251 Ergebnisse für „anspruch bafög bedarf“

Leserforumvon yuccacycas | Familienrecht | 14 Antworten | 15.02.2010 12:46
Wird er auf den monatlichen Bedarf angerechnet, so dass 640-400=240 Bedarf bleiben - oder findet er keine Anrechnung, da im Gegenzug zur Auszahlung monatlich natürlich auch die Verbindlichkeiten um 400€+Zinsen steigen. ... Das würde ja seinen Bedarf decken und somit seinen Unterhaltsanspruch verflüchtigen. ... BAföG ist vorrangig zum Unterhalt zu beantragen, und mindert den Anspruch in voller Höhe.
Leserforumvon sobik77 | Familienrecht | 3 Antworten | 29.05.2016 19:24
Wird es gewährt, mindert BAföG den Bedarf in voller Höhe. ... Zur rechtlichen Grundlage: Der Anspruch auf Unterhalt setzt voraus, dass derjenige, der Unterhalt fordert, bedürftig ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten. Wenn die Tochter ihren Bedarf durch BAFÖG decken kann, ist sie also nicht bedürftig.
Leserforumvon kabuki111 | Familienrecht | 5 Antworten | 03.12.2014 15:30
Dein Sohn hat als Antwort auf einen BAföG-Antrag eine Auskunft über seinen Anspruch und eventuelle BAFÖG-Leistungen erhalten? ... Wird BAföG gewährt, mindert es den Anspruch des Kindes in voller Höhe. ... Kindergeld wird ebenfalls voll auf den Bedarf angerechnet.
Leserforumvon bettno | Familienrecht | 2 Antworten | 04.05.2011 10:25
Sie hat Schüler-Bafög beantragt, meine Frage darf ich das Bafög von dem KU abziehen? ... Bafög ist Einkommen und damit vom Bedarf des Kindes ebenso abzuziehen, wie Kindergeld. ... Zumindest wenn es grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt hat, also in allgemeiner Schulausbildung ist.
Leserforumvon Kristian82 | Familienrecht | 4 Antworten | 12.01.2004 09:46
Danke Kristian Am 12.1.2004 von teufelin Warum hast du keinen Anspruch ? BAföG kommt nur in Betracht, wenn der finanzielle Bedarf nicht anderweitig zu decken ist, etwa durch eigenes Einkommen und Vermögen oder Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder Eltern. ... Wahrscheinlich wirst du deshalb keinen Anspruch haben?
Leserforumvon janno87 | Familienrecht | 22 Antworten | 05.09.2007 13:02
Mein Vater erklärte mir, wir müssten mit den Gehaltsangaben berechnen lassen wieviel Bafoeg mir zusteht bzw wieviel Unterhalt mir zusteht und dieser Anspruch wird dann auf meinen Vater, meine Mutter und das eigentliche Bafoeg aufgeteilt. ... Bafög musst du vorrangig beantragen, das mindert deinen Bedarf auch. ... :-) An "Schwesterchen": Bedeutet das denn, dass ich für den Fall ich hätte keinen Bafoeg-Anspruch mit den insgesamt 596 € ( 442 € Unterhalt + KG) statt der 640 €, die mir als Unterhaltsanspruch zustehen auskommen muss ?
Leserforumvon peterSchatten | Familienrecht | 29 Antworten | 29.08.2011 18:33
Das BAföG Amt kann keinen familienrechtlichen Anspruch auf Unterhalt ermittel. ... Dann würde Dein Anspruch 670€ betragen. Solltest Du noch Kindergeld berechtigt sein, würden die 184€ auf den Bedarf angerechnet, ebenso wie das volle BAföG.
Leserforumvon malwissenwill | Familienrecht | 11 Antworten | 03.02.2004 09:39
und wenn mir am ende nur der bafögbedarf zusteht, dann hab ich doch immerhin noch anspruch auf mein kindergeld zusätzlich, oder nicht? ... Von der BAFÖG-Stelle wird geprüft, ob deine Eltern finanziell in der Lage sind, für deinen monatlichen Bedarf aufzukommen. ... Aus eigener Erfahrung: mein Sohn bekam den Bafög-Höchstsatz (!
Leserforumvon guest-12319.02.2010 17:37:03 | Familienrecht | 23 Antworten | 22.07.2004 21:52
Schliesslich hat er auf sein Bafög ganz allein Anspruch und kriegt ja auch nix vom Sozi. 2.) ... Anna Am 29.7.2004 von alida Das Sozialamt rechnet wieder einmal fiktive Einnahmen des Ehemannes an, die er nicht hat und auf die er keinen Anspruch hat. ... Am 31.7.2004 von teufelin @alida Also, auf das Kindergeld, sofern er berechtigt ist, hat ER Anspruch.
Leserforumvon DerLübecker | Familienrecht | 7 Antworten | 18.02.2020 11:31
Unterhalt richtet sich nach Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Bei einem eigenen Haushalt liegt dein Bedarf bei 860 €, wenn man bei Muttern wohnt, errechnet sich der Bedarf aus dem Gesamteinkommen der Eltern. ... Es handelt sich um den Bescheid in dem berechnet wird wie viel BAföG ich erhalte, und eine Dame vom Studentenwerk meinte ich hätte einen Anspruch auf den anrechenbaren Teil meines Vaters.
Leserforumvon fb542482-12 | Familienrecht | 3 Antworten | 29.03.2020 18:55
Die Frage, die sich uns stellt: Hat meine Frau nach der Scheidung Anspruch auf Bafög und wie wird dieses berechnet? ... Am 30.3.2020 von smogman Zitat (von fb542482-12):Hat meine Frau nach der Scheidung Anspruch auf Bafög und wie wird dieses berechnet?... Allerdings wird die Zahlung von Trennungsunterhalt in voller Höhe auf den BAföG-Bedarf angerechnet.
Leserforumvon Aspirin1000 | Familienrecht | 11 Antworten | 29.10.2016 19:28
Am 30.10.2016 von wirdwerden Nochmals: die angegebenen Zahlen sind die Rechenbasis für den Anspruch gegen das Amt. ... Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Hausstand beträgt 735 €. Davon wird der Betrag des Bafög abgezogen.
Leserforumvon Junia | Familienrecht | 12 Antworten | 22.08.2005 11:57
Wie kommst du auf 348,- Grundbedarf fürs BaföG, Teufelin? ... BAföG-Gesetz nur einen Bedarf von 192,-. ... Schildere mal bitte deinen bisherigen Schul-/Ausbildungsweg, um zu sehen, ob du überhaupt noch einen Anspruch hast.
Leserforumvon SMeliR | Familienrecht | 8 Antworten | 26.09.2004 22:42
Zudem hast Du kein eigenes Einkommen und somit Anspruch auf Beratungsbeihilfe. ... Kindergeld und Bafög werden angerechnet. ... Wenn ich in so eine Lage bin, was soll ich wegen bafög usw machen??
Leserforumvon Harzfee | Familienrecht | 2 Antworten | 28.10.2003 23:18
Allerdings hatte ich im Internet zum Thema Kindesunterhalt noch gelesen, dass es nach neuester Gestzeslage zumindest bei einer reinen Anhebung der Tabellensätze keinerlei Abänderungsklage bedarf und der höhere Kindesunterhalt automatisch Gültigkeit bekommt. ... Auf jeden Fall ist es doch wohl nun so, sofern ich die freundlichen bisherigen Rückmeldungen richtig interpretiere, dass ie Berechnungen des Bafoeg-Amtes bzgl. des vom Vater zum Bafoeg noch beizutragenden Kindesunterhaltes nicht automatisch den eigentlich gültigen Unterhalt außer Kraft setzen, nicht wahr? ... Das staatliche Kindergeld jedoch wird auch vom Bafoeg-Amt nicht mehr mit einbezogen und steht somit meinem Sohn eigentlich voll zu.
Leserforumvon Abi2019 | Familienrecht | 22 Antworten | 07.11.2018 11:50
Ich wollte dort Beratung in Anspruch nehmen, jedoch war die Dame sehr unfreundlich. ... Ich habe mich nun schon viel belesen und bin der Meinung das ich einen Anspruch auf diesen Titel habe, weil er für mich Rechtssicherheit begründet. ... Ab Beginn des Studiums ändert sich aber auch dein Bedarf auf sodann (aktuelle Werte) 735,00 € (eigener Haushalt) - 194,00 € - BAföG.
Leserforumvon sigial | Familienrecht | 10 Antworten | 27.09.2004 18:55
Mein Sohn, hat durch Uniwechsel sein Vordiplom nicht geschafft und bekommt jetzt kein Bafög mehr, auf das er vorher Anspruch hatte. ... Er hat - je nach OLG - einen Bedarf von rund 550 - 600 EU inkl. ... Erst, wenn das nachweislich nicht geht, tritt da BaFög ein.
Leserforumvon PapstFnord | Familienrecht | 49 Antworten | 11.11.2010 13:32
Vor diesem Jahr Pause (wegen Geburt etc.) habe ich BAföG bezogen und sie BAföG und Unterhalt von ihren Eltern. ... Bafög muß man auch zurückbezahlen, genauso wie Harz4, aber die wenigsten können sowas heutzutage. ... BAFÖG ist allenfalls hälftens zurückzuzahlen, ganz viele "BAFÖGs" wie etwa das SchülerBAFÖG oder das elternunabhänige BAFÖG gar nicht.
Leserforumvon Jujodel | Familienrecht | 12 Antworten | 17.11.2016 22:23
ich bekomme elternabhängiges Bafög und habe nun den Bescheid bekommen. ... Der Anspruch gegen den Vater ist ein familienrechtlicher Anspruch und kann nicht durch das Bafögamt bestimmt werden. ... Ob ein familienrechtlicher Anspruch (und nur auf den kommt es an) gegen die Eltern besteht, das können wir nicht abschätzen, in Ermangelung von Infos.
Leserforumvon sego | Familienrecht | 11 Antworten | 05.05.2008 21:40
Dafür gibt es ja normaler Weise sowas wie Bafög. ... Am 6.5.2008 von guest123-1682 @alida ich glaube, du verwechselst da was: Bafög hat mit dem familienrechtlichen Bedarf nix zu tun. ... Habe also einfach so Bafög beantragt.
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