schwere Körperverletzung ?

1. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
chello
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
schwere Körperverletzung ?

Hallo Zusammen!
Passiert ist folgendes:Ich bin weiblich, befand mich vor ca. 4 Monaten mit mehreren Leuten in der Stadt und wurde von Außenstehenden massiv angepöbelt (Hure,Nutte, ***** etc.) ich wollte dem Konflikt aus dem Weg gehen. Es handelte sich hierbei um eine besoffene Gruppe bestehend aus 4 jungen Männern. Sie wurden handgreiflich und schlugen mich zusammen. Ich wurde mit einem starken Nasenbruch und Schädelhirntrauma (verdacht auf Hirnblutung) in das Krankenhaus gebracht wo ich 8 Tage lag und ebenfalls operiert wurde. Ich stellte Anzeige gegen die Männer welche ich via 'sozialem' Netzwerk wiedererkannte. . Meine Frage wäre wie lange der Prozess nun verweilen wird und wie meine Chancen auf Recht und Schmerzensgeld bestehen. Lg Chello

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Sie sind volljährig? Andernfalls wäre die Bürokratie natürlich etwas problematisch.

Den Anspruch auf Schmerzensgeld sollten Sie zweifelsfrei haben. Was Ihre Chancen angeht, gibt es da grundsätzlich zwei Probleme. Das eine ist die Beweisführung, wobei ich mal davon ausgehe, dass diese eher unproblematisch ist. Dann besteht aber noch immer die Möglichkeit, dass die Herren ganz einfach kein Geld haben, weshalb Sie auch kein Gericht der Welt zu einer Zahlung an Sie bewegen kann, außer vielleicht mit dem Versprechen einer Strafmilderung. Diese Ansprüche machen Sie am besten mit einem eigenen Anwalt geltend. Das geht ganz losgelöst vom strafrechtlichen Verfahren, das jetzt wohl die Staatsanwaltschaft gegen die Herren führt.

Gleichwohl könnte es sich aber empfehlen, den weiteren Verlauf dieses Verfahrens noch abzuwarten. Nach vier Monaten können Sie davon ausgehen, dass die Beschuldigten inzwischen zu dem Vorfall ausgesagt haben beziehungsweise darum gebetn wurden. Wann dann eine Anklage erhoben wird, ist leider sehr von der Auslastung der Behörde abhängig. Das kann nächste Woche passieren, aber auch erst nächstes Jahr. Auf jeden Fall werden Sie benachrichtigt werden, könnten aber auch von sich aus eine Anfrage zum Verfahrensstand an die SA richten.

Wenn das Strafverfahren läuft oder gelaufen ist, sollte die Beweisfrage für das Schmerzensgeld deutlich weniger mühsam sein, da man sich dann größtenteils auf dessen Ergebnisse stützen kann. Dann wissen Sie, wer Sie geschlagen hat und können vielleicht auch in etwa abschätzen, bei wem Geld zu holen ist.
Auch besteht die Möglichkeit, dass die Strafjustiz eine Zahlung an Sie zur Auflage macht oder die Beschuldigten das von sich aus anbieten.

Es hat Sie wirklich jeder einzelne der Männer geschlagen und Sie haben wirklich gar nichts gemacht? Gleiches gilt für Ihre Begleiter? Wie würden Sie denn die Beweisbarkeit (oder Qualität der Zeugenaussagen) einschätzen?

Der Vorwurf wird übrigens wohl "nur" auf gefährliche Körperverletzung lauten, vielleicht auch "nur" eine einfache Körperverletzung. Damit der Angriff "schwer" im Sinne des Strafrechts ist, müssen Sie mehr als einfach nur schwer zugerichtet sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chello
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo! Danke erst einmal, nein ich bin noch nicht ganz volljährig und die Gruppe war gezielt auf eine Schlägerei aus und haben mich als Frau rausgepickt. Das selbe ist wenige Wochen vorher ebenfalls mit einer Frau passiert. Zwei von den Männern haben mich zusammengeschlagen, meine 'Begleiter' haben wohl oder übel zugeschaut.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

nein ich bin noch nicht ganz volljährig Tja, klagen können Sie nur, wenn Sie volljährig sind - wenn das ohnehin bald der Fall ist, sollten Sie solange warten. Die obigen Ausführungen von Hafenlärm sind dahingehend zu ergänzen, daß jedes zivilrechtliche Vorgehen zunächst mal Ihr Geld kostet. Und ob Sie das irgendwann wiedersehen, ist ungewiß...

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