rücktritt vom kaufvertrag hund

29. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
ellatobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
rücktritt vom kaufvertrag hund

hallo,

habe mir vor zwei wochen einen 8 wochen alten hund mit schutzvertrag und eine schutzgebühr von 400€ gekauft.ich habe ihn als boxer-mix gekauft und später stellte sich raus das es aber ein pitbull-staff mix ist.als sich dann einer von meinen nachbarn über diese rasse beschwert hatte mußte ich ihn der übergeberin zurück geben.wird mir die schutzgebühr ertattet?sie hat ihn mir ja auch als falsche rasse verkauft!im vertrag steht zwar drinne das die gebühr nicht erstattet wird bei zurückgabe aber in so einem fall dürfte ich ja eigendlich das geld wieder bekommen,oder?

was kann ich noch unternehmen sie gibt mir ja den hund auch nicht wieder wenn ich z.B eine andere wohnung finde!

weiß nicht meht was ich machen soll.über hilfe oder tips würde ich mich sehr freuen danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Steht denn tatsächlich auch Boxer-Mix im Vertrag? Dann ist das vermutlich eine zugesicherte Eigenschaft, für die der Verkäufer haften muss.

Wer sagt denn jetzt, dass es sich tatsächlich um einen Pitbull- Stafford-Mix handelt? Es muss dem Verkäufer im Zweifelsfall natürlich schon nachgewiesen werden, dass er falsche Angaben gemacht hat. Und wenn da nun einfach irgendein Möchtegern-Hundekenner behauptet, es handlet sich um eine andere Mischung, dann hat das nicht wirklich viel Beweiskraft. Die genaue Rassenzusammensetzung läßt sich bei einem Mischlingshund ohnehin nur sehr schwer feststellen.

Auch mag sich mir nicht erschließen, warum der Hund zurück gegeben werden musste, nur weil einem Nachbarn die "angebliche" Rasse nicht passt.

Wie gesagt, ob ein Erstattungsanspruch gegen den Verküufer besteht, hängt von den genauen vertraglichen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich gibt es hier wohl kein Rücktrittsrecht, so dass allenfalls die Anfechtung des Vertrages in Frage käme. Und da muss halt schon entsprechender Nachweis geführt werden.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ellatobi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hätte den hund ja behalten wenn ich schnell eine ander wohnung gefunden hätte und wenn sich alle im haus wegen einem hund beschweren muß er weg meinte der vermieter.hab ja jetzt eine wohnung in aussicht aber jetzt gibt sie mir weder den hund oder das geld sie hat auch gemeint das sie boxer-mix in den vertrag schreibt weil es dann in der steuer billiger wäre und ich den ganzen stress mit den behörden nicht hätte.

muß ein schutzvertrag den nicht auch beglaubigt werden das er überhaupt gültig ist.

wie kann ich jetzt weiter vorran kommen das ich irgendwas erreiche?

und was darf überhaupt in einem vertrag drinne stehen und was nicht?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
muß ein schutzvertrag den nicht auch beglaubigt werden das er überhaupt gültig ist.


Natürlich muss der Vertrag nicht beglaubigt werden. Oder gehst Du mit Deinem Kassenbon aus dem Supermarkt auch zum Notar, um den beglaubigen zu lassen, damit Dein Einkauf rechtsgültig wird?

quote:
sie hat auch gemeint das sie boxer-mix in den vertrag schreibt weil es dann in der steuer billiger wäre und ich den ganzen stress mit den behörden nicht hätte.


Also wusstest Du doch beim Kauf, um was für einen Hund es sich handelt. Gekauft hast Du ihn trotzdem und die falsche Angabe im Vertrag war Dir auch ganz recht, solange Du einen Vorteil (niedrigere Steuer) daraus hast. Wenn es dann Probleme gibt, ist plötzlich der böse Verkäufer schuld, der falsche Angaben gemacht hat. Sorry, aber dafür habe ich keinerlei Verständnis.

quote:
und was darf überhaupt in einem vertrag drinne stehen und was nicht?


Solange es nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, darf prinzipiell alles vertraglich vereinbart werden. Ob jede einzelne Vertragsklausel auch wirklich rechtlich wirksam ist, muss im Zweifelsfall immer von einem Gericht entschieden werden.

Ob Du irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hast, ergibt sich letztlich aus dem Vertragstext. Das kann hier so niemand beurteilen.

Aber mal ganz ehrlich: Du kaufst einen Hund, von dem Du weißt, dass es sich um eine ziemlich brisante Mischung handelt. Wenn es die ersten kleinen Probleme gibt, wird der Hund zurück gegeben und dann willst Du ihn doch wieder zurück haben. Wie lange soll er denn diesmal bei Dir bleiben? Tut mir leid, aber genau solche Menschen sind es, die aus Hunden, insbesondere aus sogenannten "Kampfhunden" dann die gefährlichen Bestien machen, von denen wir dann in der Zeitung lesen können. Der Hund muss doch beinahe zwangsläufig einen Schaden dabei nehmen, wenn er ständig hin und her gereicht wird.

Mag sich vielleicht hart anhören, ist aber meine Meinung.

Gruß,

Axel



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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Gut gebrüllt Axel ;-)
In welchem Bundesland wohnt die Verkäuferin? In vielen ist die Zucht solcher Rassen verboten.

Und ich würde mir keinen solchen Hund kaufen wenn ich weiss das es Ärger gitb sondern mir vorher die Haltung eines solchen Hundes schriftlich genehmigen lassen.

VBielleicht einmal die Nachbarn zum Kaffee einladen und den Hund vorstellen damit die sehen dass er nicht gefährlich ist? Zusätzlich würde ich den Kaufvertrag vorlegen dass es ein Boxermix ist. Vielleicht ändert die Nachbarschaft ja dann noch ihr verhalten...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TomDo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo erstmal
Bitte um wichtige Tipps wie ich mich verhalten muß um mein Recht zu bekommen !
Wir haben uns ein Chihuahua bei dhd24 von privat gekauft und sind um Ihn zu holen freitags Abends 558 Km gefahren.
Nach Stunden waren wir von Dortmund dann in Regensburg angekommen und hatten Kontakt mit der Verkäuferin
per Handy aufgenommen. Abgesprochen war, wenn wir in Regensburg wären sollten wir uns melden da es noch
einige Km sind, käme Sie uns entgegen. Nun gesagt getan Sie wies uns ein Sammelparkplatz zu den wir dann anfuhren.
Dann kam die Dame mit einem Hund auf den schoß den wir uns von 7 Welpen ausgesucht hatten. Das ganze in der Nacht
wie Dealer die Ware austauschen. Wir sahen den kleinen und waren wie Benebelt sowie Stundenlanger Fahrt hinter uns,
wobei ich Berufskraftfahrer bin und schon vorher 14 Std. auf dem LKW saß.
Sie Unterschrieb einen Kaufvertrag und wir waren ebenso Doof ohne zu Lesen das wir keinerlei Ansprüche im Falle einer
Erkrankung hätten. Nun gab Sie noch an, daß der Kleine eventuell Durchfall hätte und wir sollten Ihn noch eine Entwurmpaste
am 3 Tag verabreichen. Geldübergabe 650 Euro und wir fuhren nach hause.
Schon auf der Rückfahrt hatte der Kleine 2 mal Durchfall aber wir dachten an der Autofahrt da ansonsten alles Oki war.
Zuhause angekommen war im ersten moment alles Okay aber der Durchfall war zusätzlich mit Würmern überheuft.
Das machte uns Sorge und wir telefonierten mit der Verkäuferin. Wir sollten die Entwurmung schon eher geben dann wäre
alles Okay. Dem war nicht so und am Montag nach telefonat mit Ihr doch mal zu Tierarzt zu gehen tat meine FRau dies auch.
Nach Untersuchung ergab sich eine andere Wurmart als das Mittel was wir Ihm von der Verkäuferin hatten und er wurde mit 3
Spritzen Behandelt. Dies nachträglich nochmal 2 Tage später. Jetzt hat er Blut im Stuhl und das Antibiotikum hilft nicht wirklich.
Weitere Kosten für Behandlungen die ja schon über 100 Euro waren wollen wir nicht tragen und ebenso den Hund wieder
zurückbringen. Ich Kaufe doch kein Krankes Tier und das für 650 Euro. Zumal jetzt schon 165 Euro Tierarztkosten angefallen
sind. Die Verkäuferin meinte am Telefon Sie könnten Ihn bringen aber Ihr Geld bekämen wir nicht, laut Ihr Kaufvertrag !
Was jetzt ? Wie kann ich mich Währen gegen solche Betrügereien ?
Bitte dringend um Hilfe und Rat
Danke Thomas u. Angelika aus Dortmund Angelikareckzeh@freenet.de

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