schenkung zu lebzeiten/ wertgegenstände

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
blitzmerker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schenkung zu lebzeiten/ wertgegenstände

guten abend zusammen,


wie es aussieht haben die eltern zu lebzeiten schon den karren gegen die wand gefahren, so dass wohl ein betreuer gestellt werden wird. das eigenheim ist mit hypotheken belastet.

wie verhält es sich mit im haus befindlichen wertgegenständen, fallen diese im falle einer schenkung zu lebzeiten ebenfalls unter diese 10- jahresklausel; wie bei immobilien?

wäre es möglich, einen schrieb zu verfassen, dass gewisse gegenstände den kindern schon zu lebzeiten geschenkt wurden, jedoch im haushalt des schenkenden verbleiben?

ich möchte so umgehen, dass bei einer eventuellen zwangsvollstreckung alles unter den hammer kommen könnte, was sich im haus der eltern befindet.

nun bin ich gesp0annt auf anregungen aus dem forum.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Hier will sich doch nicht etwa jemand bereichern auf Kosten von jemandem, dem was zusteht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Eine Schenkung ohne notariellem Vertrag gilt erst dann als ausgeführt, wenn die Schenkung vollzogen wurde. Bei einem Verbleib im Haushalt der Schenkenden ist das jedoch nicht der Fall.

Aber auch eine Schenkung mit notariellem Vertrag oder durch Verlagerung in den Haushalt der Kinder würde nichts bringen, da diese Dinge dann innerhalb einer Frist von 10 Jahren zurückgefordert werden können.

Außerdem hätte so ein Vorgehen auch noch strafrechtliche Relevanz (§ 288 StGB ). Deinen Eltern würde eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen, wenn Wertgegenstände dem Zugriff der Gläubiger entzogen werden.

Und Anleitungen zu Straftaten geben wir hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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