schwanger bei befristeten Arbeitsvertrag

30. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
tesubl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schwanger bei befristeten Arbeitsvertrag

Hallo

was wäre wenn.......

im Oktober wird mein befristeter Arbeitsvertrag nochmal um 1 Jahr verlängert (befristet) wird und ich dann schwanger werde.


Was passiert dann, läuft meine Befristung ganz normal "Ab", wie ohne schwangerschaft, oder habe ich nach einer Verlängerung doch ein paar Rechte ???

Danke schonmal für die Antworten




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

die Befristung greift, wenn nichts anderes vorher vereinbart wird.

Schwangerschaften müssen unverzüglich dem AG gemeldet werden, wenn sie festgestellt werden.

Man sollte aber die Schwangerschaft nicht vom Arbeitsvertrag abhängig machen ...

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nenny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!Wie verhält man sich wenn man nachdem man einen Vertrag abgeschlossen hat schwanger geworden ist? Befristet für 1Jahr ab dem neuen Jahr?
Gruß

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Vorsichtig......

Es ist alles nicht so einfach wie es im Gesetz klingt!!!!

Ich habe einem Befristeten AV für ein Jahr bekommen. Währen diese Zeit wurde ich Schwanger. Dann stellte ich mir die Frage (2 Monat Schwanger) kurz bevor ich mein neuen Vertrag unterschreiben sollte:
Soll ich meinem AG meine Schwangerschaft mitteilen oder doch abwarten.

Ich habe mich auch Rechtlich bei einem RA informiert.

Weil ich die Einstellung meines AG kannte, wusste ich wenn ich ihm vor dem Anfang der neue Befristung mitteile dass ich Schwanger bin würde er mir kein neues Vertag geben obwohl er mir das schon Mündlich zugesagt hat.

Es ist auch laut Gesetz, dass die AN soll dem AG unverzüglich die Schwangerschaft melden!!!! Achtung es steht dort SOLL nicht MUSS!!!!!!!

Es steht aber auch im Arbeitsrecht, dass man eine Schwangere nicht kündigen darf oder Ihr auch wegen der Schwangerschaft die Arbeitstelle verweigert. Aber in der Wirklichkeit sieht es ganz anders aus.
Ich habe 2 Möglichkeiten gehabt:

1.Dem AG meine Schwangerschaft vor dem Ablauf meine 1. Befristung mitteilen (und zum 99%gegündigt werden)
2. oder ein Paar Tage abwarten mein neuen Vertrag unterschreiben und dann paar Tage später mitteilen.

Bei den 2 Wahl hätte ich eine AV aber schlechte karten bei dem AG und evtl. daraus gefolgten Mobbing am AP, vielleicht eine Kündigung wegen der Verleugnung der Schwangerschaft oder ähnliches....
(Der Arzt hat Schweigerpflicht, deine AG weiß nicht genau, seit wann du es weißt, dass du Schwager bist .... Man sollte auch vorsichtig mit anderen Mitarbeitern sein!)
Egal was man da macht, wenn der AG nicht korrekt ist, hat man sowieso schlechte Karten.


Ich habe sehr viele Nächte nicht geschlafen... "Frau" ist Schwanger soll es genießen nicht nur die Schwangerschaft aber auch die Unterstützung der Mitbürger und des Gesetzes. Meine Schwangerschaft war aber eine Große Katastrophe: nur von Kaputten Nächten, Gerichtverhandlungen und Schikane von meinem AG geplagt.

ICH HABE MEINM AG meine Schwangerschaft vor der Unterschrift des neuen AV mitgeteilt!!
Ich war in 2 Tagen ARBEITSLOS Am Freitag habe ich gebeichtet, am Montag war ich AL. Am Dienstag sollte ich meinen Neuen AV unterschreiben dazu kam es nicht mehr!
Mein AG meinte, dass Schwangere oft Krank sind, kosten viel Geld usw.

Jetzt hätte ich etwas anderes gemacht... Ich hätte den AV unterschrieben und dann meine Schwangerschaft mitgeteilt!!!!

So hat man Anspruch auf Lohn und Arbeit! Ist für sich an eine sichere Seite und Schützt dich von Löchern im Gesetz die dem AG das Recht geben so eine Schwangere zu behandeln! Sollte sich dann der Arbeitsklimer sehr schlecht verschlechtern, empfähle ich immer sofort mit dem Arzt das zu besprechen!

Als Schwangere Frau ist man dann vielleicht mehr zu Hause „Krankgeschrieben „ und hat die gewünschte RUHE! Und nicht so wie ich, Monatelang - Rechtsanwalt- Gericht- Urteil- immer noch kein Geld- Entbindung- RA- Gericht- und dann nach 7 Monate das Geld was mir zustand!

Ich habe nur mir den ganzen Zeit überlegt, „man du bist ja nur Schwanger“ und die haben dich behandelt wie einen Verbrecher!!! So EINE DISKRIMINIEREUG!


Gruß
Maggy

PS:
Meine Tochter ist jetzt 2 Jahre und zum GLÜCK gesund! Ich habe meine AG 2 x Verklagt und somit auch meine Arbeitstelle für immer durchgestrichen. Ich wurde von Ihm Schikaniert usw…, und dass NUR weil ich ihm Zeitlich informiert habe das ich Schwanger bin und danach meine Rechte verteidigt habe.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maggy aus NRW
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 42x hilfreich)

Wenn du deinen neuen AV schon bekommen hast und dann in dem Jahr Schwanger bist, wenn du noch in demselben Jahr dein Entbindungstermin hast, würde ich sofort Bescheit sagen.
Dann kannst du den Kündigungsschutz und alle gesetzliche Schutz der Schwangere nutzen. Bis du aber erst Schwanger 2 oder 3 Monate vor Ablauf der Befristung, und hat dir der Chef schon ein befristete Vertag ZUGESAGT, lass dir erst das sofort schriftlich geben (ein glaubwürdigen Zeugen auf den du dich immer verlassen kannst), wenn du das hast kannst du Ihm auch sofort das Mitteilen.
Ist das aber nicht möglich - > sag nicht, und warte bis du (nach 2 Jahren Befristung) deinen Unbefristete AV bekommst.


MEIN VORSCHLAG!!!

Maggy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lisalie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Ich habe das selbe Problem
und bis jetzt folgendes
herausgefunden:

Mitteilungspflichten: Obgleich erst die Kenntnis des ArbGeb ihn zu Maßnahmen des Gesundheitsschutzes veranlassen kann, wird für die Schwangere in Achtung ihrer Intimsphäre keine Rechtspflicht zur Mitteilung begründet. Sie soll, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist, dem ArbGeb ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen (§  5 Abs  1 MuSchG). Eine Verpflichtung zur Mitteilung kann sich aus der Treuepflicht ergeben, wenn erhebliche berechtigte Interessen des ArbGeb betroffen sind. So wenn Beschäftigungsverbote eingreifen und die Frau eine Schlüsselposition innehat, die eine längere Einarbeit der Vertretung notwendig macht. Im Einzelfall können sich aus einer schuldhaft verspäteten oder völligen Unterlassung der Mitteilung Schadensersatzpflichten ergeben.

Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers. Nach der ständigen Rspr des BAG ist Voraussetzung für eine selbstständige Auskunftspflicht des ArbN , dass die fraglichen Umstände dem ArbN die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (zuletzt BAG 21.2.91, DB  91, 1934 mwN aus der Rspr). Danach unterliegt die Offenbarungspflicht des ArbN engeren Grenzen als das Fragerecht des ArbGeb.

Zu der Frage ob es rechtens ist eine Befristung aufgrund der Schwangerschaft einfach auslaufen zu lassen gibt es inzwischen Gerichtsurteile des EuGH aber ich kann die Sichtweise des
Verfassers unter http://www.uni-koeln.de/
verwaltung/prwiss/infoseiten/
mu_2001.htm Gerichtsurteile
dass sich "die bisherige Übung, befristete Arbeitsverträge mit Mitarbeiterinnen auslaufen zu lassen, wenn sie schwanger werden sich nicht fortführen lassen wird. " nicht ganz teilen, da es sich dabei um sehr spezielle Fälle handelt

Daher mein Tip:
1. Die Schwangerschaft erstmal verschweigen solange die Befristung noch nicht verlängert bzw. aufgehoben ist und es sich gegenüber der eigenen Gesundheit sowie dem Arbeitgeber verantworten läßt

2. Sich lieber nicht auf einen Rechtsstreit einlassen es sei den der Arbeitgeber macht den Fehler das Auslaufen der Befristung mit der Schwangerschaft zu begründen und ihr könnt dies
beweisen.

Gruß
Lisalie

1x Hilfreiche Antwort

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