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Muss das "Meister-Bafög" bei der Steuererklärung angegeben werden? Wenn ja, gilt es als Einnahme und wie ist es zu behandeln, wenn man es erst zum Schluss der Maßnahme beantragt und genehmigt bekommt, aber bereits in den Jahren zuvor die Ausgaben für die Fortbildung steuerlich abgesetzt hat?
steuerliche Betrachtung Meister-Bafög
25. Oktober 2004
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Frage vom 25. Oktober 2004 | 10:02
Von
Status: Schüler (199 Beiträge, 80x hilfreich)
steuerliche Betrachtung Meister-Bafög
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