112 Ergebnisse für „anspruch monat sozialhilfe“

Leserforumvon rene_1980 | Familienrecht | 24 Antworten | 20.04.2009 18:14
laut § 1 Berechtigte - Unterhaltsvorschussgesetz: (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und 3. nicht oder nicht regelmäßig a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält. im absatz 1 satz2 steht, dass man geschieden, ledig ... sein muss oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt. geht man da vom partner aus, von dem das kind ist ? ... muss man im gericht dann 10 bewerbungsabsagen pro monat vorzeigen oder reicht die aussage "ich habs versucht, aber keine wollte mich einstellen" ??? ... Wenn er derzeit nicht arbeitet, kommen ja drei Varianten in Frage, vom Arbeitslosengeld, von SGB II Leistungen (Hartz IV) oder von Sozialhilfe (SGB XII).
Leserforumvon shoumann | Familienrecht | 9 Antworten | 14.05.2012 13:15
Jetz hat meine Frau Hartz beantragt und rund 650,00 EU/Monat bekommen, worbei Sie arbeitet noch als Aishilfe und das wird mit Sozialhilfe verrechnet. ... Kann man dann Anspruch an Kinderbetreuungskosten erheben? ... Kann man dann Anspruch an Kinderbetreuungskosten erheben?
Leserforumvon Helli1234 | Familienrecht | 6 Antworten | 19.07.2020 11:44
Welchen Anspruch habe ich? ... Kindergeld bei 860,- € im Monat. ... Wenn ja: Wurde Sozialhilfe beantragt?
Leserforumvon Silwia | Familienrecht | 8 Antworten | 17.10.2010 17:59
Ich erhalte jeden Monat Lastenzuschuss ( Wohngeld) und meinen Lohn ( ich arbeite täglich 5 Stunden) . Ich denke mal Sozialhilfe für meinen Sohn fällt weg, da ich Hauseigentümerin bin....da ich vor Jahren mal Sozialhilfe beantragen wollte während meines Mutterschaftsurlaubs und Sozialhilfe nur auf RAtenzahlung erhalten hätte. ... Ich habe machnmal weniger Geld im Monat zu Verfügung wie manche Sozialhilfeempfänger.
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 6 Antworten | 05.02.2009 18:24
Warum sich jetzt dadurch dann gleich anstatt 150 Euro ergänzender Sozialhilfe ein Anspruch auf 2000 Euro von mir ergeben soll ist mir vollkommen schleierhaft. Ob ich ihr freiwillig (auch rückwirkend) einfach 200 Euro pro Monat überweise mit dem Vermerk "Unterhalt" und das der ARGE mitteile ? Damit hätte sie dann ja ihren Anspruch gegenüber dem Amt verwirkt und die Klage wäre sinnlos...
Anspruch oder nicht 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Ladynes70 | Familienrecht | 327 Antworten | 01.06.2009 19:47
Hallo Ich bin 21 jahre alt und werde mit meinem freund auch 21 in 3 monaten heiraten. Er wird wieder in die schule gehen und hatte Bafög gekriegt 200 euro. Doch wenn wir heiraten dann ist er ja nicht mehr von seinen eltern abhängig ich genau so nicht glaub ich mal wollte jetzt fragen ob wir Hilfe vom staat kriegen wurden. er arbeitet grad 400 euro job und wenn er dann wieder anfängt zu arbeiten mit 400 euro auskommen hm naja reicht ja nicht wirklich.
Leserforumvon helmut_29 | Familienrecht | 0 Antworten | 26.04.2002 15:47
Sie war bis vor 1 Monat noch angestellt auf 650 Mark Basis ( beim Geschaeftspartner ) . ... Aufrgrund von keinem Geldeingang mehr musste sie zum Sozialamt und Sozialhilfe beantragen . ¨ >>Ihre Eltern leben auch vom Sozi . ... Vom Sozi kam ein nettes Schreiben zu mir zur Bestimmung meines Lensunterhaltes ( § 1615 / Abs 1 BGB ....Anspruch auf Unterhalt .... ) .... was nun ??
Leserforumvon Sascha61 | Familienrecht | 4 Antworten | 14.08.2009 13:20
Sie hat das Geld für den Kauf einer Eigentumswohnung ausgegeben, und sagt jetzt, dass sie trotzdem vollen Anspruch auf Getrenntlebendenunterhalt hat weil die Summe überhaupt nicht zählt und ausserdem für die Wohnung ausgegeben wurde.. - Sie verdient angeblich in Vollzeit als Assistentin der Geschäftsleitung 600 Euro / Monat. ... Sie bezieht ergänzende Sozialhilfe. ... Leider weiss ich noch nicht einmal, warum sie Sozialhilfe bekommt.
Leserforumvon hund12345 | Familienrecht | 12 Antworten | 23.09.2014 09:16
Ich denke, Sozialhilfe kommt für Dich nicht in Frage, wel Du ja in Ausbildung bist. ... BAB Bescheid muss er 330€/Monat zahlen ... ... BAB Bescheid muss er 330€/Monat zahlen .
Leserforumvon Jörn | Familienrecht | 1 Antwort | 25.04.2003 12:12
Im November 2002 dann wurde mein Vater per einstweiliger Anordnung dazu veruteilt, mir 311€ pro Monat zu zahlen. ... Habe ich, wenn mein Vater in Berufung geht, trotzdem bis zum Urteil der Berufung Anspruch auf den Unterhalt? ... Die vergangenen zwei Jahre waren extrem hart, da ein Schüler auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder sonst irgendwelche Leistungen hat.
Leserforumvon Vendor | Familienrecht | 11 Antworten | 20.10.2004 20:14
Von Deinem Einkommen von 950,00 EUR ab nächstem Monat kannst Du noch die Pflichtbeiträge zur Sozial- und Rentenversicherung, die Du bei der Ich-AG ja abführen mußt, abziehen. ... Weiter kann Deine Frau dann Sozialhilfe in Anspruch nehmen. ... Sofern auch das Kind Sozialhilfe bekommt, erhält sie den Unterhaltsvorschuss nicht direkt vom JA, sondern über die Sozialhilfe mit.
Leserforumvon Leeloo | Familienrecht | 39 Antworten | 26.03.2007 01:58
Also heisst das, ich hab keinen Anspruch auf ALG II, weil meine Eltern zuviel verdienen und keinen Anspruch auf Unterhalt weil ich nicht in Ausbildung bin..? ... Ich lebe momentan von 120 Euro im Monat und das is zuviel zum sterben und zuwenig zum leben und es geht mir nur darum, soviel geld zu haben, dass ich strom, telefon und essen bezahlen kann!!! Am 2.4.2007 von guest123-1660 --- editiert vom Admin Am 3.4.2007 von Leeloo Der Eigenbehalt liegt bei 1400€ im Monat, habe ich das richtig verstanden?
Leserforumvon ClaudiaK | Familienrecht | 0 Antworten | 28.10.2003 13:14
Bis zum Ende des Erziehungsurlaubs (09/2002) haben wir komplett von Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuß gelebt. ... Seit dieser Zeit bin ich gezwungen, jeden Monat mindestens 2-3 Tage mehr zu arbeiten, um das aufzufangen, was er mir nicht zahlt, obwohl wir vor Wiedereintritt in meinen Beruf eine mündliche Absprache hatten, daß er mir Unterhalt zahlt, damit ich mich weiterhin vernünftig um unsere Tochter kümmern kann. Jetzt bekomme ich dieser Tage ein Schreiben meiner RA, daß ich womöglich meinen Anspruch auf Unterhalt verwirkt habe, weil ich regelmässig Überstunden mache.
Leserforumvon knautschi | Familienrecht | 5 Antworten | 19.03.2007 11:53
Er hat eine Wohnung gestellt bekommen, samt Einrichtung, bekommt jeden Monat Geld zum Leben ohne was dafür zutun, während ich froh bin, wenn im Monat mal 150€ übrig bleiben. ... Der Richter sagte ihm aber auch, dass nach 3 Jahren Ehe sowieso kein grosser Anspruch für ihn bestehe. ... Am 19.3.2007 von knautschi Weil er Sozialhilfe bezieht, so wurde es mir gesagt.
Leserforumvon Staphanie | Familienrecht | 31 Antworten | 19.08.2004 21:47
Dann hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt! ... Selbst mein Vater meinte bis vor einem monat er müße laut Gesetz Unterhalt zahlen, und war auch einverstanden, da er angeblich nciht genügend Geld hat um mir den vollen unterhalt zu zahlen, mir monatlich 150 euro zu Bezahlen bis es ihm möglich ist den vollen Betrag zu zahlen. ... Am 19.8.2004 von strojumi Wenn es stimmt, was du schreibst - dass du für 2004 weder eine Lehrstelle, noch Unterhalt noch Sozialhilfe bekommst, dann versuche bei einem Wohltätigkeitsverein, wie AWO o. auch VHS, Kolping, Caritas (was auch immer...) eine Möglichkeit zu finden ein Jahr zu überbrücken.
Leserforumvon jolan123 | Familienrecht | 10 Antworten | 14.04.2019 21:12
Bevor er Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann, muß der Hilfesuchende im Grundsatz sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen - auch das Eigenheim. Allerdings erkennt das Sozialhilferecht sogenanntes Schonvermögen an, von dessen Einsatz oder Verwertung die Gewährung von Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf. ... Aber du kannst schlecht von 450,- im Monat leben.
Leserforumvon Ratlos25 | Familienrecht | 11 Antworten | 18.08.2008 13:54
Fakt ist, ich bin noch 2 Jahre in der Ausbildung, schon volljährig und habe nicht mehr die Möglichkeit bei meinen Eltern zu wohnen, da meine Mutter durch die Scheidung selber aus dem Haus raus muss und Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss. ... Also wenn du nicht mehr daheim wohnst bzw. wohnen kannst, so steht dir während deiner Ausbildung ein Betrag von ca.640€/Monat an Unterhalt von beiden Eltern zu. ... Ich gehe davon aus, dass deine Mutter all die Jahre Hausfrau war.Für 27 Jahre Ehe hat sie auch nach dem neuen Gesetz Anspruch auf Unterhalt.
Leserforumvon guest-12324.02.2010 17:51:15 | Familienrecht | 22 Antworten | 09.12.2003 20:48
Richtet sich dieser anspruch an den Lebensstandard des Vaters? ... Dann kann er gleich von der Sozialhilfe leben. ... (mind 150 Euro im Monat-Bei diesen hhen Benzin-/Bahnkosten sind 0 EURO.
Leserforumvon Melanie22 | Familienrecht | 51 Antworten | 14.08.2003 12:57
Mit dieser Entscheidung hat der BGH erstmalig in entsprechender Anwendung von § 1579 Nr. 7 BGB einen Härtefall bei eheähnlichem Zusammenleben auch für den Anspruch auf Trennungsunterhalt bejaht. ... Ich finde es lächerlich, dass du überhaupt in Erwägung ziehst selbst nach 3 Jahren weiteren Zusammenlebens mit deinem Neuen weiter Anspruch auf EU zu haben.
Leserforumvon anonym111 | Familienrecht | 15 Antworten | 10.12.2018 14:38
Ich befinde mich jetzt in einem Zwiespalt zwischen Unterhaltsklage, ALG II und Sozialhilfe. 1. ... Einen Anspruch auf ALG II sehe ich im Augenblick auch nicht. ... Wenn du ausziehst, dann hast du Anspruch auf 735,- Euro im Monat.
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