stillschweigende Vertragsverlängerung um 24 Monate?

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobi-iboT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
stillschweigende Vertragsverlängerung um 24 Monate?

Hallo,

ich habe einen Internetvertrag über einen lokalen WDSL Anbieter. Im Vertrag steht eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Nun habe ich in den AGB‘s folgendes gelesen:
„....Der Vertrag ist zum Vertragsende mit einer 3Monatigen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen, andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch erneut um die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit....."

Deute ich das richtig das es sich um erneute 24 Monate handelt? (Ich meine auch damals bei der Installation sagte ein Techniker auch so etwas). Kann ich mich da auf §309 Nr. 9 Buchstabe b berufen und maximal eine stillschweigende Verlängerung von nicht mehr als 12 Monaten annehmen? Und mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf dieser 12 Monate kündigen?

Vielen Dank im Voraus!
Tobi

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Tobi-iboT):
Deute ich das richtig das es sich um erneute 24 Monate handelt?

Woher sollen wir das wissen? Wir kennen den Wortlaut der vertraglichen Verienbarungen ja nicht.

Oft gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und dann für die Folgezeit eine vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Eine automatische Verlängerung um 24 Monate wären nicht zulässig - zumindest bei Verbrauchern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tobi-iboT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tobi-iboT):
Deute ich das richtig das es sich um erneute 24 Monate handelt?

Woher sollen wir das wissen? Wir kennen den Wortlaut der vertraglichen Verienbarungen ja nicht.

Oft gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und dann für die Folgezeit eine vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Eine automatische Verlängerung um 24 Monate wären nicht zulässig - zumindest bei Verbrauchern.



Da gibt es keinen Wortlaut, da steht nur WDSL 6000 mit 24 Monaten Vertragslaufzeit....und in den AGB´s das obig geschriebene. ..

Wäre meine oben genannte gesetzliche Grundlage die passende?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei Verbrauchern Ja. Die AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle und bei Abos darf nun mal nicht per AGB automatisch um 24 Monate verlängert werden.

Etwas anderes mag nur gelten, wenn du beispielsweise bei einer Tarifumstellung o.ä. einer neuen Vertragslaufzeit von dann wieder 24 Monaten zustimmst. Das machst du dann aber ausdrücklich und das ist etwas anderes als eine automatische Verlängerung. Insofern hätte so etwas dann auch nichts mehr mit den AGB zu tun.


-- Editiert von mepeisen am 01.01.2018 16:27

Signatur:

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#4
 Von 
Tobi-iboT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, ich danke euch! Da werde ich ein entsprechendes Schreiben erstellen!


Ich wünsche euch noch einen schönen Neujahrestag!

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Da die Klausel ganz gegenstandslos ist, kann man, soweit die Lage hier zutreffend dargestellt wurde, sogar deutlich kurzfristiger als jährlich kündigen. Spontan würde ich die gesetzliche Frist für Dauerschuldverhältnisse heranziehen. Das wäre dann wohl immer bis 15. zum Ende eines jeden Monats.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Da die Klausel ganz gegenstandslos ist

So weit würde ich nicht gehen, ohne den Vertrag nochmal genauer anzuschauen.
TE schreibt zwar, dass da nur was von 24 Monaten steht. Aber vielleicht wird ja doch irgendwo etwas unscheinbar im Angebot bzw. im Vertrag eine Unterscheidung getroffen zwischen den 24 Monaten als Erstlaufzeit und den 12 Monaten als eigentliche Vertragslaufzeit.

Sprich: Man sollte sicher gehen, wenn man es dann auf eine monatliche Kündigungsmöglichkeit anlegt. Der Streit dürfte dann vorprogrammiert sein.

Die 12 Monaten bekommt man jedenfalls problemlos anhand der Gesetze argumentiert und durchgesetzt.

-- Editiert von mepeisen am 01.01.2018 19:11

Signatur:

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Klar; wenn einem das genügt und man nicht genauer schauen (lassen) will, bleibt man besser bei den zwölf Monaten.

Die Info war nur nice to know, falls jemand doch mehr möchte oder wissen will, wie die Lage ist, wenn man genau die hier gemachten Angaben als wahr annimmt.

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#8
 Von 
Tobi-iboT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht wirklich nichts anderes drin, weder im Vertrag noch in den AGB´s.

Klar, umso eher ich raus komme, umso besser.... aber hier würden die 12 Monate reichen. Ich muss jetzt erstmal abwarten, welche Antwort ich auf meinen Kündigungstermin bekomme.

Ich Danke Euch erstmal!

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn sie stur auf den 24 Monaten beharren kann man ja Droitteurs Vorschlag nochmal überdenken. Nach dem Motto "Dann kündige ich halt per sofort. Wir können das gerne vor Gericht ausdiskutieren, wenn ihr wollt."

Signatur:

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