mir wurde im rahmen der schuldhaftentlassung eine bearbeitungsgebühr in höhe von 1% der restschuld in rechnung gestellt.da ich mein girokonto bei dieser bank habe,buchen die das geld praktischerweise einfach ab..in meinem darlehensvertrag wird der punkt "Gebühren" nur insofern behandelt,-dass- die bank erheben darf..wieviel steht da nicht..die AGB der Bank gibt da auch nichts her..schauen, wie `s weiter geht.
schuldhaftentlassung
23. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2007 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schuldhaftentlassung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. September 2007 | 11:02
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
ja, und nu?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten