selbstgeschriebene Fristlose Kündigung wirksam??

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
berlin_25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstgeschriebene Fristlose Kündigung wirksam??

Hallo leute,

folgendes problem:

meine freundin ist im 3. Lehrjahr in einer ausbildung bei einer bäckereikette in berlin..
heute kam es zu einem gespräch zwischen ihrer chefin und der ausbildungvertretung....
meine freundin wurde aus welchen gründen auch immer in die mangel genommen und dazu "gezwungen" ,einen von der chefin diktierten text zu schreiben,was sie dummerweise auch tat, in dem eine fristlose kündigung zum 12.01.2016 notiert wurde.......
meine frage an euch:was hat diese kündigung für einen rechtlichen zweck?zu meiner ausbildungszeit war das mit der fristlosen kündigung nicht so leicht und auch nur aus ausserordentlichen gründen möglich... ich hoffe ihr schreibt mir ehrlicheund sachliche antworten, und nich son kram wie "selber schuld "oder sonst was..damit wir noch so schnell wie möglich handeln können.


alex

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
berlin_25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

leider ja , jedoch ohne grund der kündigung.. würde gerne das bild mit anhängen,jedoch weiss ich nit wie das hier nicht funktioniert

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)


Sie soll sich damit an die zuständige Kammer wenden - schnellstmöglich.


Wenn ich das richtig verstehe, hat man deiner Freundin die eigene Kündigung ins Blatt diktiert oder einen Aufhebungsvertrag, die/den diese auch unterschrieben hat? Ich gehe davon aus, dass sie volljährig ist?


Die fristlose Kündigung ist in der Ausbildung an wichtige Gründe geknüpft. Aber wenn der Vertragspartner (Betrieb) die Kündigung annimmt, dann ist das auch so o.k.! Privatrechtlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Hier wird sich der Betrieb aber nicht wehren, weil er sich die Kündigung ja erwünscht und so wie du schreibst, erzwungen hat.

Es ist an deiner Freundin, jetzt irgendwie zu belegen, dass das nicht freiwillig passiert ist.

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#4
 Von 
berlin_25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok viele dank an eugine und hehe..
die kammer ist auch schon informiert....jedoch ist der zustämndige mitarbeiter erst morgen wieder erreichbar.. ich danke euch für die schnellen antworten..

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von berlin_25):
würde gerne das bild mit anhängen,jedoch weiss ich nit wie das hier nicht funktioniert


Bild bei einem Datenhoster hochladen, z.B. www.tinypic.com

Dann den dort generierten Link für Foren und Schwarze Brette hier einstellen, (den IMG Link in eckigen Klammern)

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#6
 Von 
berlin_25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hier leute das bild nochmal

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das ist eine Kündigung. Im Falle der fristlosen Kündigung ist gesetzlich die Angabe der Gründe erforderlich, aber wie schon geschrieben: Wenn der Vertragspartner diese nicht fordert, würde die Kündigung auch so bestand haben.

Wie alt ist deine Freundin? War ihr nicht bewusst, dass sie damit ihr Ausbildungsverhältnis beendet??

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#8
 Von 
berlin_25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nee war ihr leider nicht bewusst

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das verstehe ich nicht: Sie schreibt, "ich kündige" und was meinte sie, passiert dann?

Na ja, dann viel Erfolg, dass das mit Hilfe der Kammer geklärt werden kann, denn im 3. Ausbildungsjahr wird es schwer, eine Anschlusslehrstelle zu finden.

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich würde mich nicht auf die Handwerkskammer verlassen. Falls hier überhaupt noch was zu retten ist (z.b. Vermisse ich eine Anschrift oder auch nur einen Namrn des Arbeitgebers/ausbildenden Betriebes), dann sollte man sofort einen fähigen FACHANWALT für Arbeitsrecht aufsuchen.
Man müsste umgehend die Kündigung widerrufen, in der Hoffnung, die Cheffin hat hier in unzulässigerweise Druck ausgeübt.

Es fällt mir schwer, bei der Schilderumg sachliche Antworten zu geben.
Wer oder was ist eine Ausbildungsvertretung?

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#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Anfechten ist scheinbar der korrekte Begriff.

erfolgreich:
http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/eigenkuendigung-erfolgreich-angefochten/

kein Erfolg hingegen da, BAG, Urteil vom 9.6.2011, Az. 2 AZR 418/10 :
http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/12272

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