15 Ergebnisse für „bedarf ehegatte einkommen haus“

Leserforumvon saerdnA | Familienrecht | 12 Antworten | 17.01.2006 15:51
Sie wohnt in dem Haus, das mir gemeinsam mit ihr gehört. ... Bei Bedarf wohin ??? ... Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur Scheidung in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt. d.h.
Leserforumvon ya275667-36 | Familienrecht | 16 Antworten | 27.01.2011 15:09
Ich habe kein eigenes Einkommen. ... Der verdienende Ehegatte hat dem haushaltsführenden Ehegatten das Wirtschafts- und Haushaltsgeld monatlich im Voraus zur Verfügung zu stellen, ohne daß es einer besonderen Aufforderung hierfür bedarf. ... B. ein Außer-Haus-Kaffeetrinken oder Essen gehen dazu gehört, finde ich es zu wenig.
Leserforumvon Maus03 | Familienrecht | 15 Antworten | 04.10.2004 12:58
Wie hoch ist sein Einkommen, Dein Einkommen, die Kreditbelastungen für das Haus, welche Höhe wurde bisher an Dich gezahlt/vereinbart? ... Wie hoch ist dein Einkommen und wie hoch ist seines? ... Der Kindesunterhalt wird vorher vom Einkommen abgezogen.
Leserforumvon herzblatt | Familienrecht | 41 Antworten | 23.08.2013 11:55
Oder wird gar ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt? ... Kann man dieses fiktives Einkommen ab sofort zugrunde legen? ... Das ABR gilt grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, dazu bedarf es keines FamGer.
Leserforumvon Anny | Familienrecht | 5 Antworten | 10.09.2003 20:55
Für die Schulden des einen haftet der andere Ehegatte grundsätzlich nicht! ... In einem Ehevertrag kann der Güterstand individuell nach Bedarf geändert werden. ... Der zu zahlende Unterhalt richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter des Unterhaltsberechtigten.
Leserforumvon stern30 | Familienrecht | 58 Antworten | 03.09.2008 10:59
Ansonsten ist das Gesetz d e h n b a r und kann je nach Bedarf augeschlachtet werden bis zum geht nicht mehr. ... ----------------- " Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. " Am 3.9.2008 von mikkian Stern, dein Mann war 10 Jahre mit der Dame verheiratet. ... Der Ehegatte findet keine Arbeit.
Leserforumvon Paul0309 | Familienrecht | 9 Antworten | 03.09.2008 14:20
----------------- " Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. " Am 3.9.2008 von Paul0309 Natürlich, sorry Hier die Leitlinie 6.2 Das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft kann unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalles – bei Leistungsfähigkeit des Partners - die Bedürftigkeit mindern bzw. die Leistungsfähigkeit steigern. ... Am 3.9.2008 von ARTiger Hallo Paul0309, ich verstehe den Text wie folgt: Wenn du mit neuer Partnerin zusammen lebst und dein eigenes Einkommen nicht ausreicht, den Bedarf der/des Unterhaltsberechtigten zu decken, kann dein Selbstbehalt gekürzt werden, wenn die zusammengezählten Einkünfte deiner Partnerin und dir ausreichen, um diese Leitlinie anzuwenden. ... Der Unterhaltsschuldner, der geltend macht, er könne den Bedarf seines minderjährigen Kindes ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs nicht leisten, hat daher die Voraussetzungen einer begründeten Beschränkung substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (ständige Rspr.: BGH, FamRZ 1998, 357; BVerfG, FamRZ 1992, 797; FamRZ1985, 143).
Leserforumvon rafoy | Familienrecht | 17 Antworten | 01.11.2005 12:50
Der Gegenstandswert einer Scheidung ist das gemeinsame monatliche Einkommen mal 3. ... Wir haben auch keine Kinder, auch keinen Ehevertrag, dafür aber ein gemeinsames Haus. ... Erstens bedarf das was im BGB steht der Interpretation.
Leserforumvon jimmi34 | Familienrecht | 17 Antworten | 10.11.2004 17:10
Hier muss heute im Mangelfall das Einkommen zwischen allen Kindern (aus erster und zweiter Ehe) und beiden Ehegatten aufgeteilt werden, wobei der erste Ehegatte gegenüber dem zweiten privilegiert ist. ... Dieses Vertrauen bedarf auch nach der Scheidung, wenn die Kinder aus dem Haus sind, eines besonderen Schutzes. ... Falls dann noch Einkommen zur Verfügung steht, müssen erste und zweite Ehefrau sich das Geld teilen.
Luxus für die Ex 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon ariane99 | Familienrecht | 10 Antworten | 28.09.2007 15:02
Aber es bedarf doch noch einiger Infos. 1. ... Alter und Gesundheit der Ex Gruß Justice Am 28.9.2007 von armesocke quote:§ 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. (2) Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt (§ 1578) nicht aus, kann er, soweit er nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen. (3) Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber entfallen sind. (4) Der geschiedene Ehegatte kann auch dann Unterhalt verlangen, wenn die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit wegfallen, weil es ihm trotz seiner Bemühungen nicht gelungen war, den Unterhalt durch die Erwerbstätigkeit nach der Scheidung nachhaltig zu sichern. ... Das Oberlandesgericht wird deswegen prüfen müssen, ob die Ehefrau ohne die Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit während der Ehe heute ein höheres Einkommen erzielen würde.
Leserforumvon hui buh*** | Familienrecht | 70 Antworten | 20.01.2008 08:43
Natürlich reicht das Einkommen nicht für alle. ... Oder ist sie verpflichtet erstmal selbst für ihren Bedarf zu sorgen? ... Oder ist sie verpflichtet erstmal selbst für ihren Bedarf zu sorgen?
Leserforumvon maxmom | Familienrecht | 33 Antworten | 12.02.2005 19:24
wir wollen das haus verkaufen,und so lange bleibt er da und ich zieh aus,ich habe nur angst irgendwie nicht über die runden zukommen... bitte helft mir gruss maxmom ----------------- "maxmom" Am 12.2.2005 von delphine0077 Hallo maxmom Also aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen bei den Einkommen kannst EU fast vergessen,somal da ja noch nen Haus ist was abgezahlt wird. ... Gruß delphine Am 12.2.2005 von maxmom ich habe mich vertippt,es sind nicht 1300 netto sondern 2300 netto-einkommen. gruss maxmom ----------------- "maxmom" Am 12.2.2005 von guest-12302.03.2013 22:34:54 @maxmom dein mann kann mir ja schon jetzt leidtun...im übrigen hast du dich 2 mal "vertippt", nicht DU bringst die 460€ für deine wohnung auf, sondern erwartest es von deinem mann...das haus soll er auch alleine weiterzahlen, nur am verkaufsgewinn willst du wieder hälftig beteiligt sein, gell? ... Ausserdem: Woher weißt du, dass sie nichts in das Haus investiert hat?
Leserforumvon Suche | Familienrecht | 45 Antworten | 11.01.2005 23:21
Die Fakten 10.2002 Geheiratet 01.2003 ist sie Ausgezogen 05.2003 Auffoderung mein Einkommen offen zu legen (Unterhaltsanspruch) 05.2003 Einkommen offengelegt 06.2003 Eine Zahl errechnet bekommen ohne die Auffoderung zu Zahlen und gleichzeitig aber die Steuererkärung eingefordert von 2002 die meine EX erstmal nicht mit Unterschreiben wollte ( hat sie erst 10.2003 gemacht für 2002) 9.2003 von meinem Anwalt aus Angefragt was nun mit Ihrem Unterhalt ist da ich bis dahin NICHTS mehr gehört hatte, es kam KEINE Antwort von ihrem Anwalt auch nichts vom Gericht.
Leserforumvon träne | Familienrecht | 59 Antworten | 03.11.2004 12:54
Anzeige bringt doch nichts und zu pfänden dürfte auch nichts sein bei seinem Einkommen und 3 bzw. 4 Unterhaltsberechtigten. ... alles gute für deine entscheidung. ----------------- "Anny Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt " Am 4.11.2004 von träne hey Anny... mein Sohn sagt vorallem: ich bin eine Tochter *zwinker* da mein Huhn nie Kontakt zu ihrem Vater hatte, sieht sie einfach nur das Geld... bei einem Einkommen von 1250,-netto und 3 Unterhaltsberechtigten gibt es nix zu pfänden anzeigen hätte nur einen Sinn... zu sagen: so nicht mein Lieber...
Leserforumvon rudiratlos | Familienrecht | 104 Antworten | 01.07.2004 16:18
Ich hab doch gar kein Einkommen, ich wohne noch bei meinen Eltern. Vorhin hab ich mit ihr telefoniert sie meinte wenn ich kein Einkommen hätte müßten mir meine Eltern Unterhalt zahlen und ich den dann entsprechen an sie und das Kind dann abführen. ... Wenn er nachweislich kein Einkommen hat, weil er sich z.B. in Ausbildung befindet, dann kann (und wird) das Jugendamt, den gezahlten Unterhaltsvorschuss nicht zurückfordern.
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