schulden von einem Freund einklagen

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)
schulden von einem Freund einklagen

hallo. ich habe seit länger zeit einem freund geld geliehn, seit 2003 sind es bis heute 1400 euro. immer ein bisschen was . 2007 fährt auch noch der freund mit meinem auto 1000 euro schaden ein. er hatte unfall gebaut. ich habe bis heute noch kein euro erhalten. jetzt vor 2 tagen schreibe ich ihn wieder an. wegen geld . habe ihn jetzt schon halbes jahr angeschriebn. vor halben jahr hat seine frau geschriebn ich bekom geld. soll konto daten schicken. bis heute kam nix. im oktober habe ich ihn nochmal angeschrieben, wieder seine frau schreibt, ich bekomm geld sie gibt es weiter. jetzt im januar schreib ich sie wieder an. es kommen nix auser beleidigungen und es wären nur 200-300 euro was ich bekäme. dann nächsten tag schreibt der (ehmalige freund ) ich solle mich mit ihm treffen wegen geld. ich sagte er solle mir ,wenn wir uns treffen , unterschreiben das er mir geld schuldet den kompletten betrag. keine antwort mehr. er schrieb auch das seine frau ruhig sein solle wegen beleidigungen. und den betrag wo ich gesagt habe , dagegen hat er nie was gesagt. ich habe zeugen mein Vater , Bruder , Freundin und Arbeitskollegn wegen geld . und wegen auto. Er hat es allen selbst erzählt wegen Schulden und wegen Auto. Er sagt wir sollen uns treffen , aber Unterschreiben tut er nicht. und auf meine mails antwortet er auch nicht. wegen ratenzahlung . habe ihnen alles angeboten mit raten und sogar zahlpause wenn sie kein geld haben. seine frau sagt wären nur 200 - 300 euro. er selbst verneint meinen Betrag nicht. hat auch mails geschriebn , da steht drin das er mir geld schuldet. das er es weis. habe ich eine Chance vor Gericht wegen Geld? Hlfen mir die Zeugen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
youngdriver
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo: 1. Freunde, denen man Geld leiht, die hat man meistens schon gesehen.
Freunden leiht man am besten kein Geld. Wenn doch: auch Freuden sollte man Geld nur gegen Unterschrift verleihen.
Hast du offenbar alles nicht getan. Da ist es schwierig.
2.:
Vor Gericht muss man alles beweisen können. Dies funktioniert mit schriftlichen Beweisen natürlich einfacher als mit Zeugen. Diese müssen auch glaubhaft sein.
Außerdem wäre es hilfreich, wenn du genau angeben könntest, wann du deinem Kumpel was geliehen hast und wie die Rückzahlung vorgesehen war.
Auch mündliche Darlehensverträge sind ja Verträge, aber auch solche unterliegen gewissen Verjährungsfristen (google mal unter § 199 BGB ).
Wichtig ist hier, wann der Anspruch (hier: wohl dein Rückzahlungsanspruch) entstanden ist. Wenn der 1. Darlehensbetrag z. B. 200 EUR, die du ihm am 10.01.2003 geliehen hast, betragen hat und dein Kumpel hätte ihn in 2 Monaten zurück bezahlen sollen, so wäre dein Rückzahlungsanspruch wohl zum 10.03.2003 fällig gewesen. Die Verjährungsfrist hätte dann am 01.01.2004 begonnen und bei 3 Jahren (1. J.: 2005, 2. J.: 2006, 3. J.: 2007) Verjährungszeit wäre für die 200 EUR am 01.01.2008 dein Anspruch verjährt gewesen. Inwieweit deine Mahnungen und die Schreiben der Ehefrau deines Freundes die Verjährungsfrist unterbrochen haben und die 3-Jahres-Frist neu begonnen hat, vermag ich jetzt nicht zu sagen.
Fakt dürfte sein, dass Teilrückzahlungen die Verjährung wohl unterbrechen.
Wenn keine Fälligkeit des Darlehens vereinbart wurde, käme es jedoch auf die Kündigung des Darlehens hinsichtlich der Verjährungsfrist an.

Also musst du am besten eine Aufstellung über die Beträge und einzelnen Daten machen.
Außerdem alle Schreiben (auch e-mails) sammeln und ordnen.
Wichtig ist:
Wer bekam was? Wie war die Rückzahlung vereinbart?
Ist die Forderung evtl. verjährt?
Wenn nicht, habe ich die Möglichkeit, dass ich beweisen kann, dass das Darlehen tatsächlich ein solches war (vielleicht war es auch nur eine Schenkung?), wer hat gesehen, dass ich meinem Freund X das Geld (in welcher Höhe - nicht nur 3 Scheine oder ......) gegeben habe. Wer hat mitbekommen, dass es ein Darlehen war. Wer kann bestätigen, dass die Rückzahlung zum .... erfolgen sollte?
Wer hat mitbekommen und kann bestätigen, dass mein Freund X mir gegenüber erklärt hat, dass er mir mein Geld am ...... zurück zahlt? usw.

Du siehst: Viele offene Fragen.

Am besten, alles genau notieren und prüfen, ob der Aufwand es lohnt, das Darlehen einzuklagen.

Die nächste Frage wäre:
Lohnt der Aufwand sich überhaupt, d. h., ist mein Freund X überhaupt in der Lage im Falle eines Obsiegens vor Gericht mir das Geld zurück zu bezahlen oder werfe ich dem schlechten Geld (dem, das das du verliehen hast und zurück haben möchtest) mein gutes Geld (das, was du noch in der Tasche hast) nach?
Wenn bei deinem Freund der Gerichtsvollzieher bereits ein häufiger Gast ist, wird wohl letzteres eher der Fall sein.

Oder hast Du eine Rechtschutzversicherung, die für einen Prozess für ein Privatdarlehen dir einen Anwalt bezahlt?
Dann lass dir eine Deckungszusage geben und gehe zum Anwalt.
Der kann dir dann genau die Chancen erklären.
Aber auch er wird sagen: recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Und selbst wenn du Recht bekommst, hast du immer noch nicht dein Geld.

Alles nicht so einfach!

:(


-- Editiert von youngdriver am 08.01.2009 15:49

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rene schuckmann
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 50x hilfreich)

hi . obwohl es haufen leute wissen das mit geld? keine chance ? er hat es selbst erzählt vor 1-2 jahren vielen leuten. kann er gegen 5 leute lügen vor gericht?
ich habe mit ihm am ersten januar 2009 geschriebn, da wo ich dann geschriebn habe ,wir treffen uns und ein freund geht noch mit, als zeuge , und du unterschreibst mir dann was wegen geld, kam keine antwort mehr. dann hat er doch was zu verbergen?
vor einem jahr war schon mal Gerichtsvollzieher da wegen was anderem. jetzt habe ich erfahren ,sie haben 2 computer und neuen laptop ? ja. da bin ich ausgerastet.

16x Hilfreiche Antwort

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