159 Ergebnisse für „eigentum eigentümer“

Leserforumvon Oettinger | Generelle Themen | 4 Antworten | 25.02.2005 11:02
Am 25.2.2005 von Harry2000 Eigentümer bleibt zunächst der Absender. ... Einwurf in den Briefkasten des Empfängers wird dieser Eigentümer. ... Nur wird Harry damit auch Eigentümer ?
Leserforumvon toom | Generelle Themen | 12 Antworten | 13.07.2007 16:26
Ich bin kein Jurist, muss aber ein Seminar halten in dem ich den Begriff Eigentum erklären muss. ... Der Vermieter ist der Eigentümer. ... C.Konert Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg" Am 17.7.2007 von azrael Ich kann Eigentümer sein, bin aber nicht im Besitz, kann aber auch Besitzer sein und es ist trotzdem nicht mein Eigentum ----------------- "gruß azrael"
Leserforumvon Noonien | Generelle Themen | 9 Antworten | 17.04.2013 15:47
Das diese mein persönliches Eigentum (bzw vom DSL Anbieter) ist und noch benötigt wird war dem neuen Besitzer klar. ... Wenn bewiesen ist, daß die Anlage vorhanden war, liegt die Beweislast beim Besitzer, daß er sie an den Eigentümer ausgehändigt hat.
Leserforumvon Darkwolf91 | Generelle Themen | 10 Antworten | 05.06.2016 15:40
Am 5.6.2016 von guest-12330.07.2016 09:52:01 Wenn A zweifelsfrei Eigentümer der Möbel ist und die Frau zur Zeit sich in deren Besitz befindet, gilt das BGB §985: "Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen". ... Wie könnte man sein Eigentum am Schrank beweisen? ... Am 5.6.2016 von Darkwolf91 Ja die Frau Bestritt das Eigentum, dennoch kan Person A ohne Probleme darlegen, das dies NOCH sein eigentum ist.
Leserforumvon Sammy77 | Generelle Themen | 1 Antwort | 16.07.2007 23:06
Der Eigentümer Person A verleiht an Person B ein Elektrogerät. ... Das Eigentum an der Sache kann von Person A durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Leserforumvon Silvertabby | Generelle Themen | 2 Antworten | 14.04.2014 07:21
Dazu gehören Möbel, wichtige Dokumente, persönliches Eigentum, Kleidung und auch Haustiere. Partner B verweigert ab diese Zeitpunkt vollständig den Zutritt von A der sein Eigentum abholen möchte. ... Oder hat A kurz und bündig nun einfach Pech gehabt und wird sein Eigentum nie wieder sehen?
Leserforumvon Vonnichts | Generelle Themen | 5 Antworten | 22.12.2014 13:12
Grundsätzlich hat der alte Eigentümer ab Versteigerungstermin keinen Anspruch mehr auf Zugang zum Haus. ... Das Problem: der Neueigentümer muss nur bestreiten, das sich noch fremdes Eigentum dort befand, dann liegt die gesamte Beweislast (Existenz, Verbleib und Wert) beim Ex-Eigentümer. quote:ergo sind alle Schlösser nochmal Neu gemacht ?? ... Ja,denke ich schon ,Aber die Neu-Eigentümer halten ALLES zurück und geben gar nichts heraus !!
Leserforumvon Camnp | Generelle Themen | 11 Antworten | 11.12.2008 01:06
Nachdem Anruf wollte Person A sein Eigentum nun endlich abholen da sich Person B nicht gemeldet hat. ... Wie bekommt Person A nun sein Eigentum wieder ? ... Denn es ist und bleibt das Eigentum von A !
Leserforumvon agapetus | Generelle Themen | 3 Antworten | 16.01.2012 11:17
Es passierte, als ich Eigentum von mir aus einem von mir angemieteten Lagerraum holen wollte. Der Eigentümer, und sein Sohn haben mich damals so richtig vermöbelt, weil es Streit um Besitzansprüche gab.
Leserforumvon svenni1984 | Generelle Themen | 1 Antwort | 03.01.2007 19:35
Ich finde das etwas heftig, denn ein Rasenlatscher und dann noch ein Kind ist ja kein potentieller Attentäter auf das Eigentum. ... Aber was noch viel schlimmer ist, es ist mit "Die Eigentümer" unterschrieben und das verbiete wir 2 Eigentümer uns - den wie haben nichts dagegen, wenn Leute über das Grundstück (Rasen) gehen, zumal damals ein Weg dort lang ging, den viele inklusive uns nachtrauern. Wie kann ich gegen diese 4 Eigentümer vorgehen, dass diese expliziet ihre Namen unter einen solchen "Drohbrief" schreiben sollten und uns aus der Sache raushalten?
Leserforumvon guest-12308.02.2010 10:11:53 | Generelle Themen | 8 Antworten | 05.12.2009 12:31
Den Eigentum kann der Mann anhand von Rechnungen, aus denen einzig und allein der Mann als Rechnungsempfänger hervorgeht belegen. ... - Welche (gesetzlichen) Möglichkeiten hat der Mann insgesamt, um an sein Eigentum zu kommen? ... Auch beweist eine Kaufrechnung nur wer gekauft hat, nicht wer lange nach dem Kauf Eigentümer ist.
Leserforumvon flugplatz89 | Generelle Themen | 7 Antworten | 15.04.2015 21:02
Meine Frage an euch ist nun, ob er das Recht dazu hatte, unseren persönlichen Lebensbereich zu betreten, trotz der Tatsache, dass er Eigentum hat. ... Befand sich denn tatsächlich noch Eigentum des Vaters im Hause? ... Am 16.4.2015 von wirdwerden Ganz sicherlich hat er als Eigentümer den Anspruch, von Zeit zu Zeit sein Haus zu betreten.
Leserforumvon FD196X | Generelle Themen | 17 Antworten | 16.11.2005 11:13
Am 16.11.2005 von Dany75 Hi FD196X Es ist doch gang und gäbe, daß viele Fahranfänger ihren Wagen auf den Namen ihrer Eltern anmelden, auch dann ist der Halter das Wagens nicht unbedingt auch der Eigentümer. ... Sory, aber Sie haben ganz schlechte Karten Am 16.11.2005 von guest123-1707 --- editiert vom Admin Am 16.11.2005 von Dany75 Hi Hier mal ein recht interessanter Link: http://sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/fahrzeugbrief.htm Nicht immer ist also im KFZ-Brief auch der "richtige" Eigentümer eingetragen. ... Wer den Kfz-Brief hat ist der Eigentümer, egal wer als Halter eingetragen ist.
Leserforumvon Christoph_1993 | Generelle Themen | 7 Antworten | 01.05.2015 10:17
Das Eigentum ist dann Ihres, wenn die Waren Ihnen übergeben wurde. ... Entsprechend wären Sie dann doch erst bei Bezahlung und Zufriedenheit der Kassiererin Eigentümer. ... Dann sind Sie spätestens der Eigentümer, sobald Sie und die Kassiererin sich darüber einig sind, dass Sie das Teil nun behalten sollen.
Leserforumvon fb497443-84 | Generelle Themen | 3 Antworten | 12.08.2018 15:56
Ich weis das ich das Spielzeug nicht wiederbekommen kann, da der Käufer gutgläubig dachte mein Vater wäre der Eigentümer. ... War mein Vater berechtig das Eigentum seiner minderjährigen Tochter ohne ihr Wissen zu verkaufen? ... Zitat (von fb497443-84):War mein Vater berechtig das Eigentum seiner minderjährigen Tochter ohne ihr Wissen zu verkaufen?
Leserforumvon Uxxo | Generelle Themen | 11 Antworten | 04.06.2017 18:26
In diesem Zusammenhang komme ich auf die Frage, ob man generell dazu verpflichtet ist, fremdes Eigentum vor Beschädigung zu schützen. Angenommen man bemerkt einen drohenden Schaden für fremdes Eigentum und lässt den Dingen ihren freien Lauf - könnte der Eigentümer des beschädigten Gegenstandes dann einen Schadenersatz daraus ableiten, sofern der Sachverhalt klar dargelegt werden kann?
Leserforumvon pikoberlin | Generelle Themen | 3 Antworten | 11.10.2019 14:32
Frage: Wer ist Eigentümer des Warensortiments der Filiale einer Supermarktkette (z.B.
Leserforumvon DonSalerie | Generelle Themen | 4 Antworten | 06.02.2010 16:59
Wenn das der einzige Grund sein soll, ist das wohl irrelevant, denn der Eingetragene im Brief ist ja nicht zwingend der Eigentümer.
Leserforumvon Hoyas | Generelle Themen | 7 Antworten | 09.03.2004 11:52
Am 10.3.2004 von Bob.Vila Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kurz erklärt: Besitz stellt die rein tatsächliche Herrschaftsmöglichkeit über eine Sache dar, während Eigentum eine rechtliche Stellung ist, die dem Eigentümer umfassende Verfügungsgewalt im Hinblick auf den Eigentumsgegenstand gewährt. ... Nur wann fällt denn Besitz und Eigentum bei meinem Cousin zusammen ? ... In diesem Fall ist der Cousin Eigentümer des zweiten Kühlschrankes geworden.
Leserforumvon MauriceM | Generelle Themen | 2 Antworten | 09.12.2015 15:47
Absprachen oder Verträge zwischen Bank und Vater betreffen Sie und ihr Eigentum nicht, auch wenn sie es vereinbart haben.
123·5·8