34 Ergebnisse für „bgb kosten sonderbedarf unterhalt“

Leserforumvon Xaide | Familienrecht | 5 Antworten | 12.08.2002 22:59
Das Gleiche gilt für die Kosten des Sportvereins . ... Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. 2. ... Beachten Sie, dass der Anspruch auf Sonderbedarf spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden muss gemäß § 1613 Abs. 2 BGB.
Leserforumvon alphares | Familienrecht | 9 Antworten | 02.08.2008 12:59
Die Kosten einer Klassenfahrt stellen wegen ihrer Vorausehbarkeit keinen Sonderbedarf dar, da es dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, daß Kinder ab dem Erreichen eines gewissen Alters Klassenfahrten unternehmen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2000 - 6 UF 50/99LSK 2001, 200536 BGB § 1613 II Nr. 1 Unterhalt; Sonderbedarf; KlassenfahrtA/5 Die Kosten einer Klassenfahrt stellen wegen ihrer Vorhersehbarkeit grundsätzlich keinen Sonderbedarf i.S. von § 1613 II BGB dar und müssen daher aus der laufenden Unterhaltsrente beglichen werden. ... BGB § 1613 Unterhalt; Sonderbedarf; KlassenfahrtA/5 2. ... OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2002 - 8 WF 271/02LSK 2004, 021090 BGB § 1613 II Nr. 1 Unterhalt; Sonderbedarf; KlassenfahrtA/5 Bei den Kosten für eine Klassenfahrt handelt es sich um Sonderbedarf.
Leserforumvon Computermaus | Familienrecht | 37 Antworten | 21.09.2006 11:13
Ich muss mal meinen Ärger bzgl. des Urteils vom BHG zum Thema Sonderbedarf loswerden. Dort heißt es, dass sich die Väter (oder eben auch unterhaltszahlende Mütter) nur noch in ganz wenigen Ausnahmen an den Kosten für Sonderbedarf beteiligen müssen. ... Er hat allen Sonderbedarf ohne Murren und Urteile oder Beschlüße übernommen.
Leserforumvon blauregen33 | Familienrecht | 8 Antworten | 20.09.2004 10:07
Und dann wird noch auf Sonderbedarf geklagt. ... Übrigens: Die Rechtsprechung sagt, dass gerade Mangelfälle eher verpflichtet werden sollen, Sonderbedarf zu zahlen, als Väter, die mehr Unterhalt zahlen. Irgendwie auf der einen Seite logisch, da ja in dem erhöhten Unterhalt schon ein gewisser Sonderbedarf inbegriffen ist.
Leserforumvon Moskito01 | Familienrecht | 4 Antworten | 14.02.2006 17:01
Die Kindesmutter kann man über den (geschuldeten) Unterhalt hinaus nicht an solchen Kosten beteiligen. ... Der kann möglicherweise zusätzlich zum laufenden Unterhalt und zu entsprechenden Teilen eingefordert werden - und zwar spätestens innerhalb eines Jahres nach Entstehung (§ 1613 BGB). ... Am 14.2.2006 von KuschelbaerR Kindergarten, Tanzschule, Musikkurs - ganz klar Sachen, die nicht unter den Sonderbedarf fallen, sondern mit dem Unterhalt abgedeckt sind.
Leserforumvon AlexG | Familienrecht | 5 Antworten | 29.09.2003 07:29
Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. 2. ... Beachten Sie, dass der Anspruch auf Sonderbedarf spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden muss gemäß § 1613 Abs. 2 BGB. ... Diese argumentiert folgendermaßen: Die Kosten für eine Klassenfahrt sind wegen ihrer Vorhersehbarkeit grundsätzlich kein Sonderbedarf und müssen daher aus dem laufenden Unterhalt beglichen werden.
Leserforumvon Gazelle1000 | Familienrecht | 13 Antworten | 03.04.2014 10:43
Der Roller soll 700 und der Führerschein zwischen 1800 - 2400 Euro kosten! ... Unterhalt an die Mutter? ... Der Klage würde ich gelassen entgegensehen. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Joelfinn | Familienrecht | 13 Antworten | 26.02.2005 21:13
Kann die Mutter von mir verlangen die hälfte der Kosten zu übernehmen oder ist mein Unterhalt für so etwas da???? ... Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB. ... Als Verpflichteter sollte man vorsichtig sein mit sofortigen Zahlungen, sonst folgen nicht selten immer neue Ansprüche auf Sonderbedarf nach, die den Unterhalt kräftig erhöhen.
Leserforumvon Teasy1 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.01.2007 15:24
Auf § 1613 II BGB wird beim Familienunterhalt (§ 1360a III BGB), beim Trennungsunterhalt (§ 1361 IV 4 BGB), beim nachehelichen Unterhalt (§ 1585b BGB), beim Unterhalt der nichtehelichen Mutter bzw. des nichtehelichen Vaters (§ 1615l III 1, 4, IV BGB), beim Unterhalt zwischen getrennt lebenden Lebenspartnern (§ 12 II LPartG, § 1361 IV 4, 1360a III BGB) und beim nachpartnerschaftlichen Unterhalt (§ 16 II 2 LPartG, § 1585b BGB) verwiesen. Daraus folgt, dass Sonderbedarf neben dem laufenden Unterhalt bei allen Unterhaltsarten geschuldet ist, auch beim nachehelichen Unterhalt nach §§ 58, 59 EheG1 und beim Verwandtenunterhalt. 1 Sonderbedarf ist Teil des Lebensbedarfs im Sinne des § 1610 II BGB. ... Beim nachehelichen Unterhalt ist § 1581 BGB zu beachten.
Leserforumvon bernd1981 | Familienrecht | 3 Antworten | 19.02.2014 16:47
Hallo an alle, ich habe mal eine Frage zum Unterhalt. ... Bei "unvorhersehbaren" Kosten kann es sein, dass man zu einer zusätzlichen Sonderzahlung verpflichtet wird. ... Am 19.2.2014 von drkabo Es geht halt um das leidige Thema "Sonderbedarf".
Leserforumvon pepe le pew | Familienrecht | 5 Antworten | 17.05.2008 16:22
Viele Grüße Am 21.5.2008 von hh Alle Regelmäßigen Kosten werden durch den Unterhalt nach DDT abgedeckt. ... Nur Sonderbedarf muss über diesen Unterhalt hinaus geleistet werden. In § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB wird dieser Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf definiert.
Leserforumvon *jf* | Familienrecht | 9 Antworten | 31.07.2008 14:31
Am 31.7.2008 von MarkOh Unterhalt rückwirkend fordern ist schon mal nicht drin. ... Manche Gerichte sind der Auffassung, dass diese Kosten im laufenden Unterhalt bereits berücksichtigt sind, andere Gerichte sind der Meinung der KV müsste sich nur zu einem kleinen Teil beteiligen. ... Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zur Zahlung der Kosten des Sonderbedarfs bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem der Sonderbedarf entstanden ist, nicht nach dem Zeitpunkt, in dem er geltend gemacht wird.
Leserforumvon mikkian | Familienrecht | 10 Antworten | 05.03.2009 11:52
-) Unterhalt zu leisten??? ... Widrigenfalls kann der Anspruch für die Vergangenheit nicht mehr geltend gemacht werden, § 1613 BGB. ... Zum Mehrbedarf gehören auch die eventuell anfallenden Kosten für eine Privatschule (sofern sachlich wichtige Gründe vorliegen) oder für Nachhilfeunterricht, wenn dieser für einen längeren Zeitraum notwendig wird (ansonsten handelt es sich um Sonderbedarf).
Leserforumvon Keken | Familienrecht | 50 Antworten | 19.06.2004 13:38
Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. 3. ... Weitere Besonderheiten bei der Geltendmachung von Sonderbedarf: Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB. ... Deshalb meine ich, dass er sich an den Kosten, z.B.
Leserforumvon SuperAsti | Familienrecht | 4 Antworten | 29.05.2014 07:50
Aber dann erhöht sich der zu zahlende Unterhalt um den Krankenversicherungsbeitrag (146,78€ = Mindestbeitrag in der gesetzlichen KV, incl. ... Kosten auch zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden muss - allerdings nicht voll, sondern nur anteilig. Google mal nach "Sonderbedarf". ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon amrei15 | Familienrecht | 16 Antworten | 09.08.2010 18:17
Er zahlt mtl. 750 Euro Unterhalt. ... Das wäre dann kein Sonderbedarf. ... Bei uns werden nämlich die Kosten als Sonderbedarf gesehen und gequotelt.
Leserforumvon olaf k | Familienrecht | 34 Antworten | 23.06.2007 12:34
Der hat n bisschen im BGB geblättert und hin und her mit querverweisen... ... * Wenn der positiv ist wird Unterhalt von dir verlangt !! ... Der §1613 BGB ist da doch etwas schwammig und schwer zu verstehen und die Frage ist was bei unwissenheit gilt...
Leserforumvon Conny64 | Familienrecht | 22 Antworten | 12.08.2010 22:27
An wen zahlst du Unterhalt? ... Die Hälfte der Kosten sind von dir zu übernehmen. ... Bitte auch hier die anteiligen Kosten von 30 Euro auf mein Konto zu überweisen."
Leserforumvon fb340415-96 | Familienrecht | 20 Antworten | 22.05.2012 22:47
quote:Natürlich kann man gezahltes Geld anrechnen lassen Schaut man dazu in den § 1614 (2) BGB siehts schon anders aus. ... Bei dem, was Kinder so monatlich kosten, empfinde ich dann den Hinweis auf diesen Betrag als lächerlich. ... dann hättest du dich aber wegen Sonderbedarf daran finanziell beteiligen müssen.
Leserforumvon eric81 | Familienrecht | 14 Antworten | 11.08.2017 13:33
Es gibt die Zauberworte Mehrbedarf und Sonderbedarf. ... Die auf jeden Elternteil entfallenden Anteile bzw. tatsächlich gezahlten Beträge sind als Kindesunterhalt vom Einkommen vorweg abzuziehen. 12.4 Zusatzbedarf Bei Zusatzbedarf (Verfahrenskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. ... Aufl., § 2 Rn 317; NK-BGB/Kath-Zurhorst, 2.
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