Hallo, wir wihnen seit 13 Jahren in einem einfamilienhaus, jetzt, bei der kündigung verlangt der vermieter die komplette renovierung, teppichböden,wasserhähne undicht,dach undicht,gartenzaun verwittert,balkontüre erneuern( ist zb seit 8 jahren total ausgeleiert und schliesst nur mit gewaltaufwand,mängel wurden dem vermieter mitgeteilt, der widerum sagte,: dann müsst ihr das auf eure kosten herrichten, wir unternehmen hier nichts)Meine frage also, was gilt´, wenn kein mietvertrag und keine mündlichen vereinbarungen getroffen wurden im hinblick auf schönheitsreparaturen beim auszug?gibt es da nicht die vom gesetzgeber vorgegebene regelung :besenrein verlassen?? müssen die wände gestrichen werden?
oder wo kann man nachsehen,was der gesetzgeber vorschreibt,wenn kein mietvertrag besteht?
Danke im voraus
Mfg Axel
schönheitsreparatuern ohne mietvertrag??
11. Oktober 2002
Thema abonnieren
Frage vom 11. Oktober 2002 | 01:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schönheitsreparatuern ohne mietvertrag??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Oktober 2002 | 22:59
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Grundsätzlich obliegt die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen dem Vermieter. Dieser kann die Pflicht allerdings per Mietvertrag auf den Mieter abwälzen (Regelfall).
Ohne Mietvertrag gibt es also keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsraparaturen, allenfalls Schäden sind zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
Schon
268.299
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten