schmerzensgeld nach 13-14 jahren?

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.04.2016 20:14:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
schmerzensgeld nach 13-14 jahren?

Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem und bitte um Rat! Ich habe vor 13 Jahren zwei Brüder eines Polizisten (jetzt Rentner) verprügelt. Ich hatte damals eine Gerichtsverhandlung und wurde verurteilt! Hatte Sozialstunden Gerichtskosten! Habe ich gemacht und bezahlt. Wurde aber nicht auf Schmerzensgeld verurteilt! Wenig später kam eine Zivilklage mit Schmerzensgeldforderung von mehreren tausend Euro. Da ich aber damals ohne Arbeit war und ich bezahlen konnte musste ich den bekannten Offenbarungseid leisten! Und das drei mal (auch wegen anderen Sache) da ich damals lange ohne Arbeit war ( weil jung und dumm).
So und ich habe schon circa 8 Jahren keine Post wegen der forderung mehr bekommen! Bis jetzt noch nicht! Jetzt war aber der Vater der beiden Söhne bei meinem Chef im Betrieb und wollte Informationen über mich z. B. ob ich noch bei den Eltern wohne und ob Pfändungen gegen mich laufen! Ich bin total konfus nach so einer langen Zeit kommt so was! Die Frage ist nun ob ich jetzt damit rechnen muss, ob was auf mich zu kommt?? Wie schon geschrieben. Ich hatte seit Jahren keine Briefe deswegen bekommen und ich habe das ehrlich gesagt schon vergessen!
Wenn mir hier irgendwer helfen könnte! Wäre ich extrem dankbar!!
Mfg Peter

-- Editiert von Moderator am 26.04.2016 19:23

-- Thema wurde verschoben am 26.04.2016 19:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wurde aber nicht auf Schmerzensgeld verurteilt! Ach nein - und die EV haben Sie bloß aus Langeweile geleistet oder was? Denn ohne Urteil mußten Sie doch gar nichts zahlen. Anders gesagt - Sie belügen uns hier recht dreist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Aus einem Urteil kann man übrigens 30 Jahre lang vollstrecken - die sind noch lange nicht um... By the way beginnt die Frist mit jedem Vollstreckungsversuch von vorn - eigentlich geht sie also ewig, zumal die Schulden am Ende ja vererbt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.04.2016 20:14:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok ok.. Missverständniss!!
Bei dem gerichtsurteil sagte die Richterin noch: es bleibt dem Kläger überlassen ob sie mich auf Schmerzensgeld verklagen! Damit hat sie auf den Zivilprozess hingewiesen! Der dann auch wenig später kam! Und ich lüge hier ganz sicher! Und die Ev hab ich ganz sicher nicht aus Langeweile gemacht!!! Ich wurde verurteilt!! Vorsätzliche Körperverletzung!! Einfach lesen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Und ich lüge hier ganz sicher!

Echt jetzt? Dann versuche es mal mit der Wahrheit.



Zitat:
Wenig später kam eine Zivilklage mit Schmerzensgeldforderung von mehreren tausend Euro.

Und was war das Ergebnis dieser Klage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Einfach lesen Sehr witzig - Ihre Lüge habe ich doch gelesen. Das Urteil des Zivilgerichtes hingegen unterschlagen Sie diskret.
Und ich lüge hier ganz sicher! Da sind wir ja einer Meinung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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