188 Ergebnisse für „arbeit bafög einkommen“

Leserforumvon Phönix | Familienrecht | 7 Antworten | 14.01.2006 16:46
Mein Vater hat ein sehr geringes Einkommen, meine Mutter verdient nicht schlecht. Ich habe darüber nachgedacht Bafög zu beantragen. ... soviel Arbeit ist das nun wirklich nicht!
Leserforumvon janno87 | Familienrecht | 22 Antworten | 05.09.2007 13:02
Und Bafög wird dann mit dem restlichen Einkommen verrechnet. ... Auf die Gefahr hin mich sehr unbeliebt zu machen: aber man kann als Student durchaus durch EIGENE Arbeit auch etwas hinzuverdienen. ... Bei einem Einkommen von 900-1000 € ist deine Mutter nicht leistungsfähig, so dass also dein Vater den restlichen Unterhalt zahlen muss, das wäre dann also der Betrag der übrig bleibt nach 640 - 154 KG - Bafög = Unterhaltsbetrag.
Leserforumvon ip414737-97 | Familienrecht | 3 Antworten | 26.08.2015 16:46
Ihr Bafög-Anspruch ist ausgeschöpft. ... Ich danke für jegliche Hilfe im Voraus. -- Editier von ip414737-97 am 26.08.2015 16:49 Am 26.8.2015 von edy Hallo IP, Das Einkommen kann noch bereinigt werden ( arbeitsbedingte Aufwendungen, KM-Geld zur Arbeit). ... Geldgeschenke der Mutter sind nicht anrechnungsfähig. lg edy Am 26.8.2015 von ip414737-97 Zitat (von edy):Hallo IP, Das Einkommen kann noch bereinigt werden ( arbeitsbedingte Aufwendungen, KM-Geld zur Arbeit).
Leserforumvon jfry | Familienrecht | 2 Antworten | 19.07.2007 23:34
Wird das Einkommen aufs Jahr gerechnet oder monatlich verrechnet? Und sind die Zuverdienstgrenzen beim Bafög höher als beim Elternunterhalt? ... Wenn ich Bafög bekommen würde, würde ich mehr Geld dazu verdienen können?
Leserforumvon Andrea F | Familienrecht | 2 Antworten | 06.07.2009 13:24
Beide ohne Schulabschluß, ohne jegliches Interesse an Arbeit und Berufsausbildung, finanziert durch Hartz IV. ... Also wo es genau steht, dass nun auch der Vater wieder sein Einkommen darlegen muss, kann ich Dir nicht sagen. Aber ich weiß von einer sehr guten Bekannten, sie ist 28, hat einen 11 jährigen Sohn und studiert, dass sie für den BafÖG- Antrag auch das Einkommen ihrer Mutter jedes Mal mit angeben muss.
Leserforumvon THEFighter | Familienrecht | 6 Antworten | 07.01.2009 14:51
Beantrage einfach elternunabhängiges Bafög und fertig. ... Arbeit dann unfall dann krankengeld und hier in Deutschland wieder Harz IV.... Also denke ich das es ein Elternabhäniges BAföG geben wird... und er ist mir doch sowieso bis 25 Verpflichtet angaben zu seinen einkünften zu erteilen... ich denke das Problem liegt darin das ich noch 2 Geschwister habe und er zahlt für diese auch unterhalt aber meiner meinung nach zu wenig :-) und er will nicht das meine mutter jemals weiß was er verdient :-) Der unterhalt wurde das letzte mal 1999 angeglichen das ist halt das Problem :-) hehe Ich denke nach wie vor an ein Elternabhäniges Bafög ich zitiere mal aus dem BAfög Gesetz § 11 Umfang der Ausbildungsförderung (3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende 1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, 2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30.
Leserforumvon guest-12320.09.2021 18:15:43 | Familienrecht | 12 Antworten | 27.11.2018 13:04
Am 28.11.2018 von kikijk Einen Bafög Antrag hat sie aber gestellt? ... Am 29.11.2018 von kikijk Bei den beiden, doch sehr guten Einkommen, kann es natürlich schon sein, dass ein Bafög Antrag abgelehnt wird. ... Die Steuererstattung resultiert zu fast 90 % aus Werbungskosten - eben die einfache Fahrt 60 km zur Arbeit und zu 10 % aus Verlusten aus V + V.
Leserforumvon guest123-118 | Familienrecht | 21 Antworten | 25.01.2005 23:11
Kindergeld und eigenes Einkommen werden VOLL angerechnet. ... Du bist verpflichtet Dein Einkommen dem AMT gegenüber offen zulegen. ... Dann steht Dein Verdienst nicht im Bescheid, nur das übersteigende Einkommen.
Leserforumvon PapstFnord | Familienrecht | 49 Antworten | 11.11.2010 13:32
Und dann muß man sein Einkommen verwerten und dann kann man erst Harz4 beantragen! ... Es gibt aber auch Tagesmütter, die nicht übers JA Arbeit suchen. ... Hauptsache arbeit.
Leserforumvon zornigeprinzessin | Familienrecht | 151 Antworten | 20.10.2004 19:30
Natürlich werden Bafög und Kindergeld auf deinen Bedarf(600 Euro)angerechnet! ... Weil das ja dann schon wieder Einkommen wäre, was man vom Unterhalt abziehen könnte und da brauch ich auch nicht arbeiten gehen. ... Weisst du andere sorgen auch nicht für sich, sondern beziehen Bafög...
Leserforumvon Holger2 | Familienrecht | 9 Antworten | 12.10.2003 22:23
Bewerbungsschreiben, Absagen usw....), dass du dich bemühst und trotz aller Bemühungen keine Arbeit zu finden ist. ... Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und BAföG zählen darunter- diese Beträge sind nicht pfändbar. ... Egal ob dein "Einkommen" im Osten meistens wesentlich geringer ist.
Leserforumvon Xeneon | Familienrecht | 6 Antworten | 12.01.2004 15:02
Jetzt scheint sie wohl wieder Arbeit zu bekommen, ich weiß aber nicht wie viel sie verdient wenn sie die Arbeit hat. ... Am 13.1.2004 von teufelin Bafög als Auszubildender ???? ... Hast du eigenes Einkommen?
Leserforumvon kunstname | Familienrecht | 18 Antworten | 20.06.2004 22:35
Ein Hauptstreitpunkt ist das fiktive Einkommen. Meine Mutter arbeitet seit '98 nur 25h pro Woche und hatte damals freiwillig auf die 10h mehr-arbeit verzichtet. ... Aber: Da steht nichts von fiktiven Einkommen ...
Leserforumvon jura-jura | Familienrecht | 22 Antworten | 24.02.2020 11:16
Oder müsste der leistungsunfähige zwangsweise irgendeine Arbeit aufnehmen, um doch Unterhalt zahlen zu können? ... Erwerbsobliegenheit mehr besteht, muss der nicht leistungsfähige Elternteil auch keine entsprechende Arbeit suchen. ... Wurde eigentlich BAFöG beantragt?
Leserforumvon Nanu5 | Familienrecht | 7 Antworten | 02.06.2009 21:26
Bafög wurde abgelehnt, da die Eltern genügend Einkommen hätten. ... Die Tochter verdient sich eine unbekannte Summe durch Arbeit dazu. ... Ein aktueller Bafög-Bescheid ist Pflicht.
Leserforumvon juppeman | Familienrecht | 27 Antworten | 25.09.2007 20:02
Am 26.9.2007 von juppeman es geht noch mal un den unterhalt für meine tochter sie ist 17.jahre und macht seit august 2006 eine zwei jährige schulfachausbildung als sozialhelferin sie lebt bei ihrer mutter die keine weitteren kinder hat sie geht nicht arbeiten und bekommmt wohl hartz 4 ich bezahle im monat 370 euro unterhalt man hatt mir gesagt das meine tochter bafög in höhe von 192 euro beantragen kan meine frage 1. kann sie das ab sofort oder erst ab 18. jahren. wen sie bafög bekommen sollte kann ich dann den betrag von meinem unterhalt abziehen 2. was ist wenn meine tochter kein bafög haben will.weil sie angst hatt das bafög wieder zurück zahlen zu müssen.3. da die mutter kein einkommen hat braucht sie sich um nichts zu kümmern ? ... Einkommen deiner Eltern ergibt nach DDT einen Bedarf von 530€. ... Mit seinem Unterhalt, deinem Einkommen und KG dürftest du doch zurecht kommen, oder?
Leserforumvon siba578 | Familienrecht | 15 Antworten | 04.06.2007 18:48
Dann ist da noch das BAföG abzuziehen, den Rest dürfen deine Mutter und dein Vater entsprechend ihrem Einkommen anteilig zahlen, wenn sie nach der oben beschriebenen Methode (andere Unterhaltsberechtigte gehen vor) noch über ihrem Selbstbehalt von 1.100 € was über haben. ... Meinen Erzeuger trifft das selbe Schicksal und demnach denke ich das von seinem Verdienst (sofern er denn überhaupt Arbeit hat) nichts übrig bleiben wird. ... Meinen Erzeuger trifft das selbe Schicksal und demnach denke ich das von seinem Verdienst (sofern er denn überhaupt Arbeit hat) nichts übrig bleiben wird.-- BaföG wurde deshalb gewährt, weil das Einkommen der Eltern nicht ausreichend ist.
Leserforumvon silviareisker | Familienrecht | 22 Antworten | 19.11.2007 14:14
Erträge aus dem Vermögen zählen als Einkommen, der Stamm nicht. ... Das bemisst sich nämlich nach dem Einkommen der Eltern. ... Das heutzutage, wo man froh sein kann überhaupt Arbeit zu haben.
Leserforumvon guest-12316.12.2013 05:08:37 | Familienrecht | 8 Antworten | 27.07.2013 11:08
Wenn der Sohn studiert muss er Bafög beantragen. ... Einkommen der Eltern geprüft. ... " Am 27.7.2013 von meri Zur Vorbereitung auf das wirkliche Leben: Richtige Studenten finanzieren sich durch Arbeit selbst und nicht auf Kosten ANDERER. ----------------- "" Am 27.7.2013 von edy Hallo, quote:Richtige Studenten finanzieren sich durch Arbeit selbst und nicht auf Kosten ANDERER.
Leserforumvon Jilliane24 | Familienrecht | 2 Antworten | 05.06.2009 09:46
Ich beziehe den Mindestsatz an Elterngeld und da mein Arbeitsvertag zum 30.06 ausläuft auch kein weiteres Einkommen. Elternzeit werde ich die ersten 13 Monate nehmen, dannach mir wieder Arbeit suchen. ... Wieviel Bafög erhält die Ex?
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