reparatur erfolglos, nachbesserung abgelehnt

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
dr.kathie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
reparatur erfolglos, nachbesserung abgelehnt

Folgender Fall: Geschirrspüler pumpt Wasser nicht ab, Installateur findet und entfernt kleinen Fremdkörper, kein Fall für Garantie, klar. Gerät startet, Hanwerker sagt : 'so, läuft wieder', startet das Gerät zur Demonstration, stellt es wieder ab und kassiert. Später stellt sich heraus, dass das Gerät beim ersten Gebrauch nach Hälfte des Spülgangs stoppt. Rückfrage beim Hersteller ergibt, dass höchstwahrscheinlich Wasserrückstand in der Bodenwanne.( Zusatz vom Techniksupport: 'Wird bei laienhafter Reparatur oft übersehen') Aber war ja kein Laie am Werk, sondern Installateur= Profi. Bitte um Nachbesserung wird von Firma erst verzögert bearbeitet, dann abgelehnt, es wird lediglich kostenpflichtiger neuer Termin angeboten. Begründung: Das wäre ein komplett neuer Schaden. Kunde (ich) ist empört, schließlich wurde mit keiner Silbe auf dieses Risiko hingewiesen : Ist das ein Fall für Gewährleistung ?


-- Editiert von dr.kathie am 21.11.2017 21:44

-- Editiert von dr.kathie am 21.11.2017 21:45

-- Editiert von dr.kathie am 21.11.2017 21:45

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von dr.kathie):
Ist das ein Fall für Gewährleistung ?

Nö, warum denn?
Wenn man einen Reifen mit zu wenig Luftdruck hat, und der auf gepumpt wird und danach sich auch noch ein Motorschaden herausstellt, sind es zwei verschiedene Dinge.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr.kathie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

klare worte, danke. aber gilt das auch, obwohl der neue Schade eine folge des ersten ist ? auftrag war ja reparatur, nicht fehler finden und angeblich wieder funktionstüchtige, aber noch immer kaputte maschine hinterlassen Würde es verstehen, wenn es mit Hinweis auf möglichen folgeschaden geendet hätte....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von dr.kathie):
Ist das ein Fall für Gewährleistung ?

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr.

Und die gesetzliche Sachmängelhaftung welche die Gewährleistung ersetzt hat, da müsste man beweisen das es ein Fehler bei der Reparatur war.


Komm halt darauf an, wie der "Wasserrückstand in der Bodenwanne" entstanden ist.
Und warum man selbst den nicht bemerkt hat.

Scheint ja eher in de Richtung "Bedienfehler" und "Anleitung nicht gelesen" zu gehen.





-- Editiert von Harry van Sell am 21.11.2017 23:33

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von dr.kathie):
auftrag war ja reparatur, nicht fehler finden und angeblich wieder funktionstüchtige,

Ist ja augenscheinlich nach der ersten Reparatur wieder angelaufen. Natürlich hätte man sonst auch die Zeit bis ein gesamter Waschdurchgang abgelaufen ist bezahlen müssen. Und danach wäre ein Tread gekommen, Monteur steht zwei Stunden neben der Maschine, muss ich die Zeit bezahlen.
Zitat (von dr.kathie):
Würde es verstehen, wenn es mit Hinweis auf möglichen folgeschaden geendet hätte

Das ist kein Folgeschaden, sondern eben ein altersbedingter Verschleiß, wobei es Ablagerungen sind welche vermutlich die Wassertasche verstopfen.
Und deswegen kann es keine Nachbesserung geben, es ist ein neuer Auftrag. Solche Dinge passieren nun mal früher oder später, je nachdem wie man eine Spülmaschine gebraucht, manche verwenden die als Müllschlucker und dann ist schnell ein Problem vorhanden. Aus dem Grund sind manche Maschinen nach drei Jahren ein wirtschaftlicher Totalschaden, während die gleiche Maschine bei anderen 15 Jahre hält.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dr.kathie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

hey leute, eigentlich ein tolles forum und eine super Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen, vom wissen der mitmenschen zu profitieren oder auch mal eine kritische wertung des eigenen problems zu erhalten. Dafür danke. ich frag mich nur: was sollen diese ewigen Unterstellungen ??? um mal selbst ein bisschen polemisch zu werden: sucht man da , wo man sich selbst verstecken würde?? oder einnfach sonst nix los im leben? falls der konkrete fall noch jemanden interessiert : maschine war kein jahr alt , ja, Gebrauchsanweisungen kann ich lesen, nein, gerät wurde nicht ala Mülleimer benutz, thread zum thema Überstunden war nicht geplant ( im gegenteil : hätte gerne für abschließendes ergebnis bezahlt. Wäre besser gewesen als die ganze nervige Angelegenheit) und Überraschung : nächster techniker hat pfusch der ersten firma festgestellt, nach einigem nervigen hin und her wurde von denen inzwischen zeitwert der maschine ersetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von dr.kathie):
was sollen diese ewigen Unterstellungen ??? um mal selbst ein bisschen polemisch zu werden: sucht man da , wo man sich selbst verstecken würde?? oder einnfach sonst nix los im leben?

Eventuell versucht man sich auch einfach dem Sachverhalt weiter zu nähern?
In den seltensten Fällen werden mämlich im Eingangspost alle Fakten und Varianten genannt.
Manchmal ist es auch einfach nur "Erfahrung".



Zitat (von dr.kathie):
ja, Gebrauchsanweisungen kann ich lesen,

Naja, als ich mal Wasser dort stehen hatte, habe ich das gesehen. Und eben nicht die Maschine gestartet sondern die Anleitung gelesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dr.kathie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

;-)

-- Editiert von dr.kathie am 07.12.2017 12:52

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#8
 Von 
dr.kathie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, wie geschildert: Wasser war nach der sogenannten Reparatur in der Bodenwanne, stand nicht sichtbar im Gerät ! Nachdem der Techniker zudem diese Reparatur mit den Worten 'läuft wieder' als erfolgreich deklariert und in meinem Beisein die Maschine gestartet hatte, bin ich auch nicht drauf gekommen, dass da ein weiterer Fehler sein könnte. Der trat dann leider auch erst nach Hälfte des Programms auf, als ich ein paar Stunden später die Maschine gestartet habe. Deswegen war ich ja so verärgert- und wie ich inzwischen weiß, ist da beim wohl etwas rabiaten Entfernen des Fremdkörpers irgendein Leck entstanden. Dank Schlichtungsstelle der Handwerkskammer HH ist von der Reparaturfirma inzwischen der Zeitwert der Maschine ersetzt worden, ich habe seit gestern eine neue, also Ende gut, alles gut) .In jedem Fall l danke, Harry von Sell, für die Aufklärung über 'Gewährleistung' - und wenn der Hinweis auf die Gebrauchsanweisung eigentlich als Frage gemeint war, dann habe ich das wohl missverstanden ;-) Alles Gute

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von dr.kathie):
Wasser war nach der sogenannten Reparatur in der Bodenwanne, stand nicht sichtbar im Gerät !

Das sieht man mal wieder wie wichtig Details in der Sachverhaltsschilderung sind. Bei mir war das Wasser tatsächlich sichtbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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