schönheitsreparatuern ohne mietvertrag??

11. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Axel H.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schönheitsreparatuern ohne mietvertrag??

Hallo, wir wihnen seit 13 Jahren in einem einfamilienhaus, jetzt, bei der kündigung verlangt der vermieter die komplette renovierung, teppichböden,wasserhähne undicht,dach undicht,gartenzaun verwittert,balkontüre erneuern( ist zb seit 8 jahren total ausgeleiert und schliesst nur mit gewaltaufwand,mängel wurden dem vermieter mitgeteilt, der widerum sagte,: dann müsst ihr das auf eure kosten herrichten, wir unternehmen hier nichts)Meine frage also, was gilt´, wenn kein mietvertrag und keine mündlichen vereinbarungen getroffen wurden im hinblick auf schönheitsreparaturen beim auszug?gibt es da nicht die vom gesetzgeber vorgegebene regelung :besenrein verlassen?? müssen die wände gestrichen werden?
oder wo kann man nachsehen,was der gesetzgeber vorschreibt,wenn kein mietvertrag besteht?
Danke im voraus
Mfg Axel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich obliegt die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen dem Vermieter. Dieser kann die Pflicht allerdings per Mietvertrag auf den Mieter abwälzen (Regelfall).
Ohne Mietvertrag gibt es also keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsraparaturen, allenfalls Schäden sind zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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