333 Ergebnisse für „besuchsrecht jugendamt“

Leserforumvon BR60431 | Familienrecht | 3 Antworten | 10.09.2010 13:00
Sie gewährt mir zwar ein Besuchsrecht, aber möchte nicht dass ich mein 3 Monate altes Kind übers Wochenende mit zu mir nehme. ... Ich würde Dir raten beim Jugendamt einen Termin für ein Beratungsgespräch zu machen. Du und vor allem auch das Kind haben ein Recht auf Umgang, das wird Dir beim Jugendamt bestätigt.
Leserforumvon burentner | Familienrecht | 5 Antworten | 19.07.2007 12:15
Sprich doch mit dem Jugendamt, welche Möglichkeiten es gibt, dass du die Kinder bekommst (dann hättest du sowohl das Kindergeld wie auch den Unterhaltsvorschuss). ... Die Kostenfalle beim jetzigem Besuchsrecht sind trotzdem da.
Leserforumvon Stefan175 | Familienrecht | 19 Antworten | 05.08.2004 13:49
aber wenn sie meinen zum Jugendamt gehen bringt nicht viel weil diese Ämter ehr mütterämter sind wo sollte ich mich denn schlau machen?? ... Am 9.8.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 10.8.2004 von Stefan175 spielt es beim Besuchsrecht eine Rolle was man Beruflich macht sprich ob man azubi ist arbeitslos usw oder spielt das gar keine Rolle wenn es zum Gericht kommt Am 10.8.2004 von guest123-16 > spielt es beim Besuchsrecht eine Rolle was man Beruflich macht Nur wenn Sie Mafiaboss, Drogendealer, Zuhälter, Menschenhändler oder ähnliches sind könnte es zu Problemen kommen. ... Versuche es ersteinmal mit einem Gespräch beim Jugendamt, bzw. einer Familienmediation.
Leserforumvon olaf77 | Familienrecht | 8 Antworten | 05.06.2008 20:12
Mein Problem ist eigentlicht die Regelung mit dem Besuchsrecht. ... Soll ich das Jugendamt einschalten, sie hat das alleinige Sorgerecht. ... Jugendamt einschalten!
Leserforumvon Wesermann | Familienrecht | 2 Antworten | 10.08.2005 13:45
Seit sehr langer Zeit verweigert sie mir das Besuchsrecht, aber zahlen soll cih schön weiterhin, was ich aber auch mache. ... Kann ich den Unterhalt auch kürzen oder sogar ganz einbehalten, wenn Sie mir weiterhin das Besuchsrecht verweigert? Das Jugendamt schickt mich jedenfalls von einer Person zur nächsten und keiner will mir helfen.
Leserforumvon xMarkusx | Familienrecht | 6 Antworten | 30.11.2010 13:05
Hallo zusammen Habe mal ne Frage zum Besuchsrecht über die Feiertage: Ich habe selber habe kein Sorgerecht und möchte meinen kleinen (3 Jahre alt) an Weihnachten nen nachmittag bei mir haben. ... Zwischendrin gibts noch das Jugendamt, irgendwo in dem System. ... Erst danach darf er das Kind unkontrolliert sehen margit ----------------- "" Am 30.11.2010 von charlykessia Also, margitk hat dir die lange Version geschildert. ;-) Aber da dein Kind 3 Jahre alt ist, wirst du garantiert schon den Kontakt zum Jugendamt haben.
Leserforumvon schnucki789 | Familienrecht | 1 Antwort | 09.10.2010 21:54
ich habe mich darauf hin beim Jugendamt gemeldet, weil meine damalige Partnerin das alleinige Sorgerecht hat, (sie hat mir den Antrag auf Mitsorgerecht vorenthalten) Ich vermisse meine Kinder sehr und käpfe immer um ein Besuchsrecht jedoch zeigte sich das Jugendamt in der Vergangenheit sehr unkooperativ.
Leserforumvon 01_Lars | Familienrecht | 16 Antworten | 04.08.2004 22:03
Gibt es irgendwo eine feste Regelung von Besuchsrecht? ... Mach mal einen Termin beim Jugendamt. ... Aber irgendwie scheint meine Ex-Frau Besuchsrecht mit Besuchs"zwang" zu verwechseln, und es gibt keine Richtlinien.
Leserforumvon waeschi | Familienrecht | 9 Antworten | 20.05.2009 22:07
für eine klage aufs besuchsrecht habe ich leider kein geld. über möglichst viele antworten würde ich mich sehr freuen. gruß waeschi Am 20.5.2009 von guest123-2345 --- editiert vom Admin Am 21.5.2009 von nero070 Hallo waeschi, Zitat:für eine klage aufs besuchsrecht habe ich leider kein geld. ... LG Nero Am 21.5.2009 von guest123-2345 --- editiert vom Admin Am 21.5.2009 von guest-12324.05.2009 23:16:53 Wegen dem Besuchsrecht oder Umgangsrecht kannst du auch zum Jugendamt gehen, die könne wohl auch helfen. ... Das Jugendamt kann beratend tätig sein, das wars dann aber auch.
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 31 Antworten | 29.03.2006 12:37
Mein Anwalt + das konsultierte Jugendamt sehen kein Problem bei dem Umzug, das regelmäßig ausgeübte Besuchsrecht bleibt ja bestehen. ... @Sein Anwalt sieht das anders: Zitat Jugendamt, welches wir sofort konsultiert haben : " Ach die Frau xxx... ... Am 30.3.2006 von blauregen33 hier das urtei: MUTTER MUß KIND BEI VATER ABHOLEN zieht eine sorgeberechtigte mutter nach der scheidung in eine weit entfernte stadt um,kann sie das viel geld kosten. wenn nämlich der vater aus finanziellen gründen sein kind nur noch in den ferien oder an den feiertagen sehen kann,muß die mutter es immer auf eigene kosten von ihrem ex mann abholen(oberlandesgericht dresden,az.20uf896/04) vg Am 30.3.2006 von woth @blauregen Aber wie es wohl aus bei nicht-ehelichen Kindern und ohne finanzielle probleme des besuchsrecht-inhabers!?
Leserforumvon isy81 | Familienrecht | 3 Antworten | 27.06.2005 21:07
Frage Kann er das Besuchsrecht einfach so durch setzten?? Beim Jugendamt ware wir schon. ... Sprecht mit dem Jugendamt , und nix erzwingen ..das schadet den Jungen und das Verhältnis zum Vater !!!
Leserforumvon Yvonne3577 | Familienrecht | 6 Antworten | 21.06.2004 08:57
laut grichtsentscheid soll meine tochter rückgeführt werden in absehbarer zeit, ich habe besuchsrecht bis heute habe ich sie nicht gesehen! bin zu dem zeitpunkt von neuem lebensgefähten schwanger, halte dem stress nicht stand - hatte schon fehlgeburt nach entbindung 01 erhalte ich post vom jugendamt kindesvater hat zur adoption eingewilligt schreibe zurück was soll das will endlich mein kind sehen und zurück gebe sie niemals her jugendamt kontert telefonisch das ich übergangen werde und nichts mehr machen kann ziehe in andere stadt 2002, habe zweite fehlgeburt, komme zurück 2002 entbinde 03 im mai meinen sohn einen monat später steht das jugendamt vor der tür, sagt nicht was es will da lebensgefährte anwesend wollen mich anschreiben nichts passiert ich schreibe hin warum sie mich so qüälen man hat mir doch schon gegen meinen willen mein kind genommen und sie adoptiert keine reaktion nun am 17.06.04 habe ich einen zettel im briefkasten soll mich dringend beim jugendamt melden denke meine tochter ist schwer krank oder sonst was pustekuchen! ... ich komme aus dortmund ich weiß nicht weiter ich brauche dringend hilfe ich muss schneller als das jugendamt mit dem antrag für die adoption sein man was soll ich nur tun?
Leserforumvon guest-12327.01.2012 17:46:43 | Familienrecht | 0 Antworten | 19.06.2006 16:05
Es ging sogar soweit, dass ich zum Jugendamt ging und nur einmal Fragen wollte, wie das großzügige Besuchsrecht definiert ist.
Leserforumvon schnecke06 | Familienrecht | 3 Antworten | 12.05.2010 12:55
Mein Schwiegersohn kämpft seit Jahren um das Besuchsrecht für seinen Sohn. ... Daraufhin beantragte er das Besuchsrecht. ... Der Mann meiner Tochter hat jetzt schon schriftlich erklärt, dass mein Ex-Schwiegersohn seinen Sohn nicht mehr zu Gesicht bekommt, sobald das betreute Besuchsrecht beim Jugendamt vorüber ist.
Leserforumvon guest-12310.07.2011 21:54:03 | Familienrecht | 28 Antworten | 10.07.2011 17:07
da hast du was falsches verstanden ich hab doch da nichts dagegen nur wollte ich wissen wie oft er sie sehen darf... es geht hier doch nicht um mich, wir haben dass so gesagt wegen einmal wöchentlich und laut jugendamt ist das besuchsrecht einmal wöchentlich oder alle 2 wochen das wochenende.. es geht nicht darum sondern wir haben es ja abgemacht einmal in der woche das geht nicht alleine von mir...noch bin ich bereit mit ihm zu verhandeln... weil ich langsam die schnauze voll habe dass er kommt und geht wie er will.. ist ja nicht das erste mal wo er gekommen und dann gegangen ist und sich erst wieder nach einen monat gemeldet hatte.. und sowas kann ja auch nicht sein ----------------- "" Am 10.7.2011 von guest-12310.07.2011 21:54:03 So noch einmal..... ... Auch wenn das Jugendamt oder ein Gericht Besuchszeiten/Umganszeiten beschliesst, du dem Vater aber mehr Besuch oder Umgang erlaubst geht das trotzdem, Ein Beschluss heisst nicht automatisch, dass dem Vater mehr Besuch oder Umgang verboten ist, wenn dieser von dir ermöglicht würde. ... so ein schwachsinn er kann auch die kleine wo anderst abholen ist egal wo.. beim anderen gehts doch auch, dass er das kind mit dem jugendamt sieht weil ich ihn nicht sehen will und kann. so kann es bei dem anderen vater auch mom ge
Leserforumvon Sandy1703 | Familienrecht | 22 Antworten | 05.04.2010 22:50
Ich möchte eine klare Vereinbarung und ein regelmäßiges Besuchsrecht einführen. ... Vom Jugendamt erhoffe ich mir, eine klare Besuchsregelung, an die wir uns dann alle zu halten haben. ... Deshalb meine Fragen: Kann ich vor Gericht (oder Jugendamt) ein regelmäßiges Besuchsrecht durch bringen?
Leserforumvon Belialsama | Familienrecht | 2 Antworten | 02.11.2008 08:14
Das Besuchsrecht war bislang unter den Expartnern locker gehandhabt, es gab keine wirklich festen Tage, mein Freund arbeitet an der Uni, seine Arbeitszeiten sind sehr unterschiedlich, sodass er selten (bis aufs Wochenende) feste Zusagen machen kann.Er hat die Vaterschaft anerkannt, hat es bedauerlicherweise nach der Geburt versäumt das gemeinsame Sorgerecht mit seiner Ex auszuhandeln. ... Sie will sein Besuchsrecht auf die angeblichen zwei Stunden alle zwei Wochen einschränken, da die ungeregelte Situation dem Kind schade. ... Der erste Weg des KV sollte zum Jugendamt führen (denn bei einem eventuell notwendigen Gang zum Familiengericht würde das ohnehin gehört werden) und dort um Vermittlung und Unterstützung bei der Einrichtung einer den aktuellen Umgangsgepflogenheiten möglichst nahe kommenden festen Regelung ersuchen.
Leserforumvon guest-12310.01.2009 13:38:35 | Familienrecht | 17 Antworten | 13.03.2008 08:49
Meine frage ist nun darf er so ohne weiteres so weit wegziehen ,und die Kinder nicht mehr sieht ,denn bei Gericht im nov 07 wurde das 14 tägige besuchsrecht festgelegt. vielen Dank schonmal im vorraus für Eure Hilfe LG Klikla Am 13.3.2008 von guest123-1682 Hallo Klikla, ...darf er. ... LG Klikla Am 4.4.2008 von guest-12310.01.2009 13:38:35 Hallo ich bins nochmal, stand der Dinge ist im Moment das er die Kinder doch nicht in den Ferien nimmt..so wie ich es schon vorhergesagt habe.... ausserdem bekomme ich im Mai und juni keinen unterhalt weil er da kein einkommen hat... er bekommt auch kein arbeitslosengeld da er selbst gekündigt hat und die vom jugendamt haben angeblich zu ihm gesagt das ich auch mal 1 oder 2 monate ohne den KU leben könnte...hallo...wie soll das denn gehen?
Leserforumvon ansali | Familienrecht | 12 Antworten | 15.12.2005 19:40
Ich habe das Besuchsrecht/Umgangsrecht für meine zwei Kinder. ... das jugendamt hat bei uns aufgegeben, weil mein ex-mann uneinsichtig ist. also ich bin hier nicht diejenige die uneinsichtig oder sonst etwas ist!!!
Leserforumvon sessner | Familienrecht | 0 Antworten | 11.02.2007 16:11
Nun ist es schon 1,5 Jahre her das ich meine Tochter nicht mehr in Obhut habe, angefangen hat es mit einen riesen Streit der so ausartete, dass sich der Mann im Hort über mich beschwerte von dort auf das Jugendamt geschickt wurde und dorten hat er mich angegeben als Kindesmisshandlerin, es wurde untersucht nichts festgestellt als er nichts erreicht hatte hat er den Eheschutz eingegeben mich mit dem Anwalt vor dem Familiengericht zusammen mit Hilfe des Hortes als Erziehungsunfähig hingestellt und mit Hilfe seiner Schwester und deren Lebenspartnerin der psychischen Auffälligkeit bezichtigt vor Gericht, die Verleumdungen des Hortes und seiner ganzen Familie führten zum Obhutsentzug wobei meine Tochter jetzt ganztags im Hort ist und von seiner Schwester abgeholt wird, der Mann ist methadonkrank arbeitet und überlässt fast ausschliesslich meine Tochter seiner Schwester das Kind, welche einen Stock oberhalb von ihm wohnt, weil er alleine nicht das Kind betreuen kann, das Jugendamt weiss dies und findet es ganz normal das meine Tochter von seiner Schwester betreut wird, es ginge ihr ja gut. ... Ich sehe meine Tochter jede Woche nur 1,5 Stunden und das Jugendamt weitet das Besuchsrecht nicht aus. Da ich im Moment keine Arbeit habe wollen die Psychiater mir keine Erziehungsfähigkeit bestätigen ich verstehe dies alles nicht, in 3 Wochen ist wieder eine Gerichtsverhandlung indem der Unterhalt erneut berechnet werden muss und das Besuchsrecht hoffentlich ausgeweitet wird, wobei ich noch lange nicht meine Tochter wieder habe... ein Drama ohne Ende zumal meine Mutter mir weder Beistand leistet noch in dieser Sache behilflich ist, sie meint es geschieht mir recht, da ich noch keine Stellung habe, sei ich ja nicht fähig die Tochter zu ernähren.
123·5·10·15·17