schadensersatz bei verlust eines laptops bei lieferung vom händler zum hersteller

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
superlöwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
schadensersatz bei verlust eines laptops bei lieferung vom händler zum hersteller

Mein Laptop hatte nach einem Jahr einen Defekt. Also reklamierte ich das Gerät beim Händler. Der schickte das Gerät zum Hersteller zur Reparatur.
Nun Bekam ich einen Anruf des Händlers, dass das Laptop bei DHL nicht mehr auffindbar ist und mir der Händler (oder DHL über den Händler?)einen Schadenanspruch bezahlen will. Dieser berechnet sich aus dem Verkaufspreis, minus 3% pro Monat Benutzung.
Das Heißt: 500.- € Kaufpreis, minus 36% für 12 Monate = 180 €, bleibt ein Schadenersatz von 320 €.
Nun meine Frage: ist das Rechtens?

Viele Grüße
Superlöwe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert von -Laie- am 13.02.2018 19:25

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Meiner Meinung nach bist du damit sehr gut bedient. Ich persönlich würde keine 320€ für einen gebrauchten Laptop bezahlen wenn dieser ein Jahr zuvor neu 500€ gekostet hätte.

Signatur:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von superlöwe):
Nun meine Frage: ist das Rechtens?

Ja, das Angebot wäre rechtens.

Ob man es annehmen will oder soll, steht auf einem anderen Blatt.


Denn er hat einfach 3 Jahre Nutzung unterstellt und diese aufgeteilt. Grundlage waren hier wohl die steuerlichen Regeln zur Abschreibung.
Das ist recht einfach und unkompliziert.


Juristisch korrekt wäre allerdings den tatsächlichen Wert des Gerätes zu ermittlen. Der hängt nicht nur vom Alter sondern von Zustand des Gerätes ab, ob der Defekt einer war welcher vomKunden verursat wurde oder Garantie, ...

Gibt es da Uneinigkeit, müsste man schauen wer hat welche Beweise für den Zustand. Nofalls wird dann ein gerichtlich bestellter und vereidigter Schaverständiger hinzugezogen, ...

Kann also durchaus mal länger dauern ...



Wenn der Vorgang nicht der Garantie sondern der der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt, dann sieht das anders aus. Denn da hat der Kunde durchaus einen Anspruch auf Neulieferung oder Geld zurück, ganz ohne Abzug.
Aber auch hier könnte es etwas dauern, bis man das vor Gericht durchgesetzt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann also durchaus mal länger dauern ...
Und teurer werden. Zahlen muss das im Ernstfall dann der Unterliegende...

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
superlöwe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die guten Antworten und Radschlägen.
Ich habe gestern noch einmal mit dem Händler telefoniert und dabei auch etwas Druck ausgeübt (Anwalt....). Daraufhin hat mir der Händler eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises zugesagt (vielleicht hatte er ja auch ein schlechtes Gewissen?!).
Viele Grüße und nochmals, Danke
Superlöwe

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