern meiner Freundin lassen sich scheiden und befinden sich noch im Trennungsjahr. ... Die Mutter und der Vater leben im Trennungsjahr noch gemeinsam in einem Hausstand. ... Sie führen in diesem Haushalt im Trennungsjahr ein weitestgehend getrennten Haushalt, d. h. jeder hat ein eigenes Bad etc. .
Leserforumvon pixelshaker | Familienrecht | 38 Antworten | 06.01.2019 19:36
Du befindest dich im Trennungsjahr? ... Deiner Frau steht im Trennungsjahr ebenfalls Unterhalt zu. ... Wenn zwei Unterhaltspflichtige vorlägen, dann wäre der Unterhaltsbetrag in Höhe von 427 Euro lt.
Leserforumvon guest123-173 | Familienrecht | 28 Antworten | 09.01.2004 08:53
Habt ihr nicht das Urteil vom BGH vom 12.06.2002 – XII ZR 288/00 vorgelegt ? ... Am 9.1.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 9.1.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 9.1.2004 von teufelin Hy hy, gib am besten : BGH, Urteil vom 12. ... Dir würde nicht: 2.200 + Hälfte aus 1.500 (wären 2.950) sondern: 2.200 - 1.500 = Steuerschuld 700 daraus betreffen 50 % Dich, also 350, wobei 2.200 bereits bezahlt = Ergebnis: EUR 1.850 allerdings wird es sich da eh Verschiebungen durch die Steuerprogression geben Am 9.1.2004 von teufelin @ michael mein LG hätte bei getrennter Veranlagung auch 2100 zahlen müssen, seine Ex hat 1800 zurückbekommen.
Leserforumvon pelco | Familienrecht | 18 Antworten | 20.04.2007 21:49
Nun zu meiner zweiten Frage: Sie möchte von mir alle Gehaltsabrechnungen seit 2004 haben und diese dann einer Anwältin geben die dann die Unterhalt Kosten ausrechnet. ... Wenn sie selber grundlos gekündigt hat, würde ich ihr erst einmal den Rat geben, sich einen neuen Job zu suchen. ... Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden in der Höhe angesetzt, die sich bei einer Zusammenveranlagung ergeben würde.
Leserforumvon Eugen.m | Familienrecht | 65 Antworten | 05.02.2008 16:31
Mit der Klasse 1 würde ich etwa 2100 verdienen, abgesehen davon werde ich ja auch die schulden übernehmen, bis unser trennungsjahr rum ist. ... Am 7.2.2008 von Sunbee 1 @eugen solange keine staatl. leistungen beantragt werden, die unterhaltsberechtigte nicht mehr verlangt, könnt ihr regeln was u. wie ihr es wollt. im trennungsjahr bleibt die lstk warum gütertrennung? ... Wie können wir ein trennungsjahr vollziehen, wenn sie nicht mal eine eigene wohnung haben kann?
Leserforumvon andre00 | Familienrecht | 43 Antworten | 12.12.2003 07:45
Leider geben die erst über solche Sachen auskunft, wenn man sie damit konfrontiert, und sie merken, das man bescheid weiß. :-( Am 12.12.2003 von andre00 Danke für die Antwort. ... Aber trotzdem sollte man auch hier nach haken. ---------------------------------------------- und eine neue Bundesgerichtshofentscheidung: Neues Urteil zum Unterhaltsrecht geschiedener Ehepartner Artikel von Volle Kanne, Susanne (ARD) Am 13.6.2001, verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Besserstellung geschiedener Partner, die im Laufe der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgingen.
Leserforumvon Melanie22 | Familienrecht | 51 Antworten | 14.08.2003 12:57
Der BGH (FamRZ 2002, 23) betont, dass die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraussetzt, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. ... Der BGH betont, dass die Betrachtungsweise unabhängig davon ist, ob die Möglichkeit einer Eheschließung mit dem neuen Partner besteht. ... Da kannst du deine Geschichte mal zum besten geben.
Leserforumvon dreamland | Familienrecht | 44 Antworten | 14.06.2005 22:55
Hallo und guten Abend. Es geht um folgendes, ich bin geschieden und zahle an mein Kind Kindesunterhalt und an meine Ex-Frau nachehelichen Unterhalt. Bin mitlerweilen neu verheiratet und meine neue Frau erwartet unser erstes gemeinsames Kind.
Leserforumvon Gerd1977 | Familienrecht | 48 Antworten | 11.03.2016 12:05
Und das in einer Höhe die mich in die private Insolvenz treibt da ich es nicht bedienen kann da ich den finanziellen Schaden durch die Ehe ja auch noch habe. ... Zitat: Und das in einer Höhe die mich in die private Insolvenz treibt da ich es nicht bedienen kann Wurde dein Selbstbehalt denn nicht berücksichtigt? ... Da die Krankheit schon vor Beginn der Ehe bestand (angelegt war) ist eine zeitliche Begrenzung und auch reduzierte Höhe möglich.
Leserforumvon pampersrocker | Familienrecht | 125 Antworten | 03.07.2010 13:29
Auch mit anteiliger Miete kann ich den Kindern die bei nur leben den Betrag in dieser Höhe nicht zur Verfügung stellen. ... Sollte es einen Verwendungsnachweis geben, würde richtigerweise das Kind in Luxus leben, aber nicht die Mutter.
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