selbstständiger Handelsvertreter. Wer zahlt den Messeauftritt?

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
alex-pack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstständiger Handelsvertreter. Wer zahlt den Messeauftritt?

ich bin seit knapp 20jahren, als selbstständiger, für den technischen service eines ital. maschinenbauers hier in D tätig.

nach ausscheiden des bisherigen (ebenfalls selbstständigen) verkäufers, wurde mir nun auch der maschinen- und ersatzteil verkauf auf provisionsbasis übertragen. tyischer maschinen VK-preis, je nach modell zwischen 50.000 und 100.000 euro, 10% provision. 5 maschinen sind rel. einfach möglich, per annum, zu verkaufen.

neulich kam es in einer besprechung über kunden-besuche, werbung usw., auch auf das thema messe-präsenz.

üblicherweise gibt es in unserer branche 2 jährliche messen in D, sowie alle 2 jahre noch zwei weitere messen, an denen der mascheinbauer seit jahren seine maschinen ausstellt. 30-50qm stand.

nun meinte der maschinenbauer: die messekosten müssen wir uns teilen.
diese meinung teile ich ganz und gar nicht, sondern bin der ansicht dass der maschinenbauer vollumfänglich für den messeauftritt verantwortlich ist. den ehemaligen verkäufer kann ich leider nicht mehr fragen.

die meisten meiner im vertrieb (angestelltenverhältnis) arbeitenden freunde und bekannten meinten: der maschinenbauer will dich übern tisch ziehen....die messekosten muss er begleichen und nutzt nur den wechsel vom verkäufer aus, kosten abzuwälzen.

wie gesagt: ich bin kein wiederverkäufer und der messestand wird im namen des maschinenbauers organisiert

gibt es hierzu eine eindeutige regelung?



-- Editier von alex-pack am 21.07.2016 13:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Auf welche Regelungen wollen Sie sich denn berufen? BGB?

Sie sind selbstständig (also Firma) und können solche Aspekte mit der Firma verhandeln.

Problem ist nur, wenn beide sich nicht einig werden.

Aus der Praxis: Es gibt Messeauftritte, bei dem der Hersteller alles zahlt (inkl. Hotel etc., da die externen Verkäufer hier als Hilfe dienen) und andere machen alles aus eigener Tasche.

Ich würde einfach mal hochrechnen was ich verdiene. Da Messeauftritte in der Regel recht teuer sind und die 10 % Provision recht wenig sind, um alle Nebenkosten zu decken, würde ich das so nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
der maschinenbauer will dich übern tisch ziehen....die messekosten muss er begleichen und nutzt nur den wechsel vom verkäufer aus, kosten abzuwälzen.

Ja, da ist was dran.



Zitat:
gibt es hierzu eine eindeutige regelung?

Ja. Derjenige der am längeren Hebel sitzt bekommt seinen Willen.

Wenn Dein Unternehmen auch ohne den Maschinenbauer zurecht kommt, dann kann man das ablehen.
Falls nicht, sollte man zustimmen/nachverhandeln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alex-pack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich behaupte mal dass der vorhegehende vertreter auch nichts bezahlt hat und man nun durch den zwangsweise notwendigen vertreter-wechsel versucht kosten abzuwälzen.

die jährlichen messen dauern so 3 tage und kosten um die 5000,-€ messegebühr, plus messestand ~ 2500,-€, plus speditierung der maschinen von und nach italien (~1500,-€)
somit knapp 10.000euro pro messe.

rechne ich die messebeteiligung mit dem prozentsatz meiner provision , käme ich auf 1000,-€ beteiligung....
bedenkt man dass bei einm vk-preis einer maschine von 85000,-€ der maschinenbauer einen zu versteurenden gewinn von mind. 50000euro erzielt finde ich selbst die 1000,-€ noch zu viel.

hinzu kommen dann noch an/abreise, hotel & verpflegung.
hier ist es üblich, dass der handelsvertreter diese kosten selbst trägt, ebenfalls seine zeit auf der messe nicht in rechnung stellt.
sehe ich das richtig?

in meinen 20jahren mit ital. firmen läuft immer alles auf erpresser-spielchen heraus...ich drohe dir, du drohst mir.



wie wird das denn üblicherweise im "seriösen" D gehandhabt?




-- Editiert von alex-pack am 21.07.2016 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
hinzu kommen dann noch an/abreise, hotel & verpflegung.
hier ist es üblich, dass der handelsvertreter diese kosten selbst trägt, ebenfalls seine zeit auf der messe nicht in rechnung stellt.
sehe ich das richtig?

Korrekt



Zitat:
in meinen 20jahren mit ital. firmen läuft immer alles auf erpresser-spielchen heraus...ich drohe dir, du drohst mir.

Quasi "nationale Tradition" ... :devil:



Zitat:
wie wird das denn üblicherweise im "seriösen" D gehandhabt?

A) Entweder du akzeptierst oder Du bist raus
B) Firma zahlt ihre Imagepflege selber
C) Man einigt sich fiar



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alex-pack
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

muss nochmals auf die anfangsfrage zurückkommen:

wie wird das üblicherweise bei einer deutschen firma gehandhabt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Üblich ist, dass das Unternehmen seinen Messeauftritt zu 100 % selbst bezahlt.
Die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung des vom Unternehmen einbestelltem Personal (egal ob eigene oder engagierte Mitarbeiter), trägt in der Regel ebenfalls das Unternehmen.

Zitat (von alex-pack):
in meinen 20jahren mit ital. firmen läuft immer alles auf erpresser-spielchen heraus...ich drohe dir, du drohst mir.


Das ist nicht nur in Italien so. ;)

Ich würde der Firma vorschlagen, dass ich mich an den Kosten des Messeauftritts beteiligen würde, wenn im Gegenzug die Provision auf 25 % angehoben wird und eine Grundvergütung von min. 2500 € monatlich erfolgt. :devil:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen