sexuelle Belästigung wegen Frage auf Straße?

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
chris71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
sexuelle Belästigung wegen Frage auf Straße?

Hallo zusammen,

mir ist heute nacht folgendes passiert: ich war unterwegs nach Hause und habe in auf dem Weg nach Hause am HBF zwei Mädels angesprochen, ob ich denen mal die Schuhe küssen dürfte.
(ich hab diese Vorliebe und dachte vielleicht hab ich ja mal Glück)

als ich merkte dass sie das nicht gut fanden drehte ich mich um und ging, dann hörte ich "bleiben Sie mal stehen" und es waren zwei Polizisten die mich dann zur Rede stellten, doch dann ging es richtig los, eine der beiden Mädels fing richtig an zu hetzen und ich wußte gar nicht mehr was ich sagen sollte, da ich das Gefühl hatte die beiden Polizisten sind parteiisch auf der Seite der beiden Mädels.
hätte ich mich am besten gar nicht äußern sollen? und sind meine Äußerungen vor Ort relevant oder ist dass was ich erst im Anhörungsbogen äußere maßgebender?

kurzum, ich sollte meine Perso zeigen und wir gingen zur Wache am HBF und die beiden Mädels stellten Strafanzeige.

das hat mir sehr zugesetzt und ich bin nun alle möglichen Szenarien durchgegangen, ich sehe mich auch im Nachteil, weil die beiden ja was behaupten könnten was ich nicht gesagt habe und dann?
in zwei Wochen soll ein Anhörungsbogen kommen sagte mir am Ende der Polizist, als ich den Perso wiederbekam.

liegt hier eine Stratat in Form einer sexuellen Belästigung vor, lediglich durch meine höffliche Frage ob ich die Schuhe mal küssen dürfte??!!
ich bin verwirrt und unsicher, und welche Konsequenzen es im schlechtesten Fall für mich haben könnte, Geldstrafe? wie hoch könnte die theoretisch sein?

ich danke für Antworten wenn jemand bessere Kenntniss dazu hat.

viele grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Im Moment wird man gar nichts sagen können, da man erst mal wissen muss, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Daher würde ich mich erstmal nicht verrückt machen und abwarten, ob da was kommt und was da drin steht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
liegt hier eine Stratat in Form einer sexuellen Belästigung vor, lediglich durch meine höffliche Frage ob ich die Schuhe mal küssen dürfte??!!

Nein. Der §184i StGB setzt eine körperliche Berührung voraus. Eine rein verbale Belästigung mit sexuellem Inhalt ist keine "sexuelle Belästigung" im Sinne des Strafrechts.
Eventuell(!) könnte es sich aber um eine Beleidigung handeln. Eine plumpe Anmache kann eine Beleidigung darstellen, weil man damit ja zum Ausdruck bringt, dass man die Mädels als "billige Flittchen" ansieht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
chris71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

also wäre dann im Falle einer Beleidigung eine Geldstrafe möglich?

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#4
 Von 
chris71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

und würde ich bei einer Geldstrafe dann wohl schon allein deshalb einen Eintrag ins Führungszeugnis bzw. ins erweitere Führungszeugnis (Belegart O?) bekommen?
ich habe keinerlei Vorstrafen und keine Einträge bisher, auch nicht im Bundeszentralregister.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Möglich wäre eine Geldstrafe, wahrscheinlich ist aber eher eine Einstellung.

Erstmalige Geldstrafen bis 90 Tagessätze kommen nicht ins Führungszeugnis.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chris71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

ich bin heute zu neuen Informationen gekommen.

da ich mir beim AG einen Beratungshilfeschein besorgen wollte (bekomme vorrübergehend ALG) und sah, dass die Voraussetzungen dafür wohl unter anderem ein Bescheid der Strafanzeige oder ähnliches sein müsste (neben dem Bescheid der Bedürftigkeit), ich aber ja noch keinen Anhörungsbogen bzw. Strafanzeige zugestellt bekommen habe (die Sache ist erst 1 woche her) dachte ich, um aber den Beratungshilfeschein zu bekommen, dass ich einmal telefonisch bei der Polizeiwache wo es passiert war einmal telefonisch nachfrage, ob auch eine Anzeige gestellt wurde gegen mich zu der besagten Zeit.

und jetzt kommt das mysteriöse (im positiven Sinne), was ich nicht verstehe, ich war nicht im System drinnen, habe meinen Vorfall geschildert und der Beamte hat nachgeschaut mit meinem Geburtsdatum, und es liegt keine Anzeige vor sagte er!

aber ich bin mit den Beteiligten an der besagten nacht in die Wache gegangen und die beiden Mädels wollten eine Anzeige aufgeben, und ich wartete im Vorraum und hatte meinen Perso abgegeben und konnte nach ca. 5min wieder gehen.

kann sich das jemand evt. erklären?!

kann es sein, dass die beiden Mädels die Anzeige nicht dort, sondern woanders gestellt haben, was ich mir nicht vorstellen kann.

oder ist es evt. möglich, dass die Anzeige nicht mehr im System war, weil sie zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde und dort in der Wache dann gelöscht wurde?!

oder, was ich hoffe, wäre es möglich, dass die beiden die Anzeige vielleicht doch nicht gestellt haben nachdem sie alleine mit den Beamten gesprochen haben?


ich wäre über antworten dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun eventuell aht der Beamte sauch gar keine Anzeige aufgenommen.
Einfach mal abwarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Also von dem was ich hoer gehört hab, würde ich auch sagen, dass du dich nicht strafbar gemacht hast, den § 184i kannste ich übrigens noch garnicht, da hat der Gesetzgeber wohl schon wieder ne Verschärfung durchgewunken :)

Aber auch dieser neue § ist hier nicht einschlägig, grundsätzlich ist so was ohne eine Berührung nicht strafbar und selbst wenn eine vorliegt, wird meist eingestellt.

Wieso hier eine Beleidigung vorliegen soll, verstehe ich nicht.
Eine Beleidigung muss man vorsätzlich begehen, dass heisst man müsste dir nachweisen, dass du jemanden aus deiner Sicht beleidigen wolltest, und aus deiner vielleicht gestörten Sichtweise hast du die Mädels ja nicht beleidigen wollen, also würde ich sagen, scheidet das aus.

Aber hier könntest du evtl. die Mädels anzeigen, nämlich wegen falscher Verdächtigung etc. vielleicht auch wegen Vortäuschens einer Straftat , da sie ja offenbar wider besseren Wissens Dinge bei der Polizei behauptet haben, die ja nicht zutreffen, denn du hast niemanden sexuell belästigt und dergleichen.
Ich würde das ggfs. durch einen Anwalt prüfen lassen, dein Verhalten war zwar nicht ok, dich aber ohne Grund anzuschwärzen, ist auch nicht richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Aber hier könntest du evtl. die Mädels anzeigen, nämlich wegen falscher Verdächtigung etc. vielleicht auch wegen Vortäuschens einer Straftat

Die Argumentation ist aber nun reichlich absurd.
Dem Täter spricht Du das Recht zu eine Straftat "versehentlich" straffrei zu begehen. Aber den Opfern spricht Du das Recht ab die Polizei mit Ermittliungen zu beauftragen ob eine Straftat vorliegt ... :bang:



Im übrigen liegen die Hürden für falsche Verdächtigung etc. recht hoch, weiol ja sonst keiner mehr Strafanzeige erstatten würde

Eine falsche Verdächtigung ist hier nicht mal imAnsatz zu erkennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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