schadensersatz bei unfall

16. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
123adv
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
schadensersatz bei unfall

Hallo,

ich habe ein Auto, dass 12 Jahre alt ist. Nun ist mir einer draufgefahren und es ist ein Totalschaden entstanden.
Die Versicherung des Gegners will mir nur den Zeitwert (der so um die 500 Euro liegt) und nicht die Reparaturkosten bezahlen, die ja höher ausgefallen sind.
Nun meine Frage ist, ob das so rechtens ist oder kann ich darauf bestehen, dass ich mein Fahrzeug so wieder bekomme, wie es vor dem Unfall war. Das Auto brauch ich beruflich sehr dringend und kann somit nicht darauf verzichten.

Bitte um schnelle Antwort!!!!!! Danke im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Liegen die Reparaturkosten erheblich über den Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs bekommen Sie nur den aktuellen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Ob dies 500,00 € entspricht kann von hier nicht beurteilt werden.

Mit freundliche Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
123adv
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ja die Reparaturkosten sind in höhe von 1600 Euro ausgefallen. Das Auto ist laut Autohändler nur noch max. 450 bis 500 Euro wert. Reparatur habe ich jetzt schon durchgeführt. In mein Auto habe ich sehr viel extras eingebaut, wobei bei einem gleichwertigen Fahrzeug die ganze Bastelarbeit die ich in das Auto gesteckt habe umsonst wären. Habe ich nun doch noch eine Chance die Kosten für die Reparatur wieder zu bekommen?

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#3
 Von 
123adv
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hilfe dringent benötigt!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Klare Antwort: NEIN! In Ihrem Fall bekommen Sie die Reparaturkosten nicht ersetzt. Betragen die Rep.-Kosten nämlich mehr als 130% des Zeitwertes des Kfz spricht man von einem "wirtschaftlichen Totalschaden". In diesem Fall ist der Schädiger (bzw. dessen Versicherer) unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung nur zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtet.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
Jonissek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo...

ich würde mit dem fall auf jedenfall zu einem anwalt gehen. wenn die schuldfrage klar ist, dann steht dir ja auch einer zu.
der erledigt dann auch alle lästigen schreiben mit den versicherungen für dich. und vor allem kann der dann noch versuchen weitere gelder, die dir zustehen für dich zu beantragen.(schmerzensgeld,haushaltsunfähigkeit,kostenpauschalen.....)
hört sich vielleicht nicht fair an aber vielleicht bekommst du ja auf diese art und weise noch ein wenig geld dazu

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#6
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

was Jonissek sagt ist wirklich nicht fair.
Der Geschädigte eines Unfalls soll zwar durch den Unfall keine Nachteile erleiden, er soll jedoch auch nicht besser gestellt werden, als er ohne Unfall stünde.
Das Gebahren von Jonissek ist total schädlich für eine gute, schnelle und sachgerechte Unfallabwicklung. Selbstverständlich ist der sog. Haushaltsführungsschaden zu erstatten - wenn dieser denn entstanden ist (mit Verlaub: einige Kollegen wissen gar nicht, das dieser Anspruch überhaupt besteht und auch von Männern geltend gemacht werden kann; noch weniger können ihn korrekt berechnen)

Ich selbst vertrete oft Geschädigte gegenüber Versicherung und hbe bemerkt, dass eine kompetente, sachliche und am Recht orientierte Sachbearbeitung die BESTEN Resultate erzielt.

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#7
 Von 
Anwaltsralf
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Rechtsprechung ist insofern eindeutig: Der Geschädigte soll so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Er darf an dem Unfall nichts verdienen!
Wenn allerdings Schäden tatsächlich entstanden sind, worin sie auch liegen mögen, so sind sie auch zu ersetzen.
Immer zu beachten ist allerdings die Schadensminderungspflicht. Nach dieser muß man, soweit es möglich ist, den Schaden des Gegners gering halten, ohne sich dabei aber über Gebühr einschränken zu müssen.
Ich rate meinen Mandanten grundsätzlich immer, keine Ausgaben zu tätigen, die sie nicht auch dann vornehmen würden, wenn sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssten. So gibt es selten Probleme. Obwohl manche Versicherer sich schon bei den kleinsten, von der Rspr. eindeutig entschiedenen, Schadensposten grundsätzlich erstmal quer stellen und nicht oder nur mit viel Verspätung bezahlen. Ich sage nur: Mehrwertsteuer...

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