schuldhaftentlassung

23. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rumpelgolf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schuldhaftentlassung

mir wurde im rahmen der schuldhaftentlassung eine bearbeitungsgebühr in höhe von 1% der restschuld in rechnung gestellt.da ich mein girokonto bei dieser bank habe,buchen die das geld praktischerweise einfach ab..in meinem darlehensvertrag wird der punkt "Gebühren" nur insofern behandelt,-dass- die bank erheben darf..wieviel steht da nicht..die AGB der Bank gibt da auch nichts her..schauen, wie `s weiter geht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

ja, und nu? :???:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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