40 Ergebnisse für „berechnet euro haus rente“

Leserforumvon dreamland | Familienrecht | 44 Antworten | 14.06.2005 22:55
Meine Frage nun, wie berechnet sich nun der Unterhalt für alle? ... Wir wohnen in meinem eigenen Haus worauf ich noch einen Kredit von 1200,- habe. ... Verbrauchsunabhängige Kosten für das Haus betragen ca. 120,-.
Leserforumvon Shadow315 | Familienrecht | 5 Antworten | 30.07.2011 09:56
Er selbst hat eine stattliche Rente von rund 3200 Euro. ... Er selbst hat eine stattliche Rente von rund 3200 Euro. ... Wonach wird dieser berechnet?
Leserforumvon RentnerScheidung | Familienrecht | 0 Antworten | 07.01.2005 18:09
Wir sind beide Rentner und ich beziehe eine Rente von 400 Euro. Mein Mann erhaelt eine Rente von 1.800 Euro. ... Wie berechnet sich mein Unterhalt?
Leserforumvon Altes Haus | Familienrecht | 45 Antworten | 27.01.2011 09:12
Dann würde mir die hälftige Pension einschließlich meiner Rente ausreichen. ... Euer altes haus ----------------- "" Am 27.1.2011 von Altes Haus Ich vergaß noch etwas: seit 10 Jahren (geschätzt) geht auch noch die Rente des Schwiegervaters auf das Konto meines Mannes. ... Der Junge wird bei mir bleiben, der Unterhalt wird berechnet werden nach seinem und meinem Einkommen.
Leserforumvon diotima | Familienrecht | 1 Antwort | 10.11.2005 11:33
Mein Mann verdient netto 3500 Euro,ich 1800 Euro. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet und wieviel würde ich auf mein Rentenkonto angerechnet bekommen.Da ich 8 Jahr älter bin als mein Mann werde ich früher in Rente gehen als er.Bekomme ich diesen Anteil dann gleich oder erst wenn er in Rente geht? Dann noch eine Frage: Ich habe dieses Jahr das Haus meiner Mutter als Geschenk übernommen(in Österreich)das nun auf meinen Namen ins Grundbuch eingetragen ist.Hat mein Noch Ehemann die Möglichkeit da einen Anspruch anzumelden?
Leserforumvon wahlfisch | Familienrecht | 14 Antworten | 26.08.2012 12:33
.- Euro in Aussicht gestellt. Das ist erheblich mehr als vor der Scheidung berechnet wurde. ... Es dürften ca. 100.000.- Euro sein.
Leserforumvon oldhopkins | Familienrecht | 42 Antworten | 08.02.2013 14:34
Der Wert der Immobilie beträgt also 260.000 Euro. ... Dein Einkommen kennen wir jetzt, das sind rund 1.278 Euro p.m. ... Jetzt bekomme ich BU Rente von 1278€ und sie verdient 1200€ auch nach der Trennung wird sie diese weiter bekommen.
Leserforumvon brumsumsse | Familienrecht | 13 Antworten | 16.05.2010 13:19
Wie wird der Unterhalt berechnet? ... Nur noch eines: der Selbstbehalt gegenüber eines priviliegert unterhaltsberechtigen Kindes liegt bei 770 Euro ohne Erwerbstätigkeit und 900 Euro (plus ca. 5% Werbungskosten) bei Erwerbstätigkeit. ... Also Die KM hat ja das Haus mit den zwei Wohnungen und die Rente!
Leserforumvon fb502588-20 | Familienrecht | 15 Antworten | 31.10.2018 23:21
Rente ca 1400 euro. ... Meine rente wird 1000 euro werden evzl 1200. ... Immerhin wird die rente auch so berechnet oder was steht im jährlichen rentenbescheid?
Leserforumvon speedymaster2007 | Familienrecht | 19 Antworten | 26.03.2008 20:18
Am 26.3.2008 von guest123-1682 Hallo, KU wird nach deinem Einkommen berechnet. ... Mir stehen ja 900,00 Euro Selbstbehalt zu. ... Neben der Rente für die alte Generation und der eigenen versteht sich......
Leserforumvon fb367463-2 | Familienrecht | 25 Antworten | 04.09.2014 18:27
Ich habe eine EM-Rente von 1000 Euro, daher würde mir das nicht leicht fallen. ... Insofern beträgt die Erhöhung in der Tat 28,61 bzw. 26,39 Euro (West/Ost) pro Kind. ... Dieser ist ( leider ) 2011 bei mir eingetreten ( volle EM-Rente ), daher wird mir nun mitgeteilt, dass ich von den während der Ehe erarbeiteten 13.000 Euro die Hälfte abgeben muss.
Leserforumvon opc555 | Familienrecht | 11 Antworten | 12.09.2021 09:29
Hinzukommen wird, dass meine Rente mach alg1 bei 700 Euro liegen wird. ... Die habens doch selbst berechnet und ich habe danach bezahlt. ... Von Rente oder EM-Rente brauchst du jetzt nicht auch noch anfangen.
Leserforumvon Petra0508 | Familienrecht | 22 Antworten | 09.11.2006 10:37
Wenn dein Verdienst so niedrig ist wird für den Untehalt deines Sohnes weiter das fiktive Einkommen berechnet... ... Mein Haus habe ich übrigens nicht an meinen Freund verkauft. ... Und Rente?
Leserforumvon i.m. | Familienrecht | 11 Antworten | 05.10.2004 04:57
Monatlich zahle ich von meiner Rente zusammen nach Einkommensgruppe 4 614 Euro Kindesunterhalt und dieser Betrag wird sich demnächst noch einmal erhöhen, da mein mittlerer Sohn volljährig wird. ... Sie hat einen 400-Euro-Job, lebt in einem halben Haus mit rund 140m², wobei der Unterhalt, den ich zahle, komplett in die Miete gesteckt wird und jammert herum, daß sie finanziell nicht klarkommt. ... Leider schreibst du nicht, wieviel Rente du genau bekommst.
Leserforumvon frank2 | Familienrecht | 193 Antworten | 15.10.2004 08:06
Die Kinder wohnen nicht mehr bei der Mutter, ich zahle jetzt jedem auf sein Konto 300 Euro, so wurde es von meinem Anwalt ausgehandelt. ... Es sind zusammen 600 Euro, jedes Kind erhält 100 Euro und die Kindsmutter 400 Euro.
Leserforumvon marietheres | Familienrecht | 21 Antworten | 30.06.2011 18:42
Also 5% berufsbedingte Belastungen, Riester rente usw. ... Wenn ja, würde zu dem Einkommen noch ein wohnwerter Vorteil berechnet werden. ... Ich stelle mir vor, jemand erbt 200.000 Euro.
Leserforumvon guest-12313.12.2012 14:18:38 | Familienrecht | 124 Antworten | 19.10.2007 01:26
(beide wohnten all die jahre mit im haus) nach diesen jahren war ich nervlich so am ende, dass ich mich trennte um in einer eigenen kleinen wohnung zur ruhe zu kommen. mein mann bezitzt ein mehrfamilienhaus (was zwar in der schon bestehenden partnerschaft - jedoch 2 jahre vor eheschließung angeschafft wurde) hinzu kommen gewerblich vermietete grundstücke am haus, bargeld/sparbücher im 5 stelligen bereich, oldtimer, sowie geerbte grundstücke der verstorbenen mutter. ich lebe auf grund einer krebserkrankung von 740 euro erwerbsunfähigkeitsrente. mein mann arbeitet bei der stadt und verdient 1700 netto (plus miteinnahmen) vor der eheschließung damals, unterschrieb ich einen ehevertrag, in dem ich auf alles verzichtete ALLES - auch unterhalt im härtefall. der notar, der diesen vertrag aufsetzte, wies meinen mann damals schon darauf hin, dass dieser vertrag sehr wahrscheinlich sittenwidrig ist. ich wollte diesen vertrag zum damaligen zeitpunkt aber unbedingt unterschreiben, da es mir wichtig war, meinem mann zu beweisen, dass ich keinerlei finanzielles interesse an ihm habe. dumm ich weiss.. mein mann und ich führten eine gute ehe, durch die beiden pflegefälle im haus jedoch, waren wir beide so eingespannt, dass ein gemeinsames eheleben praktisch unmöglich war. nach dem tod der mutter hoffte ich nach 10 jahren auf ein gemeinsames leben, was wiederum unmöglich war, da wir noch immer für den psychisch kranken bruder meines mannes sorgen mussten. (mein mann hat das weiterhin einfach erwartet - diskussion zwecklos) so strich ich irgendwann die segel.. versuchte aber die ehe in eine freundschaft zu retten, was mir - dank meiner ausdauer - auch gut gelang. jetzt nach einem jahr - mein mann hat eine neue partnerin, die er heiraten möchte - drängt er auf scheidung. unser 12 jähriges wirklich gutes verhältnis endete heute bei einer - von mir angestrebten - aussprache. er habe einen termin bei einer anwältin für nächste woche. er wisse, dass der ehevertrag sittenwidrig sei, bat mich um eine einvernehmliche scheidung. ich solle nächste woche unterschreiben, dass ich keinerlei ansprüche an ihn hätte. mein mann gab mir - auf mein drängen - vor einem jahr 1600 euro (makler/kaution/erste mietzahlung) sowie 1200 euro um mir das nötigste für einen neustart (einrichtung) zu kaufen. er besucht mich regelmäßig und sieht auch, dass ich immer noch in einer halb leeren wohnung wohne (mit 740 euro rente kann man schließlich keine sprünge machen) ich habe ein jahr nichts gesagt, in der hoffnung, er würde irgendwann von allein auf die idee kommen, mir noch eine kleine finanzielle zuwendung zukommen zu lassen. nun allerdings möchte er die scheidung so schnell wie möglich bzw. meine unterschrift, dass keine weiteren ansprüche bestehen. ich werde dem zustimmen, einfach um endlich ruhe zu haben denn mittlerweile beginnt die sache anstrengend bzw problematisch zu werden, da die neue partnerin drängt und mein mann diesen 'druck' sehr massiv an mich weiter gibt. nun meine fragen: ich könnte mir angeblich irgendwelche rentenanteile auszahlen lassen. so viel ich weiss, bekommt man die aber erst wenn der ehemann in rente geht. wie sich das verhält wenn ein ehepartner bereits rente bezieht weiss ich nicht. dazu konnte ich auch nichts finden. kann mir jemand sagen, ob ich mich auf diese aussage verlassen kann? ... " Am 19.10.2007 von guest123-1682 Hallo tisuna, ich schließe mich meinen Vorrednern an: Lass die Sache überprüfen. quote:ch könnte mir angeblich irgendwelche rentenanteile auszahlen lassen. so viel ich weiss, bekommt man die aber erst wenn der ehemann in rente geht.
Leserforumvon uwe3/61 | Familienrecht | 33 Antworten | 28.01.2009 08:12
ich wollte den alten beitrag nicht wieder hochholen, aber zur info ich hatte aufgrund veränderter daten und situation ohne anwalt eine abänderungsklage gegen den gerichtlichen vergleich zum vor- und nachehelichen unterhalt erhoben. hierzu war nicht klar, ob ich das überhaupt könne und ob das gericht dies akzeptiert. gestern kam die antwort, dass das gericht grundsätzlich bereit ist dies zu akzeptieren. ich benötige keinen anwalt aber in meiner klage/antrag sind formfehler. deshalb verweist mich das gericht auf die Rechtsantragsstelle beim amtsgericht, wo mir geholfen wird dies richtig zu machen. dort wird auch die grundaussage getroffen, ob ich prozesskostenhilfe bekomme oder nicht. also wenn ihr eine solche situtation habt, versucht es einfach. ich denke, dass dies der erst schritt ist damit durch zukommen. also braucht man wohl nicht unbedingt einen anwalt hierfür. leider kann mir d.romedar ncihts dazu sagen, weil sie von irgendjemanden wohl gekickt wurde. bei allen diskrepanzen die auch ich mit diesem user hatte, hatten sich die streitigkeiten immer auf einer emotionalen aber doch konstruktiven basis befunden und ich finde es unmöglich einen letztlich so kompetenten user aus dem forum zu entfernen. jetzt fehlt wahnsinnig viel fachkompetenz. weiterhin kam ein schreiben der anwältin meiner ex. ein punkt meiner klage ist ja die eigentumswohnung, die im rahmen des vergleichs meiner ex zugesprochen wurde. die grundbuchrechtliche übertragung und damit die haftungsentlassung aus dem darlehn (die wohnung trägt sich durch einnahmen selbst) hatte sie entgegen des vergleichs nicht umgesetzt. jetzt wurde mir ja eine hohe lohnpfändung reingehauen, da sie die tilgung und zinsennicht zahlt. trotz der pfändungsfreibeträge die ich dem arbeitgeber dokumentieren konnte gehen mir erneut 200 euro netto weg. deshalb hatte ich der ex mitgeteilt, dass ich wenigstens diesen betrag jetzt mit ihrem unterhalt verrechne. ihre anwältin teilt jetzt mit dass sie, wie schon bei den ausstehenden unterhaltsleistungen für die kinder auch in diesem fall einer aufrechnung nicht zustimmt und ein aufrechungsverbot besteht. hat jemand einen rat? ... Am 28.1.2009 von uwe3/61 vielen dank für die worte habe heute nix geasrbeitet nur geschrieben und ganz lange mir dem jugendamt telefoniert also wenn das stimmt, was man mir gesagt hat, dann läuft in unserem land vieles schief. meine ex hat den für mich mit der kinderbetreung und der ca 50 wochenstunden arbeit begründeten erhöhten selbstbehalt mittels ihrer anwältin auch beantragt und fundiert mit gleichbehandlungsgrundsatz begründet. eine erhöhte erwerbsobliegenheit lehnt sie ba wegen einer krankheit und weil ich im nachehleichen beschluss (gegen den ich klage) diesem zugestimmt habe (ich bin halt ein naiver i..diot) die einbeziehung ihres lebensgefährten (nach BGH Urteil von mir richtig begründet) hat sie unter vorlag von unterlagen abgelehnt..und jetzt haltet euch fest..dieser neue lebensgefährte ist ebenfalls krank und lebt von alg2. dort wird ihr einkommen (also mein unterhalt) angerechnet, deshalb bekommt er weniger ausgezahlt und damit fällt die bewertung seines einkommens gänzlich raus also die kinder bekommen nichts weil die berechungsgrundlage alg dazu führt, dass sie einen erhöhten selbstbehalt behalten darf. es handelt sich dabei nur um wenige euro, aber das spielt erst mal keine rolle..sie hat netto übrigens 1.200 euro...incl. meines unterhalts... praktisch wird die versorgung dieses freundes über die der kindere gestellt und das nur weil ich arbeiten gehe und ein gutes gehalt beziehe...ohne liquidität zu haben..normalerweis müsste ich kündigen und privat insolvenz beantragen ich habe morgen termin bei gericht und dort werde ich in abstimmung mit dem gericht die weiterne schritte vor nehmen. sie wird damit nicht durch kommen. letztlich wird sie sich selbst schaden, da bin ich sicher uwe Am 28.1.2009 von guest-12317.02.2011 16:55:55 --- editiert vom Admin Am 28.1.2009 von uwe3/61 du hast recht camper...das liquiditätstechnisch beste für mich und die kinder wäre zu kündigen ... kaum zu glauben oder Am 28.1.2009 von ARTiger Hallo Uwe, ich halte die Argumente der Gegenseite für nicht haltbar. ... " es gilt der angemessene unterhlat von 1.100 euro.. nach § 16
Leserforumvon andre00 | Familienrecht | 43 Antworten | 12.12.2003 07:45
.- Euro Netto. Mir bleibt ein Selbstbehalt von ca. 860.- Euro. ... Weiterhin weigert sie sich unser gemeinsames Konto, das 5000.- Euro im Minus steht mit auszugleichen.
Leserforumvon Silvia1001 | Familienrecht | 25 Antworten | 12.01.2009 10:12
Seine Frau bekommt ein kleines Krankengeld (oder Rente) von ca. 450 Euro. ... Auch ist für das Haus ein Kredit aufgenommen worden, wo nochmals 900 Euro im Monat bezahlt werden müssen. ... Danach berechnet sich der Kindesunterhalt.
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